Wir Johann Philipp von Gottes Gnaden deß Heiligen Stuls zu Mäyntz Ertzbischoff deß Heiligen Römischen Reichs durch Germanien ErtzCantzler und Churfürst ... Thun kund hiemit jedermänniglichen. Ob wir uns wolversehen es würden unserer im Jahr 1652. den 12. Septembris ergangenen Verordnung gemäß die Außländische ... Krämer und Handelsleuth sich ferner nicht understanden haben ihre so Wüllen als Leinene Tücher ... in unseren Ertzstiffts Aemptern auff die Wochenmärck zu fäylen Kauff zubringen ...: geben ... zu S. Martinsburg in unserer Statt Mayntz den 18. Iulii Anno 1671.
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1671
Schlagworte:
Beschreibung:Format: ca. 35 x 42,5 cm. - Satzspiegel: 29,4 x 32,3 cm
Beschreibung:[1] Bl.

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