Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zivilverfahren:
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Abschlussarbeit Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2014
|
Schriftenreihe: | Studien zum Privatrecht
37 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | LII, 651 S. |
ISBN: | 9783161532177 |
Internformat
MARC
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VORWORT V
INHALTSVERZEICHNIS XI
ABKUERZUNGSVERZEICHNIS XLIX
1. KAPITEL. DIE GRUNDLAGEN 1
1. ABSCHNITT. DIE TELEOLOGISCHEN GRUNDLAGEN
DES SCHUTZES VON BETRIEBS- UND
GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN 1
§ 1 DIE BEDEUTUNG VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN FUER EIN
UNTERNEHMEN 1
§ 2 DIE BEDEUTUNG VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN FUER
FUNKTIONIERENDEN WETTBEWERB 5
2. ABSCHNITT. DAS BETRIEBS-
UND GESCHAEFTSGEHEIMNIS ALS TATBESTANDS
MERKMAL VON GEHEIMNISSCHUTZINSTRUMENTEN 10
§ 3 DIE DEFINITION 10
§ 4 DIE BEGRIFFSMERKMALE 12
3. ABSCHNITT. DER KONFLIKT ZWISCHEN DEM INFORMATIONSINTERESSE
UND DEM GEHEIMHALTUNGSINTERESSE IM ZIVILPROZESS 22
§ 5 DER KONFLIKT AUS SUBJEKTIV-RECHTLICHER PERSPEKTIVE 22
§ 6 DER KONFLIKT AUS OBJEKTIV-RECHUEICHER PERSPEKTIVE 25
4. ABSCHNITT. DIE MODELLE
FUER DIE LOESUNG DES ZIVILPROZESSUALEN KONFLIKTS
ZWISCHEN DEM
INFORMATIONSINTERESSE UND DEM GEHEIMHALTUNGSINTERESSE . . 27
§ 7 DIE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN INFORMATIONSEINBRINGUNG UND
INFORMATIONSVERTEILUNG 27
§ 8 DAS GEBOT PRAKTISCHER KONKORDANZ 27
HTTP://D-NB.INFO/1051844258
VIII
INHALTSUEBERSICHT
5. ABSCHNITT. DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN
IM MATERIELLEN RECHT UND IM ARBGG, IN DER FGO, IM SGG,
IN DER STPO UND IN DER VWGO 28
§ 9 DAS MATERIELLE RECHT 28
§ 10 DAS ARBGG, DIE FGO, DAS SGG, DIE STPO UND DIE VWGO 42
2. KAPITEL. DIE VORPROZESSUALE INFORMATIONSBESCHAFFUNG 65
1. ABSCHNITT. DIE GRUNDLAGEN .... . 65
§ 11 DIE TYPISCHEN VORPROZESSUALEN INFORMATIONSUNGLEICHGEWICHTE .... 65
§ 12 ABZULEHNENDE ANSAETZE FUER DIE LOESUNG DES VORPROZESSUALEN
KONFLIKTS ZWISCHEN DEM INFORMATIONSINTERESSE UND DEM
GEHEIMHALTUNGSINTERESSE 70
§ 13 DIE GRUNDLAGEN DER MATERIELLRECHTLICHEN INFORMATIONSANSPRUECHE . .
80
2. ABSCHNITT. DIE INFORMATIONSBESCHAFFUNG VOR IMMATERIALGUETERRECHTLICHEN
UND VOR LAUTERKEITSRECHTLICHEN ZIVILPROZESSEN 93
§ 14 DER MODELLCHARAKTER DES IMMATERIALGUETERRECHTS UND
DES LAUTERKEITSRECHTS 93
$ 15 DER GEHEIMNISSCHUTZ AUF DER TATBESTANDSSEITE
DER INFORMATIONSANSPRUECHE 96
§ 16 DER GEHEIMNISSCHUTZ AUF DER RECHTSFOLGENSEITE DER INFORMATIONS
ANSPRUECHE I: DER ANSPRUCHSINHALT 120
§ 17 DER GEHEIMNISSCHUTZ AUF DER RECHTSFOLGENSEITE DER INFORMATIONS
ANSPRUECHE II: DIE ANPASSUNG AN DEN EINZELFALL MIT HILFE DES
VERHAELTNISMAESSIGKEITGRUNDSATZES
139
3. KAPITEL. DAS NORMALE ERKENNTNISVERFAHREN 193
1. ABSCHNITT. DAS VERFAHREN BIS ZUR GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG 193
§ 18 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN GEGENUEBER
DER OEFFENTLICHKEIT 193
§ 19 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN I: DIE GRUNDLAGEN 218
§ 20 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN II: DIE INFORMATIONSEINBRINGUNG I: DAS STADIUM
DES STREITIGEN TATSACHENVORTRAGS 247
INHALTSUEBERSICHT
IX
§ 21 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN III: DIE INFORMATIONSEINBRINGUNG II:
DAS BEWEISSTADIUM 278
§ 22 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN IV: DIE INFORMATIONSVERTEILUNG 352
§ 23 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN AM VERFAHREN
NICHT BETEILIGTER DRITTER GEGENUEBER DEN PARTEIEN 452
2. ABSCHNITT. DIE GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG 455
§ 24 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN GEGENUEBER
DER OEFFENTLICHKEIT 455
§ 25 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN : . . . 470
§ 26 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN AM VERFAHREN
NICHT BETEILIGTER DRITTER GEGENUEBER DEN PARTEIEN 480
3. ABSCHNITT. EIN AUSBLICK: DER VORSCHLAG FUER EINE RICHTLINIE UEBER DEN
SCHUTZ VERTRAULICHEN KNOW-HOWS UND VERTRAULICHER GESCHAEFTS
INFORMATIONEN (GESCHAEFTSGEHEIMNISSE) VOM 28. NOVEMBER 2013 480
§ 27 DER SACHLICHE ANWENDUNGSBEREICH DER REGELUNGEN ZUM PROZESSUALEN
GEHEIMNISSCHUTZ 482
§ 28 ART. 8 DES RICHTLINIENVORSCHLAGS 483
§ 29 ART. 14 ABS. 2 UND 3 DES RICHTLINIENVORSCHLAGS 485
4. KAPITEL. DAS VERFAHREN DES EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZES 487
1. ABSCHNITT. DAS VERFAHREN BIS ZUR GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG 487
§ 30 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN GEGENUEBER
DER OEFFENTLICHKEIT 487
§ 31 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN UND DER SCHUTZ AM VERFAHREN NICHT BETEILIGTER DRITTER
GEGENUEBER DEN PARTEIEN 491
2. ABSCHNITT. DIE GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG 500
§ 32 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN GEGENUEBER
DER OEFFENTLICHKEIT 500
§ 33 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN UND DER SCHUTZ AM VERFAHREN NICHT BETEILIGTER DRITTER
GEGENUEBER DEN PARTEIEN 500
X
INHALTSUEBERSICHT
5. KAPITEL. DAS ZWANGSVOLLSTRECKUNGSVERFAHREN 503
1. ABSCHNITT. DIE GRUNDLAGEN 503
§ 34 *HANDELN STATT VERHANDELN 503
§ 35 EIN WORT ZUR INTERESSENLAGE 503
2. ABSCHNITT. DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN 509
§ 36 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN GEGENUEBER
DER OEFFENTLICHKEIT 509
§ 37 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEM VOLLSTRECKUNGSGLAEUBIGER UND DEM VOLLSTRECKUNGSSCHULDNER . . 524
§ 38 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN AM
VERFAHREN NICHT BETEILIGTER DRITTER GEGENUEBER DEN BETEILIGTEN .... 550
§ 39 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN
DER DRITTSCHULDNER BEI DER PARALLELPFAENDUNG 556
ZUSAMMENFASSENDER UEBERBLICK 557
LITERATURVERZEICHNIS 563
SACHVERZEICHNIS 641
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT V
INHALTSUEBERSICHT VII
ABKUERZUNGSVERZEICHNIS XLIX
1. KAPITEL DIE GRUNDLAGEN 1
1. ABSCHNITT. DIE TELEOLOGISCHEN GRUNDLAGEN DES
SCHUTZES
VON BETRIEBS-
UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN 1
§ 1 DIE BEDEUTUNG VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN FUER
EIN UNTERNEHMEN 1
A. VORBEMERKUNG 1
B. DER BLICK IN DIE PRAXIS 2
I. VON ATLANTA 2
II. ... UEBER DETROIT UND WOLFSBURG 2
III.... NACH MUENCHEN 3
C. DIE WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTS
GEHEIMNISSEN 4
§ 2 DIE BEDEUTUNG VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN
FUER FUNKTIONIERENDEN WETTBEWERB 5
A. DIE GESAMTWIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG FUNKTIONIERENDEN
WETTBEWERBS 5
B. DIE BEDEUTUNG VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN FUER
FUNKTIONIERENDEN WETTBEWERB 6
I. EINE KLARSTELLUNG UND EINE EINGRENZUNG 6
II. DIE THEORIE VOM GEHEIMWETTBEWERB 7
1. DIE WETTBEWERBSTHEORETISCHEN GRUNDLAGEN 7
2. DIE KONKRETISIERUNG: ANGLEICHUNG, ABSCHRECKUNG UND
TRAEGHEIT 8
3. STELLUNGNAHME 9
XII
INHALTSVERZEICHNIS
2. ABSCHNITT. DAS BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNIS ALS TATBESTANDS
MERKMAL VON GEHEIMNISSCHUTZINSTRUMENTEN
§ 3 DIE DEFINITION
§ 4 DIE BEGRIFFSMERKMALE
A. VORBEMERKUNG
B. DIE GEHEIMNISGEGENSTAENDE
C. DER BEZUG ZU EINEM UNTERNEHMEN
I. DER UNTERNEHMENSBEZUG ALS ERSTES FAKTISCHES
BEGRIFFSMERKMAL
II. DER BEGRIFF DES UNTERNEHMENS
D. DIE FEHLENDE OFFENKUNDIGKEIT
I. DIE NICHTOFFENKUNDIGKEIT ALS ZWEITES FAKTISCHES
BEGRIFFSMERKMAL
II. DER RELEVANTE PERSONENKREIS
E. DER GEHEIMHALTUNGSWILLE
I. DER GEHEIMHALTUNGSWILLE ALS SUBJEKTIVES BEGRIFFSMERKMAL
II. DIE VERMUTUNG DES GEHEIMHALTUNGSWILLENS
F. DAS GEHEIMHALTUNGSINTERESSE
3. ABSCHNITT. DER KONFLIKT ZWISCHEN DEM INFORMATIONSINTERESSE
UND DEM GEHEIMHALTUNGSINTERESSE IM ZIVILPROZESS
§ 5 DER KONFLIKT AUS SUBJEKTIV-RECHTLICHER PERSPEKTIVE
A. DER JUSTIZGEWAEHRUNGSANSPRUCH UND DER ANSPRUCH AUF EFFEKTIVEN
RECHTSSCHUTZ
B. DAS IM PROZESS DURCHZUSETZENDE SUBJEKTIVE RECHT
C. DER AUSGLEICH VON INFORMATIONSUNGLEICHGEWICHTEN UND
DER GRUNDSATZ DER PROZESSUALEN WAFFENGLEICHHEIT
§ 6 DER KONFLIKT AUS OBJEKTIV-RECHTLICHER PERSPEKTIVE
A. DIE MOEGLICHST WIRKLICHKEITSGETREUE REKONSTRUKTION
DES SACHVERHALTS
B. DER WEG ZUR SACHVERHALTSREKONSTRUKTION
4. ABSCHNITT. DIE MODELLE FUER DIE LOESUNG DES ZIVILPROZESSUALEN KONFLIKTS
ZWISCHEN DEM INFORMATIONSINTERESSE UND DEM GEHEIMHALTUNGSINTERESSE . .
§ 7 DIE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN INFORMATIONSEINBRINGUNG UND
INFORMATIONSVERTEILUNG
§ 8 DAS GEBOT PRAKTISCHER KONKORDANZ
INHALTSVERZEICHNIS
XIII
5. ABSCHNITT. DER
SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN
IM MATERIELLEN RECHT
UND IM ARBGG, IN DER FGO, IM SGG,
IN DER STPO UND
IN DER VWGO 28
§ 9 DAS MATERIELLE RECHT 28
A. DIE MATERIELLRECHTSFREUNDLICHKEIT DES PROZESSGESETZES 28
B. DIE ANGRIFFSRICHTUNGEN 29
I. VON VERRAETERN UND SPIONEN 29
II. DER ZIVILRECHTSSTREIT ALS ANGRIFF VON AUSSEN 29
III. FOLGERUNGEN 29
C. DER EINFACHRECHTLICHE SCHUTZ VOR ANGRIFFEN VON AUSSEN 30
I. DIE DOGMENGESCHICHTLICHE ANNAEHERUNG: § 17 UWG ALS
GRUNDTATBESTAND 30
II. DER SCHUTZ VOR SPIONEN DURCH WEITERE STRAFVORSCHRIFTEN . . 32
III. DER SCHUTZ VOR SPIONEN DURCH DAS ZIVILRECHT 33
1. DIE HAFTUNGSBEGRUENDUNG DURCH RUECKBINDUNG
AN §17 UWG 33
2. DIE HAFTUNGSBEGRUENDUNG OHNE RUECKBINDUNG
AN § 17 UWG 34
A) DAS LAUTERKEITSRECHT 34
B) DAS BUERGERLICHE RECHT 35
D. DER VERFASSUNGSRECHDICHE SCHUTZ 37
I. DER SCHUTZ DURCH DIE WIRTSCHAFTSGRUNDRECHTE 37
1. DER SCHUTZ DURCH DIE BERUFSFREIHEIT UND
DIE EIGENTUMSFREIHEIT 37
2. KEIN SCHUTZ DURCH DAS GRUNDRECHT AUF WIRTSCHAFTLICHE
BETAETIGUNGSFREIHEIT (ART. 2 ABS. 1 GG) 40
II. KEIN SCHUTZ DURCH DAS GRUNDRECHT AUF INFORMATIONELLE
SELBSTBESTIMMUNG (ART. 2 ABS. 1 IN VERBINDUNG MIT
ART.
1 ABS. 1 GG) 41
§ 10 DAS ARBGG, DIE FGO, DAS SGG, DIE STPO UND DIE VWGO 42
A. DIE HARMONIE ZWISCHEN DEN EINZELNEN PROZESSGESETZEN 42
I. DIE EINHEIT DER RECHTSORDNUNG 42
II. FOLGERUNGEN 43
B. DIE SAEMTLICHEN VERFAHRENSORDNUNGEN IMMANENTE GEFAHR EINER
OFFENLEGUNG VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN 43
I. DIE VERFAHRENSEINLEITUNG 43
II. DIE TRANSPARENZ DES GERICHTSVERFAHRENS 44
1. DER GRUNDSATZ DER OEFFENTLICHKEIT ALS GEMEINSAMES
GRUNDPRINZIP 44
XIV
INHALTSVERZEICHNIS
2. DIE TRANSPARENZ GEGENUEBER DEN VERFAHRENSTEIL
NEHMERN 44
A) DIE TRANSPARENZ IM VERFAHREN VOR DEN FINANZ-,
DEN SOZIAL- UND DEN VERWALTUNGSGERICHTEN 44
B) DIE TRANSPARENZ IM STRAFVERFEHREN 45
3. AKTENEINSICHTS- UND AUSKUNFTSRECHTE 46
III. DIE UEBERMITTLUNGS- UND AUSKUNFTSPFLICHT VON BEHOERDEN
NACH DER FGO, DEM SGG UND DER VWGO 48
IV. DIE GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG 48
C. DIE SCHUTZINSTRUMENTE IN DEN VERFAHRENSORDNUNGEN 48
I. DER AUSSCHLUSS DER OEFFENTLICHKEIT 48
1. § 52 S. 2 VAR. 2 ARBGG 48
2. §
52 ABS. 2 FGO 49
II. DER SCHUTZ VOR EINER OFFENLEGUNG GEGENUEBER DEN
VERFAHRENSTEILNEHMERN 49
1. DIE GRENZEN DER BETEILIGTENOEFFENTLICHKEIT NACH DER FGO,
DEM SGG UND DER VWGO . 49
2. DIE GRENZEN DER TRANSPARENZ IM STRAFVERFAHREN 50
A) DER GERINGE SCHUTZ GEGENUEBER DEM ANGEKLAGTEN IN
DER HAUPTVERHANDLUNG 50
B) DIE WEITER GEHENDEN AUSSCHLUSSMOEGLICHKEITEN IN
BEZUG AUF DEN BESCHULDIGTEN IM ERMITTLUNGS
VERFAHREN 50
C) DER GERINGE SCHUTZ GEGENUEBER DEM VERLETZTEN,
DEM NEBENKLAGEBEFUGTEN UND DEM NEBENKLAEGER .... 50
D) DER GERINGE SCHUTZ GEGENUEBER EINEM ANWALTLICHEN
BEISTAND 51
E) DER SCHUTZ GEGENUEBER SONSTIGEN TEILNEHMENDEN
PERSONEN 51
3. FOLGERUNGEN 51
III. INSBESONDERE: DIE BEGRENZUNG VON AKTENEINSICHTS- UND
AUSKUNFTSRECHTEN 52
1. DIE REGELUNG IN DER FGO, IM SGG UND IN DER VWGO . . 52
2. DIE REGELUNG IN DER STPO UND DIE ENTSCHEIDUNG
DES BVERFG (K), NJW 2002, 2307, ZUR BESCHRAENKUNG
DES AKTENEINSICHTSRECHTS AUF DEN RECHTSANWALT 53
IV. INSBESONDERE: DER GEHEIMNISSCHUTZ IM BEWEISSTADIUM ... 54
V. DER GEHEIMNISSCHUTZ BEI DEN BEHOERDLICHEN UEBERMITTLUNGS
UND AUSKUNFTSPFLICHTEN IM FINANZ-, SOZIAL- UND
VERWALTUNGSPROZESS 54
1. DAS BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNIS ALS WEIGERUNGS
GRUND 54
INHALTSVERZEICHNIS
XV
2. DAS VERFAHREN NACH § 86 ABS. 3 FGO UND
§ 99 ABS. 2 VWGO 54
A) DIE GRUNDLAGEN 54
B) DAS MEHRPOLIGE RECHTSVERHAELTNIS ALS PARALLELE ZU
DER KONSTELLATION DES ZIVILRECHTSSTREITS 57
3. §
138 TKG ALS SONDERREGELUNG FUER MEHRPOLIGE
RECHTSVERHAELTNISSE 59
A) § 138 TKG [A. F.] 59
AA) DER REGELUNGSINHALT DES § 138 TKG [A. F.] .... 59
BB) DIE ENTSCHEIDUNGEN EUGH (K), SLG. 2006,1-6675 -
MOBISTAR, UND BVERWGE 127, 282 61
B) § 138 TKG IN DER FASSUNG DES GESETZES ZUR AENDERUNG
TELEKOMMUNIKATIONSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN AUS
DEM JAHR 2012 61
AA) DIE UNBESCHRAENKTE OFFENLEGUNGSPFLICHT
DER BNETZA 61
BB) DIE UNTERRICHTUNGSPFLICHT DES GERICHTS NACH
§ 138 ABS. 1 S. 2 TKG [N. F.J . * 62
CC) DAS IN-CAMERA-VERFAHREN NACH § 138 ABS. 2
UND 3 TKG [N. F.] 62
DD) DIE IN CAMERA ZUR KENNTNIS GENOMMENEN
INFORMATIONEN KANN DAS GERICHT OHNE WEITERES
SEINER ENTSCHEIDUNG ZUGRUNDELEGEN 63
C) BEWERTUNG 63
D. ERGEBNIS UND FOLGERUNGEN 64
2. KAPITEL. DIE VORPROZESSUALE INFORMATIONSBESCHAFFUNG 65
1. ABSCHNITT. DIE GRUNDLAGEN 65
§ 11 DIE TYPISCHEN VORPROZESSUALEN INFORMATIONSUNGLEICHGEWICHTE .... 65
A. DIE VERMUTUNG EINES ANSPRUCHSBEGRUENDENDEN SACHVERHALTS
ALS AUSGANGSPUNKT 65
B. DER NOTWENDIGE INHALT DER KLAGESCHRIFT 66
C. DIE RECHTFERTIGUNG DER SACHBITTE 67
I. DIE MINDESTANFORDERUNGEN 67
II. DIE WEITER GEHENDEN ANFORDERUNGEN AUS PRAKTISCHER
SICHT 68
D. ZUR KLARSTELLUNG: INFORMATIONSUNGLEICHGEWICHTE KOENNEN AUCH
NACH BEGINN DES PROZESSES AUFTRETEN 69
XVI
INHALTSVERZEICHNIS
§12 ABZULEHNENDE ANSAETZE FUER DIE LOESUNG DES VORPROZESSUALEN
KONFLIKTS ZWISCHEN DEM INFORMATIONSINTERESSE UND DEM
GEHEIMHALTUNGSINTERESSE 70
A. KEINE LOESUNG DES KONFLIKTS BEI DER VERTEILUNG
DER DARLEGUNGSLAST 70
I. DIE VERTEILUNG DER DARLEGUNGSLAST NACH DER HERRSCHENDEN
MEINUNG 70
1. DIE GRUNDLAGEN 70
2. DIE VERTEILUNG DER DARLEGUNGSLAST FOLGT DER VERTEILUNG
DER BEWEISLAST 70
II. EINE ANDERE LASTENVERTEILUNG KANN DEN KONFLIKT ZWISCHEN
DEM INFORMATIONSINTERESSE UND DEM GEHEIMHALTUNGS
INTERESSE NICHT LOESEN 72
1. DIE VERTEILUNG NACH ORGANISATIONSBEREICHEN
ALS GRUNDREGEL IST ABZULEHNEN 72
A) DIE GRUNDLAGEN 72
AA) EIN BLICK IN DIE RECHTSPRECHUNG 72
BB) DIE ANSICHT VON JUERGEN PROELSS 73
B) DIE VERTEILUNG (DER BEWEIS- UND IHR FOLGEND)
DER DARLEGUNGSLAST NACH ORGANISATIONSBEREICHEN KANN
DEN KONFLIKT NICHT LOESEN 73
AA) DER BEGRENZTE WERT EINER MODIFIZIERUNG DER
LASTENVERTEILUNG FUER DEN AUSGLEICH VORPROZESSUALER
INFORMATIONSUNGLEICHGEWICHTE 74
BB) DIE ABLEHNUNG EINER LASTENVERTEILUNG NACH
ORGANISATIONSBEREICHEN 74
2. ES UEBERZEUGT NICHT, EINE ABWEICHENDE LASTENVERTEILUNG
AUS DEM GRUNDSATZ DER WAFFENGLEICHHEIT ODER DEM
GRUNDSATZ VON TREU UND GLAUBEN ABZULEITEN
76
3. EINE VON DER GRUNDREGEL ABWEICHENDE LASTENVERTEILUNG
ERGIBT SICH NICHT AUS DEN GRUNDRECHTEN 77
4. DIE ANSICHT VON ULRICH KRIEGER UEBERZEUGT NICHT 77
B. KEINE LOESUNG DES KONFLIKTS DURCH EINE BERUECKSICHTIGUNG
DES INFORMATIONSUNGLEICHGEWICHTS BEI DEN ANFORDERUNGEN AN
DEN PROZESSUALEN VORTRAG 78
§ 13 DIE GRUNDLAGEN DER MATERIELLRECHDICHEN INFORMATIONSANSPRUECHE . . 80
A. DAS MATERIELLE RECHT ALS GESETZGEBERISCHES INSTRUMENT
DER WAHL 80
B. DAS VERHAELTNIS DER INFORMATIONSANSPRUECHE ZUR VERTEILUNG
DER DARLEGUNGSLAST 81
I. GRUNDSAETZLICH KEINE WECHSELSEITIGEN ABHAENGIGKEITEN .... 81
INHALTSVERZEICHNIS
XVII
II. DIE GLEICHWOHL DER VERTEILUNG DER DARLEGUNGSLAST
ENTNEHMBAREN WERTUNGEN 82
A) DIE NICHTBELASTETE PARTEI MUSS GRUNDSAETZLICH KEINE
INFORMATIONEN AUS IHRER SPHAERE ZUR VERFUEGUNG
STELLEN 82
B) DIE BELASTETE PARTEI MUSS GEGEBENENFALLS ANSTRENGUNGEN
UND ENTBEHRUNGEN AUF SICH NEHMEN 82
C. DAS VERHAELTNIS DER INFORMATIONSANSPRUECHE ZUM VERHANDLUNGS
GRUNDSATZ 82
D. DIE INFORMATIONSANSPRUECHE 83
I. KEINE ALLGEMEINE INFORMATIONSPFLICHT 83
1. DAS DEUTSCHE PRIVATRECHT KENNT KEINE ALLGEMEINE
INFORMATIONSPFLICHT 83
2. DIE VORWIRKUNG DES PROZESSUALEN GRUNDSATZES,
DASS NIEMAND GEHALTEN IST, SEINEM GEGNER MATERIAL FUER
DESSEN PROZESSSIEG ZU VERSCHAFFEN (NEMO CONTRA SE
EDERE TENETUR) 83
II. DIE TELEOLOGISCHEN GRUNDLAGEN DER INFORMATIONS
ANSPRUECHE 87
1. DER EIGENMAECHTIGE (MUTMASSLICHE) EINGRIFF IN EINEN
FREMDEN RECHTSKREIS 87
2. DIE KONTROLLMOEGLICHKEIT ZUM AUSGLEICH DER EINEM
ANDEREN EINGERAEUMTEN RECHTSMACHT 88
3. DIE KLAERUNG DES INHALTS EINES FESTSTEHENDEN ANSPRUCHS 88
4. DIE SICHERUNG DES LEISTUNGSINTERESSES 89
5. ERGEBNIS UND FOLGERUNGEN 89
A) DIE THESE 89
B) DIE BEGRUENDUNG DER THESE 89
III. DIE ERWEITERUNG DES GESETZLICHEN RAHMENS DURCH
DIE RECHTSPRECHUNG 91
IV. DIE MOEGLICHEN ANSPRUCHSZIELE UND ANSPRUCHSSCHULDNER . . 92
2. ABSCHNITT. DIE INFORMATIONSBESCHAFFUNG VOR IMMATERIALGUETERRECHTLICHEN
UND VOR LAUTERKEITSRECHTLICHEN
ZIVILPROZESSEN 93
§ 14 DER MODELLCHARAKTER DES IMMATERIALGUETERRECHTS UND
DES LAUTERKEITSRECHTS 93
§ 15 DER GEHEIMNISSCHUTZ AUF DER TATBESTANDSSEITE
DER INFORMATIONSANSPRUECHE 96
A. DER UNSELBSTSTAENDIGE AUSKUNFTSSANSPRUCH IM ENGEREN SINNE ... 96
I. DIE GRUNDLAGEN 96
II. DIE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN 97
XVIII
INHALTSVERZEICHNIS
1. DIE *ZWISCHEN DEN PARTEIEN BESTEHENDE RECHTS
BEZIEHUNG 97
2. DER ANSPRUCHSTELLER IST *IN ENTSCHULDBARER WEISE UEBER
BESTEHEN UND UMFANG SEINES RECHTS IM UNGEWISSEN . . 99
3. DER GLAEUBIGER DES ANSPRUCHS KANN *SICH DIE ZUR
VORBEREITUNG UND DURCHSETZUNG SEINES ANSPRUCHS
NOTWENDIGEN AUSKUENFTE NICHT AUF ZUMUTBARE WEISE SELBST
BESCHAFFEN 99
B. DER SELBSTSTAENDIGE AUSKUNFTSANSPRUCH 100
I. DAS IMMATERIALGUETERRECHT 100
1. DIE GRUNDLAGEN 100
2. DIE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN 101
A) DER AUSKUNFTSANSPRUCH GEGEN DEN VERLETZER 101
B) DER AUSKUNFTSANSPRUCH GEGEN DEN NICHTVERLETZER ... 101
AA) DIE TATBESTANDSVORAUSSETZUNGEN 101
BB) DIE VERWEISUNG AUF §§ 383 BIS 385 ZPO ALS
BEITRAG ZUM GEHEIMNISSCHUTZ 102
II. DAS LAUTERKEITSRECHT 104
1. DIE GRUNDLAGEN 104
2. DIE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN 105
A) DIE GRUNDLAGEN 105
B) DIE ANALOGE ANWENDUNG DER §§ 383 BIS 385 ZPO . . . 106
C. DER RECHNUNGSLEGUNGSANSPRUCH 106
I. DIE GRUNDLAGEN 106
II. DIE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN 107
1. DIE VORAUSSETZUNGEN DES (UNSELBSTSTAENDIGEN)
AUSKUNFTSANSPRUCHS IM ENGEREN SINNE 107
2. DAS BEDUERFNIS FUER EINE RECHNUNGSLEGUNG 107
A) DIE GRUNDLAGEN 107
B) KEIN AUSREICHENDES BEDUERFNIS FUER EINE RECHNUNGS
LEGUNG BEI GELTENDMACHUNG DES KONKRET ENTGANGENEN
GEWINNS 108
C) BESONDERHEITEN BEI DER VERLETZUNG EINES MARKEN
RECHTS, EINES NAMENS- ODER FIRMENRECHTS ODER EINES
DESIGNRECHTS?
108
D. DER ANSPRUCH AUF BESICHTIGUNG EINER SACHE UND DER ANSPRUCH
AUF EINSICHTNAHME EINER URKUNDE 109
I. DAS IMMATERIALGUETERRECHT 109
1. DIE GRUNDLAGEN 109
2. DIE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN 110
A) DIE HINREICHEND WAHRSCHEINLICHE RECHTSVERLETZUNG . . 110
INHALTSVERZEICHNIS
XIX
B) DIE BESICHTIGUNG ODER DIE EINSICHTNAHME IST ZUR
ANSPRUCHSBEGRUENDUNG ERFORDERLICH 111
C) DIE VERFUEGUNGSGEWALT DES BESICHTIGUNGS- ODER
EINSICHTSSCHULDNERS UEBER DIE SACHE ODER DIE URKUNDE
ALS BEITRAG ZUM SCHUTZ VON GEHEIMNISSEN
UNBETEILIGTER DRITTER 112
D) DAS ERFORDERNIS EINER GENAUEN BEZEICHNUNG DER
URKUNDE ODER DER SACHE ALS BEITRAG ZUM
GEHEIMNISSCHUTZ
112
E) BEI HINREICHENDER WAHRSCHEINLICHKEIT EINER IN
GEWERBLICHEM AUSMASS BEGANGENEN VERLETZUNG
ANSPRUCH AUF EINSICHTNAHME VON BANK-, FINANZ
ODER HANDELSUNTERLAGEN 112
II. DAS LAUTERKEITSRECHT 113
1. DIE GRUNDLAGEN 113
2. DIE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN DES BESICHTIGUNGS
ANSPRUCHS 113
A) DER DURCHZUSETZENDE ANSPRUCH 113
B) DER ANSPRUCHSGEGNER 115
C) DAS INTERESSE AN DER BESICHTIGUNG 115
3. DIE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN DES EINSICHTSANSPRUCHS 116
A) DIE EINSICHTSTATBESTAENDE 116
B) DER ANSPRUCHSGEGNER 117
C) DAS RECHTLICHE INTERESSE AN DER EINSICHTNAHME 118
D) KEINE ANALOGE ANWENDUNG DER §§ 383 BIS 385 ZPO . . 119
§ 16 DER GEHEIMNISSCHUTZ AUF DER RECHTSFOLGENSEITE DER INFORMATIONS
ANSPRUECHE I: DER ANSPRUCHSINHALT 120
A. DIE AUSKUNFT IM ENGEREN SINNE UND DIE RECHNUNGSLEGUNG ... 120
I. DIE AUSKUNFT IM ENGEREN SINNE 120
1. KEINE PFLICHT ZUR OFFENLEGUNG VON KONTROLLTATSACHEN ... 120
2. KEINE PFLICHT ZUR VORLAGE VON BELEGEN 126
A) DER UNSELBSTSTAENDIGE AUSKUNFTSANSPRUCH 126
B) DER SELBSTSTAENDIGE AUSKUNFTSANSPRUCH 128
3. DIE REGELUNG DES AUSKUNFTSINHALTS IN ABSATZ 3 DER
ANSPRUCHSGRUNDLAGEN DES IMMATERIALGUETERRECHTLICHEN
SELBSTSTAENDIGEN AUSKUNFTSANSPRUCHS 130
A) DIE KONKRETISIERUNG DES VERHAELTNISMAESSIGKEITS
GRUNDSATZES 130
B) ABSATZ 3 NR. 1 DER ANSPRUCHSGRUNDLAGEN DES IMMATERIAL-
GUETERRECHTLICHEN SELBSTSTAENDIGEN AUSKUNFTSANSPRUCHS:
ANGABEN
UEBER DIE HERKUNFT UND DEN VERTRIEBSWEG . . 130
XX
INHALTSVERZEICHNIS
C) ABSATZ 3 NR. 2 DER ANSPRUCHSGRUNDLAGEN DES
IMMATERIALGUETERRECHTLICHEN SELBSTSTAENDIGEN AUSKUNFTS
ANSPRUCHS 130
AA) ANGABEN UEBER DIE MENGEN 130
BB) ANGABEN UEBER DIE PREISE 131
II. DIE RECHNUNGSLEGUNG 133
1. KEINE PFLICHT ZUR OFFENLEGUNG VON KONTROLLTATSACHEN ... 133
2. DIE PFLICHT ZUR VORLAGE VON BELEGEN 134
B. DIE BESICHTIGUNG EINER SACHE UND DIE EINSICHTNAHME
EINER URKUNDE 134
I. DIE BESICHTIGUNG EINER SACHE 134
1. DIE GRUNDLAGEN 134
2. DIE BESICHTIGUNG UMFASST AUCH SUBSTANZEINGRIFFE 135
3. DER BESICHTIGUNGSANSPRUCH BERECHTIGT NICHT
ZUR DURCHSUCHUNG 136
A) DER MEINUNGSSTAND 136
B) DER INHALT VON ART. 6 UND 7 DER RL 2004/48/EG .... 136
II. DIE EINSICHTNAHME EINER URKUNDE 139
§17 DER GEHEIMNISSCHUTZ AUF DER RECHTSFOLGENSEITE DER INFORMATIONS
ANSPRUECHE II: DIE ANPASSUNG AN DEN EINZELFALL MIT HILFE DES
VERHAELTNISMAESSIGKEITGRUNDSATZES 139
A. DIE GRUNDLAGEN 139
B. DIE GEEIGNETHEIT UND DIE ERFORDERLICHKEIT 140
C. DIE ANGEMESSENHEIT 142
I. DIE ABWAEGUNG ZWISCHEN INFORMATION UND GEHEIMHALTUNG . 142
1. KEINE VON VORNHEREIN GERINGERE GEWICHTUNG DES
GEHEIMHALTUNGSINTERESSES 142
2. DIE ART UND SCHWERE DER VERLETZUNG DUERFEN KEINE
ABWAEGUNGSFAKTOREN IN BEZUG AUF DEN GEHEIMNIS
SCHUTZ SEIN 144
3. DAS VERSCHULDEN UND DER GRAD DES VERSCHULDENS
DUERFEN KEINE ABWAEGUNGSFAKTOREN IN BEZUG AUF DEN
GEHEIMNISSCHUTZ SEIN 146
4. DIE INFORMATIONSGABE IST NICHT UNANGEMESSEN BEI
DROHENDER OFFENLEGUNG VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTS
GEHEIMNISSEN DRITTER
147
II. DIE INFORMATIONSVERTEILUNG I: DIE VERFAHRENSMAESSIGE
AUSGESTALTUNG DER AUSKUNFTSANSPRUECHE 148
1. DIE BEIZIEHUNG VON MITTELSPERSONEN: DER WIRTSCHAFTS
PRUEFERVORBEHALT 148
A) DIE RECHTSGRUNDLAGE 148
INHALTSVERZEICHNIS
XXI
B) DIE AUSGESTALTUNG DES WIRTSCHAFTSPRUEFERVORBEHALTS . . 148
AA) DIE DURCHFUHRUNG DES WIRTSCHAFTSPRUEFER
VORBEHALTS 148
BB) DER WIRTSCHAFTSPRUEFERVORBEHALT DARF NICHT NUR
DIE AUSNAHME SEIN 149
CC) DER WIRTSCHAFTSPRUEFERVORBEHALT IST VON AMTS
WEGEN EINZURAEUMEN 151
DD) DIE AUSWAHL DES WIRTSCHAFTSPRUEFERS 153
EE) DIE KOSTEN FUER DIE BEIZIEHUNG DES WIRTSCHAFTS
PRUEFERS 153
FF) DIE VERSCHWIEGENHEIT DES WIRTSCHAFTSPRUEFERS
GEGENUEBER DEM KLAEGER 154
2. DIE ERWEITERUNG DES ANWENDUNGSFELDS DES WIRTSCHAFTS
PRUEFERVORBEHALTS BEIM UNSELBSTSTAENDIGEN AUSKUNFTS
ANSPRUCH 154
A) DER ANWENDUNGSBEREICH DES WIRTSCHAFTSPRUEFER
VORBEHALTS BEI FUER DIE RECHTSDURCHSETZUNG GEEIGNETEN
UND ERFORDERLICHEN INFORMATIONEN IST BEGRENZT 155
AA) ART. 103 ABS.
1 GG IST (NOCH) KEIN PRUEFUNGS
MASSSTAB 155
BB) DIE ANLEGUNG DES MASSSTABS DES RECHTS AUF
ZUGANG ZUM PROZESS 156
CC) FOLGERUNGEN 156
B) DER VORSCHLAG VON UTE PLOCH-KUMPF UEBERZEUGT
NICHT 156
C) DIE BEIZIEHUNG EINES ZUR VERSCHWIEGENHEIT
VERPFLICHTETEN ANWALTLICHEN BEISTANDS ALS LOESUNG ... 157
AA) DAS GEBOT PRAKTISCHER KONKORDANZ 157
BB) DIE ENTSCHEIDUNG BGHZ 183,153 - LICHTBOGEN-
SCHNUERUNG I.- 158
CC) DIE BEIZIEHUNG EINES ZUR VERSCHWIEGENHEIT
VERPFLICHTETEN ANWALTLICHEN BEISTANDS VON AMTS
WEGEN 159
DD) DIE AUSWAHL DES RECHTSANWALTS UND DIE ERGAENZENDE
BEIZIEHUNG EINES PATENTANWALTS 160
EE) DIE VERSCHWIEGENHEIT DES ANWALTLICHEN
BEISTANDS 161
(1) DIE VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT GEGENUEBER DEM
MANDANTEN 161
(2) DIE FEHLENDE *VERTRAUENSWUERDIGKEIT
DES ANWALTS? 165
(3) DIE VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT WIDERSPRICHT
NICHT DEM ANWALTLICHEN BERUFSBILD 166
XXII
INHALTSVERZEICHNIS
(4) KEIN VERSTOSS GEGEN DAS INTERESSE DES KLAEGERS
AN EFFEKTIVEM RECHTSSCHUTZ 167
(5) DIE FEHLENDE KONTROLLMOEGLICHKEIT DES
VERHALTENS DES RECHTSANWALTS - DER PRINZIPAL-
AGENT-KONFLIKT 171
FF) DIE KOSTEN FUER DIE BEIZIEHUNG EINES ZUR
VERSCHWIEGENHEIT VERPFLICHTETEN ANWALTLICHEN
BEISTANDS 171
(1) VORBEMERKUNG: DIE VERTEILUNGSREGEL DES § 91
ABS. 1 S. 1 UND ABS. 2 S. 1 HALBS. 1 ZPO .... 171
(2) DIE NICHT UNTER DIE VERTEILUNGSREGEL DES
§ 91 ZPO FALLENDEN RECHTSANWALTSKOSTEN ... 172
(3) DIE UNTER DIE VERTEILUNGSREGEL DES § 91 ZPO
FALLENDEN RECHTSANWALTSKOSTEN 173
(4) DIE PATENTANWALTSKOSTEN 175
3. DIE ANWENDUNG DES WIRTSCHAFTSPRUEFERVORBEHALTS BEIM
SELBSTSTAENDIGEN AUSKUNFTSANSPRUCH 176
A) DIE ANSICHT DER HERRSCHENDEN MEINUNG 176
B) STELLUNGNAHME 177
AA) DIE KRITIK 177
(1) DIE UEBERMITTLUNG VON KONTROLLTATSACHEN UND
VON BELEGEN 177
(2) DIE UEBERMITTLUNG VON FUER DIE RECHTSDURCH
SETZUNG GEEIGNETEN UND ERFORDERLICHEN
INFORMATIONEN
177
BB) DIE LOESUNG 178
(1) DIE BEIZIEHUNG EINES ZUR VERSCHWIEGENHEIT
VERPFLICHTETEN ANWALTLICHEN BEISTANDS 178
(2) DIE OFFENLEGUNG VON NAMEN UND VON
ANSCHRIFTEN BEIM UNSELBSTSTAENDIGEN AUSKUNFTS
ANSPRUCH 178
III. DIE INFORMATIONSVERTEILUNG II: DIE VERFAHRENSMAESSIGE
AUSGESTALTUNG DES BESICHTIGUNGS- UND EINSICHTS
ANSPRUCHS 178
1. DIE MODELLE DER RECHTSPRECHUNG UND DER
WISSENSCHAFT 179
A) DAS ERSTE MODELL: DIE DURCHSETZUNG IM WEGE
DES EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZES MIT ANSCHLIESSENDEM
HAUPTSACHEVERFAHREN 179
AA) DIE EINSTWEILIGE BESICHTIGUNGS- ODER EINSICHTS-
VERFIIGUNG 179
BB) DIE SEQUESTRATION DES BESICHTIGUNGS- ODER
EINSICHTSOBJEKTS 179
INHALTSVERZEICHNIS
XXIII
CC) DIE BESICHTIGUNG DURCH EINE SACHVERSTAENDIGE
PERSON 180
(1) DIE AUSWAHL DES DRITTEN UND DIE GEWAEHR
LEISTUNG SEINER VERSCHWIEGENHEIT 180
(2) DIE BESICHTIGUNG ODER DIE EINSICHTNAHME
DURCH DEN DRITTEN 181
DD) DAS HAUPTSACHEVERFAEHREN UEBER DEN BESICHTIGUNGS
UND EINSICHTSANSPRUCH 181
B) DAS ZWEITE MODELL: DIE VERKNUEPFUNG VON
SELBSTSTAENDIGEM BEWEISVERFAHREN UND EINSTWEILIGEM
RECHTSSCHUTZ (SOGENANNTE DUESSELDORFER PRAXIS) .... 182
AA) DER AUSGANGSPUNKT: DAS SELBSTSTAENDIGE
BEWEISVERFEHREN 182
(1) DIE VORAUSSETZUNGEN DES SELBSTSTAENDIGEN
BEWEISVERFAHRENS 182
(2) DIE BEWEISANORDNUNG 182
(3) DIE BESICHTIGUNG ODER DIE EINSICHTNAHME
DURCH EINEN ZUR VERSCHWIEGENHEIT VERPFLICHTETEN
SACHVERSTAENDIGEN
182
(4) DIE AUSHAENDIGUNG DES SACHVERSTAENDIGEN
GUTACHTENS AN DEN GLAEUBIGER 183
BB) DAS PROBLEM DER FEHLENDEN ERZWINGBARKEIT DER
MASSNAHMEN DES SELBSTSTAENDIGEN BEWEIS
VERFAHRENS
184
(1) KEINE ERZWINGBARKEIT VON MASSNAHMEN
DES SELBSTSTAENDIGEN BEWEISVERFAHRENS 184
(2)
DIE BEGLEITENDE DULDUNGSVERFIIGUNG 184
2. STELLUNGNAHME 185
A) DIE ABLEHNUNG DES ZWEITEN MODELLS 185
B) DIE LOESUNG UNTER ANKNUEPFUNG AN DAS ERSTE MODELL
UND AN DIE LOESUNG BEIM AUSKUNFTSANSPRUCH 186
AA) DIE DOGMATISCHEN GRUNDLAGEN 186
BB) DIE RECHTLICHE AUSGESTALTUNG 187
(1) DIE GRUNDLAGEN 187
(2) INSBESONDERE: DIE EINBETTUNG IN DAS VERFAHREN
DES EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZES 188
(3) DAS SACHVERSTAENDIGENGUTACHTEN IST NUR EINEM
ANWALTLICHEN BEISTAND ZU UEBERGEBEN 189
IV. DIE VERFAHRENSMAESSIGEN IMPLIKATIONEN DER ANGEMESSEN
HEIT SIND AM MASSSTAB DES GEBOTS PRAKTISCHER KONKORDANZ
OHNE ALTERNATIVE
190
XXIV
INHALTSVERZEICHNIS
3. KAPITEL. DAS NORMALE ERKENNTNISVERFAHREN 193
1. ABSCHNITT. DAS VERFAHREN BIS ZUR GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG 193
§ 18 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN GEGENUEBER
DER OEFFENTLICHKEIT 193
A. DIE OEFFENTLICHKEIT DES VERFAHRENS 193
I. DER GRUNDSATZ DER OEFFENTLICHKEIT 193
II. DIE MIT DEM GRUNDSATZ DER OEFFENTLICHKEIT EINHERGEHENDE
GEFAHR FUER GEHEIMNISSE 194
1. DIE GEHEIMNISKONSTITUIERENDE NICHTOEFFENTLICHKEIT IST
ZERSTOERT 194
2. BEIM *KAMPF UM GERICHTSOEFFENTLICHKEIT WURDE DIESE
GEFAHR GESEHEN , 194
B. DER AUSSCHLUSS DER OEFFENDICHKEIT 196
I. DIE HISTORISCHE ANNAEHERUNG 196
1. DAS GVG AUS DEM JAHR 1877: KEIN AUSSCHLUSSTATBESTAND
ZUM SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN . . 196
2. DIE VERORDNUNG DES REICHSPRAESIDENTEN ZUM SCHUTZE
DER WIRTSCHAFT: ERSTMALS EIN AUSSCHLUSSTATBESTAND ZUM
SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN 196
3. DIE FOLGEAENDERUNGEN BETRAFEN NUR GEHEIMNISSE AUS
DEM PERSOENLICHEN LEBENSBEREICH 196
A) DAS EGSTGB AUS DEM JAHR 1974 196
B) DAS OPFERSCHUTZGESETZ AUS DEM JAHR 1986 197
II. DER AUSSCHLUSS DER OEFFENTLICHKEIT NACH § 172 NR. 2 GVG . . 199
1. DER TATBESTAND 199
A) DAS WICHTIGE BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNIS .... 199
B) DIE ABWAEGUNGSKLAUSEL 199
2. DIE RECHTSFOLGEN 201
A) DER AUSSCHLUSS LIEGT IM PFLICHTGEMAESSEN ERMESSEN
DES GERICHTS 201
B) DER AUSSCHLUSS *FUER DIE VERHANDLUNG ODER FUER EINEN
TEIL DAVON 201
3. DIE VERFAHRENSMODALITAETEN 201
A) DIE VERHANDLUNG UEBER DEN AUSSCHLUSS
(§ 174 ABS. 1 S. 1
GVG) 201
B) DER BESCHLUSS UEBER DEN AUSSCHLUSS UND SEINE
BEGRUENDUNG (§ 174 ABS. 1 S. 2 UND 3 GVG) 202
4. DIE ABSICHERUNG DES GEHEIMNISSCHUTZES 205
A) DIE GERICHTLICH AUFERLEGTE SCHWEIGEPFLICHT NACH
§ 174 ABS. 3 GVG 205
INHALTSVERZEICHNIS
XXV
B) DIE VERSCHWIEGENHEIT DES GERICHTS 207
C) DIE GRENZEN DES RECHTLICHEN INSTRUMENTARIUMS .... 207
AA) ENTSCHEIDEND IST DIE FAKTISCHE GEHEIMHALTUNG . . . 207
BB) FOLGERUNGEN 208
III. EIN PLAEDOYER FUER MEHR EINFLUSS DER PARTEIEN AUF DEN
AUSSCHLUSS DER OEFFENTLICHKEIT ZUM SCHUTZ VON BETRIEBS
UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN 208
1. NACH EINHELLIGER ANSICHT KEINE EINFLUSSMOEGLICHKEIT
DER PARTEIEN AUF DEN AUSSCHLUSS DER OEFFENTLICHKEIT
NACH § 172 NR. 2 GVG 208
A) DER GRUNDSATZ DER OEFFENDICHKEIT IST NICHT DISPOSITIV 208
B) § 172 NR. 2 GVG RAEUMT DEM GEHEIMNISINHABER KEIN
ANTRAGSRECHT EIN 210
2. DER BLICK IN ANDERE VERFAHRENSORDNUNGEN 210
A) DAS FINANZGERICHTLICHE VERFAHREN 210
B) DAS VERFAHREN VOR DEM BPATG 211
C) DIE VERFAHREN VOR DEM EUGH UND DEM EUG 211
D) DAS VERFAHREN VOR DEM EGMR 212
3. DIE MOEGLICHEN URSACHEN FUER DIE AUSSPARUNG EINES
ANTRAGSRECHTS ZUM SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTS
GEHEIMNISSEN IM GVG 212
4. DIE PARTEIEN AUF DIE MOEGLICHKEIT DES SCHIEDSVERFAHRENS
ODER DER AUSSERGERICHTLICHEN KONFLIKTBEILEGUNG ZU
VERWEISEN, IST KEINE LOESUNG 214
5. EIN ANTRAGSRECHT IST IM WEGE DER ANALOGIE BEGRUENDBAR 214
6. AUCH NICHT AM PROZESS BETEILIGTE DRITTE HABEN EIN
ANTRAGSRECHT . 217
C. DAS AKTENEINSICHTSRECHT DRITTER NACH § 299 ABS. 2 ZPO 217
§ 19 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN I: DIE GRUNDLAGEN 219
A. DIE INFORMATIONSEINBRINGUNG UND DIE INFORMATIONSVERTEILUNG . . 219
I. DIE INFORMATIONSEINBRINGUNG: DER GRUNDSATZ, DASS
NIEMAND GEHALTEN IST, SEINEM GEGNER MATERIAL FUER DESSEN
PROZESSSIEG ZU VERSCHAFFEN 219
II. DIE INFORMATIONSVERTEILUNG: DER GRUNDSATZ DER PARTEI
OEFFENTLICHKEIT VERBIETET EINE GEHEIMHALTUNG GEGENUEBER
DEN PARTEIEN 220
1. DIE UMFASSENDE GELTUNG DES GRUNDSATZES DER PARTEI
OEFFENTLICHKEIT 220
2. DER SINN UND ZWECK DES GRUNDSATZES DER PARTEI
OEFFENTLICHKEIT 222
XXVI
INHALTSVERZEICHNIS
A) DIE SUBJEKTIVE AUSRICHTUNG 222
B) DIE OBJEKTIVE AUSRICHTUNG 223
B. DAS URSPRUENGLICH DER ZPO IMMANENTE GEFUGE ZWISCHEN
INFORMATION UND GEHEIMHALTUNG ENTWICKELTE SICH EINSEITIG
ZULASTEN DER GEHEIMHALTUNG 224
I. DIE THESE 224
II. DIE BEGRUENDUNG DER THESE 224
1. DIE ENTWICKLUNG VON §§ 142 UND 144 ZPO 224
A) DIE BIS ZUM )AHR 2001 GELTENDE FASSUNG 224
AA) § 142 ABS. 1 ZPO [A. F.] 224
BB) § 144 ABS. 1 ZPO [A. F.] 226
B) DIE SEIT DEM ZIVILPROZESSREFORMGESETZ GELTENDE
FASSUNG 226
AA) § 142 ABS. 1 ZPO 226
BB) § 144 ABS. 1 ZPO 231
C) FOLGERUNGEN 232
2. DIE SEKUNDAERE DARLEGUNGSLAST 233
A) DAS DER ZPO ZUGRUNDELIEGENDE KONZEPT FUER DAS
WECHSELSPIEL VON REDE UND GEGENREDE 233
B) DIE ENTWICKLUNG DER SEKUNDAEREN DARLEGUNGSLAST .... 233
AA) DIE GRUNDLAGEN 233
BB) DER ZUMUTBARKEITSVORBEHALT 235
C) FOLGERUNGEN 237
3. DIE BEWEISVEREITELUNG 237
A) DIE VON DER ZPO VORGESEHENE BERUECKSICHTIGUNG EINER
VERWEIGERTEN INFORMATIONSGABE 237
B) DIE AUSDEHNUNG DES GESETZLICHEN MODELLS 237
C) FOLGERUNGEN 239
III. DIE AUSWEITUNG DER INFORMATIONSEINBRINGUNG AENDERT
NICHTS AN DER FUNKTION DER PARTEIOEFFENTLICHKEIT 239
1. DIE SUBJEKTIVE AUSRICHTUNG BLEIBT IN JEDEM FALL
ERHALTEN 240
2. AUCH DIE OBJEKTIVE AUSRICHTUNG GILT NACH WIE VOR
UNEINGESCHRAENKT 240
A) SOGAR VERFAHREN, IN DENEN DER UNTERSUCHUNGS
GRUNDSATZ GILT, KENNEN EINE OBJEKTIV AUSGERICHTETE
PARTEIOEFFENTLICHKEIT 240
B) DIE AMTSWEGIGEN INSTRUMENTE SIND NICHT VOELLIG FREI
VON DER AKTIVITAET DER PARTEIEN 242
C) DIE VOM GEGNERISCHEN VORTRAG LOSGELOESTEN
INSTRUMENTE SIND NICHT VOELLIG FREI VON VERBINDUNGEN
ZUM VORTRAG DES GEGNERS 242
INHALTSVERZEICHNIS
XXVII
D) § 139 ZPO AENDERT NICHTS AN DER KOMPETENZ
DER PARTEIEN ZUR SACHVERHALTSREKONSTRUKTION 242
IV. ERGEBNIS UND FOLGERUNGEN 244
1. DIE THESE IST ZU HALTEN 244
2. RECHTSVERGLEICHENDE EINBLICKE 244
A) DIE SCHWEIZERISCHE ZPO 244
B) DIE OESTERREICHISCHE ZPO 247
§ 20 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN II: DIE INFORMATIOHSEINBRINGUNG I: DAS STADIUM
DES STREITIGEN TATSACHENVORTRAGS 248
A. DER VERFAHRENSEINLEITENDE SCHRIFTSATZ 248
I. DIE EMPIRIE 248
II. DER SINN UND ZWECK DER ANFORDERUNGEN AN DEN
VERFAHRENSEINLEITENDEN SCHRIFTSATZ 250
III. EIN BEDUERFNIS FUER GEHEIMNISSCHUTZ BESTEHT AUCH BEI
PROZESSEN UM EINE (VERMEINTLICHE) VERLETZUNG EINES
GEHEIMNISSES 251
IV. DIE MOEGLICHKEITEN DES GEHEIMNISSCHUTZES BEI
§ 253 ABS. 2 ZPO 252
1. KAUM MOEGLICHKEITEN BEI § 253 ABS. 2 NR. 1 ZPO 252
2. KAUM MOEGLICHKEITEN BEI § 253 ABS. 2 NR. 2 ZPO UND
BEI DER RECHTFERTIGUNG DER SACHBITTE 252
A) DER BEGRENZTE WERT DER LOESUNGSANSAETZE IN
DER JUDIKATUR 252
B) DIE REDUKTION VERBALER INFORMATIONEN IST
KEINE LOESUNG 255
C) DIE BEZUGNAHME AUF SICH AUSSERHALB DER KLAGESCHRIFT
BEFINDENDE AKTENSTUECKE, ANLAGEN ODER GEGENSTAENDE
IST KEINE LOESUNG 256
D) DIE UMKEHR DER LASTENVERTEILUNG IST KEINE LOESUNG . . 258
V. ERGEBNIS UND FOLGERUNGEN 258
B. DER TATSACHENVORTRAG IM LAUFENDEN PROZESS 258
I. DER AUSGANGSPUNKT 258
II. DER BEITRAG DES VERBOTS EINES PROZESSUALEN VORTRAGS OHNE
TATSAECHLICHE ANHALTSPUNKTE ZUM SCHUTZ VON GEHEIMNISSEN
DES GEGNERS 259
III. DIE ALLGEMEINEN SUBSTANTIIERUNGSANFORDERUNGEN TRAGEN ALS
SOLCHE NICHT (MEHR) ZUM GEHEIMNISSCHUTZ BEI 260
IV. DER VORBEHALT DER ZUMUTBARKEIT DES VORTRAGS IST KAUM
TAUGLICH ALS INSTRUMENT ZUM SCHUTZ VON BETRIEBS- UND
GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN 260
XXVIII
INHALTSVERZEICHNIS
1. DIE ZPO KENNT KEINE WEIGERUNGSRECHTE ZUGUNSTEN
DER PARTEIEN 260
2. DER ZUMUTBARKEITSVORBEHALT 262
V. DER GEHEIMNISSCHUTZ BEI § 141 ZPO 265
1. NACH § 141 ZPO KANN NUR DAS ERSCHEINEN ANGEORDNET
WERDEN 265
2. EINE VERWEIGERTE EINLASSUNG IST BEI DER VERHANDLUNGS
WUERDIGUNG ZU BERUECKSICHTIGEN 265
VI. DER VORSCHLAG DES OGH GEHT NICHT UEBER DEN STATUS QUO
IM DEUTSCHEN ZIVILPROZESSRECHT HINAUS 266
VII. DER GEHEIMNISSCHUTZ NACH DEN VON EINEM TEIL
DES SCHRIFTTUMS VORGEBRACHTEN VORSCHLAEGEN FUER DIE
AUSGESTALTUNG DER INFORMATIONSEINBRINGUNG 268
1. VORBEMERKUNG 268
2. DIE ALLGEMEINE PROZESSUALE AUFKLAERUNGSPFLICHT
(ROLF STUERNER) 269
A) DIE GRUNDLINIEN DES VORSCHLAGS 269
B) INSBESONDERE: DER ZWISCHENPARTEILICHE SCHUTZ
VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN 270
C) BEWERTUNG AUS SICHT DES GEHEIMNISSCHUTZES 271
3. DER VORSCHLAG VON ALEXANDER LUEDERITZ 272
A) DER VORSCHLAG 272
B) BEWERTUNG AUS SICHT DES GEHEIMNISSCHUTZES 273
C) DIE ABKEHR VOM VERBOT EINES VORTRAGS OHNE
ANHALTSPUNKTE 273
AA) DIE VORSCHLAEGE 273
BB) BEWERTUNG AUS SICHT DES GEHEIMNISSCHUTZES .... 276
VIII. § 138 ABS. 4 ZPO IST AUS SICHT DES GEHEIMNISSCHUTZES
NEUTRAL 277
IX. ERGEBNIS UND FOLGERUNGEN 277
§21 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN III: DIE INFORMATIONSEINBRINGUNG II:
DAS BEWEISSTADIUM 278
A. KEINE STEUERUNG DES SCHUTZES VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTS
GEHEIMNISSEN UEBER DIE VERTEILUNG DER BEWEISLAST 278
B. DAS BEWEISANTRAGSSTADIUM 278
I. DIE INHALTLICHEN ANFORDERUNGEN AN DEN DEM BEWEISANTRAG
ZUGRUNDELIEGENDEN TATSACHENVORTRAG ALS GEHEIMNISSCHUTZ
INSTRUMENT
278
1. DER BEWEISANTRAG ALS INSTRUMENT FUER DIE INFORMATIONS
EINBRINGUNG 278
INHALTSVERZEICHNIS
XXIX
2. DER EINFLUSS DER INHALTLICHEN ANFORDERUNGEN AUF DEN
GEHEIMNISSCHUTZ 279
A) AUCH FUER DEN DEM BEWEISANTRAG ZUGRUNDELIEGENDEN
VORTRAG GELTEN DIE ALLGEMEINEN VORGABEN FUER DEN
PROZESSUALEN VORTRAG 279
AA) DAS VERBOT DES AUSFORSCHUNGSBEWEISES 279
BB) FALLGRUPPE I: DER VORTRAG MUSS SUBSTANTIIERT
(UND SCHLUESSIG) SEIN UND EIN BESTIMMTES
BEWEISMITTEL IST ANZUGEBEN 280
CC) FALLGRUPPE II: BEI EINEM VORTRAG AUF VERMUTUNGS
BASIS MUESSEN WENIGSTENS ANHALTSPUNKTE
VORGEBRACHT WERDEN 282
DD) DAS *BEWEISVERLANGEN, DURCH WELCHES DEM GERICHT
UNMITTELBAR AUFGEGEBEN WERDEN SOLL, INFORMA
TIONEN VON DEM GEGNER ZU ERMITTELN IST KEINE
EIGENSTAENDIGE FALLGRUPPE 282
EE) DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN DER UNZULAESSIGKEIT
EINES AUSFORSCHENDEN BEWEISANTRAGS 283
B) DIE ALLGEMEINEN VORGABEN FUER DEN PROZESSUALEN
VORTRAG TRAGEN IM BEWEISANTRAGSRECHT (TEILWEISE)
ZUM GEHEIMNISSCHUTZ BEI 285
II. WEITERE ZURUECKWEISUNGSGRUENDE FUER DEN BEWEISANTRAG
ZUM SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN . . . 286
1. DAS BEWEISHINDERNIS GEMAESS § 383 ABS. 3 ZPO 287
A) DER DIREKTE ANWENDUNGSBEREICH 287
AA) § 383 ABS. 3 ZPO UND DER SCHUTZ VON BETRIEBS
UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN DER PARTEIEN 287
BB) § 383 ABS. 3 ZPO KANN AUCH ZUR ZURUECKWEISUNG
EINES BEWEISANTRAGS FUEHREN 287
CC) DIE SCHUTZWIRKUNG DES § 383 ABS. 3 ZPO ENDET
AN DEN ERKENNTNISMOEGLICHKEITEN DES GERICHTS . . . 288
B) DIE AUSDEHNUNG DES ANWENDUNGSBEREICHS 289
AA) DIE ANERKANNTEN ANWENDUNGSFELDER 289
BB) § 383 ABS. 3 ZPO ANALOG ZUM SCHUTZ VON
BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN 289
2. DIE VERFOLGUNG EINES VERFAHRENSFREMDEN ZWECKS 291
3. EIN BEWEISVERWERTUNGSVERBOT ALS FOLGE EINER RECHTS
WIDRIGEN ERLANGUNG VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTS
GEHEIMNISSEN 291
A) DER AUSGANGSPUNKT 291
AA) DIE ZU BEWERTENDE KONSTELLATION 291
BB) EIN BLICK IN DIE RECHTSPRECHUNG UND IN
DAS SCHRIFTTUM 291
XXX
INHALTSVERZEICHNIS
CC) DIE FRAGE NACH EINEM BEWEISVERWERTUNGSVERBOT
ALS ZURECHNUNGSPROBLEM 294
DD) DAS VERHAELTNIS ZWISCHEN MATERIELLRECHTLICHER
SCHWEIGEPFLICHT UND PROZESSUALEM WEIGERUNGS
RECHT EINES DRITTEN STEHT EINEM BEWEISVERWER
TUNGSVERBOT NICHT ENTGEGEN 295
B) DAS BEWEISVERWERTUNGSVERBOT 295
AA) DIE BEWEISVERWERTUNGSVERBOTE IM ZIVILPROZESS -
DER MEINUNGSSTAND 295
BB) DIE VERWERTUNG VON RECHTSWIDRIG ERLANGTEN
BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN IM PROZESS
IST EINE ERNEUTE RECHTSVERLETZUNG 297
CC) FOLGERUNGEN 299
III. DIE AUFSCHIEBUNG DER BEWEISAUFNAHME ANALOG
§ 251 S. 1 ZPO ALS GEHEIMNISSCHUTZINSTRUMENT 300
IV. DIE NACHRANGIGE HERANZIEHUNG VON GEHEIMNISTRAGENDEN
BEWEISMITTELN ALS GEHEIMNISSCHUTZINSTRUMENT 301
1. DER MEINUNGSSTAND 301
2. STELLUNGNAHME 302
A) KEIN ENTGEGENSTEHENDES RECHT AUF BEWEIS
DES BEWEISFUHRERS 302
B) DIE GRENZEN DER AMTSWEGIGEN BEWEISAUFNAHME STEHEN
NICHT ENTGEGEN 303
C) DAS GEBOT DER PROZESSBESCHLEUNIGUNG UND DAS GEBOT
DER PROZESSOEKONOMIE STEHEN NICHT ENTGEGEN 303
D) DIE ZPO KENNT KEINEN GRUNDSATZ, DASS STETS DAS
SACHVERHALTSNAECHSTE BEWEISMITTEL HERANZUZIEHEN IST . . 303
E) KEIN VERSTOSS GEGEN DIE SUBSIDIARITAET DER PARTEI
VERNEHMUNG 304
3. DIE RECHTSGRUNDLAGE FUER EINE NACHRANGIGE HERANZIEHUNG
VON GEHEIMNISTRAGENEDEN BEWEISMITTELN 309
A) DIE RICHTERLICHE KOMPETENZ ZUR GESTALTUNG DES
ABLAUFS DER BEWEISAUFNAHME REICHT NICHT STETS ALS
RECHTSGRUNDLAGE AUS 309
B) DIE WERTUNG DES § 139 ABS. 3 S. 2 PATG 310
C) DIE WERTUNG DER § 84 ABS. 2 S. 4 ENWG,
§ 72 ABS. 2 S. 4 GWB,
§ 138 ABS. 2 S. 2 TKG UND
§ 57 ABS. 3 S. 4 WPUEG 310
D) DER RECHTSGEDANKE AUS $ 445 ABS. 1, § 448 UND
§450 ABS. 2 ZPO 311
V. ERGEBNIS UND FOLGERUNGEN 312
INHALTSVERZEICHNIS
XXXI
C. DAS BEWEISMITTELSTADIUM 312
I. DIE WEIGERUNGSRECHTE DRITTER ZUM SCHUTZ VON BETRIEBS
UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN DER PARTEIEN 312
1. DER AUSGANGSPUNKT: DIE HERANZIEHUNG DRITTER BEI DER
BEWEISAUFNAHME: DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND
GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN DER PARTEIEN IM TATBESTAND .... 312
A) DIE BEWEISAUFNAHME AUF EINEN BEWEISANTRAG HIN ... 312
AA) DER ZEUGENBEWEIS UND DER SACHVERSTAENDIGEN
BEWEIS 312
BB) DER AUGENSCHEINSBEWEIS 312
CC) DER URKUNDENBEWEIS 315
B) DIE BEWEISAUFNAHME VON AMTS WEGEN 317
AA) § 142 ABS. 1 UND § 144 ABS. 1 ZPO 317
BB) § 102 HGB 319
2. DIE §§ 383 UND 384 ZPO ALS ORIGINAERER BEZUGSPUNKT
FUER WEIGERUNGSRECHTE 319
3. DIE WEIGERUNGSRECHTE 320
A) DAS WEIGERUNGSRECHT NACH § 383 ABS. 1 NR. 6 ZPO . . 320
AA) DIE WEITE AUSLEGUNG DES ANVERTRAUENS-
KRITERIUMS 320
BB) *PERSONEN, DENEN KRAFT IHRES AMTES, STANDES ODER
GEWERBES INFORMATIONEN ANVERTRAUT SIND 321
CC) DIE INFORMATIONEN, *DEREN GEHEIMHALTUNG DURCH
IHRE NATUR ODER DURCH GESETZLICHE VORSCHRIFT
GEBOTEN IST
322
B) DAS WEIGERUNGSRECHT NACH § 384 NR. 3 ZPO 323
AA) DAS *KUNST- ODER GEWERBEGEHEIMNIS 323
BB) AUCH GEHEIMNISSE DER PROZESSPARTEIEN SIND VON
DEM WEIGERUNGSRECHT ERFASST 323
CC) DER DROHENDE GEWERBLICHE ODER WETTBEWERBLICHE
NACHTEIL IST KEIN ZUSAETZLICHES EINSCHRAENKENDES
TATBESTANDSMERKMAL 324
C) WEITERE WEIGERUNGSRECHTE NACH §§ 383 UND 384 ZPO,
DIE ZUGUNSTEN DER PARTEIEN GEHEIMNISSCHUETZEND WIRKEN
KOENNEN 324
D) DIE UNZUMUTBARKEIT NACH § 142 ABS. 2 S. 1 VAR. 1
UND § 144 ABS. 2 S. 1 VAR.
1 ZPO 326
4. DIE GRENZEN DER WEIGERUNGSRECHTE 326
A) § 385 ABS. 1 NR. 1 UND 4 ZPO 326
B) § 385 ABS. 2 ZPO 327
AA) DIE GRUNDLAGEN 327
BB) § 385 ABS. 2 ZPO IST AUCH AUF § 384 NR. 3 ZPO
ANWENDBAR 327
XXXII
INHALTSVERZEICHNIS
CC) DIE VERWEIGERUNG DER ENTBINDUNG VON DER
VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT 328
C) KEIN AUSSCHLUSS DES WEIGERUNGSRECHTS NACH § 142
ABS. 2 S.
1 UND § 144 ABS. 2 S.
1 ZPO DURCH EINEN
MATERIELLRECHTLICHEN ANSPRUCH EINER DER PARTEIEN . . . 329
5. DIE BELEHRUNG UEBER DAS WEIGERUNGSRECHT 330
6. DIE WEIGERUNGSERKLAERUNG UND IHRE UEBERPRUEFUNG DURCH
DAS GERICHT 331
II. DIE HERANZIEHUNG DER PARTEIEN BEI DER BEWEISAUFNAHME:
DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN IM
TATBESTAND 331
1. DIE PARTEIEN HABEN IM BEWEISMITTELSTADIUM KEIN
WEIGERUNGSRECHT 331
2. KEIN SCHUTZ DER BEWEISBELASTETEN PARTEI BEI DER
INFORMATIONSEINBRINGUNG 333
3. DIE BEWEISAUFNAHME AUF EINEN BEWEISANTRAG HIN 334
A) DER AUGENSCHEINSBEWEIS 334
B) DER SACHVERSTAENDIGENBEWEIS 337
C) DER URKUNDENBEWEIS 338
D) DIE PARTEIVERNEHMUNG 340
4. DIE BEWEISAUFNAHME VON AMTS WEGEN 341
A) § 142 ABS. 1 UND § 144 ABS. 1 ZPO 341
B) § 448 ZPO 343
C) § 102 HGB 343
D) § 258 ABS. 1 HGB 344
AA) DIE VORLAGEANORDNUNG NACH § 258 ABS. 1 HGB . . 344
BB) § 259 S. 2 HGB IN VERBINDUNG MIT DER GENESE
DES § 13 ABS. 2 NR. 2 EGCPO ALS ANHALTSPUNKT
FUER DIE ZULAESSIGKEIT EINES IN-CAMERA-VERFAHRENS
IM ZIVILPROZESS
345
E) § 7 ABS. 7 SPRUCHG 347
AA) DIE VORLAGEANORDNUNG NACH § 7 ABS. 7 S.
1
SPRUCHG 347
BB) § 7 ABS. 7 S. 2 SPRUCHG ALS ANHALTSPUNKT FUER
DIE ZULAESSIGKEIT EINES IN-CAMERA-VERFAHRENS IM
ZIVILPROZESS 347
III. DIE BEWEISWUERDIGUNG ALS GEHEIMNISSCHUTZINSTRUMENT . . . 349
1. DIE SPEZIELLEN VORSCHRIFTEN ZUR BERUECKSICHTIGUNG EINER
VERWEIGERUNG 349
A) § 371 ABS. 3 ZPO (AUGENSCHEINSBEWEIS) 349
B) § 427 S. 2,
§ 444 ZPO (URKUNDENBEWEIS) 350
C) §§ 446, 453 ABS. 2 ZPO (PARTEIVERNEHMUNG) 350
INHALTSVERZEICHNIS
XXXIII
2. DIE BERUECKSICHTIGUNG DES GEHEIMHALTUNGSINTERESSES BEI
DER BEWEISWUERDIGUNG ABSEITS DER SPEZIELLEN VORSCHRIFTEN
(§ 286 ABS.
1 S.
1 ZPO) 351
IV. ERGEBNIS UND FOLGERUNGEN 352
§ 22 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN IV: DIE INFORMATIONSVERTEILUNG 352
A. DAS GESCHRIEBENE PROZESSRECHT 352
I. DIE UNBESCHRAENKTE UND UNBESCHRAENKBARE PARTEIOEFFENTLICH-
KEIT IM ZIVILPROZESS - DAS BEISPIEL DES AKTENEINSICHTS
RECHTS (§ 299 ZPO) . 352
1. DAS GESCHRIEBENE PROZESSRECHT 352
2. DIE ERWEITERUNGEN DER PARTEIOEFFENTLICHKEIT UEBER DAS
GESCHRIEBENE PROZESSRECHT HINAUS 353
II. DER BLICK AUF DAS AKTENEINSICHTSRECHT IN ANDEREN
VERFAEHRENSORDNUNGEN 353
1. IM AUSGANGSPUNKT KEINE ABWEICHUNG ZUM
ZIVILPROZESSRECHT 353
A) DAS KARTELLRECHTLICHE, DAS KAPITALMARKTRECHTLICHE UND
DAS ENERGIEWIRTSCHAFTSRECHTLICHE BESCHWERDEVERFAH
RENSRECHT IST AUSFUHRLICHER, ENTSPRICHT IM
AUSGANGS
PUNKT ABER DER RECHTSLAGE IM ZIVILPROZESS 353
B) AUCH IM FINANZPROZESS UND IM VERWALTUNGSPROZESS
KEINE ABWEICHUNGEN VON DER ZIVILPROZESSUALEN
RECHTSLAGE 355
C) KEINE BEGRENZUNG DER PARTEIOEFFENTLICHKEIT IM
VERFAHREN VOR DEM EPG 356
2. DIE TENDENZEN HIN ZU EINER BEGRENZUNG DER BETEILIGTEN
OEFFENTLICHKEIT 356
A) DIE ZWISCHENVERFAHRENSLOESUNG ALS AUSGANGSPUNKT . . 356
B) DER (EINFACH) BEIGELADENE IM KARTELLRECHTLICHEN, IM
KAPITALMARKTRECHTLICHEN UND IM ENERGIEWIRTSCHAFTS
RECHTLICHEN BESCHWERDEVERFAHRENSRECHT 359
C) § 138 ABS. 2 TKG [N. F.] UND § 7 ABS. 7
S. 2 SPRUCHG 361
D) § 120 ABS. 3 SGG UND § 13 ABS. 1 FAMFG 361
E) DER STREITHELFER IM EUROPAEISCHEN PROZESSRECHT 362
III. DIE IM ZIVILPROZESSRECHT ETABLIERTEN MOEGLICHKEITEN ZUM
AUSSCHLUSS DER PARTEIEN ENTHALTEN KEINEN ANKNUEPFUNGS
PUNKT FUER DEN GEHEIMNISSCHUTZ 365
1. §
177 GVG IN VERBINDUNG MIT § 158 ZPO 365
2. §117 ABS. 2 S.
2 ZPO 365
3. §
247 STPO ANALOG 366
XXXIV
INHALTSVERZEICHNIS
IV. BEWERTUNG UND FOLGERUNGEN 367
1. DER GEHEIMNISSCHUTZ BEI DER INFORMATIONSVERTEILUNG IST
NUR IM WEGE DER RECHTSFORTBILDUNG ZU BEWIRKEN 367
2. DIE VORGABEN FUER DIE RECHTSFORTBILDUNG 367
A) DIE ABLEHNUNG DER EINSEITIGEN FOKUSSIERUNG AUF
PERSONENBEZOGENE INFORMATIONEN 367
B) ZUM EINZUGSBEREICH DER RECHTSFORTBILDUNG 368
3. DIE BESEITIGUNG ODER DER RUECKBAU DER RESTRIKTIONEN
BEI DER INFORMATIONSEINBRINGUNG MIT BLICK AUF DAS
INSTRUMENTARIUM BEI DER INFORMATIONSVERTEILUNG 368
4. KEIN VORZUG EINER ENTSCHEIDUNG NACH DER
LASTENVERTEILUNG 370
B. DIE BEIZIEHUNG EINES NEUTRALEN, ZUR VERSCHWIEGENHEIT
VERPFLICHTETEN DRITTEN 372
I. DIE BEFUERWORTER DIESES MODELLS IN DER RECHTSPRECHUNG
UND IM SCHRIFTTUM 372
1. DIE RECHTSPRECHUNG ZUM ALLGEMEINEN ZIVILPROZESS .... 373
A) DAS GLASVERSCHNITT-PROGRAMM-URTEIL DES
OLG NUERNBERG 373
B) DAS URTEIL DES OLG KARLSRUHE IN DER RECHTSSACHE
AMTSANZEIGER 374
2. DIE RECHTSPRECHUNG ZUM KARTELLRECHTLICHEN BESCHWERDE
VERFAHRENSRECHT 374
3. DAS SCHRIFTTUM 375
II. STELLUNGNAHME 376
1. VORBEMERKUNGEN 376
A) DIE AEUSSERUNGEN DES GESETZGEBERS 376
B) RECHTSFRAGEN MUSS DAS GERICHT SELBST BEANTWORTEN . . 376
2. DIE SELBSTSTAENDIGE INFORMATIONSERHEBUNG DURCH DRITTE
BEIM SACHVERSTAENDIGENBEWEIS UND BEIM AUGENSCHEINS
BEWEIS 376
A) KEINE GEHEIMHALTUNG DER INFORMATIONEN GEGENUEBER
DEM GERICHT 376
AA) DIE ZULAESSIGKEIT VON EIGENSTAENDIGEN ERMITTLUNGEN
DES SACHVERSTAENDIGEN UND DER BEIZIEHUNG VON
GEHILFEN BEIM AUGENSCHEINSBEWEIS 376
BB) DIE ZULAESSIGKEIT VON EIGENSTAENDIGEN ERMUEDUNGEN
UND DER BEIZIEHUNG VON GEHILFEN AENDERT NICHTS
AN DER FEHLENDEN VORENTHALTUNG DER INFORMA
TIONEN GEGENUEBER DEM GERICHT
378
INHALTSVERZEICHNIS
XXXV
B) DER UMFANG DER PARTEIOEFFENTLICHKEIT BEI DER
SELBSTSTAENDIGEN INFORMATIONSERMITTLUNG DURCH EINEN
DRITTEN 379
3. ZUR ABGRENZUNG: DER EINSATZ MITTELBARER BEWEISMITTEL:
DIE ARBEITSGERICHTLICHE RECHTSPRECHUNG ZU § 2 ABS. 2
BERTRVG 381
A) DIE DARSTELLUNG DER JUDIKATUR 381
B) DAS VORGEHEN IST RECHTMAESSIG 383
AA) KEIN VERSTOSS GEGEN DEN GRUNDSATZ DER UNMITTEL
BARKEIT UND DAS GEBOT RICHTERLICHER BEWEIS
WUERDIGUNG 383
BB) KEIN VERSTOSS GEGEN DEN GRUNDSATZ DER PARTEI
OEFFENTLICHKEIT UND DAS GEHOERSRECHT DES
ARBEITGEBERS
385
C) DIE GRENZEN DIESER VERFAHRENSWEISE 386
4. FOLGERUNGEN 387
A) DIE BEIZIEHUNG EINES NEUTRALEN DRITTEN NACH DEM
MODELL DER GEGENANSICHT IST NICHT DEM EINSATZ
MITTELBARER BEWEISMITTEL ZUZUSCHREIBEN 387
B) DIE AUSDEHNUNG DER REICHWEITE DER SELBSTSTAENDIGEN
INFORMATIONSERHEBUNG DURCH DRITTE IM ZIVILPROZESS
AENDERT NICHTS AN DER FEHLENDEN GEHEIMHALTUNG
DER INFORMATIONEN 389
C) RECHTLICH BESTEHT KEIN HEBEL EINER VORENTHALTUNG
DER INFORMATIONEN GEGENUEBER DEM GERICHT FUER DIE
LEGITIMATION EINER VORENTHALTUNG GEGENUEBER DEN
PARTEIEN 390
AA) DIE VORENTHALTUNG DER INFORMATIONEN GEGENUEBER
DEM GERICHT LEGITIMIERT NICHT DIE VORENTHALTUNG
GEGENUEBER DEN PARTEIEN
BB) DIE GEGENANSICHT SCHAFFT OHNE NOT EINE ZUSAETZ
LICHE HUERDE FUER DIE ETABLIERUNG EINES GEHEIMNIS
SCHUTZINSTRUMENTARIUMS BEI DER INFORMATIONS
VERTEILUNG
D) DIE GEGENANSICHT ZIEHT DIE PARALLELE ZUM
VORPROZESSUALEN STADIUM NICHT STRINGENT
E) AUS § 558A ABS. 2 NR. 3 BGB LAESST SICH KEIN
ANKNUEPFUNGSPUNKT FUER DIE GEGENANSICHT GEWINNEN
0 $ 404A ZPO LEGITIMIERT DAS MODELL DER GEGENANSICHT
NICHT
G) DAS MODELL DER GEGENANSICHT IST AUCH BEI EINVER
STAENDNIS BEIDER PARTEIEN RECHTLICH NICHT ZULAESSIG .... 393
. . 390
. . 391
. . 391
. . 392
XXXVI
INHALTSVERZEICHNIS
H) DER VERBLEIBENDE RAHMEN FUER DIE BEIZIEHUNG EINES
NEUTRALEN, ZUR VERSCHWIEGENHEIT VERPFLICHTETEN
DRITTEN ZUM SCHUTZ VON BETRIEBS-
UND GESCHAEFTS
GEHEIMNISSEN 394
C. DAS IN-CAMERA-VERFAHREN IM ZIVILPROZESS 395
I. DIE GESETZGEBUNG, DIE RECHTSPRECHUNG UND
DAS SCHRIFTTUM 395
1. DAS IN-CAMERA-HAUPTSACHEVERFAHREN OHNE UND UNTER
BEIZIEHUNG EINES ZUR VERSCHWIEGENHEIT VERPFLICHTETEN
ANWALTLICHEN BEISTANDS 395
A) KEINE AEUSSERUNG DES GESETZGEBERS ZUM IN-CAMERA-
HAUPTSACHEVERFAHREN IM (ALLGEMEINEN) ZIVILPROZESS . . 395
B) DIE RECHTSPRECHUNG 396
C) DAS SCHRIFTTUM 397
AA) DIE BEFUERWORTER EINES IN-CAMERA-HAUPTSACHE-
VERFAHRENS 397
BB) DIE BEGRUENDUNG DER VORENTHALTUNG
DER INFORMATIONEN 399
CC) DIE HERRSCHENDE MEINUNG IN DER LITERATUR LEHNT
EIN IN-CAMERA-HAUPTSACHEVERFAHREN AB 402
2. EIN ZIVILPROZESSUALES IN-CAMERA-ZWISCHENVERFAHREN
ERWAEGT KAUM JEMAND 403
II. IM (ALLGEMEINEN) ZIVILPROZESS IST EIN (GEDANKLICH)
DREISTUFIGES IN-CAMERA-VERFAHRENSMODELL ZU ETABLIEREN . . . 404
III. DIE RECHTSGRUNDLAGE 405
1. DIE GESAMTANALOGIE ZU DEN REGELUNGEN IN DEN ANDEREN
VERFAHRENSORDNUNGEN 405
A) DIE ZUR RECHTSFORTBILDUNG BERECHTIGENDE LUECKE .... 406
AA) DIE LUECKE FUER DIE ETABLIERUNG EINES IN-CAMERA-
ZWISCHENVERFAHRENS AUF DER ERSTEN STUFE 406
BB) DIE LUECKE FUER DIE ETABLIERUNG EINES IN-CAMERA-
ZWISCHENVERFAHRENS AUF DER ZWEITEN STUFE UND
EINES IN-CAMERA-HAUPTSACHEVERFAHRENS
(DRITTE STUFE) 409
B) DIE VERGLEICHBARKEIT DER PROZESSUALEN KONSTELLATIONEN 412
2. DASS DIE ANALOG HERANGEZOGENEN VORSCHRIFTEN KEINE
SACHLICH UMFASSENDE GEHEIMHALTUNG VORSEHEN, STEHT DER
ANALOGIE NICHT ENTGEGEN
412
3. ES GIBT KEINE ALTERNATIVEN 413
A) DER VERWEIS AUF DAS SCHIEDSVERFAHREN, DIE AUSSER
GERICHTLICHE KONFLIKTBEILEGUNG UND DIE GUETLICHE
STREITBEILEGUNG GEMAESS § 278 ZPO 413
INHALTSVERZEICHNIS
XXXVII
B) DAS FINANZIELL SANKTIONSBEWEHRTE MISSBRAUCHS
VERBOT 414
4. EINE ANALOGIE ALS RECHTSGRUNDLAGE IST AUSREICHEND .... 416
5. AUSZUSCHLIESSENDE RECHTSGRUNDLAGEN 419
A) DIE VON EINEM TEIL DES SCHRIFTTUMS ANGEFUEHRTEN
RECHTSGRUNDLAGEN UEBERZEUGEN NICHT 419
AA) § 284 S. 2 ZPO 419
BB) § 141 ABS. 3 S.
2 ZPO IN VERBINDUNG MIT
§ 242 BGB 420
CC) § 367 ABS. 1 ZPO 421
DD) § 139 ABS. 3 S. 2 PATG ODER EINE DER VORSCHRIFT ZU
ENTNEHMENDE WERTUNG 421
EE) DIE BEWEISVEREITELUNG 421
FF) § 174 ABS. 3 GVG (ANALOG) 421
GG) ABSATZ 1 SATZ
3 UND ABSATZ 3 SATZ 2 DER
ANSPRUCHSGRUNDLAGEN DES BESICHTIGUNGS- UND
EINSICHTSANSPRUCHS IM IMMATERIALGUETERRECHT ... 421
B) § 495A ZPO IST ALS RECHTSGRUNDLAGE UNTAUGLICH 421
C) ART. 42 S. 5 DES TRIPS-UEBEREINKOMMENS 422
IV. DIE BEIZIEHUNG EINES ZUR VERSCHWIEGENHEIT VERPFLICHTETEN
RECHTSANWALTS ; 422
1. DAS GEBOT EFFEKTIVEN RECHTSSCHUTZES 422
2. DIE AUSWAHL DES ANWALTLICHEN BEISTANDS 423
3. DIE KOSTEN FUER DIE BEIZIEHUNG DES ANWALTLICHEN
BEISTANDS 423
4. DASS DIE IM WEGE DER GESAMTANALOGIE HERANGEZOGENEN
VORSCHRIFTEN KEINE BEIZIEHUNG EINES ZUR VERSCHWIEGEN
HEIT VERPFLICHTETEN ANWALTLICHEN BEISTANDS KENNEN,
STEHT DEM MODELL NICHT ENTGEGEN 425
V. EIN IN-CAMERA-VERFAHREN IST NUR AUF ANTRAG ANZUORDNEN . . 425
VI. DIE BEGRUENDUNG DER VORENTHALTUNG DER INFORMATIONEN
GEGENUEBER DER PARTEI 426
1. DIE ABLEHNUNG DER ANSICHT, WELCHE DIE VORENTHALTUNG
GEGENUEBER DER PARTEI AUF EINEN VERZICHT AUF DIE
INFORMATIONSRECHTE STUETZT 426
A) DIE ZULAESSIGKEIT EINES IM VORAUS ERFOLGENDEN
VERZICHTS AUF DAS RECHT AUF PARTEIOEFFENTLICHKEIT UND
AUF RECHTLICHES GEHOER 426
AA) DIE DIFFERENZIERUNG ZWISCHEN DEM VERZICHT AUF
DAS RECHT UND DEM VERZICHT AUF DIE RUEGE EINER
RECHTSVERLETZUNG 426
XXXVIII
INHALTSVERZEICHNIS
BB) EIN IM VORAUS ERFOLGENDER VERZICHT AUF DAS RECHT
AUF PARTEIOEFFENTLICHKEIT UND DAS GEHOERSRECHT IST
ZULAESSIG 428
CC) ABER: § 284 S. 2 ZPO VERLANGT EIN *EINVERSTAENDNIS
DER PARTEIEN 430
B) WEITERE ARGUMENTE GEGEN DIE ANSICHT, DIE VON EINEM
VERZICHT DER PRIMAER BELASTETEN PARTEI AUSGEHT 431
2. DIE VORENTHALTUNG GEGENUEBER DER PARTEI ALS SOLCHER IST
GERICHTLICH ANZUORDNEN 432
3. DIE VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT DES ANWALTLICHEN BEISTANDS
IST GERICHTLICH ANZUORDNEN 432
VII. DIE VERSCHWIEGENHEIT DES GERICHTS 432
VIII. DIE RECHTLICHE ZULAESSIGKEIT DES IN-CAMERA-VERFAHRENS-
MODELLS UNTER BEIZIEHUNG EINES ZUR VERSCHWIEGENHEIT
VERPFLICHTETEN ANWALTLICHEN BEISTANDS 433
1. DAS RECHT AUF PARTEIOEFFENTLICHKEIT 433
2. DER ANSPRUCH AUF RECHTLICHES GEHOER 434
A) DIE ANSICHT DES BVERFG UND DES SCHRIFTTUMS:
DIE EINSCHRAENKUNG DES GEHOERSRECHTS AUF DER
GRUNDLAGE EINER ABWAEGUNG 434
AA) DIE ANSICHT DES BVERFG (ZUM IN-CAMERA-
VERFAHREN OHNE BEIZIEHUNG EINES ANWALTS) .... 434
BB) DIE ANSICHT DES SCHRIFTTUMS 435
CC) STELLUNGNAHME 436
B) DIE LOESUNG DER GRUNDRECHTSKOLLISION DURCH EINE
PRAEZISIERUNG DES SCHUTZBEREICHS DES GEHOERSRECHTS . . . 437
AA) DIE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN GRUNDRECHTLICHEM
SACHBEREICH UND GRUNDRECHTLICHEM GEWAEHR
LEISTUNGSGEHALT 437
BB) DIE TRENNUNG VON SACHBEREICH UND GEWAEHR
LEISTUNGSGEHALT BEIM GEHOERSRECHT 439
(1) VORBEMERKUNG 439
(2) DIE INTERPRETATION DES ART. 103 ABS. 1 GG
HINSICHTLICH DES AEUSSERUNGSRECHTS 440
(3) DAS URTEIL FELDMUEHLE DES BVERFG 441
(4) DIE ENTSCHEIDUNG BAYVERFGH, RPFLEGER 1964,
46, ZUM PROZESSUALEN FRAGERECHT 442
(5) DIE ENTSCHEIDUNG BVERFG (K), NJW 2002,
2307, ZUM AKTENEINSICHTSRECHT IM STRAF-
PROZESS 443
(6) DAS EUROPAEISCHE VERFAHRENSRECHT 443
INHALTSVERZEICHNIS
XXXIX
CC) DIE BESTIMMUNG DES GEWAEHRLEISTUNGSGEHALTS
DES ART. 103 ABS. 1 GG IN KONSTELLATIONEN, IN
DENEN DER GEHOERSBERECHTIGTE AUF FREMDE RECHTLICH
GESCHUETZTE INFORMATIONEN ZUGREIFEN WILL 443
(1) EIN BLICK IN DIE RECHTSPRECHUNG UND
DAS SCHRIFTTUM 443
(2) DIE HISTORISCHE GEFAEHRDUNGSLAGE 444
(3) DIE OBJEKTIVE DIMENSION DES GEHOERSRECHTS . . 446
DD) ERGEBNIS UND FOLGERUNGEN 446
3. DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHRENS (FAIR TRIAL) 447
4. DAS RECHT AUF EIN KONTRADIKTORISCHES VERFAHREN 448
5. DER PROZESSUALE GLEICHHEITSSATZ 450
IX. INSBESONDERE: DAS STADIUM DER VERFAHRENSEINLEITUNG .... 451
X. DAS GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGSPROGRAMM 451
§ 23 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN AM VERFAHREN
NICHT BETEILIGTER DRITTER GEGENUEBER DEN PARTEIEN 452
A. DER DRITTE SOLL SELBST SEIN BETRIEBS- ODER GESCHAEFTSGEHEIMNIS
ODER EIN GEHEIMNIS EINES ANDEREN DRITTEN EINBRINGEN 452
B. DIE EINBRINGUNG EINES BETRIEBS- ODER GESCHAEFTSGEHEIMNISSES
EINES DRITTEN DURCH DIE PARTEIEN 452
I. DER MEINUNGSSTAND 452
II. STELLUNGNAHME 453
III. ERGEBNIS UND FOLGERUNGEN 455
2. ABSCHNITT.
DIE GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG 455
§ 24 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN GEGENUEBER
DER OEFFENTLICHKEIT 455
A. DIE OEFFENTLICHKEIT DER VERKUENDUNG DER ENTSCHEIDUNG 455
I. §
173 ABS. 1 IN VERBINDUNG MIT § 169 S. 1
GVG 455
II. DIE REGELUNG ERFASST NICHT BESCHLUESSE 456
B. DER AUSSCHLUSS DER OEFFENTLICHKEIT 457
I. KEINE VERKUENDUNG DER ENTSCHEIDUNGSGRUENDE GEGENUEBER
DER OEFFENTLICHKEIT 457
1. §
173 ABS. 2 IN VERBINDUNG MIT § 172 NR. 2 GVG 457
2. DIE VERFAHRENSMODALITAETEN UND DIE ABSICHERUNG DES
GEHEIMNISSCHUTZES 458
II. AUCH KEINE VERKUENDUNG DER ENTSCHEIDUNGSFORMEL
GEGENUEBER DER OEFFENTLICHKEIT 459
III. DIE AUSWEITUNG DES EINFLUSSES AUF DEN AUSSCHLUSS
DER OEFFENTLICHKEIT ZUM SCHUTZ VON BETRIEBS- UND
GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN 460
XL
INHALTSVERZEICHNIS
IV. DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN IM
VERKUENDUNGSSTADIUM AUF DER GRUNDLAGE DER ZPO 461
1. DIE ERSETZUNG DER VERKUENDUNG DES URTEILS DURCH SEINE
ZUSTELLUNG AN DIE PARTEIEN (§ 310 ABS. 3 ZPO) 461
2. DIE ERSETZUNG DER VORLESUNG DER ENTSCHEIDUNGSFORMEL
DURCH EINE BEZUGNAHME AUF DIE FORMEL (§311 ABS. 2
S. 2 ZPO) 461
3. DIE VERKUENDUNG DER ENTSCHEIDUNGSGRUENDE
(§311 ABS. 3 ZPO) 462
4. DAS WEGLASSEN VON ENTSCHEIDUNGSBESTANDTEILEN
(§§ 313A UND 313B ZPO) 464
C. DER NACHTRAEGLICHE ZUGANG ZUR ENTSCHEIDUNG DURCH DRITTE .... 464
I. KEINE OFFENLEGUNG VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTS
GEHEIMNISSEN BEI DER VEROEFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG . . 464
II. DAS AKTENEINSICHTSRECHT DRITTER NACH § 299 ABS. 2 ZPO . . . 465
III. DER VEROEFFENDICHUNGSANSPRUCH IM IMMATERIALGUETER
RECHTLICHEN UND IM LAUTERKEITSRECHTLICHEN ZIVILPROZESS . . . 465
D. DIE VEREINBARKEIT DER VORGABEN DES DEUTSCHEN RECHTS MIT DEM
UNIONSRECHT UND DEM INTERNATIONALEN RECHT 467
§ 25 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN 470
A. DIE INHALTLICHE GESTALTUNG DER GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG .... 470
I. DIE INHALTLICHEN VORGABEN DES § 313 ZPO 470
1. DAS ERSTINSTANZLICHE URTEIL 470
2. DIE BESCHLUESSE 472
3. DIE ENTSCHEIDUNG IN DER RECHTSMITTELINSTANZ 473
II. DAS WEGLASSEN VON ENTSCHEIDUNGSBESTANDTEILEN
(§§ 313A UND 313B ZPO) 474
B. DAS IM WEGE DER RECHTSFORTBILDUNG ENTWICKELTE IN-CAMERA-
VERFAHRENSMODELL UNTER BEIZIEHUNG EINES ANWALTLICHEN
BEISTANDS 474
I. NACH DEM GESCHRIEBENEN RECHT BESTEHT KEINE MOEGLICHKEIT,
IN DER ENTSCHEIDUNG ENTHALTENE INFORMATIONEN GEGENUEBER
DEN PARTEIEN VORZUENTHALTEN 474
II. DIE PARALLELE ZUM VORAUSGEHENDEN VERHANDLUNGSSTADIUM 475
1. DIE ERSTRECKUNG DER IN-CAMERA-VERFAHRENSLOESUNG
AUF DAS ENTSCHEIDUNGSSTADIUM DURCH DEN GESETZGEBER
UND DAS SCHRIFTTUM 475
A) DIE GESETZGEBERISCHE ERSTRECKUNG DES IN-CAMERA-
VERFAHRENSMODELLS AUF DAS ENTSCHEIDUNGSSTADIUM . . . 475
INHALTSVERZEICHNIS
XLI
B) DAS ZIVILPROZESSUALE SCHRIFTTUM ERSTRECKT DAS JEWEILS
VORGESCHLAGENE IN-CAMERA-VERFAHRENSMODELL AUF DAS
ENTSCHEIDUNGSSTADIUM 475
C) KEINE STELLUNGNAHME DER RECHTSPRECHUNG ZUM
ENTSCHEIDUNGSSTADIUM 476
2. DIE VERBINDUNGSLINIEN ZWISCHEN DER INFORMATIONS
VERARBEITUNG IM VERHANDLUNGSSTADIUM UND DER
INFORMATIONSVERARBEITUNG IM
ENTSCHEIDUNGSSTADIUM . . . 476
3. DIE UNBEGRUENDBARKEIT EINES VERZICHTS DER PARTEI AUF
DIE PERSOENLICHE KENNTNISNAHME 477
4. DIE BEIZIEHUNG EINES ANWALTLICHEN BEISTANDS 477
5. DIE RECHTSGRUNDLAGE 478
A) DIE GESAMTANALOGIE ZU DEN REGELUNGEN IN DEN ANDEREN
VERFAHRENSORDNUNGEN 478
B) DIE ANSICHT VON UWE KISCHEL SPRICHT NICHT
DAGEGEN 478
6. DAS VERHAELTNIS ZWISCHEN GEHEIMNISSCHUTZ UND
BEGRUENDETHEIT DER KLAGE 479
A) DIE BEGRUENDETHEIT DER KLAGE BEDEUTET NICHT DIE
KENNTNIS DES BEKLAGTEN VON DEN INFORMATIONEN .... 479
B) DER GEHEIMNISSCHUTZ AUCH ZUGUNSTEN DES VERURTEILTEN
BEKLAGTEN 479
7. INSBESONDERE: DIE UMSETZUNG DES IN DER ENTSCHEIDUNG
ENTHALTENEN BEFEHLS DURCH DEN BEKLAGTEN 479
§ 26 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN AM VERFAHREN
NICHT BETEILIGTER DRITTER GEGENUEBER DEN PARTEIEN 480
3. ABSCHNITT. EIN AUSBLICK:
DER VORSCHLAG FUER EINE RICHTLINIE UEBER DEN SCHUTZ
VERTRAULICHEN KNOW-HOWS UND
VERTRAULICHER GESCHAEFTSINFORMATIONEN
(GESCHAEFTSGEHEIMNISSE) VOM 28. NOVEMBER 2013 480
§ 27 DER SACHLICHE ANWENDUNGSBEREICH DER REGELUNGEN ZUM PROZESSUALEN
GEHEIMNISSCHUTZ 482
§ 28 ART. 8 DES RICHTLINIENVORSCHLAGS 483
A. ART. 8 ABS. 1: DIE SICHERUNG DER VERSCHWIEGENHEIT VON
EINGEWEIHTEN PERSONEN 483
B. ART.
8 ABS. 2: DIE REGELUNG DES PROZESSUALEN GEHEIMNIS
SCHUTZES 483
I. ART. 8 ABS. 2 UNTERABS. 1 483
II. ART. 8 ABS. 2 UNTERABS. 2 LIT. A UND UNTERABS. 3 483
III. ART. 8 ABS. 2 UNTERABS. 2 LIT. B 484
IV. ART. 8 ABS. 2 UNTERABS. 2 LIT. C 485
XLII
INHALTSVERZEICHNIS
C. ART. 8 ABS. 3: VERHAELTNISMAESSIGKEIT UND WAHRUNG DER INTERESSEN
DER BETROFFENEN 485
§ 29 ART. 14 ABS. 2 UND 3 DES RICHTLINIENVORSCHLAGS 485
4. KAPITEL. DAS VERFAHREN DES EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZES 487
1. ABSCHNITT. DAS VERFAHREN BIS ZUR GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG 487
§ 30 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN GEGENUEBER
DER OEFFENTLICHKEIT 487
A. HAEUFIG FINDET KEINE MUENDLICHE VERHANDLUNG STATT 487
I. DAS NICHT MUENDLICHE ARRESTVERFAHREN (§ 128 ABS. 4 IN
VERBINDUNG MIT § 922 ABS. 1 S. 1
ZPO) 487
II. DAS NICHT MUENDLICHE VERFUEGUNGSVERFAHREN
(§ 937 ABS. 2 ZPO) 488
III. DIE NICHTMUENDLICHKEIT IM ZUSTAENDIGKEITSBEREICH
DES AMTSGERICHTS (§ 128 ABS. 4 IN VERBINDUNG MIT
§
942 ABS. 4 ZPO) 489
B. DAS INSTRUMENTARIUM ZUM AUSSCHLUSS DER OEFFENTLICHKEIT GILT
AUCH IM VERFAHREN DES EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZES 489
C. DIE SCHUTZSCHRIFT VOR EINGANG DES ANTRAGS AUF EINSTWEILIGEN
RECHTSSCHUTZ 490
§ 31 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN UND DER SCHUTZ AM VERFAHREN NICHT BETEILIGTER DRITTER
GEGENUEBER DEN PARTEIEN 491
A. DER AUSGANGSPUNKT 491
I. DER ARRESTPROZESS UND DER VERFUEGUNGSPROZESS ALS
ERKENNTNISVERFEHREN 491
II. DER UNTERSCHIED ZUM VERFAHREN NACH §§ 253 FF. ZPO .... 491
B. DIE INFORMATIONSEINBRINGUNG IM VERFAHREN DES EINSTWEILIGEN
RECHTSSCHUTZES 492
I. DAS STADIUM DES STREITIGEN TATSACHENVORTRAGS 492
1. DER INHALT DES ARRESTGESUCHS UND DES
VERFUEGUNGSGESUCHS 492
A) DIE INHALTLICHEN ANFORDERUNGEN AN DAS ARRESTGESUCH
UND DAS VERFUEGUNGSGESUCH ENTSPRECHEN IM AUSGANGS
PUNKT DEN INHALTLICHEN ANFORDERUNGEN AN DIE
KLAGESCHRIFT 492
INHALTSVERZEICHNIS
XLIII
B) § 921 S. 1 (IN VERBINDUNG MIT § 936) ZPO ENTBINDET
NICHT VON DEN INHALTLICHEN ANFORDERUNGEN AN DEN
SACHVORTRAG 493
C) KEINE DARLEGUNG EINES ARRESTGRUNDS UND EINES
VERFUEGUNGSGRUNDS IST ERFORDERLICH IM ANWENDUNGS
BEREICH DES § 12 ABS. 2 UWG 493
2. DIE ENTLASTUNG DES GEGNERS VON SEINER DARLEGUNGSLAST,
SOWEIT ER VOR DER ENTSCHEIDUNG KEINE GELEGENHEIT ZUR
STELLUNGNAHME ERHAELT 494
3. FOLGERUNGEN 495
II. DAS BEWEISSTADIUM 495
1. DAS HERABGESETZTE BEWEISMASS 495
2. DIE ZULAESSIGEN BEWEISMITTEL 496
A) NICHT NUR DIE BEWEISMITTEL DES STRENGBEWEISES SIND
ZULAESSIG 496
B) KEINE BEWEISAUFNAHME VON AMTS WEGEN 496
C) DIE BEWEISAUFNAHME MUSS SOFORT MOEGLICH SEIN .... 496
3. DIE ENTBEHRLICHKEIT DER BEWEISFUEHRUNG 497
A) § 12 ABS. 2 UWG 497
B) § 921 S. 1 (IN VERBINDUNG MIT § 936) ZPO 497
4. FOLGERUNGEN 497
C. DIE INFORMATIONSVERTEILUNG IM VERFAHREN DES EINSTWEILIGEN
RECHTSSCHUTZES 498
I. DIE HAEUFIG ZULAESSIGE EINSCHRAENKUNG DES RECHTS AUF
PARTEIOEFFENTLICHKEIT UND DES GEHOERSRECHTS TRAEGT NICHTS
BEI ZUM GEHEIMNISSCHUTZ 498
1. AUCH WENN KEINE MUENDLICHE VERHANDLUNG STATTFINDET,
GELTEN DAS RECHT AUF PARTEIOEFFENTLICHKEIT UND DAS
GEHOERSRECHT 498
2. DIE FEHLENDE VORHERIGE ANHOERUNG BEI DRINGLICHKEIT UND
BEI ZU VERHINDERNDER WARNUNG DES GEGNERS 498
3. DIE FEHLENDE VORHERIGE ANHOERUNG LEISTET KEINEN BEITRAG
ZUM SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN . . 499
A) DIE INFORMATIONEN SIND DEM GEGNER NACHTRAEGLICH
ZUR KENNTNIS ZU BRINGEN 499
B) EINE EINGEREICHTE SCHUTZSCHRIFT AENDERT DARAN NICHTS . . 499
II. DIE ANWENDUNG DES IN-CAMERA-VERFAHRENSMODELLS 500
XLIV
INHALTSVERZEICHNIS
2. ABSCHNITT. DIE GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG 500
§ 32 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN GEGENUEBER
DER OEFFENTLICHKEIT 500
§ 33 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEN PARTEIEN UND DER SCHUTZ AM VERFAHREN NICHT BETEILIGTER DRITTER
GEGENUEBER DEN PARTEIEN 500
5. KAPITEL. DAS ZWANGSVOLLSTRECKUNGSVERFAHREN 503
1. ABSCHNITT. DIE GRUNDLAGEN 503
§ 34 *HANDELN STATT VERHANDELN 503
§ 35 EIN WORT ZUR INTERESSENLAGE 503
A. DAS GEHEIMHALTUNGSINTERESSE DES SCHULDNERS TRITT ZURUECK .... 503
I. DIE GRUNDLAGEN 503
1. DIE INTERESSEN DES GLAEUBIGERS UEBERWIEGEN 503
2. JEDENFALLS DAS GEHEIMHALTUNGSINTERESSE DES SCHULDNERS
TRITT ZURUECK 504
II. INSBESONDERE: DAS VERHAELTNIS ZWISCHEN DEM INFORMATIONS
INTERESSE UND DEM GEHEIMHALTUNGSINTERESSE BEI
LEISTUNGSUNFAEHIGKEIT
505
1. DIE THESE 505
2. DIE BEGRUENDUNG DER THESE 506
III. FUER DIE RECHTSDURCHSETZUNG NICHT GEEIGNETE UND
ERFORDERLICHE INFORMATIONEN 508
B. DAS GEHEIMHALTUNGSINTERESSE AM VERFAHREN NICHT BETEILIGTER
DRITTER 509
C. DER GEHEIMNISSCHUTZ GEGENUEBER DER OEFFENTLICHKEIT 509
2. ABSCHNITT. DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN 509
§ 36 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN GEGENUEBER
DER OEFFENDICHKEIT 509
A. GRUNDSAETZLICH KEIN OEFFENTLICHES ZWANGSVOLLSTRECKUNGSVERFEHREN . 509
I. DIE GRUNDSAETZLICHE NICHTOEFFENTLICHKEIT DES
VOLLSTRECKUNGSVERFAHRENS 509
II. AUSNAHME I: DAS MUENDLICHE GERICHTLICHE ERKENNTNIS
VERFAHREN GEMAESS § 169 S. 1 GVG IM RAHMEN DES
VOLLSTRECKUNGSVERFAHRENS 510
INHALTSVERZEICHNIS
XLV
III. AUSNAHME II: DIE OEFFENTLICHE VERWERTUNG
DES SCHULDNERVERMOEGENS 510
L DIE BEI DER OEFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG DROHENDE
GEHEIMNISOFFENLEGUNG 510
2. DER GEHEIMNISSCHUTZ 511
A) DIE MOBILIARVOLLSTRECKUNG 512
B) DIE IMMOBILIARVOLLSTRECKUNG 514
B. DIE BEKANNTMACHUNG VON INFORMATIONEN UND DIE EINSICHTSRECHTE
DRITTER 514
I. DIE BEKANNTMACHUNGEN VOR DEM VERSTEIGERUNGSTERMIN . . . 514
1. §
816 ABS. 3 ZPO 514
2. §
869 ZPO IN VERBINDUNG MIT § 39 IN VERBINDUNG
MIT §§ 37 F. ZVG 514
II. DIE EINSICHTSRECHTE DRITTER 515
1. DIE VERFAHRENSBEZOGENEN EINSICHTSRECHTE 515
A) DIE AKTEN DES GERICHTSVOLLZIEHERS (§ 760 ZPO) .... 515
B) DIE AKTEN DES ZWANGSVERSTEIGERUNGSVERFAHRENS
(§ 869 ZPO IN VERBINDUNG MIT § 42 ZVG) 515
C) DAS EINSICHTSRECHT NACH § 299 ABS. 2 ZPO ANALOG
ALS LEX GENERALIS 517
2. DIE EINSICHT IN DAS SCHULDNERVERZEICHNIS GEMAESS
§ 882F ZPO UND DIE UEBERMITTLUNG VON ABDRUCKEN
UND LISTEN GEMAESS § 882G ZPO 518
A) DER SINN UND ZWECK UND DER INHALT DES
SCHULDNERVERZEICHNISSES 518
B) DIE SACHLICHEN VORAUSSETZUNGEN FUER DIE ERLANGUNG
VON INFORMATIONEN 518
AA) EIN WIRTSCHAFTLICHER KONTAKT ZUM SCHULDNER
GENUEGT 518
BB) ABDRUCKE UND LISTEN 519
C) DAS REGISTRIERUNGSERFORDERNIS ALS VERFAHRENSMAESSIGE
VORAUSSETZUNG 520
D) DAS ZWECKBINDUNGSGEBOT NACH § 882F S. 2
HALBS. 1 ZPO 520
E) DAS VERTRAULICHKEITSGEBOT NACH § 882G ABS. 3
S. 1 ZPO 521
AA) DER GRUNDSATZ 521
BB) DIE AUSNAHMEN UND DAS DELEGIERTE VERTRAULICH
KEITSGEBOT 521
(1) § 882G ABS. 4 ZPO 521
(2) § 882G ABS. 5 ZPO 521
XLVI
INHALTSVERZEICHNIS
F) DAS LOESCHUNGSGEBOT NACH § 882F S. 2 HALBS. 2,
§ 882G ABS. 3 S. 2, ABS. 4 S. 3 UND ABS. 5 S. 3 ZPO ... 521
G) DIE GEFAHR EINER OFFENLEGUNG VON GEHEIMNISSEN
GEGENUEBER DER ALLGEMEINHEIT IST DEM SCHULDNER
ZUMUTBAR 521
AA) DER KAUM WIRKSAME GEHEIMNISSCHUTZ BEI
§§882FUND 882G ZPO 521
BB) DER KAUM WIRKSAME GEHEIMNISSCHUTZ IST DEM
SCHULDNER ZUMUTBAR 522
(1) KEIN SCHUTZ DES LEISTUNGSUNWILLIGEN
SCHULDNERS 522
(2) DIE LOESCHUNG EINER EINTRAGUNG NACH DREI
ODER FUENF JAHREN 523
(3) IN BEZUG AUF DEN DAUERHAFT LEISTUNGSUNFAEHIGEN
SCHULDNER UEBERWIEGT DAS INTERESSE AM SCHUTZ
DES RECHTSVERKEHRS 523
§ 37 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN ZWISCHEN
DEM VOLLSTRECKUNGSGLAEUBIGER UND DEM VOLLSTRECKUNGSSCHULDNER . . . 524
A. KEIN VOLLSTRECKUNGSSCHUTZ AUFGRUND DROHENDER OFFENLEGUNG
VON GEHEIMNISSEN 524
B. DAS RECHT AUF PARTEIOEFFENTLICHKEIT UND DAS GEHOERSRECHT
DES SCHULDNERS IM VOLLSTRECKUNGSVERFEHREN 524
I. DAS ZULASTEN DES SCHULDNERS REGELMAESSIG MODIFIZIERTE RECHT
AUF PARTEIOEFFENTLICHKEIT UND AUF RECHTLICHES GEHOER TRAEGT
NICHTS ZUM GEHEIMNISSCHUTZ BEI 524
II. DIE ANWENDUNG DES IN-CAMERA-VERFAHRENSMODELLS ZUM
SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN
DES GLAEUBIGERS 525
C. DIE ANWENDUNG DES IN-CAMERA-VERFAHRENSMODELLS BEI
DEN VOLLSTRECKUNGSRECHTLICHEN ERKENNTNISVERFEHREN 525
D. DIE ANWESENHEIT DES GLAEUBIGERS BEI STAATLICHEN VOLLSTRECKUNGS
HANDLUNGEN IN DER UNTERNEHMERISCHEN SPHAERE DES SCHULDNERS . . 526
I. DIE LOESUNG DES KONFLIKTS ZWISCHEN DEM INTERESSE AN DER
RECHTSDURCHSETZUNG UND DEM GEHEIMHALTUNGSINTERESSE
DURCH DIE HERRSCHENDE MEINUNG 526
II. BEWERTUNG UND FOLGERUNGEN 527
E. DIE INFORMATIONSERTEILUNG DURCH DEN SCHULDNER 528
I. DIE VERMOEGENSAUSKUNFT (§§ 802C FF. ZPO) 528
1. DER GLAEUBIGER ERFAEHRT DIE VOM SCHULDNER OFFENZULEGENDEN
INFORMATIONEN 528
A) § 802F ABS. 6 S.
1 HALBS. 2 ZPO 528
INHALTSVERZEICHNIS
XLVII
B) § 802D ABS. 1 S. 2 ZPO 528
2. DER SCHULDNER MUSS *ALLE IHM GEHOERENDEN VERMOEGENS
GEGENSTAENDE ANGEBEN 529
A) DIE GRUNDLAGEN 529
B) BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSE SIND NICHT
AUSGENOMMEN 531
3. DAS ANWESENHEITSRECHT UND DAS FRAGERECHT DES
GLAEUBIGERS BEI DER ABNAHME DER VERMOEGENSAUSKUNFT . . 533
A) DAS ANWESENHEITSRECHT DES GLAEUBIGERS 533
B) DAS FRAGERECHT DES GLAEUBIGERS 533
4. DAS ZWECKBINDUNGSGEBOT UND DAS LOESCHUNGSGEBOT .... 535
5. KEINE ANWENDUNG DES IN-CAMERA-VERFAHRENSMODELLS . . 536
6. DIE EINHOLUNG VON FREMDAUSKUENFTEN DURCH DEN
GERICHTSVOLLZIEHER 536
II. DIE INFORMATIONSPFLICHT NACH § 836 ABS. 3 S. 1 ZPO 536
1. DIE GRUNDLAGEN 536
2. DER SCHUTZ VON FUER DIE VOLLSTRECKUNG NICHT GEEIGNETEN
UND ERFORDERLICHEN INFORMATIONEN 538
A) DIE ENTSCHEIDUNGEN BGHZ 192, 314, UND BGH,
NJW 2012, 1223 538
B) BEWERTUNG UND FOLGERUNGEN 540
III. DER MATERIELLRECHTLICHE IMMATERIALGUETERRECHTLICHE
INFORMATIONSANSPRUCH 542
1. DIE GRUNDLAGEN 542
2. DER SCHUTZ VON FUER DIE VOLLSTRECKUNG NICHT GEEIGNETEN
UND ERFORDERLICHEN INFORMATIONEN 543
F. DIE INFORMATIONSERTEILUNG DURCH DEN DRITTSCHULDNER 544
I. DIE ERKLAERUNGSPFLICHT DES DRITTSCHULDNERS NACH
§ 840 ABS. 1 ZPO 544
1. §
840 ABS. 1 NR. 2 UND 3 ZPO 544
2. §
840 ABS. 1 NR. 1 ZPO 546
II. AUF DEN GLAEUBIGER UEBERGEGANGENE MATERIELLRECHTLICHE
INFORMATIONSANSPRUECHE DES SCHULDNERS GEGEN DEN
DRITTSCHULDNER
548
§ 38 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN AM VERFAHREN
NICHT BETEILIGTER DRITTER GEGENUEBER DEN BETEILIGTEN 550
A. DIE AUSGANGSLAGE 550
B. DER GEHEIMNISSCHUTZ ABSEITS DER INSTRUMENTE FUER DIE
INFORMATIONSBESCHAFFUNG 551
C. DER GEHEIMNISSCHUTZ IM RAHMEN DER INSTRUMENTE FUER
DIE INFORMATIONSBESCHAFFUNG 552
XLVIII
INHALTSVERZEICHNIS
I. DIE VORGABEN ZUM BERUFSGEHEIMNISSCHUTZ 552
1. DIE VERMOEGENSAUSKUNFT 552
2. §
836 ABS. 3 S. 1
ZPO 553
3. §
840 ABS. 1 ZPO 553
4. DIE ANDEREN INSTRUMENTE FUER DIE INFORMATIONS
BESCHAFFUNG 553
II. DIE VORGABEN SIND NUR ZUM TEIL AUF DEN SCHUTZ VON
UNTERNEHMENSBEZOGENEN GEHEIMNISSEN UEBERTRAGBAR .... 554
1. DIE VERMOEGENSAUSKUNFT 554
2. §
836 ABS. 3 S. 1
ZPO 555
3. §
840 ABS. 1 ZPO 556
4. DIE ANDEREN INSTRUMENTE FUER DIE INFORMATION-
BESCHAFIUNG 556
§ 39 DER SCHUTZ VON BETRIEBS- UND GESCHAEFTSGEHEIMNISSEN
DER DRITTSCHULDNER BEI DER PARALLELPFANDUNG 556
ZUSAMMENFASSENDER UEBERBLICK 557
LITERATURVERZEICHNIS 563
SACHVERZEICHNIS 641
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