Gesammelte Schriften: 2 Die Würde des Menschen : Wesen und Normfunktion
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Paderborn [u.a.]
Schöningh
2014
|
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | XII, 582 S. |
ISBN: | 9783506778789 |
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§ 1 Die armselige heutige Lage der hiesigen systematischen Philosophie
Allgemein eine mißliche Lage der Philosophie in üblen Zeiten oder auch bei
schuldbeladenen Völkern. - Bei dem schicksalhaft zugeteilten Part bleiben!
(21-24) - Agonie der philosophischen Systematik nach 1933 bzw. 1945 bei
uns (die Schicksale von Neukantianismus, Phänomenologie, Nie. Hartmanns
Ontologie, Jaspers’ Existenzphilosophie) und Rückzug auf Philosophie-
historie (24-27); dann die Wendung nach außen und der Bruch mit der eige-
nen systematischen Tradition; nur historische Rückwendungen zu Beständen
unserer Klassik, nicht jedoch prüfende Nutzung zugunsten einer Lösung
heutiger systematischer Aufgaben (27-28). Die Rezeption des modernen
Empirismus/Positivismus. Was Kant einst leistete; was analog jetzt zu tun
wäre (28-30). - Der Neu-Positivismus und seine Wissenschaftstheorie (Er-
forschung der Basis der Wissenschaften; Erforschung der wissenschaftlichen
Theorien); das Programm „rationaler Rekonstruktionen“. Die unmittelbar
sich an diesen Neupositivismus stellenden kritischen Fragen: die Fassung des
Logischen (30-32); der britische Ansatz eines neuen Empirismus und die
Idee eines logischen und sprachanalytischen Neu-Positivismus (32-36); die
unzulänglichen „Basis“theorien (36-38). ֊ Die absurden Verdrängungsversu-
che der Gegenwart (38-43).
§ 2 Die Idee der Menschenwürde und die Herrschaft eines völlig naturali-
stischen Menschenbildes
Die Würde des Menschen und ihre Unantastbarkeit bei uns proklamiert
(45 f.); was die Menschenwürde ist und worauf sie sich gründet: heute offen-
bar eine sehr schwierige Frage (46 f.). Die bedrohte Wirksamkeit der Idee
von der Menschenwürde, die Aufgabe der Philosophie und die immerhin in-
direkte Macht der Philosophie, „die Welt zu verändern“ (48-50). Als ein Bei-
spiel Lockes Kampf für Toleranz (Anmerkung). - Ein heute dominierendes,
von gewissen Naturwissenschaften geprägtes, naturalistisches Menschenbild
gibt für Menschenwürde nichts her, stellt sie eher völlig in Frage (41 ff.):
verhaltenstheoretischer Naturalismus (50-57). Nur in einem sehr relativen
Grad läßt eine sonst eindrucksvolle Wissenschaftstheorie Würde des Men-
schen gelten (58-59); als totaler Widerpart: ein sich teils auf die Naturwissen-
schaften berufender, teils wissenschaftstheoretisch orientierter Materialismus
(anthropologischer Naturalismus) (59-67). Die neuere Abwendung von al-
lem „Idealismus“ (67-70).
§ 3 Defizite im Rechtsdenken und in der Rechtspraxis
Mögliche (öffentliche) Wirkung von Philosophie; deren Bedingungen (71 f.);
Behinderung dieser Wirkung durch die natürlichen zwischenmenschlichen
Interessenkollisionen (72); anfängliche und reifere Abhilfen: Regelungen und
Institutionen (73 f.); Recht und Rechtsordnung (74 ff.); die Idee des Rechtes
(74); Rechtspositivismus und Positivierung von Forderungen der Rechtsidee
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INHALTSVERZEICHNIS
in unserem Grundgesetz (76-79). Die heute vorherrschenden Strömungen
des Rechtshistorismus, des Rechtspositivismus (79); die lange währende
Blindheit für die seit der rechts- und staatsphilosophischen Klassik sehr ver-
änderte Klassenstruktur der Staatsbürgerschaft (79 ff.): die aufgestiegene
Klasse, der Sozialismus (81-83); die außenpolitische Perversion des Souverä-
nitätsprinzips (83-87); Notwendigkeit einer allen Nationen gemeinsamen
Rechtsordnung (86). Das Bedenkliche und Hinderliche der unbeschränkt
und unüberlegt vertretenen „Pluralismus‘ -Parole (87-90); die verruchten
Theorien von „Sozialisation“ statt von Erziehung und von Strafvollzug als
„Resozialisation (90-94). - Rekapitulation dieses Kapitels in sechs Punkten
(94-99).
§ 4 Rückblick und Folgerung
Die Unterbrechung unserer systematischen Tradition (101). Einerseits das
allgemeine Reden von der Unantastbarkeit der Menschenwürde, andrerseits
unsere heutige Unfähigkeit, sie verpflichtend theoretisch zu begründen
(101 f). Verlust der Idee des Rechtes; Mängel der älteren (klassischen) politi-
schen Rechtsidee (102 f.). Die Notwendigkeit eindringlicher kritischer Prü-
fung der gegenwärtigen Situation unserer Philosophie (103-104).
§ 5 Ein Hexenkessel von Aporien in der Gegenwartsphilosophie
Seit dem 19. Jahrhundert die ,neue Logik; ihre derzeitige Bewertung: als ty-
pisch zwei geradezu klassische Äußerungen Russells: formale Logik dasselbe
wie Mathematik (1901); dasselbe wie Philosophie (1914): sichtliche Über-
treibungen, Verkennen von Philosophie und Philosophiegeschichte, szienti-
stische Verengung der philosophischen Aufgaben (105-118). ֊ Neo-Empiris-
mus und Neo-Positivismus dieser ,neuen Philosophie: greifbar in der ,neuen
Logik, besonders in deren Verkürzung der Theorie des Logischen (118-121),
dann in der Gestalt der derzeitigen Wissenschaftstheorie; empiristisch-
positivistische Verkümmerung der theoretischen Reflexionsdimension (em-
pirische Gegenstände — empirische Wissenschaft - Wissenschaftstheorie -
Philosophie, darunter als wirklich allgemeine Erkenntnislehre) (121-125); der
positivistische Ansatz der Logik als Sprachanalytik, der Sprachanalytik als
Logik (125-127). - Im Bereich der Praktischen Philosophie ist jeder Empi-
rismus in Schwierigkeiten hinsichtlich des Problems der Normen, insbes. der
verpflichtenden Normen des Verhaltens (127 f.); das Programm einer auch
sprachkritischen ,Metaethik (128-131); wenn die jeweilige Gesellschaft zur
jeweiligen moralischen Normeninstanz wird; wenn Normenkritik notwendig
wird (131-133). Kann Glück oder auch Nutzen moralischer Endzweck sein
und moralische Geltungsinstanz werden? (133-135); die empiristische Prak-
tische Philosophie kann, weil ohne wirklichen Subjektsbegriff, nicht be-
gründbar normativ werden (135-138). - Was angesichts der Hinterdenk-
lichkeiten im Folgenden zu tun ist (138 ff.): Prüfung sowohl des Neo-
Empirismus/Neo-Positivismus wie auch des bisherigen Idealismus; durchge-
hender Maßstab sind Umfang und Gründlichkeit der jeweils durchgeführten
Reflexion (139); Prüfung der heutigen Wissenschaftstheorie, Logik und Er-
kenntnistheorie: von Locke zum Konzept vollständiger Reflexion (140-142);
INHALTSVERZEICHNIS
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Restitution des Subjektsbegriffs notwendig: besonders wegen der Probleme
der Praktischen Philosophie, insgesamt wegen der heutigen ernstlichen Situa-
tion überhaupt (142-143); Notwendigkeit, die beiden gegensätzlichen
Grundlagen-Rahmen freizulegen (143-145); der aufgrund verkürzter Re-
flexion dominante Objektivismus in der heutigen Philosophie (145-147).
§ 6 Erkenntnis theoretische Grundlegung einer beweiskräftigen Begrün-
dung der Menschenwürde
Philosophie kann mittelbar durchaus die Welt verändern (149). — Die heutige
Situation der Menschheit (149 ff.): fortbestehende Wildheit der menschli-
chen Natur; heute Verfall der geschichtlich errungenen Normen von Moral
und von Recht; heute Ausfall der Kultivierungsfaktoren Hochreligion und
normierende Rationalität; sogar ausdrückliche Negation der rationalen Fun-
damente; Unbegründbarkek der Menschenwürde? (149-152). - Die Frage
nach dem Wert des Menschen (152 ff.); das grundlegende Stück der Antwort
schon in der Erkenntnistheorie fällig (153 ff.). Die erkenntnistheoretischen
Grundbegriffe: Subjekt, Objekt, Erkenntnisgehalt (Gedanke) (153 f.): der
Status des letzteren (Bolzano; Frege; Chisholm; Tugendhat); Unhaltbarkeit
der Identifikation von Satzgehalt und Sachverhalt sowie einer Ersetzung des
Objektsbegriffs durch den Begriff des Satzgehalts = Sachverhalts (154-161);
die prinzipiellen Charaktere von Erkenntnis und Erkenntnissen (Subjekts-
rückbezug; Produkt aus Prozessen; Gegenstandsbezug; Reflexionsgegen-
ständlichkeit; Ablösbarkeitsmomente; Verstehbarkeit) (162-171). - Die (ma-
teriale wie formale) Geltungsdifferenz; sie ist keinesfalls auf eine Seins- oder
Realitätsdifferenz rückführbar (171 ff.); Nachweis in der Form eines probe-
weisen Ansatzes von striktem Materialismus: Irrealität und Immaterialität
des Gehaltsmoments im (noch so materiellen) Satzgebilde: Gehalt = Bedeu-
tung = Gedanke (des Satzes) (172-176). - Das Unzulängliche am sprachana-
lytischen Konzept (176 f.), Verweis auf Husserl (178 f.). - Satzgehalte sind
Gegenstände (Objekte) nur im Sinn von Reflexionsgegenständen (179-181).
§ 7 Der Mensch als Objekt der empirischen Wissenschaften und als Sub-
jekt alles Wissens und Denkens
Das heutige Mißverhältnis zwischen den ständigen Bekenntnissen zur Men-
schenwürde und der fürchterlichen Realität; dringliche Aufgabe der Philoso-
phie (183). — Notwendigkeit, den Menschen als Subjekt zu fassen (184 ff.);
die sich auf naturwissenschaftliche Ergebnisse berufende naturalistische
Ideologie vom Menschen heute, der europäische Bildungs-Idealismus noch
gestern (184 f.). — Unsere empirischen Wissensbestände bezüglich Herkunft
und Natur des Menschen (185 ff.); die Menschen-Spezies (mitsamt ihrer
physischen, geschweige intellektuellen Geschichte) als Bagatelle im All, und
gleichwohl der Wissensznsprxxch. dieser Bagatelle, welche diese Wissenschaf-
ten betreibt (185-188). Der Mensch als Objekt der (Natur- und der Geistes-
oder Kultur-)Wissenschaften; der Mensch als der Produzent, als das Subjekt,
der Wissenschaften; als Subjekt ist der Mensch nie Thema jener (Natur- und
Geistes-) Wissenschaften, auch nie in Disziplinen wie Physiologie, Psycholo-
12
INHALTSVERZEICHNIS
gie, Wissenssoziologie u. ä.; was in allen empirischen Wissenschaften aus dem
Prinzip der objektiven Gültigkeit wird (188-191). Erkenntnistheoretische
Grundlegung des Subjektsbegriffs: Subjekt des Gedankens, und zwar aller
Momente am Gedanken: d. h. auch der Geltungsdifferenz, des Wissens um
die Geltungsdifferenz, des Wissens um die Geltungskriterien (192-194); je-
doch in der Erkenntnistheorie nur die Grundlegung des Subjektsbegriffs
(194). Ursachen für ein Wegfallen des Subjektsbegriffs: a) Beschränkung der
Arbeit auf gewisse Teildisziplinen, b) empiristischer/positivistischer Objekti-
vismus (seit Humes ,mindc) (194 f.). - Zerstörung der Begriffe von Erkennt-
nis und Subjektsein durch den verhaltenstheoretischen Biologismus (196-
198). Das zur Zeit modische Gerede vom durchgängig ,hypothetischen4 Cha-
rakter aller (empirischen) Wissenschaft (198-200). - Berechtigter Wahrheits-
anspruch trotz Endlichkeit, Bedingtheit, Vorläufigkeit im Wissen der Wis-
senschaften (199). Verkennung des Formallogischen, das absolute Grundla-
ge, nicht lediglich Instrument ist (199 f.). — Aus dem Faktum des dem Ge-
danken eigenen Idealmoments folgt das Faktum des (allein) dem Menschen
eigenen Subjektscharakters; so ergibt sich das Doppelwesen des Menschen:
der Mensch ist nicht bloßes Natur- und Lebewesen; der von den Lebensbe-
langen diktierte unbedachte Objektivismus erschwert oder verhindert die
Möglichkeit des antinaturalistischen Reflexionswissens (201-203). - Das Er-
reichte genügt bereits zur Widerlegung einer jeden materialistischen und ei-
ner jeden biologistischen Metaphysik vom Menschen (203 f.). Die Erkennt-
nistheorie liefert die Grundlegung für unser Wissen um die absolute Würde
des Menschen - und damit für die daraus folgenden Forderungen an unsere
Praxis (204-207), aber sie ergibt keine (positive) Metaphysik des Menschen,
insbesondere keinen metaphysischen Dualismus (neben der erfahrbaren
Leibexistenz eine erfahrungstranszendente Seelen- oder Geistesexistenz)
(207-209).
§ 8 Wiederherstellung der Logik als Philosophie des Logischen und von
dessen Erkenntnisfunktion
Unter Rückbezug auf Ausführungen über Einwände/Widerstände gegen ein
Programm philosophischer Systematik nunmehr Auseinandersetzung mit
Russells Äußerungen gegen „System“-Bau; die Notwendigkeit ständiger Ar-
beit am jeweiligen Grundlagen-Rahmen (211-214); Zusammenhang zwischen
dieser Arbeit und dem „Systembau“ (214); unüberlegte, irrige Vorstellungen
vom Begriff des Systems und der wahre Grund der systematischen Arbeit in
der methodischen Zwangslage der Philosophie (215-218). - Die Natur des
Logischen und die Aufgabe der Logik (218 ff.); Russells Versuch einer Iden-
tifikation von Logik und Philosophie; das Logische als universale (formale)
Grundlage allen Wissens, nicht als bloßes Instrument universaler Brauchbar-
keit (219), darum Notwendigkeit der Geltungsprüfung für das Formallogi-
sche in einer Theorie dieses Logischen (220); das dem Symbolismus der neu-
en Logik voraus- und zugrundeliegende Logische (220-222). Grundlegend
für das Logische ist seine Erkenntnisfunktion (222-224). - Das Gerede von
der mehrfachen Gestuftheit der philosophischen Reflexion (224-226), ihrer
Unabschließbarkeit und Unendlichkeit (226), von ihrer Unfähigkeit, ihren
Gegenstand jemals „einzuholen“ (226-228); das Logische geltungsmäßig als
INHALTSVERZEICHNIS
13
Abschluß, die Logikforschung aber mit offener Geschichte (228 f.); gegen
eine naturalistische Verkennung des Logischen (229-232).
§ 9 Philosophie des Denkens und Erkennens (Aprioritätenlehre)
Was heißt Erkennen? Die Weite des Gegenstandsbegriffes; Erkennen des
Gegenstands in seinen vielartigen Bestimmtheiten geschieht im logischen
Gebilde des Urteils; als Bestimmung des Subjektsbegriffs durch die vielarti-
gen Prädikatsbegriffe (233 f.); Rechtfertigung der klassischen Formel ,S ist Pc
gegenüber alten wie neuen Subsumtions- und Klassentheorien (234-238) —
Setzung und Bestimmung (238-240). — Die Urteilstheorie als das Fundament
sowohl der gesamten Logikwissenschaft wie auch der Philosophie des Sub-
jekts (239-240). - Die logischen Grundsätze (der Identität usw.) und ihre
Erkenntnisbedeutung (240-244). - Das Geltungsproblem bezüglich der Er-
kenntnis (244 ff.): Die Geltungsfrage an die Sinnesgegebenheiten; als einzige
und absolute Geltungsinstanz das (prüfende) Denken (244 ff.); Absolutheit
des Denkens als Prinzip und Kontingenz unseres Denkens als (individuellen
und als menschheitlichen) geschichtlichen Faktums (244-255). - Entfaltung
des Prinzips Denken in die theoretischen Aprioritaten (255 ff.): a) Das For-
mallogische, seine Funktion, seine Eigenart; die moderne Idee einer bloß
formalistischen Logik; Illustration an einem Stück Frege (255-258); b) Mate-
riallogische Apriorität: das Hume’sche Problem; „Ursprung“ durch Um-
wendung (des Gedanklichen in das Gegenständliche); eine gegenüber Kant
vereinfachte „Deduktion“ dieses Material-Apriorischen (258-262); c) das Re-
gulativ-Apriorische (262); d) das Systematisch-Apriorische (262-264). — Es
ist die Erkenntnistheorie, die unter dem Titel des Prinzips Denken die ent-
scheidende erste Beweisstufe für die absolute Würde des Menschen liefert
(264-267). — Die Diskrepanz zwischen der absoluten und unendlichen Idee
des Denkens und dem faktischen Ausmaß ihrer Verwirklichung (in den Indi-
viduen und der Menschheit) (267-269); als praktische Konsequenz die ver-
pflichtende Aufgabe der (ideengemäßen) Gestaltung unserer je persönlichen
Gedankenwelt und der kollektiven, öffentlichen Meinung (269-271).
§10 Ideenbestimmte Kritik an Wissenschaften und Alltagsbewußtsein
Notwendigkeit von Skepsis, die wir als Menschen im Hinblick auf die Idee
der Wahrheit gegenüber unseren Wissenschaften hegen müssen: a) unter Be-
zug auf die übrigen Ideen, b) unter Bezug auf etwaige weitere Funktionen
der Wahrheitsidee (273 f.). A) Schon der bloß theoretische Geist betrachtet
die Welt der Wissenschaften skeptisch (274-277); Gefahr der Verdrängung
aller Idee praktischer Vernunftnormen durch den heute in den empirischen
Sozialwissenschaften praktizierten Empirismus/Positivismus (277-283). —
Die im heutigen Massenbetrieb der Wissenschaften sich einschleichende
Pseudo-Wissenschaftlichkeit (284 ff.): Imponiergehabe, Imponierdiktion
(284 f.); die gegenwärtigen deutschen Erziehungswissenschaften halten es für
einen „empirischen“ Gewinn, wenn sie den künftigen Lehrern einen völlig
naturalistisch-behavioristischen Begriff des Lernens mitgeben (285 f.); Mo-
deströmungen, Modewendungen (286 f.); Zusammenfassung von A) und
Ausblick auf B) (287 f.). — B) Kritische Betrachtung der Wissenschaften un-
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INHALTSVERZEICHNIS
ter den praktischen Ideen (288 ff.): die Wissenschaften als reale und gesell՝
schaftliche Erscheinung (288 ff.); in Relation zur Wirtschaft und im Verband
der Gesamtkultur (288-290); die gefährliche Rede von „der Gesellschaft“ als
Kontrollinstanz über die Wissenschaften (290 f.); die Gefährlichkeit eines
naiven Glaubens an eine interessenfreie Souveränität insbesondere der Gei-
steswissenschaften (291-296). Die alten Theorien der freien Marktwirtschaft
und der Volkssouveränität als vage Leitvorstellungen für den heute prak-
tizierten Normen-Empirismus/Positivismus und für das „In-freier-Willkür-
sich-Einrichten“ der gegenwärtigen „freien“ Gesellschaft; der „demokratische
Prozeß“ und seine Grenzen (296-298.). Die Notwendigkeit einer wirklichen
Praktischen Philosophie (die absolut gültige Normen unserer Praxis sucht und
begründen will) (298-300); die Position der sog. wertungsfreien Sozialwis-
senschaften; drei kritische Punkte (300-303) ֊ C) die Forderung der Aufklä-
rung der je individuell eigenen Gedankenwelt sowie der rationalen Gestaltung
des eigenen Bewußtseins überhaupt (303 ff.); die Unterscheidung des Men-
schen als Lebewesens und als Subjekts nunmehr in ihrer praktischen Hin-
sicht: Bestimmbarkeit unseres Tuns und Lassens, Handelns und Verhaltens
durch jeweilige pure Lebensbelange oder aber durch Ideenbelange (d. h.
durch die Forderungen der praktischen Ideen) (304 f.); dringendes Interesse
eines jeden an der entsprechenden Aufgeklärtheit des Bewußtseins auch aller
Mitmenschen (305-307).
§11 Kritische Betrachtung unserer Schulen und Ausbildungsstätten
Schulen und Ausbildungsstätten (309 ff.): Die Universitäten (309 ff.); Re-
publik als Verfassungsmuster; Kontrolle mit langem und öffentlich sichtba-
rem Zügel (310-312); Selbstregulation und oberstbehördlicher Eingriff
(312 f.). Ausbildungsstätten zu akademischen Berufen (313 ff.): Ausbildung
zu Zwecken und das Menschenwürde-Prinzip (313-315); der Druck der
Fachausbildung; Versuche der Studienzeitverkürzung (315 f.); Vermassung
und Isolationsgefühl in der Studentenschaft (316 f.); vielfach Hemmung in-
dividueller Spontaneität durch studienbelastende Defizite an Wissen und
Können sowie an Erzogenheit (317); eine sozialdarwinistische Komponente
im gesellschaftsweiten Bildungsprojekt; die Ein wegschule sozial, aber mit ei-
nem antisozialen Einschlag (317-320). Die Forderung der Erzogenheit zu
geistiger Anstrengungsbereitschaft (vgl. nochmals 317) (320-322), sowie
zum spezifisch Humanen und Welt bürgerlichen (322-325). Mißdeutung des
Menschenrechts auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ (325 f.). Schule
und Schutz des Gewissens (Freiheitsgarantien; Freie Schulen) (326-330). -
Gesprächsverbindung zwischen Leitung und Lehrerschaft der Universität ei-
nerseits und Studentenschaft andrerseits als dringendes strukturelles Deside-
rat (331); Reduktion der Ausbildungsprogramme für die zu akademischen
Berufen strebenden Studierenden; Differenzierung unter den Universitäten
nach fachlichen Schwerpunkten und Leistungs graden; die vitale Bedeutung
von Ausbildungs- und Bildungseliten für die Nationen und Gesellschaften
(332-334); für die Elite notwendige Zusatzziele in Ausbildung und Bildung
(334 f.); der konservative Fortbestand des bedrohlich beschränkten Ausbil-
dungs- und Bildungsprogramms unserer Universitäten (335 f.). — Sorge um
eine gute Volksschule (338-340); die im Arbeitsleben ständig wachsende
INHALTSVERZEICHNIS
15
Freizeit; die Aufgabe ihrer Nutzung und Gestaltung; die Pflicht der Volks-
bildung und des Volksschutzes vor Ausbeutung (340-343). - Hilfe zur
Selbstaufklärung, Bildung und Ausbildung weltweit für jeden Menschen als
allgemeine Menschenpflicht: Aufgabe in den Entwicklungsländern und für
die Bewußtseinsbildung daheim (343-348). —
§12 Notwendigkeit freier öffentlicher Meinung und freier Kritik an ihr
Kurze Überlegung zur Entfaltung der Idee der Wahrheit: als theoretische
Idee, in Konsequenz als praktische Idee: Idee der Bildung und Ausbildung
eines jeden Einzelnen (349 f.). Idee der Kritik der jeweiligen öffentlichen
Meinung (350 ff.): Notwendigkeit der öffentlichen Meinung, aber auch deren
Gefährlichkeit (Verführbarkeit, Verfälschung; Irreleitung des Volkes) (350-
356); Notwendigkeit freier Kritik an der jeweiligen öffentlichen Meinung
(356 ff.); als Instrument solcher Kritik der freie öffentliche Meinungsstreit
(359 ff.): „Freiheit der Presse , Forderung an den Journalismus (an die Medi-
en) (361-365); Freiheit der Kritik gegenüber den Herrschenden als For-
derung der (unzufriedenen) Beherrschten, mit etwaigen Folgen für die Ge-
samtgesellschaft (365-370).
§13 Die kontrovers gebliebene Moralphilosophie und die gegenwärtige
Dominanz des Moralempirismus
Rückblick auf die bisherigen Resultate: die praktischen Konsequenzen aus
der Idee der Wahrheit zugunsten einer durchsetzbaren Menschenwürde
(371-376). ֊ Die Idee der Sittlichkeit Ín ihrem Verhältnis zur Idee der Men-
schenwürde (376 ff.); Rückblick auf die problembestimmenden geschichtli-
chen Positionen in Sachen des Verhältnisses zwischen Sittlichkeit und Recht
(engste Verbindung; Trennung) (377 ff.), des Pflichtcharakters der Sittlich-
keit (Verpflichtetheit; selbst gewählte Selbstgestaltung) (378 ff.). Der Moral-
Empirismus/Utilitarismus (381 ff.): dessen theoretische Schwächen (moral
sense; self-love; sympathy) (381-383); der noble, aber theoretisch undurch-
führbare Utilitarismus (384-388); Frage der Praktizierbarkeit des Utilitaris-
mus (388 f.); Glück und Wohlbehagen für uns qua bloße Naturstücke?, für
uns qua Subjekte? (389-392), für die Tiere? (392-393) - Empiristische Er-
setzung der Geltungsfrage und Reduktion/Elimination des Subjekts als die
Wahrzeichen des Utilitarismus (393 f.); gegenüber der nichtempiristischen
Tradition (seit Platon), welche in der Sittlichkeit die moralische Selbstgestal-
tung des Subjekts betont (395), betont der Utilitarismus die Objektseite (der
das Handeln gelten soll) und die auf dieser Objektseite erzielten „morali-
schen Wirkungen des moralischen Handelns (395-398).
§14 Ansatz einer empirismuskritischen Moralphilosophie
Überlegungen im Anschluß an Kant (399 ff.): Der Unterschied zwischen
menschlich Erfreulichem und sittlich Gutem (399 f.); der Ansatz des Sitten-
gesetzes und worin es bestehen kann (400 ff.): unsere Bedingtheit und unsere
Bedürfnisse, unsere Selbstliebe (401); unsere Maximen und deren moralische
16
INHALTSVERZEICHNIS
Geltungsdifferenz (401 f.), die Inhalte des Sittengesetzes formal universal be-
stimmt (403 f.), als Kriterium das Prinzip des kategorischen Imperativs
(404 f.); die explizierenden Formeln: Naturgesetzformel (404-406) und
Menschheitsformel (406 f.); strengste Subjektsbindung der Sittlichkeit, und
zwar sowohl bezüglich des Verhaltensmotivs wie bezüglich des Charakters
jedes Mitmenschen und seiner Menschenwürde (407 f.); zur Würdigung der
Moraltheorie Kants: jederzeit möglich, die jeweilige konkrete Forderung zu
erkennen, die das Sittengesetz erhebt (408); drei hauptsächliche Vorzüge die-
ser Moraltheorie (409) und deren Bindung des Kernpunktes der Moralität an
die Subjektseite (409 f.); des Menschen moralische Autonomie und seine rei-
ne praktische Vernunft (410-412). - Demgegenüber die objektivistische Ori-
entierung des Moralempirismus (412-413).
§15 Pragmatische Moralität und ideenbestimmtes Ethos
Die Hauptaufgabe einer Ethik: Begründung der moralischen Geltungsre-
flexion (415 ff.); unser Bewerten, Frage nach gültigen Maßstäben dafür; mo-
ralische Güter und Übel (415-417). Kriterien einer „Moral des Druckes“, sol-
che einer „Moral des Aufschwungs“ (Bergson): d. h. des Drucks seitens der
Natur und der Gesellschaft, bzw. eines freien Ethos (417); Analyse der Moral
des Druckes; Moralutilitarismus, Alltagsmoral, moralisch gesonnene Aktivi-
tät (417-422); Tugendmoral, Gütermoral, Wertemoral (423-425). -֊Moralität
des Aufschwungs (425 ff.): ihr Grundcharakter: eine Moralität der Freiheit,
der Selbstgestaltung, des „Unnützen“ (425-428). Zur Geschichte dieser ho-
hen Moral (seit Plato und Aristoteles): Hochsinnigkeit (428 f.), Gerechtig-
keit, Selbstbeherrschung, „Tapferkeit“ (429-432). Relativitäten im Bereich
der Normen einer Moral des Druckes sind natürlich, aber im Bereich der
Normen der Aufschwungsmoral kaum denkbar (Wandel und Vielfalt allen-
falls in den gelebten Konkretisierungen) (432-434). ֊ Theoretische Mängel
(inhaltlich und formal) im Moralempirismus (Moralutilitarismus), aber Ver-
dienste als Ethik des sozialen, politischen usw. Engagements (434-437). Spe-
ziell zwei prinzipielle Schwächen der utilitaristischen Moraltheorie: die Un-
bestimmtheit ihrer zwei Schlüsselbegriffe, nämlich von der normgebenden
Gesellschaft und von der gesellschaftlichen Nützlichkeit; dagegen müssen als
Schlüsselbegriffe in einer brauchbaren Moralphilosophie die Ideen un-
bedingter moralischer Selbstgestaltung und der unbedingten Menschenwürde
führend sein (437-439). - Notwendigkeit einer ideenbestimmten Neu-
gestaltung der Kollektiv moral angesichts unseres heutigen lebengefährdenden
Treibens (440 ff.): Kriege und wahnsinniges Rüsten; gefährliche Technik-
entwicklung; moralische Verbrechen an den kommenden Generationen; die
moralische Pflicht, für rechtloses Leben (Embryos; Tiere) durch Schutz-
gesetzgebung Rechtspflichten der Menschen hinzuzufügen (440-443).-
§16 Rechtsprinzipien und Rechtszweck
Das Recht als die Menschen befreiende und voreinander rettende Zwangsin-
stitution der Vernunft (445 f.). Die abschreckende Strafandrohung im Straf-
gesetz, der Einhalt gebietende Strafvollzug (446 f.); die Strafinstanzen (Ge-
setzgebung; Gerichte; Vollzugsbehörde) (447) - Die Zwangsinstitution er-
INHALTSVERZEICHNIS
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tragbar als Institution gewordene Idee der Gerechtigkeit (447 f.); ungerechte
Gesetze: Geltungskriterien notwendig (448 f.); „Gelten als Inkraftsein und
als ideale („Natur -, „Vernunft -)Geltung (449 ff.); moralischer Rechtsposi-
tivismus (450 f.); „Natur - oder „Vernunft -Recht nicht etwa ein System von
Sätzen, sondern ein schmales Gefüge von Bewertungskriterien gegenüber po-
sitiven Rechtssätzen (451 f.). Unsere Zuflucht zum Staate; die ihm von uns
gegebene, von uns aber auch zu kontrollierende Macht über uns (452 ff.): zu-
nächst um der Strafgerechtigkeit willen (nach Rechtsbruch, bei Rechtsstrafe)
(452 ff.). Die riesig gewordene Rechtswelt (454-456): der Staat übernimmt
für sehr viel weiteres ebenso die Regelungsaufgabe und wird dabei mittels der
Rechtsordnung (einer „Gesetzeswelt ) zum „Herrscher über uns „Unterta-
nen (456 ff.), teils um jedes Einzelnen willen, teils zum Zweck notwendigen
Ausgleichs zwischen Einzelnen, zwischen Gruppen, usw., teils zwecks Dek-
kung von gemeinsamen großen Bedürfnissen der Bürger (z. B. Schulen, Stra-
ßen) (457 f.): Was ist eine rechtliche, gesetzliche Omnipräsenz des Staates
letztlich wert? (458 f.) - Notwendigkeit der rechtlichen Ordnung und der
rechtlich gesicherten Kontrolle über die Staatstätigkeit (auf allen Stufen der-
selben); Verfassungsgericht; Verwaltungsgerichte (460 f.). Die Belange des
Staates und deren Ursache und Grund; gewisse formale Rechtsbelange des
Staates (461-463). - Mit dem Faktum der Rechtsmacht des Staates verbindet
sich die Forderung der Rechtskontrolle im Staat (463); Verfassung und Ver-
fassungsgericht (463 f.); das Parlament kontrolliert und kontrollierend; Re-
gierungskontrolle auch innerhalb des Regierungsapparats selber; Hierarchie
der Gerichte (Berufung; Revision) (464 f.). Die Bürger als das Hauptobjekt
staatlicher Rechtskontrolle (465); doch auch die Möglichkeit der Kontrolle
staatlicher Tätigkeit durch die Bürger (465). - Inter-, übernationales Recht,
Völkerrecht: Eigenart und formale Defizite; die Idee einer internationalen
Rechtsordnung, die den Bürger vor innerstaatlichem und zwischenstaatli-
chem Unrecht, besonders vor Kriegen schützen würde (465 f.); die weltweite
Forderung für jeden Menschen gesicherter Menschenrechte (466-468).
Pragmatisch bestimmte, aber auch idealbestimmte Bereiche des internationa-
len Rechtswesens (468-469). Warum das Völkerrecht schließlich doch ein
wahres Recht ist (469-471); daß jedenfalls wir Kleinen uns an die Idee des jus
naturale und des jus gentium klammern (471). Idealrechtliche und moralische
Defizite im Verhältnis der Völker zueinander, bes. zwischen starken und
schwachen (471 f.); Notwendigkeit kontrollierender und helfender Solidar-
gemeinschaft der Völker (472 f.); die Organisation der Vereinten Nationen
(473 f.). - Das Kriegsrecht als Notwendigkeit und als Farce; die Absolutheit
der Friedenspflicht für jedermann (474-475). Ohne Menschheitsfrieden in
der Welt für niemand, selbst nicht im hintersten Winkel, Rechtssicherheit;
die Grundursache für die Kriege (475-477). — Die Unterworfenheit des Bür-
gers unter Recht und Gesetz des Staates und die Bedingungen vernunftgemä-
ßer Ertragbarkeit solcher Unterworfenheit (477 ff.): Ausgang vom Adressa-
ten der Rechtsnormen: vom Menschen in seinem Maß an Verhaltensfreiheit;
Voraussetzung eines für den äußeren Gebrauch der Freiheit dem Menschen
eigenen selbstbestimmten Spielraums (477-479); das Recht als wechselseitige
Beschränkung und wechselseitige Sicherung des Freiheitsspielraums der Bür-
ger (479 f.); der Anspruch auf diese Freiheit als absolutes Grundrecht des
Menschen, sowohl für seine Existenz als Lebewesen wie für seine Existenz
als (sich nach ideellen Normen bestimmen wollendes) Subjekt (480); das
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INHALTSVERZEICHNIS
Prinzip der besagten Beschränkung der Freiheitsspieiräume: Beschränkung
nur so weit wie unerläßlich, Freiheit so weit wie möglich (480 f.); die von den
Gerichtsinstanzen ausgeübte Funktion der omnipräsenten Kontrolle nach
Recht und Gesetz (482-483). - Die faktische und konkrete Rechtswelt
(484 ff.): Eigenart und Tätigkeit der Juristenschaft, manche Neigung und
mancher Hang (484-486); Versuchung zu Unterwürfigkeit (Richter und Be-
amte der Nazizeit) (486-488); Bürgerskepsis gegenüber der Justiz (488 £); -
Das Recht und der Mensch als moralisches Subjekt; Moral und Recht im
Dienst von Moral (489-492). - Zweck des Rechtes: Regelung der Freiheits-
räume der Menschen untereinander (492); Gefahr der Brauchbarkeit von
Recht und Gesetz für Entrechtung der Unterworfenen (462). - Recht, Mo-
ral, Menschenwürde, Subjektscharakter, „Herr der Weit“ (492 f.). Ger-
manistischer und romanistischer Rechtsbegriff bezüglich „Grundrechten“
(494 f.). - Rechtsordnung in den Nationen als ideenbestimmte absolute und
unabschließbare Aufgabe der Menschheit; alle Personen im Rechtsanspruch
auf Teilhabe an der Herrschaft über Welt und Natur einander gleich; dagegen
das Faktum konkreter Ungleichheit zwischen den Personen; Ungleichheit in
Befugnissen und Prestige; rechtserhebliche Gleichheit (496-497); individuelle
Unterstützung der um besseres Recht in der Welt kämpfenden Gruppen,
Parteien u. a. (497 f.). Haben Rechtsordnungen auch für Glück und Wohl-
behagen der Bürger zu sorgen? (Kant und die Halbbürger) (498-500). Zu-
sammenfassung der Hauptpunkte (500-501).
§17 Der Bürger und die Politik heute
Philosophische Theorie des Politischen und der Politik vom Standpunkt der
kleinen Leute (502 ff.); heute Einfluß auch der kleinen Leute, darum Auf-
klärung und Erziehung auch der kleinen Leute in Sachen der politischen Be-
wertungsmaßstäbe und Normen notwendig (502 f.); der heute grassierende
Relativismus bezüglich dieser politischen Maßstäbe und Normen (505); die
Tatsache von Wandel und Verschiedenheit; die oberflächliche Summe, die
der Relativismus zieht, und die nötige Kritik (505-507). - Des Bürgers legi-
time Kritik im Staat und am Staat (507 f.); die jeweiligen konkreten Probleme
im Staat und deren steter Wandel; für diese konkreten Probleme sind zu-
nächst pragmatische Maßstäbe und Normen zuständig und notwendig, aber
immer auch „im Hintergrund“ ideale und unbedingte Normen für alle politi-
sche Tätigkeit (508 L). — Die heute weit verbreitete Skepsis gegenüber der
Naturrechtsidee (509 f.); die Parole des sog. Pluralismus (510 f.). — Die vielen
Aufgaben des heutigen Staates; Notwendigkeit der Kontrolle und Kritik sei-
tens der Bürger (511 f.); die von uns provozierten Schicksalsprobleme (512);
ein weiterer Ausbau von Verfassungsbestimmungen? (512 f.) - Kritik am
Staat als Selbstkritik der Gesellschaft: Bürgerrechte und Befugnisse im Staat
(513 f.); die Macht im Staat; Herrscher und Fürsten (515); Stellung der Kon-
servativen im Staat und deren heutiger Wandel (516); konstitutionelle Gewal-
tenteilung und demokratischer Rechtsstaat (516 f.); des Bürgers Zweifel an
einer hochgradigen Bonität der Politiker und ihrer Politik (517 f.); die Ge-
setzgebungsmaschine und die (fast) berufslosen Gesetzgeberpersonen (518).
- Verschiedenheit der Völker in ihrem Naturell und nach ihrem geschichtli-
chen Schicksal; Notwendigkeit, die Völker zu Menschlichkeit und gelebter
INHALTSVERZEICHNIS
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Kultur politisch zu erziehen; die Rolle des Schulwesens; Unerläßlichkeit ei-
ner gedeihlichen Bürgermoral (518-521). ֊ Politische Unmoral; so auch das
politische Versäumnis rechtlicher Verfolgung von Verbrechen aus der NS-
Zeit (Nazi-Mediziner; Nazi-Richter) (521 f.); außerpolitisch spontanes Er-
wachen von Menschlichkeit in Bürgergruppen (522); ehrliches und schein-
heiliges Verhältnis zur Idee der allgemeinen Menschenrechte (522 L). Unser
Staat immer noch ein „Klassenstaat ? Fortdauer der Klassenstruktur, des
Klassengegensatzes (523-526); das geschichtliche Verdienst der Arbeiter-
organisationen (526); deren unumgänglich gewordene Neustrukturierung,
die Veränderungen von Leben und Welt (526 f.). ֊ Die Idee der Gleichheit
aller Bürger im Staat und die Tatsache der ideenwidrigen Ungleichheit
(528 L); konservative und reformerische Parteien und deren politischen Ziele
(529-531).
Die möglich gewordene einschneidende Veränderung des Verhältnisses
zwischen Bürgerschaft und staatlichem Planen und Gestalten (532); Gesetz-
gebung heute (532 f.); Mitwirken des Staatsvolkes (533 f.); Notwendigkeit
einer moralisch und menschenrechtlich guten Bürgerschaft (535); Notwen-
digkeit des Rechts des Volkes, an den Staat Fragen und Forderungen zu stel-
len (535 f.); Bürgeraktivität angesichts einer fortschrittsgläubigen Politik
(536); Bürgeraktivität angesichts staatlich geduldeten und von Staaten began-
genen Unrechts (536 f.); Bewertung öffentlicher Forderungen durch die
breite Bürgerschaft (537). Es erhebt das Volk heute Forderungen an die Au-
ßenpolitik (537 f.); an die Friedenspolitik (538 f.), zugunsten internationaler
Hilfspolitik (539), zugunsten einer internationalen Sicherung der Menschen-
rechte (539 ff.); Notwendigkeit einer Überprüfung der Tafel der klassischen
Menschenrechte: unproduktive Art der Anmahnungen; Kritik (Ergänzungs-
forderung) seitens der kommunistischen Staaten und seitens der Dritten
Welt (540-542). - Die heutige Wirtschaft als Existenzproblem für uns kleine
Leute (542-544); unser Erschrecken vor der heutigen Technik und Industrie
(544 f.). Des Steuerzahlers Arger über steigende Staatsverschuldung und
steigende Steuerlast (544-547). Heutige Manipulation und katastrophale
Schädigung der Natur (547-550); Angst vor Fehlentwicklungen unserer in-
dustriellen Produktionen, speziell was die heutige Medizinpraxis und Er-
nährung betrifft; eine Welternährungskrise droht; Schutzmaßnahmen (550-
552).
Unser Staat, auch als Rechtsstaat, doch ein Staat mit Mängeln: Defizite an
Autonomie; Verbindlichkeit der ökonomisch-sozialen Idee (552-554); Da-
tenbanken, Datenschutz; die Defizite und des Bürgers Ärger (555). Staats-
pflicht, sich um die Qualität des öffentlichen Informationswesens zu küm-
mern (555-557). Das Problem der zuziehenden Ausländer und unserer Aus-
länderfeindlichkeit (557 L); das Problem speziell der Asylsuchenden (558). —
Unsere moralische Einschätzung durch das Ausland: unser Hitlerkrieg; unse-
re Behandlung der ehemaligen NS-Mediziner und NS-Richter seit 1945 (558-
560); die parteiisch einseitige Bewertung des Widerstands gegen das NS-
Regime, den Krieg und die Kriegführung (560 f.). Anspruch auf die Verläß-
lichkeit des Staates; unsere üblen Erfahrungen; Notwendigkeit von Auf-
merksamkeit und Sorge, von unserer aktiven Teilnahme am „Politischen ; die
Frauen und die Jugendlichen von heute (560-563). —
Zusammenfassend, was der kleine Bürger heute bezüglich seines Verhält-
nisses zur „Politik und zur „Parteiendemokratie und bezüglich des Ver-
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INHALTSVERZEICHNIS
hältnisses zwischen dem Staat und den Parteien sowie zwischen den Bürgern
und den Parteien als Probleme empfindet (563-569).
§18 Haupterträgnisse
Menschenwürde, als Subjektsein des Menschen, nicht in den empirischen
Wissenschaften (der Natur und des Geistes) eruierbar (571 f.); Subjektsein
als Produktion und Geltungsverantwortung (572), als Wissenkönnen um ab-
solute (theoretische und praktische) Geltungsnormen (572f.). - Das Prinzip
der Menschenwürde und das Prinzip der Konkretion derselben: Prinzipielles
Können und Schwierigkeiten der Konkretisierungen (573-575) - Weg der
Menschheit zwischen anfänglicher Wildheit und möglichem Ziel des Subjekt-
seins (575 f.).
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