Die Verwaltungsaktie: Herrschafts- und Vorratsaktie, Ihre Rechtlichen und Wirtschaftlichen Grundlagen
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schmitthoff, Clive M. 1903-1990 (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 1927
Schriftenreihe:Rechtsvergleichende Abhandlungen
Schlagworte:
Online-Zugang:FLA01
Volltext
Beschreibung:§ I. Die Verwaltung der AG. Unter der Verwaltung der AG wird im folgenden die Stelle in dem Organismus der AG verstanden, die die tatsächliche Leitung der Gesellschaft inne hat 1) . Dies kann der Vorstand sein. Gemäß § 231 HGB steht ihm die Vertretung der AG zu; auch die ordentliche Geschäftsführung befindet sich in seinen Handen. Die Leitung kann aber auch bei dem Aufsichtsrat liegen. § 246, Abs. 3 HGB wird oft benutzt, um die Geschäftsführungsmacht des Vorstandes einzuschränken. Es wird nämlich im Gesellschaftsvertrage festgesetzt, der Vorstand sei verpflichtet, den Weisungen des Aufsichtsrates in jeder oder nur in bestimmter Beziehung Folge zu leisten. Dann liegt der Schwerpunkt der Leitung der AG beim Aufsichtsrat. Die Vertretung kann jedoch wegen der zwingenden Vorschrift des § 235, Abs. 2 HGB mit Wirkung gegen Dritte durch Statut niemals dem Vorstande entzogen werden. In der Praxis findet es sich sehr häufig, daß der Aufsichtsrat die AG leitet 2). Damit nähert sich die Entwicklung wieder dem Zustande, der für die Verwaltung der AG vor der Einführung des Aufsichtsrates als eines obligatorischen Gesellschaftsorganes durch die Aktiennovelle von 1870 im deutschen Aktienwesen bestanden hat
Beschreibung:1 Online-Ressource (VIII, 192 S.)
ISBN:9783642485527
9783642484858
DOI:10.1007/978-3-642-48552-7

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