Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, Herzog zu Sachsen, ... Fügen hiermit zu wißen: Nachdem zeithero von verschiedenen Regiments-Commendanten bey Unserer Armée darüber, daß auf den Dörfern, besonders denen, so an der Grenze gelegen, auf die durchpassirenden Deserteurs von Unserer Miliz die gehörige Wachsamkeit nicht verwendet, und dadurch letztern das Fortkommen erleichtert werde, Klage geführt worden; So haben wir der Nothdurft gefunden, sowohl alles das, was in der ... Ordonnanz wegen des Betragens zwischen Land und Soldaten vorgeschrieben worden, hierdurch überhaupt einzuschärfen, ...: So geschehen und geben zu Dresden, den 5. April, 1785.
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Friedrich August I. Sachsen, König 1750-1827 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1785
Schlagworte:
Online-Zugang:kostenfrei
Beschreibung:Titel ist Textanfang. - Verordnung zum Aufgreifen von Deserteuren an den Landesgrenzen
Beschreibung:[1] Bl.

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