Bauen für Bayern - Die Oberste Baubehörde: Die Oberste Baubehörde und die ihr nachgeordneten Behörden sorgen für die wirtschaftliche und termingerechte Erledigung aller ihnen übertrageneen Bauaufgaben. Nach dem Gesetz über die behördliche Organisation des Bauwesens haben sich die Staatsministerien in allen Bauangelegenheiten der Staatsbaubehörden zu bedienen.
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Jahn, Wolfgang 1957- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2014
Schlagworte:
Beschreibung:Ill.
ISBN:978-3-7917-2595-6

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