Statuta horního města Jáchymova z roku 1526: = Statuten der Bergstadt Sankt Joachimsthal aus dem Jahre 1526
Gespeichert in:
Format: | Buch |
---|---|
Sprache: | Czech German |
Veröffentlicht: |
Praha
Odbor Archivní Správy a Spisové Služby MV ČR
2012
|
Ausgabe: | 1. vyd. |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Abstract Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | Zsfassung in dt. Sprache u.d.T.: Statuen der Bergstadt Sankt Joachimsthal aus dem Jahre 1526 |
Beschreibung: | 510 S. Ill. |
ISBN: | 9788086466248 |
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I. ČÁST
STRUČNÉ DĚJINY JÁCHYMOVA DO ROKU
1526
Počátky trvalého osídlení, nález a těžba stříbra
........................................................5
Rozvoj dolování
......................................................................................................10
Předehra
к
vydání horního řádu
..............................................................................26
Vydání horního řádu v roce
1518 .............................................................................28
Smlouva se saskými vévody
.....................................................................37
Počátky sídliště a města
..........................................................................................39
Povýšení sídliště na město
........................................................................50
Nepořádky a neklid ve městě
...................................................................52
Povstání v roce
1525...............................................................................................56
Výsledky a následky povstání
................................................................................76
Vyrovnání
s
těžaři
.....................................................................................76
Vyrovnání
s
hornickou obcí-knapšaftem
..................................................80
Úprava poměrů ve městě
........................................................................................86
Správa města
.............................................................................................89
Bezpečnost
................................................................................................92
Zásobování města a obchod
......................................................................93
Bydlem a stavební záležitosti
...................................................................97
Zdravotnictví a sociální opatření
............................................................102
Hygienická opatření
................................................................................112
Společenský život
...................................................................................114
Osobní majetkoprávní záležitosti
...........................................................118
Požární řád
..............................................................................................120
Opevnění města
......................................................................................124
3
IL CAST
STATUTA
Statuta
obecně
.......................................................................................................125
Jáchymovská
statuta
.............................................................................................128
Charakteristika
rukopisu
.......................................................................................132
Soupis archivních pramenů
...................................................................................136
Soupis publikovaných pramenů
............................................................................139
Výběr použité literatury
........................................................................................140
Vysvětlivky neobvyklých termínů
........................................................................144
Soupis obrázků
......................................................................................................148
III.
ČÁST
TRANSLITERATION
UND ÜBERSETZUNG
DER STATUTEN INS TSCHECHISCHE
TRANSLITERACE
A PŘEKLAD
STATUT DO
ČEŠTINY
Vorwort
/Předmluva
..............................................................................................151
Inhalt der Handschrift
/Obsah rukopisu................................................................
154
Transliteration und Übersetzung der Statuten ins Tschechische / Transliterace
a překlad
Statut
do češtiny
....................................................................................157
Bilderbeilage/
Obrazová
pñloha
...........................................................................485
Zusammenfassung ................................................................................................499
4
Zusammenfassung
STATUTEN DER BERGSTADT
SANKT JOACHIMSTHAL AUS DEM JAHRE 1526
INHALT
I.
TEIL
KURZGEFASSTE GESCHICHTE
VON SANKT JOACHIMSTHAL BIS 1526
Anfange der ständigen Besiedlung, Fund und Förderung des Silbers......................5
Entwicklung des Bergbaus .....................................................................................10
Vorspiel zur Herausgabe der Bergordnung.............................................................26
Herausgabe der Bergordnung im Jahre 1518..........................................................28
Vertrag mit den sächsischen Herzogen.....................................................37
Anfange der Siedlung und der Stadt.......................................................................39
Erhöbung der Siedlung zur Stadt..............................................................50
Wirren und Unruhen in der Stadt..............................................................52
Aufstand im Jahre 1525 ..........................................................................................56
Ergebnisse und Folgen des Aufstands ....................................................................76
Einigung mit den Bergbauunternehmern..................................................76
Einigung mit der Knappschaft..................................................................80
Regelung der Verhältnisse in der Stadt...................................................................86
Stadtverwaltung........................................................................................89
Sicherheit..................................................................................................92
Versorgung der Stadt und der Handel.......................................................93
Wohnen und Bauangelegenheiten ............................................................97
Gesundheitswesen und Sozialmaßnahmen..............................................102
499
Hygienische Maßnahmen .......................................................................112
Gesellschaftliches Leben........................................................................114
Persönliche vermögensrechtliche Angelegenheiten ...............................118
Feuerlöschordnung (Brandschutzordung) ..............................................120
Befestigte Städte.....................................................................................124
II.
TEIL
STATUTEN
Statuten allgemein ................................................................................................125
Sankt Joachimsthaler Statuten..............................................................................128
Charakteristik der Handschrift..............................................................................132
Verzeichnis der Archivquellen..............................................................................136
Verzeichnis der veröffentlichten Quellen .............................................................139
Auswahl der benutzten Literatur ..........................................................................140
Erklärungen ungebräuchlicher Termine................................................................144
Bilderverzeichniss.................................................................................................148
III.
TEIL
TRANSLITERATION UND ÜBERSETZUNG
DER STATUTEN INS TSCHECHISCHE
TRANSLITERACE
A PŘEKLAD
STATUT DO
ČEŠTINY
Vorwort
/Předmluva
..............................................................................................151
Inhalt der Handschrift
/Obsah rukopisu................................................................
153
Transliteration und Übersetzung der Statuten ins Tschechische/
Transliterace
a překlad
Statut
do češtiny
..............................................................157
Bilderbeilage
/Obrazová příloha
...........................................................................485
Zusammenfassung ................................................................................................499
500
Der Schwerpunkt des Buches liegt auf der Transliteration und der modernen
tschechischen Übersetzung des deutschen Textes der ältesten Statuten der Stadt Sankt
Joachimsthal aus dem Jahre 1526. Um die Entstehung und Bedeutung der Statuten
besser begreifen zu können, wird eine kurzgefasste und übersichtliche Geschichte von
Sankt Joachimsthal seit der ersten Ansiedlung bis zum Jahr 1526 vorgestellt. Die in
diesen Kapiteln geschilderten Ereignisse gehen manchmal über dieses Datum hinaus,
weil sie daran logisch anknüpfen oder weil sie mit ihrem Inhalt und mit ihrer Bedeu¬
tung interessant sind und den Text ergänzen.
Für die Bearbeitung der Geschichte wurden außer der zuständigen Literatur
vor allem die Archivquellen benutzt, die bisher in der historischen Literatur größtenteils
nur wenig erforscht wurden oder ganz unbekannt blieben. Infolgedessen bringt die Ar¬
beit eine Reihe neuer Erkenntnisse aus der Anfangsgeschichte Sankt Joachimsthals
und erklärt einige bisher unbekannte Zusammenhänge und Ereignisse.
Der erste und der zweite Teil des Buches „Kurzgefasste Geschichte von Sankt
Joachimsthal bis 1526 und die „Statuten wurde von
Ludmila Kubátová
verfasst, die
ihr ganzes aktives Leben lang die reichhaltigen alten und neuen Montanbestände des
Nationalarchivs (in Prag) verwaltete und bearbeitete und eine Reihe Arbeiten aus der
Bergbaugeschichte veröffentlichte. Während ihrer Arbeit entdeckte sie auch eine bisher
unbekannte Handschrift der Sankt Joachimsthaler Statuten, die wegen ihrer paläogra-
phischen und sprachlichen Schwierigkeit der Aufmerksamkeit der tschechischen und
deutschen Historiker entkommen war. Die Autorin fertigte auch die erste vorläufige
Übersetzung der Quelle ins Tschechische an. Sie verstand, welch einen großen Aussa¬
gewert diese Quelle nicht nur für die Geschichte von Sankt Joachimsthal hat, sondern
auch für die allgemeine böhmische Geschichte im Bereich der Stadtverwaltung, der
Wirtschaftsverhältnisse und nicht zu letzt
rur
das Verständnis des Alltagslebens. Die
zahlreichen Preisangaben der verschiedenen Lebensmittel, Lebensbedürfnisse, Beklei¬
dung, Wirtschaftsgeräte, des Baumaterials, Holzes, der Ziegel, der Lohn- und Gehalts¬
angaben bei verschiedenen Berufen ermöglichen die damaligen Lebensbedingungen
einfacher Leute näher und gründlicher zu er kennenzulernen. Hunderte Eintragungen
in den Bergbüchern sowie im gesamten Schriftgut bezeugen den außergewöhnlich
großen Anteil des ausländischen, vor allem deutschen Kapitals, das in den Sankt Joa¬
chimsthaler Bergbau reiche Kaufleute und Bürger aus verschiedenen deutschen Städten
sowie bedeutende Handelshäuser investiert haben. Sie bezeugen auch die enorm
großen Gewinne, die aus diesem Unternehmen besonders in den ersten Jahrzehnten
gewonnen wurden. Diese Eintragungen machen auf den außerordentlichen Reichtum
der Montanbestände des Nationalarchivs aufmerksam, die in Anbetracht der überlie-
501
ferten
Menge und des reichen Inhalts mit den bedeutendsten Archivbeständen in
Europa vergleichbar sind. Sie sind eine reichhaltige Auskunftsquelle für die entstehen¬
den strukturellen und wirtschaftlichen Beziehungen am Anfang des europäischen
Kapitalismus.
Im Kapitel „Anfange der ständigen Ansiedlung, Silberfund und Silberförde¬
rung werden die ersten Bemühungen der Besiedlung der Gegend geschildert, wo spä¬
ter Sankt Joachimsthal entstand, sowie die systematische Kolonisation, die von den
Herren
Hrabišice
von Riesenburg (d.h. von
Osek)
am Ende des 13. und am Anfang
des 14. Jahrhunderts in Zusammenarbeit mit den Prämonstratenser-Klöstern in Dok-
sany (Doxan) und
Teplá (Tepl)
angefangen wurde. Die damals gegründete Ortschaft
Konradsgrün auf dem Gebiet des späteren Sankt Joachimsthals war jedoch in der Mitte
des 15. Jahrhunderts schon eine Wüstung.
Erst nach der Entdeckung und der Offenlegung der sich unmittelbar unter der
Oberfläche befindenden reichhaltigen und edlen Silberadern und ihre Förderung lock¬
ten neue Ansiedler an. Man kann nicht genau feststellen, wann die ersten Schürfarbei¬
ten begannen. Es scheint jedoch,
dass
dies spätenstens am Anfang des 16. Jahrhunderts
stattfand. Im Jahre 1512 wurde vom Kaspar Bach, einem Bergmann aus Gayer, und
dem alten
Öser
aus Schlackenwerth der erste Stollen in den heutigen Schlossberg
getrieben, was vermuten lässt,
dass
hier schon im ersten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts,
vielleicht auch schon früher, einige Schächte in Betrieb waren.
Im Jahre 1516 wurde vom Besitzer der Herrschaft Stephan Schlick die erste
Bergknappschaft gegründet und im dritten Viertel des Jahres 1516 verteilte man schon
den reinen Gewinn von 256
Florins. Die
Nachricht über die reichen Silberfunde ver¬
breitete sich schnell nicht nur in den böhmischen Ländern und der deutschen Nach¬
barschaft, sondern auch in entfernteren europäischen Städten. Nach Sankt Joachimsthal
begannen Hunderte von Bergleuten zu strömen. Für das Unternehmen in Joachimsthal
interessierten sich nicht nur die Handelshäuser der Welser und später auch der Fugger,
sondern auch reiche Kaufleute aus Nürnberg, Leipzig, Annaberg, auch aus entfernteren
Orten wie Köln am Rhein, Frankfurt, Erfurt, Halle,
Zwickau,
Breslau, Görlitz, Sankt
Gallen, Basel, Antwerpen und aus weiteren Städten. Es kamen auch Bergbauunterneh¬
mer aus Annaberg, Freiberg, Gayer, Buchholz und aus anderen Bergstädten sowie Bür¬
ger aus Meißen, Chemnitz, Dresden,
Ostrov
(Schlackenwerth),
Loket
(Elbogen),
Kadaň (Kaaden), Cheb
(Eger),
Zatec
(Saaz),
Kutná Hora
(Kuttenberg) usw.
Mit der Urkunde vom 25. Mai 1520 wurde den Herren Schlick vom König
Ludwig
Jagiełło
bewilligt, in Joachimsthal ein Münzwerk zu errichten und eine eigene
hochwertige Münze, den so genannten Joachimsthaler, zu prägen. Dieser ist in Europa
502
das Synonym einer hochwertigen Münze geworden. Noch heute klingt der „Thaler
in der Bezeichnung des amerikanischen „Dollars .
In den ersten Jahren entwickelte sich der Bergbau nahe der Wüstung Kon¬
radsgrün, schloss bald den Schlossberg und den Türkenberg ein, und später ebenfalls
den Kohlenberg, Pfaffenberg, Dürnberg sowie auch einige andere entferntere Orte. Be¬
reits im ersten Jahre wurde für das 3. und 4. Vierteljahr der Gewinn von 10 440
Florins
nachgewiesen. Auch die Zahl der Lehenverleihungen wuchs jedes Jahr. Im Jahre 1524
wurden 841 Lehen erteilt und insgesamt 428 Bergknappschaften nachgewiesen. In den
nächsten Jahren registriert man eine zunehmende Kurvensteigerung des Bergbaus
sowie des Gewinns bis zum Jahr 1534; in diesem Jahr hält das Wachstum noch an und
beginnt dann langsam abzunehmen.
Im Kapitel „Herausgabe der Bergordnung im Jahre 1518 - Vertrag mit den
sächsischen Herzögen verfolgt die Autorin die Konsequenzen des schnellen Anwach¬
sens des Bergbaus, dessen zu große Geschwindigkeit für vermögensrechtliche, Ver-
waltungs- und andere Probleme verantwortlich war. Anfangs diente für die Lösung
dieser Probleme die Praxis in der nahe liegenden Stadt Annaberg als Beispiel, wo die
Verwaltung der Schächte mit der im Jahre 1509 erschienenen Bergordnung geregelt
war. Aber bald genügte das nicht mehr und Schlick entschied sich deshalb, die Anna¬
berger Bergordnung auch für die Joachimsthaler Schächte zu übernehmen. Die Berg¬
leute lehnten aber die Annaberger Bergordnung ab und verlangten ihre Änderung,
besonders im Bezug auf die Bestimmungen über die Besserung der sozialen und Lohn¬
fragen, sowie über die Fürsorge bei Unfällen. Nachdem es zu keinem Übereinkommen
kam, verließen sie die Arbeit und begaben sich am 17. Juli 1517 aus Protest in die
sächsische Bergstadt Buchholz. Den Bergleuten schlössen sich auch die Bergunter¬
nehmer an, denn die Verwaltungsmissstände schädigten auch ihre Interessen und
schmälerten ihre Gewinne, und fügten auch den Einwohnern der Siedlung Schaden
zu, weil in der übervölkerten Ortschaft keine genügende Lebensmittelversorgung zu
erschwinglichen Preisen garantiert war und auch weitere grundlegende Lebensbedin¬
gungen fehlten: ordentliches Wohnen, Holzversorgung usw.
Der Konflikt wurde erst von einem aus den Vertretern der Obrigkeit, der
Knappschaft und der Gemeinde zusammengesetzten Sonderausschuss gelöst. Die
Bergleute waren mit der Rückkehr in die Arbeit einverstanden, nachdem sie das Ver¬
sprechen bekamen,
dass
ihre Forderungen in die neue Ordnung eingearbeitet werden.
Es wurden auch mit den Repräsentanten der Gemeinde Gespräche geführt.
Dabei wurde die Ausarbeitung der Gemeindestatuten verhandelt und Schlick, um die
Lage zu beruhigen, trat der Gemeinde das Patronatsrecht und die Gerichtsbarkeit, das
503
Recht
zur Errichtung des Gemeindeschlachthauses sowie des Gemeindebades ab, und
überließ der Gemeinde das Salzrecht.
Am 2. August 1518 wurde die neue Bergordnung in Leipzig gedruckt. Es
wurde die Dauer der Arbeitszeit und der feste Wochenlohn festgesetzt, der um 2-4
Groschen höher war als in der Annaberger Bergordnung. Im neu hinzugekommenen
Artikel 105 wurde den Bergleuten der Anspruch auf „Krankengeld bei Unfällen ge¬
währleistet, und zwar der volle Lohn sowie die Vergütung der ärztlichen Behandlung
für die Dauer von 8 Wochen in solchen Schächten, die mit Gewinn arbeiteten, und für
die Dauer von 4 Wochen in den übrigen, das heißt keinen Gewinn bringenden Schäch¬
ten.
Es schien,
dass
die neue Ordnung eine gewisse Beruhigung mit sich bringe.
Aber die Spannungen dauerten weiter an. Weitere Unruhen entstanden im Jahre 1519.
Schlick, um der Gefahr entgegen zu steuern, verbündete sich mit Johann Pflug von Ra¬
benstein, dem Besitzer der Schächte in Schlaggenwald, und zusammen mit ihm wandte
er sich an die Herzöge von Sachsen mit der Forderung, auf beiden Seiten der Grenze
für die Bergleute die gleichen Arbeits- und Lohnbedingungen zu schaffen, um so die
Unruhen in der Zukunft zu vermeiden. Im März 1520 wurde die Vereinbarung abge¬
schlossen. Aber auch diese Maßnahme bedeutete für Joachimsthal keine dauerhafte
Ruhe. Die Unruhen brachen im Jahre 1521 aus und wiederholten sich im Jahre 1523.
Das weitere Kapitel „Anfange der Siedlung und der Stadt befasst sich mit
dem fieberhaften Aufbau der Siedlung, wo am Anfang des Jahres 1516 nur wenige Be¬
wohner ansässig waren. Zum Jahresende lebten dann bereits 1050 Einwohner in 400
einfachen hölzernen Häuschen, meistens ganz nahe bei den ersten Stollen und dem
Schacht in der Nähe des Brotmarktes. Von hier verbreitete sich die Siedlung bis auf
den Pfaffenberg. Im Jahre 1517 wurden vom Baumeister Johann Münnich die Bau¬
grundstücke für den Häuserbau vermessen. Im selben Jahre wurde auch das erste Haus
im Tal des Stadtbaches erbaut. In den nächsten Jahren verbreitete sich der Ausbau
stromaufwärts auf den Oberen Schlossberg und auf den Türkenberg.
Mit der Urkunde König Ludwigs
Jagiełło
vom 6. Januar 1520 wurde den Her¬
ren Schlick für die Schächte und die Siedlung in Sankt Joachimsthal der Status einer
Bergstadt erteilt und die im Jahre 1518 erlassene Bergordnung bestätigt, die Errichtung
eines Bräuhauses, einer Mälzerei, eines Schlachthauses genehmigt, und das Freihan¬
delsrecht, das Recht auf eigene Statuten, das Stadtwappen und das Stadtsiegel in rotem
Wachs erteilt. Ferner bewilligte er die Errichtung des Stad-tregiments, d.h. der Polizei
sowie die Abhaltung von zwei Jahrmärkten und jeden Samstag eines Wochenmarktes.
Er erteilte auch weitere in den Bergstädten übliche Freiheiten.
504
Während des ganzen ersten Jahrzehnts des ununterbrochenen Bergbaus und
der Existenz der Siedlung und später der Stadt dauerten die ungeordneten Verhältnisse
an, sowie die Missstände in der Bergverwaltung, die Korruption und die verschiedenen
Betrügereien der Bergbeamten, die Erpressungen der Bergleute, die unregelmäßige
Auszahlung der Entlohnung
för
das abgegebene Erz und manchmal auch der Löhne,
oft in schlechter Münze. Ebenfalls hat sich der Verwaltungs- und Versorgungszustand
der Stadt nicht wesentlich gebessert. Diese sich häufenden ungelösten Probleme
entfachten fast jedes zweite Jahr Wellen des Widerstandes.
In den Kapiteln „Aufstand im Jahre 1525 und „Ergebnisse und Folgen des
Aufstands wird die Entstehung, der Verlauf und das Ende des Aufstands, die Folgen
und Ergebnisse für die Bergbauunternehmer, die Bergleute, die Bergknappschaft sowie
auch für die Stadt geschildert. Die radikalen Religionsgedanken der Reformation, die
sich auf beiden Seiten des Erzgebirges verbreiteten, beeinflussten in den zwanziger
Jahren des 16. Jahrhunderts immer mehr die ganze Atmosphäre und äußerten sich auch
in folgenden weltlichen Forderungen: Neben der Klärung der Religionsverhältnisse
ging es um die Verbesserung der Angelegenheiten des täglichen Lebens. Um die Mitte
der zwanziger Jahre kristallisierten sich in den Anstrengungen zur Besserung der Ver¬
hältnisse der Bauern in Deutschland und in den böhmischen, deutschen und slowa¬
kischen Bergstädten konkrete Forderungen zur Lösung der sozialen Fragen, der Miss¬
stände in der Berg- und Stadtverwaltung heraus, und zwar auch in der Form von Ge¬
walttätigkeiten in Unruhen und Aufstand.
Zunächst brachen die Unruhen der Bergleute am 5. März 1525 in der sächsi¬
schen Bergstadt Buchholz aus, Mitte März kam es zu Unruhen im unweiten Schnee¬
berg und später in Annaberg. Die Bergleute aus den slowakischen Bergstädten
Banská
Bystrica
(Neusohl),
Banska
Štiavnica
(Schemnitz),
Kremnica
(Kremnitz) und
Hodruš
formulierten in der Mitte des Jahres 1525 ihre Forderungen und versuchten sie im Feb¬
ruar 1526 mit Waffengewalt durchzusetzen.
In der Gegend von Joachimsthal herrschte schon eine gespannte Lage seit
April 1525. Anfang Mai gelang es zwar die Unzufriedenen zu beruhigen, aber am 20.
Mai kamen die Bergleute nicht zur Arbeit. Sie versammelten sich in der Zahl von ca.
3 000 Personen auf dem freien Platz des Brotmarktes und zogen gegen die Urheber
der Missstände und Unordnung. Sie demolierten das Rathaus und plünderten die kleine
Burg Freudenstein aus, wo der Berghauptmann amtierte und die Obrigkeit ihren Sitz
hatte. Die Aufständischen, denen sich auch die Bauern aus den umliegenden Dörfern,
sowie die Bürger aus Joachimsthal angeschlossen haben, versuchten die Unterstützung
aller Bewohner der Stadt zu gewinnen. Deshalb gingen die beauftragten Vertreter der
505
Aufständischen von Haus zu Haus und forderten die Einwohner auf, unter Eid der Un¬
terstützung des Aufstands zuzustimmen. Sonst wurden sie aus der Stadt ausgewiesen.
Die Aufständischen versuchten den Aufstand auch in die benachbarten deutschen Berg¬
städte auszuweiten, aber eine offizielle Unterstützung bekamen sie weder von den
Städten, noch von den Bergknappschaften.
Die Zahl der Joachimsthaler Aufständischen wird auf 6 bis 7 Tausend ge¬
schätzt. Die anfängliche Einigkeit des vorwiegend aus Bergleuten und Zuarbeitern,
aber auch aus reicheren und ärmeren Bergbauunternehmern, aus Joachimsthaler Bür¬
gern, die Kuxe besaßen, und aus kleineren Unternehmern und Handwerkern bestehen¬
den Lagers der Aufständischen begann langsam zu zerfallen. Wenn in den ersten Tagen
die Aufständischen eine eindeutige Mehrheit hatten, gelang es in den nächsten Tagen
durch die wachsende Zahl der gegen den Aufstand gesinnten Kräfte und durch die ge¬
schickten Konzessionen und Versprechungen verschiedener ausländischer und einhei¬
mischer Vermittler die Einheit des aufständischen Lagers zu zerschlagen. Am 25. Mai
1525 kam es zu einer vorläufigen Vereinbarung und die meisten Aufständischen legten
die Waffen nieder. Die Vereinbarung beinhaltete die ökonomischen Forderungen der
Bergbauunternehmer, der Bergknappschaft sowie die Forderungen der Lohnbergar¬
beiter. Aber sie enthielt für die Schlicks keine verbindlichen Verpflichtungen. Sie stellte
auch keine endgültige Vereinbarung zwischen den Aufständischen und dem Grafen
Schlick dar, doch sie garantierte,
dass
die Aufständischen entwaffnet wurden, und nicht
mehr die Ruhe und Sicherheit bedrohten, sowie nicht mehr als entscheidende Kraft
bei der Schlussverhandlung auftraten.
Um den Aufstand offiziell zu beenden, wurde ein Schiedsgericht berufen, zu¬
sammengesetzt aus vier Vertretern der Schlickschen Seite und vier Vertretern der Auf¬
ständischen, meistens ausländischen Vermittlern. Die Bergknappschaft und die Stadt
hatten das Recht 6-Ю Vertreter abzuordnen. Gleichzeitig griff man auch zu Repres¬
sionen, und der Sprecher der Aufständischen und 17 Rädelsführer des Aufstands wur¬
den verhaftet. Alle wurden verurteilt und zur Warnung in Fesseln auf einemm öffentli¬
chen Platz vorgeführt, wo sie vor der Versammlung von einigen Tausend Joachims¬
thaler Einwohnern ihre Schuld bekannten und zu ihrer Verteidigung behaupteten,
dass
sie vom Teufel verblendet waren. Weil im Aufstand kein Blut vergossen wurde, wurden
sie begnadigt, und da sie den Schlicks den Treueid schworen und sich zum Gehorsam
verpflichteten, wurden sie auch nicht der Stadt verwiesen.
Am 7. Juli 1525 wurden die Verhandlungen endgültig abgeschlossen und mit
der „Aufgerichteten Handlung beendet, die in 35 Artikeln auf einige Forderungen der
Bergbauunternehmer und der Bergknappschaft einging. Stephan Schlick akzeptierte
506
nur die Forderungen, die zum Nachteil einer anderen Partei erfüllt werden konnten,
oder solche, die seine eigenen Interessen nicht bedrohten, oder die Qualitätsverbesse¬
rung der Verwaltungs- und Rechtsbestimmungen unterstützten. Deshalb wurde auch
die Vereinbarung schnell gedruckt und zur gültigen Bergordnung als ein verbindlicher
Anhang angefügt.
Eine Reihe von Artikeln befasste sich mit der Lösung der Beschwerden über
die Misswirtschaft der Bergbeamten. Man kam so vor allem den Interessen der Berg-
bauunternehmer entgegen, wenn auch viele Artikel schon in der Bergordnung aus dem
Jahre 1518 enthalten waren.
In der Vereinbarung wurden auch einige Forderungen der Bergleute erfüllt,
zum Beispiel die Bezahlung der durch den Streik versäumten Schichten und die Aus¬
zahlung der Löhne in guter Münze, es wurde das Verbot der Lohnauszahlung in Natu¬
ralien bekräftigt, was schon in der vorherigen, gültigen Bergordnung enthalten war,
ferner bewilligte man die zweite Schicht unter der Voraussetzung,
dass
in beiden
Schichten die Achtstundenarbeitszeit eingehalten werde. Aber um die Bergleute für
sich zu gewinnen und um sich die Bergbauunternehmer nicht zu Feinden zu machen,
haben die Herren Schlick entschieden,
dass
in zwei Schichten nur bis zum nächsten,
vierten Quartal gearbeitet werden darf. Danach waren nur noch Überstunden erlaubt.
Neun von den siebzehn im Vertrag vom 25. Mai enthaltenen Artikeln erschie¬
nen in der Vereinbarung vom Juli gar nicht mehr, da sie die Beschwerden über die
Schlicks betrafen und die Zuständigkeit der schlickschen Obrigkeit beschränkten.
Als das Fördern wieder aufgenommen wurde, wandten sich die Schlicks
gegen die freie Bergknappschaft. Zukünftig wurde sie dem Stadtrat untergeordnet, der
während des Aufstands unparteiisch blieb. Wie bisher durfte zwar die Bergknappschaft
acht ihre Vertreter - die Ältesten - wählen, aber diese mussten jetzt vom Herrschafts¬
besitzer bestätigt werden und ihm den Eid ablegen. Die Joachimsthaler Knappschaft
hat so die Möglichkeit verloren, sich selbständig zu organisieren und die Verbesserung
ihrer Lage anzustreben. Auch
âiQ
Beschwerden der Bergleute wurden nicht mehr den
Ältesten der Knappschaft, sondern unmittelbar der Obrigkeit vorgelegt.
Auch das selbständige Wirtschaften der Knappschaft mit ihren Finanzmitteln
wurde beschränkt. Von nun an war es unter der direkten Kontrolle der Obrigkeit. Auch
das Petschaft der Knappschaft wurde in der Truhe mit dem Geld „mit guter Absicht
aufbewahrt, um nicht missbraucht zu werden, und gemeinsam mit der Fahne unter
Schloss und Riegel im Rathaus aufbewahrt.
Es veränderte sich auch inhaltlich die moralische Funktion der Ältesten. Wenn
sie vor dem Jahre 1525 frei gewählte Repräsentanten der Knappschaft, ihre Sprecher
507
und Verteidiger der Rechte der Bergleute waren, so waren sie jetzt beeidigte Reprä¬
sentanten der Obrigkeit geworden, die laut der Bergordnung vom Jahre 1542 die Pflicht
hatten, der Obrigkeit oder den Verwaltungsbeamten allerlei „unsaubere Absichten,
Unzukömmlichkeiten, Gemurmel, Empörung, Aufstände und andere Schlechtigkeiten
zu melden.
Es änderte sich auch die Stellung der Bergleute, die in Böhmen unmittelbare
Untertanen des Königs waren und daher keiner anderen Obrigkeit unterstellt. Jetzt
mussten alle Bürger, also auch die Bergleute, den Pflichteid den Herrschaftsbesitzern
ablegen, wie es im 24. und 25. Artikel der Vereinbarung festgelegt war.
Durch die schnelle Lösung der Betriebs- und Verwaltungsprobleme und durch
die dauerhafte Lähmung der Bergknappschaft war die notwendige Ruhe in der Stadt
noch nicht gewährleistet. Es war notwendig, auch eine Reihe Probleme zu lösen, die
den Verkehr und das Leben in der Stadt betrafen.
Auf Anordnung von Stephan Schlick wurde vom Stadtrat und der Knapp¬
schaft ein „kleiner Ausschuss errichtet, der den Entwurf einer neuen Stadtordnung
aufsetzen sollte. Nach einjährigen Verhandlungen wurde der Entwurf der Obrigkeit
vorgelegt und nach der Genehmigung ihrerseits einmütig angenommen. Er wurde am
11. September 1526 unter dem folgenden Titel erlassen: Der freien Bergstadt Sankt
Joachimsthal Reformation, Erneuerung einiger Ordnungen und Gesetze, auch der all¬
gemeinen Ordnung. Die von der gesamten Bergknappschaft [...], wieder bewilligt [...],
angenommen, und wieder festgesetzt zur Unterstützung, Vermehrung und Einhaltung
des allgemeinen Nutzens [...] im Jahre 1526 .
Der zweite Teil des Buches Statuten enthält kurzgefasste Angaben über die
Entstehung, die Entwicklung und den Inhalt der Statuten der Stadt Joachimsthal im
allgemeinen und befasst sich mit der Handschrift selbst.
Weil die Statuten alle Bereiche des Stadtlebens umfassten, sind sie eine ein¬
zigartige und unersetzbare Quelle für die Geschichte der Stadt Sankt Joachimsthal
nicht nur im Bezug auf das Jahr 1526, sondern auch auf die folgenden Jahrzehnte,
denn sie galten grundsätzlich mindestens bis zum Ende des 16. Jahrhunderts. Das wird
durch die in der Handschrift am Rande einiger Artikel später eingefügten Ergänzungen
bezeugt, die besonders die Preise sowie die Herausgabe neuer Versionen der Statuten
in den nächsten Jahren mit gegebenen Ergänzungen und Modifikationen betrafen.
Durch den Aufstand wurde die noch unvollkommene Stadtverwaltung völlig
zerrüttet, und weil alle schriftlichen Unterlagen, die sie regelten, sowie alle Anwei¬
sungen für die Arbeit einzelner Funktionäre vernichtet wurden, wurden die neuen
Richtlinien sehr ausführlich formuliert.
508
Durch
die Statuten wurde wieder eine ordentliche Stadtverwaltung eingeführt
und das genaue Berufsbild der einzelnen Stadtrepräsentanten, d.h. des Bürgermeisters,
der Stadtratsmitglieder, des Vogtes, des Stadtschreibers und des Verwalters der Stadt¬
kasse festgelegt. Ebenso wurde durch die Statuten das städtische Gerichtswesen mit
der Errichtung des Gerichtes, mit Ernennung des Richters und mit Bestimmung seiner
Pflichten und Amtsweise geregelt und daneben die Erbschaftsangelegenheiten aus¬
führlich geklärt. Mit der Einteilung der Stadt in Viertel, mit der Ernennung der Vier¬
telmeister sowie der Wachleute, und mit der genauen Festlegung ihrer Aufgaben und
Pflichten wurde die Ruhe, Sicherheit und Ordnung in der Stadt erneuert. Einige Artikel
befassten sich auch mit dem Aufbau der Stadt, und zwar mit der Vermessung der
Grundstücke, mit der Holzzuteihmg für den Häuserbau (auch als Brennholz), mit der
Art, der Fläche, der Form und der Durchführung der Hauskonstruktion sowie mit der
Festsetzung der Maße und der Preise des Baumaterials und der Bauarbeiten. Mehrere
Artikel wurden den sozialen und hygienischen Fragen gewidmet. Sie bezogen sich auf
die Apotheken, Feldscher, die kostenlose Versorgung der Armen und Kranken im Spi¬
tal, die Krankenpflege, die Unterstützung der Armen und Arbeitslosen, das Almosen
und seine Besorgung und Verteilung, Bettelverbot, Aufräumen vor den Häusern, Ab¬
leitung des Spülwassers und auch Pflichten der Körperreinigung, die vom Arbeitgeber
mitfinanziert wurde. Sie bestimmten auch die Dauer der Arbeitszeit mit drei Pflicht¬
pausen. Für alle Joachimsthaler Frauen ohne Unterschied ihres Wohlstands oder Armut
sicherten die Statuten kostenlos erfahrene Hebammen, die aus der Stadtkasse bezahlt
wurden. Aus dieser wurde auch der kostenlose Leichenbestattungsdienst für alle Bürger
bezahlt. Die Statuten bestimmten auch genau die Methode des Ausbaus der Gemein¬
dewasserleitung, die Wasserspeisung der öffentlichen Marktbrunnen, sowie die Was¬
serversorgung der einzelnen privaten Häuser und nicht zuletzt die Gebühr für die
Einführung des Wasseranschlusses und die Preise der Wasserrohre.
Die nächste Gruppe der Bestimmungen bezog sich direkt oder indirekt auf
die Versorgung der Stadt mit Qualitätslebensmitteln für festgesetzte Preise und auf ge¬
naues und richtiges Maß und Gewicht. Einige Artikel befassen sich mit der Getreide¬
mühle, der Stadtwaage, der Salzkammer, der Aufsicht auf dem Markt, den Bäckern,
den Fleischern, den Kneipen und den Bierschenken, den Kochstuben, den Gaststätten,
mit der Bewirtung, den städtischen Bräuhäusern, dem Import, dem Wein- und Bier¬
verkauf und der Wein- und Bierlagerung usw.
Weil die meisten Häuser in Joachimsthal aus Holz gebaut waren und direkt
in der Stadt einige Hütten in Betrieb waren, drohte eine ernste Brandgefahr. Deshalb
wurde in die Statuten auch eine Feuerlöschordnung aufgenommen, in welcher allen
509
Bürgern genaue Aufgaben und Pflichten beim Ausbruch eines Brandes auferlegt und
verbindliche Brandschutzausstattung der öffentlichen und privaten Häuser angeordnet
wurden. Außerdem wurden Maßnahmen festgelegt, wie dem Brand vorzubeugen sei.
Eine ausführliche Aufzählung der thematischen Bereiche der Statuten bringt
das vor die Edition der Statuten eingereihte Verzeichnis der einzelnen Artikel.
Die Statuten ermöglichen eine detailreiche Einsicht in das Leben der Stadt
und ihrer Einwohner und bieten eine Reihe bisher unbekannter Informationen, auf
Grund deren man sich eine Vorstellung vom täglichen Leben der Joachimsthaler Ein¬
wohner im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts machen kann. Die angeführten Preise
der Lebensmittel, der verschiedenen Waren, Werkzeuge, Geräte, aber auch der Dienste
und Löhne in verschiedenen Handwerkszweigen können in der Geschichtsschreibung
der Preise und Löhne nicht nur für die Region, sondern auch allgemein, aufschlussreich
benutzt werden.
Zum Schluss der Einführungsstudie ist ein Verzeichnis der benutzten Archive
und Bestände und ferner ein Verzeichnis der benutzten Quelleneditionen, sowie eine
Auswahl der benutzten Literatur beigefügt. Am Ende ist ein alphabetisches Verzeichnis
der im Kapitel über die Geschichte sowie in der Übersetzung der Statuten benutzten
Fachausdrücke einschließlich der weniger bekannten Begriffe, der alten Maße und Ge¬
wichte hinzugefügt.
Der dritte Teil des Buches besteht aus der Edition der Statuten in Form der
Transliteration des deutschen Textes und aus der nachfolgenden Übersetzung in das
moderne Tschechisch. Diese Form der Quellenausgabe wurde absichtlich gewählt, weil
der Text aus der Zeit des Übergangs des alten Deutsch in die kodifizierte Form kommt,
an dem die Übersetzung der Bibel von Martin Luther grundsätzlich ihren Anteil hatte.
Dieser in solcher Weise zugänglich gemachte deutsche Text kann nicht nur für die Ge¬
schichtsschreibung, sondern auch für die Analysen der Sprachwissenschaftler, der Ger¬
manisten, benutzt werden.
Die Transliteration der Handschrift der Statuten wurde von Vaclav Vok
Filip
angefertigt, der auch die Abschrift mit einem deutschen Editionsvorwort einleitete und
sie mit einem deutschen lexikographischen und paläographischen Kommentar in An¬
merkungen begleitete. Der Statutentext wurde von Vaclav
Bok
mit Berücksichtigung
der ursprünglich privaten Arbeitsübersetzung von
Ludmila Kubátová
ins Tschechische
übersetzt.
Übersetzt von Rudolf Sander
Ster
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510
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