Regeln Der Geistlichen Jungfrawen Der Heiligen Ursulae: Durch den Durchleuchtigsten und Hochwürdigsten Herrn, Herrn Cardinal von Sourdis Ertzbischoffen zu Bourdeaux und Primaten in Aquitanien, für gültig und gut erkant ; Auch bestättigt durch Ihre Päbstliche Heyligkeit Paulum den Fünfften
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Artikel
Sprache:German
French
Veröffentlicht: [S.l.] 1662
Schlagworte:
Beschreibung:12

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