Instruction vnd Ordnung, deren sich alle vnd jede deß Durchleuchtigsten Fürsten, vnd Herrens, Herrn Wolffgang Wilhelms, Pfaltzgraffens bey Rhein, Hertzogs in Bayrn zu Gülich Cleve, vnd Berg, Graffens zu Veldentz, Sponheimb, Marck, Ravenspurg, vnd Mörß, Herrns zu Ravenstein, etc. Unsers gnädigsten Fürsten vnd Herrens, vnd seiner Fürstl: Durchl. Gemeiner Neuburgischen Landschafft verordnete Steur-Anleger, ins künfftig mit anleg: vnd Einbringung der Steur ins gemein verhalten sollen:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Neuburg an der Thonau 1620
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext // 2013 digitalisiert von: Staatliche Bibliothek Neuburg an der Donau. Exemplar mit der Signatur: Neuburg an der Donau, Staatliche Bibliothek -- 03/4 Neob. 468
Beschreibung:[10] Bl.
Format:kostenfrei

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