An Eine Hochansehnliche Reichs-Versammlung Abgenöthigte Gegen-Vorstellung In Anmaaslicher Recurs-Sache Herrn August Ludewigs, Regierenden Fürsten zu Anhalt-Cöthen Durchl. Wieder Die verwittibte Frau Fürstin zu Anhalt-Cöthen Frau Charlotte Friderique Amalia, Gebohrnen Fürstin zu Rassau, jetzo vermählter Gräfin zu Schaumburg-Lippe Durchl. Das Deroselben durch Urtheil und Recht zuerkannte schuldige Dotalitium betreffend: Dictatum Ratisbonae d. Dec. 1738. per Moguntinum; mit Beylagen Lit. A. B. C. & sub Adjuncto Nro I.
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Niederer, Johann Philipp Joseph (MitwirkendeR), Dresanus, Johann Heinrich (MitwirkendeR), Michael, Johann Jakob (MitwirkendeR)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] [1738]
Schlagworte:
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Beschreibung:Enth. u.a.: Lit. A. Besser gegründete Species Facti Wieder die von Seithen des jetzt regierenden Herrn Fürsten August Ludwigs zu Anhalt Cöthen Durchl. ... ungegründeten Beschwerden Die Jährlich zu leisten schuldige Leib-Renthen Der Ehemals verwittibten Frau Fürstin zu Anhalt-Cöthen, nunmehr vermählte Reichs-Gräfin zu Schaumburg Lippe Durchlaucht, betreffend Species Facti Samt einigen ex Actis angeführten Rechts-Gründen betreffende die forderende Leib-Renthen der ehemahls verwittibten Frau Fürstin zu Anhalt-Cöthen, modo vermählter Reichs-Gräffin zu Schaumburg-Lippe [et]c., von Dero Herrn Schwager dem jezt-regierenden Fürsten zu Anhalt-Cöthen. Urkundt-Urtheils, In Sachen Cöthen Contra Cöthen. Anmerckungen in Jure & Facto Daß die Von des Herrn Fürst August Ludwig zu Anhalt-Cöthen Durchl. Wider Die ehemahls verwittibte Frau Fürstin zu Anhalt-Cöthen, nunmehr vermählte Reichs-Gräfin zu Schaumburg-Lippe Durchl. Puncto Der im Fürst-Brüderlichen Vergleich stipulirten und vom Hochlöb. Kayserl. und Reichs-Cammer-Gericht per Sententiam definitivam zuerkannten Leib-Renten Gesuchte Restitutio in integrum nicht statt finde. Urkundt-Urtheils, In Sachen Fürstin zu Anhalt-Cöthen, Contra Fürsten zu Anhalt-Cöthen
Beschreibung:12, 32, 24 S., [1] Bl., S. 25 - 56, [4] Bl. 2

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