Wohnungseigentum in Frage und Antwort: Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
München
Dt. Taschenbuch-Verl.
2013
[München] Beck |
Ausgabe: | Orig.-Ausg., 2. Aufl. |
Schriftenreihe: | dtv
50733 : Beck-Rechtsberater Frage & Antwort |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | XXIII, 208 S. 20 cm |
ISBN: | 9783423507332 9783406637599 3423507330 |
Internformat
MARC
LEADER | 00000nam a2200000 cb4500 | ||
---|---|---|---|
001 | BV041412837 | ||
003 | DE-604 | ||
005 | 00000000000000.0 | ||
007 | t | ||
008 | 131113s2013 gw |||| 00||| ger d | ||
015 | |a 13,N17 |2 dnb | ||
015 | |a 13,A45 |2 dnb | ||
016 | 7 | |a 1033558532 |2 DE-101 | |
020 | |a 9783423507332 |c kart. : EUR 10.90 (DE), EUR 11.30 (AT) |9 978-3-423-50733-2 | ||
020 | |a 9783406637599 |c kart. : EUR 10.90 (DE), EUR 11.30 (AT) |9 978-3-406-63759-9 | ||
020 | |a 3423507330 |9 3-423-50733-0 | ||
024 | 3 | |a 9783423507332 | |
035 | |a (OCoLC)862452882 | ||
035 | |a (DE-599)DNB1033558532 | ||
040 | |a DE-604 |b ger |e rakddb | ||
041 | 0 | |a ger | |
044 | |a gw |c XA-DE-BY | ||
049 | |a DE-19 |a DE-12 | ||
082 | 0 | |a 346.430433 |2 22/ger | |
084 | |a PD 6586 |0 (DE-625)135311:249 |2 rvk | ||
084 | |a 340 |2 sdnb | ||
100 | 1 | |a Kirchhoff, Ulrike |d 1964- |e Verfasser |0 (DE-588)114106517 |4 aut | |
245 | 1 | 0 | |a Wohnungseigentum in Frage und Antwort |b Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf |c von Ulrike Kirchhoff |
250 | |a Orig.-Ausg., 2. Aufl. | ||
264 | 1 | |a München |b Dt. Taschenbuch-Verl. |c 2013 | |
264 | 1 | |a [München] |b Beck | |
300 | |a XXIII, 208 S. |c 20 cm | ||
336 | |b txt |2 rdacontent | ||
337 | |b n |2 rdamedia | ||
338 | |b nc |2 rdacarrier | ||
490 | 0 | |a dtv |v 50733 : Beck-Rechtsberater | |
490 | 0 | |a Frage & Antwort | |
650 | 0 | 7 | |a Wohnungseigentum |0 (DE-588)4066789-3 |2 gnd |9 rswk-swf |
651 | 7 | |a Deutschland |0 (DE-588)4011882-4 |2 gnd |9 rswk-swf | |
655 | 7 | |0 (DE-588)4048476-2 |a Ratgeber |2 gnd-content | |
689 | 0 | 0 | |a Deutschland |0 (DE-588)4011882-4 |D g |
689 | 0 | 1 | |a Wohnungseigentum |0 (DE-588)4066789-3 |D s |
689 | 0 | |5 DE-604 | |
856 | 4 | 2 | |m DNB Datenaustausch |q application/pdf |u http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=026860095&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA |3 Inhaltsverzeichnis |
999 | |a oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-026860095 |
Datensatz im Suchindex
_version_ | 1804151525085282304 |
---|---|
adam_text | INHALTSUEBERSICHT
GELEITWORT
VORWORT
INHALTSVERZEICHNIS
1. KAPITEL
ERWERB DER EIGENTUMSWOHNUNG
2. KAPITEL
FINANZIERUNG DES KAUFES
3. KAPITEL
EIGENTUEMERVERSAMMLUNG
4. KAPITEL
VERWALTUNG DER ANLAGE
5. KAPITEL
INSTANDHALTUNG, REPARATUR
UND MODERNISIERUNG
6. KAPITEL
GEBRAUCH UND
VERWERTUNG DES WOHNEIGENTUMS
7. KAPITEL
EIGENTUEMERWECHSEL
SACHVERZEICHNIS
HTTP://D-NB.INFO/1033558532
INHALTSVERZEICHNIS
GELEITWORT V
VORWORT VII
INHALTSUEBERSICHT IX
1. KAPITEL
ERWERB DER EIGENTUMSWOHNUNG 1
I. DER EIGENTUEMER IST DER BAUHERR 1
BAUHERR ODER BAUHERRENGEMEINSCHAFT? 1
WIE WIRD AUS EINEM NEUBAU WOHNUNGSEIGENTUM? 2
WAS IST EINE WERDENDE WOHNUNGSEIGENTUEMERGEMEINSCHAFT?. 3
WENN DAS GRUNDSTUECK BEREITS MEHREREN EIGENTUEMERN
GEHOERT? 4
WORAUF MUSS BEI DER LAGE DES GRUNDSTUECKS GEACHTET
WERDEN? 5
WELCHE ANFORDERUNGEN MUSS DAS GRUNDSTUECK ERFUELLEN? 6
WIE KANN DER NEUBAU DER WOHNUNGSANLAGE ORGANISIERT
WERDEN? 7
WAS MACHEN GENERALUEBERNEHMER ODER GENERALUNTER
NEHMER? 8
WORAUF KOMMT ES BEI GENERALUEBERNEHMERVERTRAEGEN
BESONDERS AN? 8
WELCHE ROLLE SPIELT DER BAUTRAEGER? 9
WIRD WOHNUNGSEIGENTUM IM GRUNDBUCH EINGETRAGEN? 11
WAS GENAU IST DAS GRUNDBUCH? 11
GIBT ES DAS GRUNDBUCH IN ELEKTRONISCHER FORM? 12
WIE WIRD EINE EINTRAGUNG INS GRUNDBUCH VERANLASST? 12
KOENNEN RECHTE GELOESCHT WERDEN? 13
IN WELCHER REIHENFOLGE WERDEN RECHTE IM GRUNDBUCH
EINGETRAGEN? 13
WELCHE ROLLE SPIELT DER NOTAR? 13
PRUEFT DER NOTAR DEN KAUFVERTRAG? 14
XI
INHALTSVERZEICHNIS
II.
KAUF NEUER EIGENTUMSWOHNUNGEN 15
WAS SOLLTE BEI DER AUSWAHL DER EIGENTUMSWOHNUNG BEACHTET
WERDEN? 15
WELCHE BAUUNTERLAGEN SOLLTEN AUF JEDEN FALL EINGESEHEN
WERDEN? 16
WELCHE INFORMATIONEN WERDEN UEBER DIE EIGENTUEMERGEMEIN
SCHAFT BENOETIGT WERDEN? 17
WAS REGELT DER KAUFVERTRAG? 19
WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN BEIM KAUF NEUER EIGENTUMS
WOHNUNGEN? 20
III.
KAUF GEBRAUCHTER EIGENTUMSWOHNUNGEN 21
WIE FINDET DER KAUFINTERESSENT SEINE NEUE WOHNUNG? 21
WAS SOLLTE BEI
DER AUSWAHL EINER GEBRAUCHTEN EIGENTUMS
WOHNUNG BEACHTET WERDEN? 22
WELCHE UNTERLAGEN SOLLTE DER KAEUFER EINSEHEN? 24
WIE IST DIE FINANZIELLE LAGE DER EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT?... 25
WAS GESCHIEHT MIT VERMIETETEN WOHNUNGEN? 26
WELCHE BESONDERHEITEN GELTEN BEIM ERWERB UMGEWANDELTER
WOHNUNGEN? 26
WAS SOLLTE EIN MIETER ALS KAEUFER SEINER WOHNUNG BEACHTEN? 27
KOENNEN EIGENTUMSWOHNUNGEN DURCH EINE ZWANGS
VERSTEIGERUNG ERWORBEN WERDEN? 27
WIE GESTALTET SICH DAS VERSTEIGERUNGSVERFAHREN? 28
IV. TEILUNGSERKLAERUNG UND GEMEINSCHAFTSORDNUNG 29
WAS IST DIE
TEILUNGSERKLAERUNG? 29
KANN DIE TEILUNGSERKLAERUNG GEAENDERT WERDEN? 30
WAS REGELT DIE TEILUNGSERKLAERUNG? 31
WELCHE BEDEUTUNG HAT DIE TEILUNGSERKLAERUNG? 32
WAS IST DIE GEMEINSCHAFTSORDNUNG? 33
WAS KANN DIE GEMEINSCHAFTSORDNUNG REGELN? 33
WIE WIRD DIE GEMEINSCHAFTSORDNUNG GEAENDERT? 34
WAS IST DER AUFTEILUNGSPLAN? 35
WAS IST DIE ABGESCHLOSSENHEITSBESCHEINIGUNG? 36
V. SONDEREIGENTUM UND GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
37
WAS ERWIRBT EIN WOHNUNGSEIGENTUEMER? 37
XII
INHALTSVERZEICHNIS
WO LAESST SICH DIESE AUFTEILUNG
EINSEHEN? 37
WAS VERSTEHT MAN UNTER SONDEREIGENTUM? 38
KANN SONDEREIGENTUM UNTERTEILT ODER VEREINIGT WERDEN? 39
GIBT ES NUTZUNGSBESCHRAENKUNGEN? 40
WAS VERSTEHT MAN UNTER GEMEINSCHAFTSEIGENTUM? 41
IST DIE ABGRENZUNG VON SONDER- UND GEMEINSCHAFTS
EIGENTUM IMMER EINDEUTIG? 41
VI. NOTWENDIGE VERSICHERUNGEN 42
WELCHE VERSICHERUNGEN BENOETIGT DIE WOHNUNGSEIGEN
TUEMERGEMEINSCHAFT? 42
WIE WERDEN DIE VERSICHERUNGSVERTRAEGE ABGESCHLOSSEN? 42
GIBT ES BESONDERE PFLICHTEN DER VERSICHERER? 43
WANN BEGINNT DER VERSICHERUNGSSCHUTZ? 44
MUSS EINE FEUERVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN WERDEN? 44
WAS SCHUETZT DIE VERBUNDENE WOHNGEBAEUDEVERSICHERUNG? ... 45
BRAUCHT EINE WOHNUNGSEIGENTUEMERGEMEINSCHAFT EINE
ELEMENTARSCHADEN
VERSICHERUNG?
47
WOZU DIENT DIE GEWAESSERSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG?... 47
WER BRAUCHT EINE HAUS- UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHT
VERSICHERUNG?
48
BRAUCHEN WOHNUNGSEIGENTUEMERGEMEINSCHAFTEN EINE RECHTS
SCHUTZVERSICHERUNG? 49
BENOETIGEN WOHNUNGSEIGENTUEMER ZUSAETZLICH NOCH
VERSICHERUNGEN? 49
VII.
BAUMAENGEL 51
LIEGT EIN BAUMANGEL VOR? . 51
MUSS DER MANGEL BESEITIGT WERDEN?..: 51
HAFTET DER BAUTRAEGER FUER MAENGEL? 52
MACHT DIE WOEHNUNGSEIGENTUEMERGEMEINSCHAFT ODER DER
EINZELNE WOEHNUNGSEIGENTUEMER DEN MANGEL GELTEND? 53
WELCHE AUFGABEN MUSS DER VERWALTER ERFUELLEN? 54
WER TRAEGT DIE KOSTEN? 54
XIII
INHALTSVERZEICHNIS
2. KAPITEL
FINANZIERUNG DES KAUFES
55
I. HOEHE DES BENOETIGTEN KAPITALS
55
WOZU DIENT EINE FINANZPLANUNG? 55
WIE WIRD DAS BENOETIGTE KAPITAL ERMITTELT? 56
EIGENE ODER FREMDE MITTEL? 58
II. ARTEN DER FINANZIERUNG
59
WIE HOCH SOLLTE DAS FREMDKAPITAL SEIN? 59
WIE LAESST SICH DER FREMDKAPITALBEDARF FINANZIEREN? 60
WIE LANGE
LAUFEN DARLEHEN UEBLICHERWEISE? 61
WARUM IST DIE ZINSBINDUNGSDAUER SO WICHTIG? 61
SIND FESTE ODER FLEXIBLE ZINSEN GUENSTIGER? 62
WAS SIND ANNUITAETENDARLEHEN? 62
GIBT ES DARLEHEN MIT GLEICHBLEIBENDEN TILGUNGSBETRAEGEN? .. 62
WANN BEGINNT DIE DARLEHENSTILGUNG? 63
SIND SONDERTILGUNGEN MOEGLICH? 63
LOHNEN SICH FESTDARLEHEN? 64
WAS GESCHIEHT BEI ZAHLUNGSPROBLEMEN? 64
WIE FUNKTIONIERT EIN BAUSPARVERTRAG? 65
WIE FUNKTIONIERT DER MIETKAUF VON WOHNUNGEN? 65
WELCHE ROLLE SPIELT DAS ERBBAURECHT? 67
III.
DARLEHENSVERTRAG UND DARLEHENSKONDITIONEN
67
WIE ERHAELT DER KAUF- ODER BAUWILLIGE EIN DARLEHEN? 67
WELCHE HUERDEN SIND ZU UEBERWINDEN? 68
WELCHE PERSOENLICHEN VORAUSSETZUNGEN MUSS EIN DAR
LEHENSNEHMER ERFUELLEN? 68
WIE BEURTEILT SICH DIE SACHLICHE KREDITFAEHIGKEIT? 69
WAS REGELT DER DARLEHENSVERTRAG? 69
WELCHE FORMVORSCHRIFTEN SIND ZU BEACHTEN? 70
IV. SICHERUNG DES KREDITES, BELEIHUNG DES WOHNEIGENTUMS
.. 72
WELCHE SICHERHEITEN WERDEN VERLANGT? 72
WAS IST DER BELEIHUNGSWERT? 72
WIE WERDEN HYPOTHEKEN EINGESETZT? 73
WIE WERDEN GRUNDSCHULDEN EINGESETZT? 73
XIV
INHALTSVERZEICHNIS
WIE WERDEN GRUNDSCHULDEN BESTELLT? 73
WANN KOMMT DAS GRUNDPFANDRECHT ZUM ZUGE? 74
WAS IST DIE RANGORDNUNG? 75
WOZU DIENT DIE BUERGSCHAFT? 75
V. STAATLICHE FOERDERUNG
76
WERDEN BAU ODER ERWERB VON SELBST GENUTZTEN IMMOBILIEN
NOCH GEFOERDERT? 76
WAS SIND KFW-DARLEHEN? 76
WAS FOERDERT DIE BAFA? 79
FOERDERN DIE LAENDER DEN WOHNUNGSBAU? 79
WIRD DER IMMOBILIENERWERB ALS BESTANDTEIL DER ALTERSVER
SORGUNG ANERKANNT? 80
WAS IST DIE ARBEITNEHMERSPARZULAGE? 81
WAS IST DIE WOHNUNGSBAUPRAEMIE? 82
3. KAPITEL
EIGENTUEMERVERSAMMLUNG 83
I. WIE WIRD EINE EIGENTUEMERVERSAMMLUNG VORBEREITET? 83
WELCHE FUNKTION HAT DIE WOHNUNGSEIGENTUEMERVERSAMM
LUNG? 83
WIE OFT FINDET DIE WOHNUNGSEIGENTUEMERVERSAMMLUNG STATT? 83
WO FINDET DIE VERSAMMLUNG STATT? 84
WER BERUFT DIE VERSAMMLUNGEN EIN? 84
KANN DER VERWALTER SICH WEIGERN? 85
WER NIMMT AN DEN VERSAMMLUNGEN TEIL? 85
WELCHEN FORMVORSCHRIFTEN MUSS DIE EINLADUNG GENUEGEN? ... 87
WIE SETZEN WOHNUNGSEIGENTUEMER VON IHNEN GEWUENSCHTE
PUNKTE AUF DIE TAGESORDNUNG? 88
KOENNEN VERSAMMLUNG GLEICHZEITIG FUER MEHRERE EIGENTUMS
WOHNANLAGEN DURCHGEFUEHRT WERDEN? 88
II. DURCHFUEHRUNG 89
WER LEITET DIE
WOHNUNGSEIGENTUEMERVERSAMMLUNG? 89
GIBT ES EINE GESCHAEFTSORDNUNG? 89
WANN IST EINE WOHNUNGSEIGENTUEMERVERSAMMLUNG
BESCHLUSSFAHIG? 90
XV
INHALTSVERZEICHNIS
WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FUER DIE ZWEITVERSAMMLUNG? 90
WIE ERRECHNEN SICH DIE STIMMRECHTE DER EIGENTUEMER? 91
KANN EIN EIGENTUEMER SEINE STIMME WIDERRUFEN? 91
KANN EIN EIGENTUEMER VON SEINEM STIMMRECHT AUSGESCHLOS
SEN WERDEN? 92
KANN SICH EIN EIGENTUEMER BEI DEN VERSAMMLUNGEN
VERTRETEN LASSEN? 93
III. BESCHLUSS UND VEREINBARUNG 94
WIE REGELN DIE WOHNUNGSEIGENTUEMER IHRE GEMEINSCHAFT
LICHEN ANGELEGENHEITEN? 94
WAS IST EINE VEREINBARUNG? 94
WIE KOMMT EINE VEREINBARUNG ZUSTANDE? 95
GIBT ES EINEN ANSPRUCH AUF AENDERUNG EINMAL GETROFFENER
VEREINBARUNGEN? 96
WAS KANN DURCH EINEN BESCHLUSS ENTSCHIEDEN WERDEN? 96
WANN REICHT EIN MEHRHEITSBESCHLUSS? 97
WANN MUSS DER BESCHLUSS EINSTIMMIG SEIN? 97
KOENNEN BESCHLUESSE AUSSERHALB DER VERSAMMLUNG
GETROFFEN WERDEN? 98
WAS IST EIN GESETZESAENDERNDER BESCHLUSS? 98
KOENNEN VEREINBARUNGEN DURCH BESCHLUESSE GEAENDERT WERDEN? 98
WAS IST EIN VEREINBARUNGSERSETZENDER BESCHLUSS? 99
WAS BESCHLIESSEN *NEGATIVBESCHLUESSE ? 99
WIE WIRKEN BESCHLUESSE DER WOHNUNGSEIGENTUEMERVERSAMM
LUNG? 99
WIE WIRKEN NICHTIGE BESCHLUESSE? 100
WIE WIRKEN BESCHLUESSE BEI VERSTOESSEN GEGEN FORMVOR
SCHRIFTEN? 100
WAS HAT ES MIT DER BESCHLUSSVERKUENDUNG AUF SICH? 101
WAS IST EINE BESCHLUSS-SAMMLUNG? 101
IV.
PROTOKOLL 102
WELCHE ROLLE SPIELT DAS
PROTOKOLL DER EIGENTUEMERVERSAMM
LUNG? 102
WELCHE INFORMATIONEN SOLLTE EIN PROTOKOLL ENTHALTEN? 103
GIBT ES WEITERE FORMVORSCHRIFTEN? 104
XVI
INHALTSVERZEICHNIS
KANN DIE NIEDERSCHRIFT EINGESEHEN WERDEN? 104
KOENNEN FEHLERHAFTE PROTOKOLLE KORRIGIERT WERDEN? 105
4. KAPITEL
VERWALTUNG DER ANLAGE 107
I. AUSWAHL UND KONTROLLE DES VERWALTERS 107
WER KANN VERWALTER WERDEN? 107
WER SUCHT DEN VERWALTER AUS? 107
WIE WIRD DER VERWALTER BESTELLT? 108
WAS BEDEUTET DIE BESTELLUNG? 109
WANN ENDET DIE BESTELLUNG? 109
II. EIGEN- ODER FREMDVERWALTUNG 110
WAS IST DIE VERWALTUNG DES
GEMEINSCHAFTLICHEN EIGENTUMS? . 110
WER TRIFFT DIE NOTWENDIGEN ENTSCHEIDUNGEN? 111
WIE WIRKT SICH DIE TEILRECHTSFAEHIGKEIT AUF FRAGEN INNERHALB
DER WOHNUNGSEIGENTUEMERGEMEINSCHAFT AUS? 112
WER IST FUER DIE VERWALTUNG ZUSTAENDIG? 112
KANN DIE WOHNUNGSEIGENTUEMERGEMEINSCHAFT SICH SELBST
VERWALTEN? 113
WANN KOMMT DER FREMDVERWALTER INS SPIEL? 114
GIBT ES EINEN ANSPRUCH AUF ORDNUNGSGEMAESSE VERWALTUNG?.. 114
KANN DAS GERICHT EINEN VERWALTER BESTELLEN? 115
III. VERWALTERVERTRAG 115
MUSS EIN VERWALTERVERTRAG WIRKLICH GESCHLOSSEN WERDEN? .... 115
WIE WIRD DER VERWALTERVERTRAG GESCHLOSSEN? 115
ENTSPRICHT DIE VERTRAGSLAUFZEIT DER DAUER DER BESTELLUNG?.... 116
WER VERWALTET DAS SONDEREIGENTUM? 116
WELCHE LEISTUNGEN MUSS DER VERWALTER ERBRINGEN? 117
WIE WIRD DER VERWALTER VERGUETET? 117
WIE ENDET DIE VERWALTERTAETIGKEIT? 118
WELCHE KONSEQUENZEN HAT DAS FUER DEN VERTRAG? 119
WAS BEDEUTET DAS FUER DIE TAETIGKEIT DES VERWALTERS FUER DIE
GEMEINSCHAFT? 119
WIE VERTEILT SICH DIE VERGUETUNG AUF DIE WOHNUNGSEIGEN
TUEMER? 120
XVII
INHALTSVERZEICHNIS
IV. AUFGABEN, RECHTE UND PFLICHTEN DES VERWALTERS 120
WAS FUER AUFGABEN UEBERNIMMT DER VERWALTER? 120
MUSS DER VERWALTER ALLE
BESCHLUESSE DER GEMEINSCHAFT VOLL
ZIEHEN? 121
MUSS DER VERWALTER SELBST BESCHLUESSE HERBEIFUEHREN? 122
WELCHE ORGANISATORISCHEN MASSNAHMEN MUSS DER VERWALTER
ERGREIFEN? 122
WELCHE INFORMATIONS- UND AUSKUNFTSPFLICHTEN HAT DER
VERWALTER GEGENUEBER DEN WOHNUNGSEIGENTUEMERN? 123
MUSS DER VERWALTER VERTRAGSPARTNERN AUSKUNFT ERTEILEN? 124
V. WIRTSCHAFTLICHE VERWALTUNG 124
WIE WIRD DAS FINANZVERMOEGEN DER GEMEINSCHAFT VERWALTET? 124
WAS IST DAS VERMOEGEN DER EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT? 124
WELCHE MASSNAHMEN ZAEHLEN ZUR FINANZVERWALTUNG? 125
MUSS DIE GEMEINSCHAFT BUECHER FUHREN? 126
WAS IST DIE JAHRESABRECHNUNG? 126
WOZU DIENT DER WIRTSCHAFTSPLAN? 127
WORAUS ERGEBEN SICH DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DER
WOHNUNGSEIGENTUEMER? 128
WAS SIND KOSTENVERTEILUNGSSCHLUESSEL? 129
WAS GESCHIEHT BEI FALSCHEN VERTEILUNGSSCHLUESSELN? 129
KOENNEN VERTEILUNGSSCHLUESSEL GEAENDERT WERDEN? 130
WIE WERDEN HEIZKOSTEN ABGERECHNET? 131
KANN DIE AUSZAHLUNG EINES TEILS DES VERWALTUNGSVER
MOEGENS BEANTRAGT WERDEN? 131
VI. RECHTLICHE VERWALTUNG 132
KANN DER VERWALTER VERTRAEGE FUER DIE WOHNUNGSEIGENTUEMER
GEMEINSCHAFT ABSCHLIESSEN? 132
KANN DER VERWALTER WILLENSERKLAERUNGEN FUER DIE WOHNUNGS
EIGENTUEMERGEMEINSCHAFT ENTGEGENNEHMEN? 132
MUSS DER VERWALTER FRISTEN UEBERWACHEN? 132
KANN DER VERWALTER ANSPRUECHE GERICHDICH GELTEND MACHEN? 133
KANN DIE GEMEINSCHAFT VERKLAGT WERDEN? 133
VII. TECHNISCHE VERWALTUNG 133
WAS VERSTEHT MAN UNTER TECHNISCHER VERWALTUNG? 133
XVIII
INHALTSVERZEICHNIS
WAS GESCHIEHT BEI GEFAHR IN VERZUG? 134
WANN BEGINNEN DIE KONTROLLPFLICHTEN? 134
WORAUF KOMMT ES BEI DEN REGELMAESSIGEN UEBERWACHUNGEN AN? 135
WIE HAEUFIG MUSS DER VERWALTER DIE ANLAGE KONTROLLIEREN?.... 135
IST AUCH DER WOHNUNGSEIGENTUEMER IN DER PFLICHT? 135
VIII. ABBERUFUNG DES VERWALTERS 136
WAS BEDEUTET DIE ABBERUFUNG? 136
WIE KANN DER VERWALTER ABBERUFEN WERDEN? 136
WANN LIEGT EIN WICHTIGER GRUND ZUR ABBERUFUNG VOR? 137
MUSS DER VERWALTER ABBERUFEN WERDEN, WENN DIE FESTE
BESTELLUNGSZEIT AUSLAEUFT? 138
WANN SCHREITET DAS GERICHT EIN? 138
WIE WEHRT SICH DER VERWALTER? 139
IX. VERWALTUNGSBEIRAT 140
WAS IST DER VERWALTUNGSBEIRAT? 140
HAT DER VERWALTUNGSBEIRAT EINEN ANSPRUCH AUF VERGUETUNG? . 140
WIE WIRD EIN VERWALTUNGSBEIRAT BESTELLT? 140
WIE LANGE
DAUERT DIE BEIRATSTAETIGKEIT? 141
WIE SETZT SICH
DER VERWALTUNGSBEIRAT ZUSAMMEN? 142
WIE ARBEITET DER VERWALTUNGSBEIRAT? 143
WELCHE AUFGABEN WEIST DER GESETZGEBER DEM VERWALTUNGS
BEIRAT ZU? 144
WELCHE AUFGABEN KANN DIE WOHNUNGSEIGENTUEMERGEMEIN
SCHAFT DEM BEIRAT ZUSAETZLICH ZUWEISEN? 145
WIE IST DAS
ZUSAMMENSPIEL VON WOHNUNGSEIGENTUEMERN UND
BEIRAT? 146
X. HAFTUNG VON VERWALTER UND VERWALTUNGSBEIRAT 146
WIE HAFTET DER VERWALTUNGSBEIRAT? 146
KANN DIE HAFTUNG DES VERWALTUNGSBEIRATS AUSGESCHLOSSEN
WERDEN? 147
HAFTET DER VERWALTER? 147
WIE HAFTET DER VERWALTER GEGENUEBER DEN WOHNUNGSEIGEN
TUEMERN? 148
WAS BEDEUTET DIE ENTLASTUNG DES VERWALTERS? 148
HAFTET DER VERWALTER FUER DRITTE, DIE ER BEAUFTRAGT? 149
XIX
INHALTSVERZEICHNIS
WIE KANN DER VERWALTER SICH VOR DER HAFTUNG SCHUETZEN? 149
GIBT ES EIN MITVERSCHULDEN DER WOHNUNGSEIGENTUEMER? 150
WIE WERDEN DIE ANSPRUECHE DURCHGESETZT? 150
5. KAPITEL
INSTANDHALTUNG, REPARATUR UND MODERNISIERUNG 151
I. INSTANDHALTUNG UND INSTANDSETZUNG 151
WAS VERBIRGT SICH HINTER *INSTANDHALTUNG , *INSTANDSETZUNG
UND *REPARATUR ? 151
DUERFEN BEI INSTANDSETZUNGSMASSNAHMEN MODERNISIERUNGEN
DURCHGEFUEHRT WERDEN? 152
WIE WIRD UEBER MODERNISIERUNGSMASSNAHMEN ENTSCHIEDEN? . 152
WER IST FUER DIE INSTANDHALTUNG UND INSTANDSETZUNG
ZUSTAENDIG? 153
MUESSEN WOHNUNGSEIGENTUEMER INSTANDHALTUNGS- ODER IN
STANDSETZUNGSMASSNAHMEN ZUSTIMMEN? 154
WELCHE ROLLE SPIELT DER VERWALTER? 154
II. WELCHE MASSNAHMEN GEHOEREN ZU DEN INSTANDHALTUNGEN
UND INSTANDSETZUNGEN? 155
WIRD DER URSPRUENGLICHE ZUSTAND BEIBEHALTEN? 155
DARF EIN HOEHERER STANDARD GEWAEHLT WERDEN? 155
ZAEHLEN AUCH ERSATZBESCHAFFUNGEN DAZU? 156
SOLL DIE ANLAGE ERSTMALIG MANGELFREI HERGESTELLT WERDEN? .... 156
MUESSEN OEFFENTLICH-RECHTLICHE BESTIMMUNGEN ERFUELLT WERDEN? 156
III. WIE WERDEN INSTANDSETZUNGS- UND INSTANDHALTUNGSMASS
NAHMEN FINANZIERT?
157
WER TRAEGT DIE KOSTEN? 157
WAS GESCHIEHT MIT FOLGEKOSTEN? 157
KOENNEN DIE INSTANDHALTUNGS- UND INSTANDSETZUNGSKOSTEN
DURCH EIGENLEISTUNG DER EIGENTUEMER REDUZIERT WERDEN? 157
WIE WERDEN DIE KOSTEN AUF DIE EIGENTUEMER VERTEILT? 158
WIE WIRD UEBER EINE SONDERUMLAGE ENTSCHIEDEN? 159
IV. INSTANDHALTUNGSRUECKSTELLUNGEN 159
MUESSEN INSTANDHALTUNGSRUECKSTELLUNGEN GEBILDET WERDEN?... 159
XX
INHALTSVERZEICHNIS
WOFUER DUERFEN INSTANDHALTUNGSRUECKSTELLUNGEN EINGESETZT
WERDEN? 160
WOFUER DUERFEN INSTANDHALTUNGSRUECKLAGEN NICHT EINGESETZT
WERDEN? 160
WIE WERDEN INSTANDHALTUNGSRUECKSTELLUNGEN GEBILDET? 161
IN WELCHER HOEHE WERDEN DIE INSTANDHALTUNGSRUECKSTELLUNGEN
GEBILDET? 161
KANN AUF EINE ENTNAHME AUS DEN RUECKSTELLUNGEN VERZICHTET
WERDEN? 162
WIE MUESSEN RUECKSTELLUNGEN ANGELEGT WERDEN? 162
V. BAULICHE VERAENDERUNGEN? 162
WAS SIND *BAULICHE
VERAENDERUNGEN ? 162
WIE WERDEN BAULICHE VERAENDERUNGEN VON DEN EIGENTUEMERN
BESCHLOSSEN? 163
HAT JEDER EIGENTUEMER EIN ANRECHT AUF BAULICHE VERAEN
DERUNGEN? 164
WANN SIND WOHNUNGSEIGENTUEMER DURCH EINE BAULICHE
VERAENDERUNG BENACHTEILIGT? 164
WER TRAEGT DIE KOSTEN DER BAULICHEN VERAENDERUNG? 165
MUESSEN BAULICHE VERAENDERUNGEN TROTZ FEHLENDER ZUSTIM
MUNG DURCHGEFUEHRT WERDEN? 166
WELCHE PFLICHTEN TREFFEN DEN VERWALTER? 167
6. KAPITEL
GEBRAUCH UND VERWERTUNG DES WOHNEIGENTUMS 169
I. RECHTE DER EIGENTUEMER 169
WELCHE NUTZUNGSRECHTE HAT DER EIGENTUEMER? 169
WIE DARF DAS GEMEINSCHAFTLICHE EIGENTUM GENUTZT WERDEN?.. 169
WAS IST DER ORDNUNGSGEMAESSE GEBRAUCH? 170
WELCHE ROLLE SPIELT DIE HAUSORDNUNG? 170
WELCHE GRENZEN GIBT ES FUER DIE NUTZUNG DES GEMEINSCHAFT
LICHEN EIGENTUMS? 171
WIE SIEHT ES MIT EINNAHMEN AUS DEM GEMEINSCHAFTLICHEN
EIGENTUM AUS? 172
DUERFEN NUTZUNGSENTGELTE ERHOBEN WERDEN? 173
WAS SIND
SONDERNUTZUNGSRECHTE? 173
XXI
INHALTSVERZEICHNIS
II. VERMIETUNG 174
DUERFEN EIGENTUMSWOHNUNGEN VERMIETET WERDEN? 174
GIBT ES BESCHRAENKUNGEN? 174
MUESSEN DER VERWALTER ODER DIE GEMEINSCHAFT DER VERMIE
TUNGSABSICHT ZUSTIMMEN? 175
WIE GESTALTET SICH DAS MIETVERHAELTNIS? 176
MUSS DER VERMIETER BEI PROBLEMEN MIT DER HAUSGEMEIN
SCHAFT EINSCHREITEN? 177
WAS GESCHIEHT, WENN VERMIETETE WOHNUNGEN IN EIGENTUMS
WOHNUNGEN UMGEWANDELT WERDEN? 177
KANN GEMEINSCHAFTSEIGENTUM VERMIETET WERDEN? 178
III. VERKAUF
DER EIGENTUMSWOHNUNG 178
KOENNEN EIGENTUMSWOHNUNGEN VERKAUFT WERDEN? 178
KANN DIESES RECHT ZUR VERAEUSSERUNG EINGESCHRAENKT WERDEN? 179
KANN DIE GEMEINSCHAFT DIE ZUSTIMMUNG VERWEIGERN? 180
WAS GESCHIEHT, WENN DIE GEMEINSCHAFT NICHT ZUSTIMMT? .... 180
KOENNEN VERMIETETE EIGENTUMSWOHNUNGEN VERKAUFT WERDEN? 180
IV. ZWANGSVOLLSTRECKUNG DRITTER IN DAS WOHNEIGENTUM 181
WANN KANN ES ZU EINER ZWANGSVOLLSTRECKUNG KOMMEN? 181
WIE ERHALTEN WOHNUNGSEIGENTUEMER EINEN VOLLSTRECKUNGS
TITEL? 181
WIE KOENNEN GELDFORDERUNGEN DURCHGESETZT WERDEN? 181
LASSEN SICH MASSNAHMEN DURCHSETZEN? 182
GIBT ES ALTERNATIVEN? 183
KANN GEGEN DEN VERWALTER VOLLSTRECKT WERDEN? 183
WER TRAEGT DIE KOSTEN? 183
V. ZWANGSVERWALTUNG 184
WAS BEDEUTET ZWANGSVERWALTUNG? 184
WIE GESTALTET SICH DAS VERHAELTNIS ZUR GEMEINSCHAFT? 184
WAS GESCHIEHT MIT ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN IN DER ZWANGS
VERWALTUNG? 184
VI. ABMAHNUNG UND ENTZIEHUNG 185
KANN EIN EIGENTUEMER WIRKLICH ZUM VERKAUF GEZWUNGEN
WERDEN? 185
XXII
INHALTSVERZEICHNIS
WELCHE GRUENDE FUHREN ZU DEM VERLUST DES EIGENTUMS? 185
WIE LAEUFT EIN SOLCHES VERFAHREN AB? 186
7. KAPITEL
EIGENTUEMERWECHSEL 189
I. WIRKSAMWERDEN DES WECHSELS 189
WANN WIRD DER EIGENTUEMERWECHSEL WIRKSAM? 189
II. HAFTUNG DER AUSGESCHIEDENEN EIGENTUEMER 190
WIE LANGE MUSS EIN VERKAEUFER NOCH AN DIE GEMEINSCHAFT
ZAHLEN? 190
WER HAFTET FUER NICHT GEZAHLTE HAUSGELDVORSCHUESSE? 190
WIE LANGE
HAFTET DER VERKAEUFER FUER SCHAEDEN AM EIGENTUM? .. 190
WIE LANGE HAFTET DER VERKAEUFER GEGENUEBER DRITTEN? 191
WAS GESCHIEHT MIT BAULICHEN VERAENDERUNGEN DES VERKAEUFERS? 191
III. HAFTUNG DER WOHNUNGSEIGENTUEMERGEMEINSCHAFT 192
WIE HAFTET DIE WOHNUNGSEIGENTUEMERGEMEINSCHAFT GEGEN
UEBER DRITTEN? 192
WAS GESCHIEHT, WENN DAS VERWALTUNGSVERMOEGEN NICHT
AUSREICHT? 192
GIBT ES EINE NACHZAHLUNGSPFLICHT DER WOHNUNGSEIGEN
TUEMER? 192
WAS GESCHIEHT, WENN DIE EIGENTUEMER NOTWENDIGE
BESCHLUESSE NICHT FASSEN? 193
WAS GESCHIEHT, WENN EINZELNE WOHNUNGSEIGENTUEMER IN
ZAHLUNGSVERZUG KOMMEN? 193
GIBT ES EINE GESAMTSCHULDNERISCHE HAFTUNG? 194
KANN DIE WOHNUNGSEIGENTUEMERGEMEINSCHAFT INSOLVENT
WERDEN? 195
IV. HAFTUNG DES ERWERBERS 195
FUER WELCHE ZAHLUNGEN GEGENUEBER DER GEMEINSCHAFT HAFTET
DER ERWERBER? 195
WAS GESCHIEHT MIT FORDERUNGEN AUS DER ZEIT VOR DEM
EIGENTUEMERWECHSEL? 196
WIE SIEHT ES MIT BEITRAGSRUECKSTAENDEN AUS? 196
XXIII
INHALTSVERZEICHNIS
MUSS DER ERWERBER AUSGLEICHSZAHLUNGEN FUER LIQUIDITAETSENG
PAESSE LEISTEN? 197
WIE HAFTET EIN ERWERBER FUER FORDERUNGEN DRITTER? 197
HAFTET EIN ERSTEHER IM ZWANGSVERSTEIGERUNGSVERFAEHREN? 198
SACHVERZEICHNIS 199
|
any_adam_object | 1 |
author | Kirchhoff, Ulrike 1964- |
author_GND | (DE-588)114106517 |
author_facet | Kirchhoff, Ulrike 1964- |
author_role | aut |
author_sort | Kirchhoff, Ulrike 1964- |
author_variant | u k uk |
building | Verbundindex |
bvnumber | BV041412837 |
classification_rvk | PD 6586 |
ctrlnum | (OCoLC)862452882 (DE-599)DNB1033558532 |
dewey-full | 346.430433 |
dewey-hundreds | 300 - Social sciences |
dewey-ones | 346 - Private law |
dewey-raw | 346.430433 |
dewey-search | 346.430433 |
dewey-sort | 3346.430433 |
dewey-tens | 340 - Law |
discipline | Rechtswissenschaft |
edition | Orig.-Ausg., 2. Aufl. |
format | Book |
fullrecord | <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>01941nam a2200505 cb4500</leader><controlfield tag="001">BV041412837</controlfield><controlfield tag="003">DE-604</controlfield><controlfield tag="005">00000000000000.0</controlfield><controlfield tag="007">t</controlfield><controlfield tag="008">131113s2013 gw |||| 00||| ger d</controlfield><datafield tag="015" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">13,N17</subfield><subfield code="2">dnb</subfield></datafield><datafield tag="015" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">13,A45</subfield><subfield code="2">dnb</subfield></datafield><datafield tag="016" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">1033558532</subfield><subfield code="2">DE-101</subfield></datafield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783423507332</subfield><subfield code="c">kart. : EUR 10.90 (DE), EUR 11.30 (AT)</subfield><subfield code="9">978-3-423-50733-2</subfield></datafield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783406637599</subfield><subfield code="c">kart. : EUR 10.90 (DE), EUR 11.30 (AT)</subfield><subfield code="9">978-3-406-63759-9</subfield></datafield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">3423507330</subfield><subfield code="9">3-423-50733-0</subfield></datafield><datafield tag="024" ind1="3" ind2=" "><subfield code="a">9783423507332</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)862452882</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-599)DNB1033558532</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-604</subfield><subfield code="b">ger</subfield><subfield code="e">rakddb</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="044" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">gw</subfield><subfield code="c">XA-DE-BY</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-19</subfield><subfield code="a">DE-12</subfield></datafield><datafield tag="082" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">346.430433</subfield><subfield code="2">22/ger</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PD 6586</subfield><subfield code="0">(DE-625)135311:249</subfield><subfield code="2">rvk</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">340</subfield><subfield code="2">sdnb</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Kirchhoff, Ulrike</subfield><subfield code="d">1964-</subfield><subfield code="e">Verfasser</subfield><subfield code="0">(DE-588)114106517</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Wohnungseigentum in Frage und Antwort</subfield><subfield code="b">Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf</subfield><subfield code="c">von Ulrike Kirchhoff</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Orig.-Ausg., 2. Aufl.</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">München</subfield><subfield code="b">Dt. Taschenbuch-Verl.</subfield><subfield code="c">2013</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">[München]</subfield><subfield code="b">Beck</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">XXIII, 208 S.</subfield><subfield code="c">20 cm</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">n</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">nc</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">dtv</subfield><subfield code="v">50733 : Beck-Rechtsberater</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Frage & Antwort</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Wohnungseigentum</subfield><subfield code="0">(DE-588)4066789-3</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="651" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="655" ind1=" " ind2="7"><subfield code="0">(DE-588)4048476-2</subfield><subfield code="a">Ratgeber</subfield><subfield code="2">gnd-content</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="D">g</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="1"><subfield code="a">Wohnungseigentum</subfield><subfield code="0">(DE-588)4066789-3</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2=" "><subfield code="5">DE-604</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="2"><subfield code="m">DNB Datenaustausch</subfield><subfield code="q">application/pdf</subfield><subfield code="u">http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=026860095&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA</subfield><subfield code="3">Inhaltsverzeichnis</subfield></datafield><datafield tag="999" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-026860095</subfield></datafield></record></collection> |
genre | (DE-588)4048476-2 Ratgeber gnd-content |
genre_facet | Ratgeber |
geographic | Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd |
geographic_facet | Deutschland |
id | DE-604.BV041412837 |
illustrated | Not Illustrated |
indexdate | 2024-07-10T00:56:12Z |
institution | BVB |
isbn | 9783423507332 9783406637599 3423507330 |
language | German |
oai_aleph_id | oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-026860095 |
oclc_num | 862452882 |
open_access_boolean | |
owner | DE-19 DE-BY-UBM DE-12 |
owner_facet | DE-19 DE-BY-UBM DE-12 |
physical | XXIII, 208 S. 20 cm |
publishDate | 2013 |
publishDateSearch | 2013 |
publishDateSort | 2013 |
publisher | Dt. Taschenbuch-Verl. Beck |
record_format | marc |
series2 | dtv Frage & Antwort |
spelling | Kirchhoff, Ulrike 1964- Verfasser (DE-588)114106517 aut Wohnungseigentum in Frage und Antwort Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf von Ulrike Kirchhoff Orig.-Ausg., 2. Aufl. München Dt. Taschenbuch-Verl. 2013 [München] Beck XXIII, 208 S. 20 cm txt rdacontent n rdamedia nc rdacarrier dtv 50733 : Beck-Rechtsberater Frage & Antwort Wohnungseigentum (DE-588)4066789-3 gnd rswk-swf Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd rswk-swf (DE-588)4048476-2 Ratgeber gnd-content Deutschland (DE-588)4011882-4 g Wohnungseigentum (DE-588)4066789-3 s DE-604 DNB Datenaustausch application/pdf http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=026860095&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA Inhaltsverzeichnis |
spellingShingle | Kirchhoff, Ulrike 1964- Wohnungseigentum in Frage und Antwort Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf Wohnungseigentum (DE-588)4066789-3 gnd |
subject_GND | (DE-588)4066789-3 (DE-588)4011882-4 (DE-588)4048476-2 |
title | Wohnungseigentum in Frage und Antwort Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf |
title_auth | Wohnungseigentum in Frage und Antwort Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf |
title_exact_search | Wohnungseigentum in Frage und Antwort Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf |
title_full | Wohnungseigentum in Frage und Antwort Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf von Ulrike Kirchhoff |
title_fullStr | Wohnungseigentum in Frage und Antwort Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf von Ulrike Kirchhoff |
title_full_unstemmed | Wohnungseigentum in Frage und Antwort Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf von Ulrike Kirchhoff |
title_short | Wohnungseigentum in Frage und Antwort |
title_sort | wohnungseigentum in frage und antwort erwerb finanzierung verwaltung verkauf |
title_sub | Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Verkauf |
topic | Wohnungseigentum (DE-588)4066789-3 gnd |
topic_facet | Wohnungseigentum Deutschland Ratgeber |
url | http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=026860095&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA |
work_keys_str_mv | AT kirchhoffulrike wohnungseigentuminfrageundantworterwerbfinanzierungverwaltungverkauf |