Über die Nutzbarmachung der Kali-Endlaugen:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Dietz (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 1913
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
Beschreibung:1910. (25. Mai.). Reichsgesetz über den Absatz von Kalisalzen. 1910. 6. Syndikatsperiode (7. Juni bis auf weiteres). Zunächst ohne Einigkeit, Aschersleben und Sollstedt. 1911. (21. Januar). Beitritt von Einigkeit. 1911. (30. Dezember.) Beitritt von Aschersleben und Sollstedt. Absatz 1911: 163 Mill. Mark bei 76 Werken mit 94 Quoten. 1912. Absatz rund 177 Mill. Mark bei 10092000 dz K2O und 115 Quoten am Ende des Jahres. An dieser sich in den aufgeführten Zahlen wiederspiegelnden gewaltigen Steigerung der Gewinnung nehmen nun auch und nicht zum wenigsten die lediglich Carnallit verarbeitenden Werke teil. Gestatteten diesen aber die Behörden ursprünglich ohne weiteres die Ableitung der bei der Chlorkalium- und Kaliumsulfat-Gewinnung fallenden chlormagnesiumhaltigen Laugen in die Flüsse, so wurde diese später mit dem Anwachsen der Betriebe an Bedingungen geknüpft, welche lediglich den im übrigen doch durchaus zu billigenden Zweck verfolgten, zugunsten der auf das Flußwasser angewiesenen Gemeinden und Gewerbe eine unmäßige Verhärtung und Versalzung der Flüsse zu verhüten. Leider nahmen jedoch die Auseinandersetzungen über den noch zulässigen Chlor- und Magnesiumgehalt immer schärfere Formen an, bis schließlich die preußischen Landesbehörden unter dem Drucke der öffentlichen Meinung sich genötigt sahen, keine Abwassererlaubnis mehr zu erteilen
Beschreibung:1 Online-Ressource (IV, 84 S.)
ISBN:9783642995378
9783642987229
DOI:10.1007/978-3-642-99537-8

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand! Volltext öffnen