Johans Wilhelm von Gottes gnaden, Hertzog zu Gulich Cleue vnd Berg, Graue zu der Marck vnd Rauenßberg, Herr zu Rauenstein, [et]c. Jeder getrewer, Nachdem das nachbarliche Kriegßwesen noch nit gelindert, sonst auch allerhand practiken in diesen gefehrlichen vntrewen leuffen zu nit geringem verderben vnser Lande vnd vnderthanen gebraucht werden mochten, Vnd dan ein hohe notturfft sein wolle hierin gute versehung zuthun, Als haben wir dich vnser hiebeuorn außgangener beuelchschrifften erinnern wollen, Vnd ist nochmals vnser meinung das du dich vngesaumbt mit Pferd, Harnisch vnd Kriegsgewehr gefast machest ...: Geben zu Dusseldorff am XXVIII. Aprilis, Anno [et]c. XCV.
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Johann Wilhelm Jülich-Kleve-Berg, Herzog 1562-1609 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] [1595]
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Cgm 2213(77#Bl.119
Beschreibung:[1] Bl.

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!