Des hochwürdigstenn Fürsten und Herrn, Herrn Hermans Ertzbischoffen zu Cölln vnnd Churfürsten, Administratoren zu Paderborn [et]c., Christliche , rechtmessige vn[d] bestendige Appellation vnd Protestation von einer vermeinten vnd doch nichtigen vnd vnrechtmessigen Sentenz des Römischen Bischoffs vnd Bapsts Pauli des dritten gegen ire Churf. G. wider all Götliche, natürliche vnd der völcker Recht vnd billigkeit vermeintlich ergangen: In welcher Appellation klärlich dargethan, das der Bapst nie allein vermöge Götlicher vnd menschlicher Recht ... gehörig
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