Třebíč: příběhy židovských familiantů
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Buch |
Sprache: | Czech |
Veröffentlicht: |
Třebíč
Fibox
2012
|
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis Abstract |
Beschreibung: | Zsfassung in dt. und engl. Sprache |
Beschreibung: | 229 S. zahlr. Ill. |
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adam_text | OBSAH
Židovští
f
amilianti
..............................9
I. Zapomenuté příběhy
.......................13
II.
Židovské Město v Podklášteří
................21
III.
Za hranicemi ghetta
.......................47
IV.
Osudové rozhodnutí
.......................59
V. Tíha zákona
..............................67
VI.
Pokoutní manželství a
konkubinaty
...........83
VII.
Příběhy
f
amiliantů
........................89
VIII.
Třebíčští
f
amilianti
1796-1849...............147
Na prahu svobody
.............................205
Poznámky
...................................207
Prameny a literatura
...........................209
Summary
....................................215
Zusammenfassung............................219
Rejstřík
.....................................223
___
Π
__
ZUSAMMENFASSUNG
Das Buch ist der Problematik der jüdischen
Familianten, also den Bewohnern des jüdischen
Ghettos von
Třebíč
(Trebitsch) in den Jahren 1796-
1849 gewidmet. Die überlieferten historischen Quellen, die
sich auf dieses Thema beziehen, bestimmen die chronolo¬
gischen Grenzen. Um die Entstehung und die Entwicklung
der Familiantengesetzgebung zu veranschaulichen, geht
der Autor im Bedarfsfall bis in das Jahr 1726 zurück, in dem
der erste Ansatz einer Rechtsnorm entstand, die vorsätz¬
lich die natürliche Populationsentwicklung der jüdischen
Bevölkerung bei uns unterdrückte. Die Publikation führt in
vieler Hinsicht vorangegangene Arbeiten des Autors weiter,
die der jüdischen Gemeinde in
Třebíč
gewidmet sind, so
vor allem das Buch
Třebíč.
Schicksale jüdischer Häuser
(Třebíč
2005). Die gut erhaltenen Häuser des ehemaligen Ghettos
wurden im Jahre 2003 gemeinsam mit dem jüdischen
Friedhof und der Basilika des Hl.
Prokop
zum Bestandteil
des Weltkulturerbes erklärt. Die vorliegende Arbeit betrach¬
tet das ehemalige Ghetto aus einem anderen Blickwinkel.
Hier stehen Menschen im Zentrum der Aufmerksamkeit,
die zu Beginn ihres Lebensweges bemüht waren, eine der
260 Familiantenstellen im Ghetto zu bekommen, also eine
Familiennummer zu erhalten und damit ein vollwertiger
Einwohner zu werden und eine eigene Familie zu gründen.
Die verwendeten historischen Quellen stammen vor¬
wiegend aus dem reichen Fonds der Grundherrschaft
Třebíč,
der im Mährischen Landesarchiv in Brunn (F
200) aufbewahrt ist. Die sehr zahlreichen Dokumente er¬
lauben es, die verschiedensten Aspekte des Lebens der
Juden aus
Třebíč
zu verfolgen
(z. B.
das Eigentum immo¬
bilen Besitzes, die Selbstverwaltung der Gemeinde, die
Entwicklung des deutsch-jüdischen Schulwesens), vor
allem jedoch die Familiantenproblematik (den Prozess
der Zuteilung von Familiantenstellen, die Überprüfung
amtlicher Entscheidungen, illegale partnerschaftliche
Lebensgemeinschaften u. ä.). Andere wichtige Informatio¬
nen bieten Quellen, die im Kreisarchiv in
Třebíč
in den
Fonds „Archiv der Gemeinde
Podklášteří
oder in der
Sameš-Sammlung
aufbewahrt sind. Obgleich das Problem
des Erwerbs von Familiantenstellen scheinbar eine bloße
Nebensächlichkeit ist, so spiegeln sich darin jedoch bei¬
nahe alle wesentlichen Aspekte des Lebens im Ghetto
wider. Das Eingangskapitel ist der Charakteristik dieser
Quellen gewidmet, damit die Leser so Gelegenheit ha¬
ben, in die überaus reichen wie auch verschiedenartigen
Erkenntnisquellen des erforschten Themas Einblick zu
bekommen. Die größte Bedeutung kommt verständlicher¬
weise den erhaltenen offiziellen Akten zu, die mit den ein¬
zelnen Fällen der Erteilung von Familiantenstellen in den
Jahren 1796-1849 zusammenhängen.
In die Koordinaten von Raum und Zeit, in denen sich
die einzelnen persönlichen Geschichten der erfolgreichen
wie auch erfolglosen Antragsteller um Familiantenstellen
und Familiennummern abspielen, führen den Leser die
Eingangskapitel über das Ghetto und seine Umgebung.
Die Wurzeln der jüdischen Siedlung in
Třebíč
reichen
bis tief ins Mittelalter zurück, bis vor das Jahr 1388, als
ihre Existenz erstmals schriftlich erwähnt wurde. Ihre
Entwicklung lässt sich jedoch erst ab der zweiten Hälfte des
16. Jahrhunderts detaillierter und zusammenhängender in
den Urbarien (Verzeichnisse der Pflichten der Untertanen)
und in den Grundbüchern der Grundherrschaft
Třebíč
verfolgen. Die Siedlung im Liegenschaftskataster des
Untertanendorfes
Podklášteří
hat sich allmählich bis zum
Jahre 1723 auf natürlichem Wege entwickelt. Dann kam
es durch die Verordnung von Johann Josef von Waldstein
zu ihrer Umwandlung in einen Komplex, der ethnisch,
sprachlich, religiös und kulturell abgeschlossen war. Die
Siedlung wurde für viele Jahrzehnte zu einem Ghetto.
Der Besitzer der Grundherrschaft
Třebíč
kam mit seiner
Verordnung dem Hofreskript seines Herrschers (1726) um
ganze drei Jahre zuvor. Nach der Entstehung des Ghettos
ließ Graf Waldstein eine neue „Ordnung für die Juden ein¬
führen. Im Vergleich zu den vorangegangenen „jüdischen
Paragraphen war sie viel strenger und schränkte in vieler¬
lei Hinsicht die Selbstverwaltung der Gemeinde, das soge¬
nannte „jüdische Gericht , ein.
Die räumliche Organisation der jüdischen Siedlung
in
Podklášteří
war im Grunde durch zwei natürliche
Faktoren bestimmt, durch den Flusslauf
Jihlava
auf der
Südseite und durch die steile Anhöhe
Hrádek
im Norden.
Die Enge zwischen Fluss und Anhöhe schloss das Ghetto
am östlichen Ende undurchdringbar ab, wohingegen die
Westgrenze durch eine Front aus christlichen Häusern ge¬
bildet wurde. Die jüdischen Gebäude grenzten mit ihren
kleinen Höfen an sie an. Diese Grundform des Ghettos hat
sich über einige Jahrhunderte bis hin in die heutigen Tage
nicht verändert. Die innere Gliederung der Hausbebauung
des Ghettos wurde durch zwei grundlegende Siedlungs¬
und Kommunkationslinien bestimmt, die Obere und die
Untere jüdische Gasse (heute die Straßen L.
Pokorného
und Blahoslavova). Die Untere Gasse formierte sich bereits
ab der Mitte des 16. Jahrhunderts. Bis zum Ende des drei¬
ßigjährigen Krieges kauften damals die Juden nach und
-219-
nach die christlichen dörflichen Anwesen auf und bauten
hier nur selten neue Objekte. Durch den Bau neuer, in der
Regel kleinerer Häuser und Häuschen (Anbauten) entstand
ab den dreißiger Jahren des 17. Jahrhunderts die Obere :
Gasse, und zwar bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts. Danach ;
wurde die weitere bauliche Entwickhing der Siedlung (des ;
Ghettos) aus vielen Gründen eingestellt. Im Jahre 1821
brachte ein verheerendes Feuer erhebliche Schäden mit
ι
sich, hat dabei aber den Umfang der Hausbebauung nicht
weiter beeinflusst, sondern hat nur ihre Außenansicht
ver-
;
ändert. Vor allem die bis zu dieser Zeit weit verbreiteten
hölzernen Teile der Häuser gingen verloren.
Zum Zeitpunkt, in dem J. J. von Waldstein die Juden ins
Ghetto internierte (1723), war die bauliche Entwicklung ih¬
res Viertels praktisch abgeschlossen. Der in mehr oder weni¬
ger parallel laufenden Gassen angeordnete Häuserbestand ]
mit einem die Alte Synagoge umschließenden kleinen
і
Ringplatz (Stiller Platz) setzte sich aus 95 Privathäusern, ;
die in viele kleinere Bestandteile gegliedert waren, und
weiteren sieben Objekten der jüdischen Gemeinde zu¬
sammen. Sie gehörten und dienten der gesamten jüdi¬
schen Gemeinschaft: 2 Synagogen, ein Gemeindehaus,
ein Rabbinerhaus, eine Schule, ein Spital und ein rituelles
Schlachthaus. Die Brauerei und die Bäckerei befanden sich
in privaten Händen. Außerdem standen vor dem Eingang :
ins Ghetto im christlichen Teil von
Podklášteří
jüdische
Krämerläden.
Die Bewohner des jüdischen Viertels widmeten sich in
der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auf den kleinen ;
Grundstücken, die historisch zu ihren Gebäuden gehör¬
ten, gleichfalls der Landwirtschaft. Nachdem sie sich im
Jahre 1669 mit der Obrigkeit einigten, verpachteten sie
ihre kleinen Felder und Wiesen an die Bürger von
Třebíč
und an die Bauern aus
Podklášteří
und den umliegenden
Dörfern. Sie selbst verdienten danach ihren Unterhalt
ausschließlich über Handel und Handwerk. Neben der
Metzgerei, Bäckerei, Schneiderei oder Schusterei sollen vor
allem die Handwerke Gerberei, Glaserei und Seifensiederei
erwähnt werden. Als Besonderheit gelten in
Třebíč
zahlrei¬
che Brennereien in Privat
objekten.
Der Handel nahm sehr vielfältige Formen und Ausmaße
an. Wirklich große Händler gab es unter den Juden von
Třebíč
nur wenige, sie waren auf einige Einzelfälle
be- i
schränkt. Im 17. Jahrhundert waren das
Mojžíš
Bauer,
Abraham
Nováček
oder Jakob
Španiel,
im 18. Jahrhundert
і
Emmanuel Bachrach - ein am Ende erfolgloser
Militärunternehmer, und im 19. Jahrhundert der Händler
mit Wolle und Färbemitteln
Juda
Kohnberger. Einige der
jüdischen Händler fuhren auf weiter entfernte Märkte ■
(Wien, Linz, Krems, Preßburg), die weniger wohlhaben¬
den bewegten sich in der südmährischen Region (Iglau,
Brunn, Nikolsburg) und die ärmsten wanderten mit einer
Rückentrage die nähere Umgebung von
Třebíč
ab.
Aus materieller und sozialer Sicht gehörte das Ghetto
von
Třebíč
zu den armen Gemeinden. Hier wohnten nur we¬
nige Reiche, es überwogen eindeutig die sozial Schwachen.
Zeugnis dafür sind häufige Warenkäufe auf Kredit und
Probleme bei deren Abzahlung. Am Übergang der zwan-
і
ziger und dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts schlugen
sich etwa 40% der Familianten im Prinzip ohne finanzielle
Mittel durch. Die Gemeinde musste für sie die staatlichen
Abgaben wie auch die Abgaben an die Obrigkeit zahlen
und ihnen darüber hinaus noch Unterstützung in der Not
gewähren. Ein Beweis für die allgemeine Armut im Ghetto
sind unter anderem die Vermögensverhältnisse der jungen
Männer, die sich um die Vergabe einer Familiantenstelle
bewarben. Mindestens der Hälfte von ihnen gelang es
nicht, die vorgeschriebene Summe von 300 Gulden in
Bargeld anzusparen.
Die Selbstverwaltung der jüdischen Gemeinde war von
Beginn an dem Schultheiß von
Podklášteří
und vor allem
der Kanzlei der Obrigkeit unterstellt. Zuerst bestand sie
nur aus dem Schultheiß und zwei Geschworenen. Später
dann wuchs sie personell an, bis sie am Ende aus zirka
dreißig Personen bestand. Eine entscheidende Bedeutung
kam dem sogenannten jüdischen Gericht zu, das sich
aus dem Schultheiß (später dem sogenannten Vorsteher),
zwei Geschworenen und acht Beisitzern zusammensetzte.
Nach den josephinischen Reformen, als die Juden auch
deutsche Namen erhielten, verlor die Selbstverwaltung
den Rest ihrer gerichtlichen Kompetenzen. Dafür kamen
neue Pflichten für sie hinzu, die mit der Musterung fürs
Militär, der Einhaltung der Ordnung und der hygienischen
Normen, der Betreuung der deutsch-jüdischen Schule, der
Verfolgung von unehelichen Partnerschaften, gegebenen¬
falls mit der Meldung des Aufenthalts von fremden Juden
im Ghetto verbunden waren.
Das Schulwesen in der jüdischen Kommune bestand
lange Zeit aus einer konfessionellen Grundschule - dem
Cheder. Die höhere religiöse Schule Jeschiwa gab es in
Třebíč
nie. Probleme entstanden bei der Einführung
der Schulpflicht und der deutsch-jüdischen Schule. Ihr
Abschluss wurde zur obligaten Bedingung, ohne deren
Erfüllung die jungen Männer keine Familiantenstelle
bekommen konnten. Eine bedeutende Persönlichkeit
des jüdischen Schulwesens in
Třebíč
war
Isak
Lederer.
Er verfasste im Jahre 1837 nach seiner Rückkehr aus
Preußen ein interessantes Konzept zur Reorganisation
des lokalen jüdischen
Bildungs systems.
Er bemühte sich
darin, den Unterricht an der deutschen Schule an den
Unterricht im Cheder anzupassen. Die deutsche Schule
brachte der Gemeinde zahlreiche Probleme mit sich und
am Ende wurde auf Antrag der Familianten der christli¬
che Pädagoge Josef
Mašek (Maschek)
zu ihrem Lehrer. Im
19. Jahrhundert studierten vereinzelt ehemalige Schüler
an Hochschulen in Prag, Wien oder Preßburg. Insgesamt
aber konnte eine Reihe von Männern trotz des steigenden
Bildungsniveaus nicht deutsch lesen und schreiben, und
die absolute Mehrheit der Frauen vermochte es nicht, an¬
ders als hebräisch zu unterzeichnen.
Die jüdischen Bewohner des Ghettos lebten vor dessen
Entstehung in relativ engem Kontakt mit der christlichen
Mehrheit in
Podklášteří.
Das im Großen und Ganzen ruhi¬
gen Zusammenleben wurde nur hin und wieder von klei¬
nen Streitigkeiten überwiegend ökonomischen Charakters
beeinträchtigt. Daran änderte auch die Entstehung des
Ghettos (1723) nichts, das baulich bis zu seinem Ende nie¬
mals vom christlichen Teil des Dorfes getrennt war. Der
-220-
Vorschlag aus dem Jahre 1727, sog. Separationswände zu
bauen, wurde am Ende nicht realisiert.
Der Kontakt der Juden mit den Christen fand bereits
innerhalb des Ghettos statt, in dem eine Reihe von christ¬
lichen Ammen, Dienstmädchen, Tagelöhnern, Bedienten
und auch Gesellen (Tuchmacher, Bäcker) tätig waren,
obwohl es das Gesetz streng verbot. Mit den Nachbarn
aus
Podklášteří
und den Bürgern von
Třebíč
waren die
Bewohner des Ghettos durch zahlreiche Handels- und
Finanzbeziehungen (Verpachtungen, Darlehen, Schulden)
verbunden. Die kleineren Hausierhändler waren mit der
Region der umliegenden Dörfer gut vertraut und die
größeren Händler kauften regelmäßig von den christli¬
chen Kaufmännern oder aus den „Fabriken der größeren
Städte Waren auf Kredit. Obwohl Graf von Waldstein im
Liegenschaftskataster der Gemeinde
Podklášteří
die Juden
von den Christen im Jahre 1723 trennte, hat sich im prak¬
tischen Leben nicht sehr viel verändert. Der Horizont der
Familianten von
Třebíč
war durch den beengten Raum des
Ghettos nicht grundsätzlich eingeschränkt. Diese kann¬
ten die von der christlichen Mehrheit bewohnte und be¬
herrschte Umgebung recht gut und verstanden es, sich in
ihr zu orientieren und zu bewegen.
Für die jüdische Minderheit bei uns wurde das Dekret
Karls des
VI.
vom Oktober des Jahres 1726 zur schick¬
salhaften Entscheidung. In der Literatur hat sich hierfür
die Bezeichnung Familiantengesetz eingebürgert. Sein
Zweck war es, die Anzahl der jüdischen Eheschließungen
einzuschränken, damit so die Zahl der Juden im Land
nicht anwuchs. Da das Gesetz bis zum Jahre 1833 syste¬
matisch ergänzt und erweitert wurde, kann man es als
Familiantengesetzgebung betrachten. Aus ursprünglich
sieben knappen Verfügungen entwickelte sich eine durch¬
dachte und komplizierte Rechtsnorm. Der Umfang der
vorzulegenden Dokumente vergrößerte sich und es änder¬
te sich auch die Vorgehensweise bei dem Erwerb der sog.
Familiantenstellen (Familiennummern) im Ghetto. Erst die
Familianten mit einer Familiantenstelle wurden zu voll¬
wertigen Bewohnern des Ghettos, durften heiraten und
eine eigene Familie gründen. In der jüdischen Gemeinde
von
Třebíč
durften das nur 260 sein. Männer, die keine
Familiantenstelle erwerben konnten, waren gezwungen,
ledig zu bleiben oder aus dem Ghetto fortzugehen.
Ein junger jüdischer Mann, der heiraten wollte, reich¬
te bei den Vorstehern der Gemeinde einen Antrag auf
eine Familiantenstelle ein. Das jüdische Gericht begut¬
achtete die Eignung des Antrags und die „Qualitäten des
Antragstellers. Mit einer Empfehlung wurde der Antrag an
die Obrigkeitskanzlei der Grundherrschaft weitergereicht.
Außerdem wurde dem eine Liste aller gegenwärtigen
Familianten beigefügt, deren Anzahl auf keinen Fall über¬
schritten werden durfte. Natürlich kam es dabei zu ver¬
schiedenen Unregelmäßigkeiten oder Bestechungen, auch
war die gesamte Vorgehensweise sehr häufig Gegenstand
verschiedenster Beschwerden. Diese wurden dann von den
aus dem Kreisamt in
Jihlava (Iglau)
nach
Třebíč
gesandten
Kommissaren überprüft. Genau dieses Kreisamt entschied
über die Zuteilung einer Familiantenstelle, und zwar auf
der Grundlage einer Empfehlung der Obrigkeitskanzlei
der Grundherrschaft. Diese ganze Prozedur musste mit
der Zuteilung einer Familiantenstelle nicht definitiv be¬
endet sein. Das Gesetz ermöglichte es,
dass
die erfolglo¬
sen Interessenten spätestens innerhalb von sechs Wochen
Widerruf bei der obersten Markgrafschaftskanzlei in
Brunn einlegen konnten, die letzte Widerrufinstanz war die
Hof kanzlei in Wien. Die Anträge auf eine Familiantenstelle
wurden anfangs individuell eingereicht und verhandelt,
nach dem Jahre 1833 geschah dies dann kollektiv, und zwar
zweimal im Jahr bei den sog. Semestralkommissionen, die
in der Schlosskanzlei abgehalten wurden. Bezüglich der
Administration wurden die früher geführten zusammen¬
fassenden Kompetenten- (Bewerber-) Bücher zur gleichen
Zeit durch individuelle Qualifikationsbeglaubigungsbögen
mit sehr detaillierten Informationen ersetzt.
Grundvoraussetzung für den Erwerb einer Familianten¬
stelle war das Erreichen des gesetzlich festgelegten Alters.
Ursprünglich waren das 20 Jahre für den Bräutigam und
15 für die Braut, nach dem Jahre 1833 dann 24 und 18
Jahre. Ein wesentliches Kriterium für den Erwerb einer
Familiennummer war der Grundsatz des Vorrangs der
erstgeborenen Söhne vor den zweitgeborenen usw. Ein
älterer Bruder konnte zugunsten eines jüngeren Bruders
auf seinen Vorrang verzichten, und zwar mit definitiver
Gültigkeit. Für die ärmeren jungen Männer erwies sich
der Nachweis eines Vermögens in Höhe von 300 Gulden als
unüberwindbare Hürde für die Gründung einer Familie.
Ursprünglich handelte es sich um Bargeld, später wurden
das bewegliche und das immobile Vermögen zusammen¬
gezählt. Am Ende wurden auch Wechsel, Schuldscheine
oder Waren auf Lager dazugerechnet. Es gab wiederholte
Versuche, auch fiktives Eigentum zu präsentieren,
z. B.
ein
im Grundbuch eingetragener Hausanteil des Vaters, der an¬
schließend wieder zurückgegeben wurde, oder auch Ware,
die einem anderen Familienmitglied gehörte, u. ä. Es fehlte
gleichfalls nicht an Bemühungen, verschiedene Schulden
oder Hypotheken zu vertuschen. Eng mit dem Vermögen
war die Pflicht verbunden, beim „Depositionsamt der
Grundherrschaft einen Betrag in Höhe der dreifachen
Jahresabgaben zu hinterlegen, konkret handelte es sich
um 25 Gulden.
Für nicht wenige Antragsteller stellte die gesetz¬
lich geforderte Bildung in einer deutsch-jüdischen
Schule ein ernstzunehmendes Hindernis dar. Nach der
Einführung der Schulpflicht wurde die Nichterfüllung
dieser Bedingung über viele Jahre hinweg toleriert, spä¬
ter prüften die Kommissionen die Bewerber direkt in der
Schlosskanzlei im Lesen und Schreiben eines deutschen
Textes, wie auch im Rechnen in deutscher Sprache. Die
Prüfungskommission setzte sich aus einem obersten
Beamten der Grundherrschaft, einem Lehrer der deutsch¬
jüdischen Schule und einem jüdischen Religionslehrer
zusammen. Die Prüfung der Kenntnisse der „deutschen
Fächer lief nicht ohne verschiedenste Probleme ab. Viele
der Bewerber vergaßen nämlich wegen des größeren
Zeitabstandes, der sie von der Schulzeit trennte, auch das
wenige, das sie einstmals gelernt haben, und einige ver¬
wirkten dadurch sogar die Möglichkeit, Familiant zu wer¬
den.
-221-
Auf die Schulfächer bezogen sich gleichfalls die vorge¬
schriebenen Kenntnisse des religiös-ethischen Lehrbuchs
Bne-Zion (Söhne Zions). Diese Bedingung galt für beide
Brautleute und wurde ähnlich wie die Schulfächer in der
Kanzlei geprüft. Über die Prüfung wurde ein amtlicher
Eintrag festgehalten.
Jeder, der eine Familiantenstelle beantragte, benö¬
tigte außerdem eine Bestätigung vom Rabbiner und der
Gemeinde über sein bisheriges rechtschaffenes und unbe¬
scholtenes Benehmen.
Für viele junge Männer war es ganz und gar nicht
möglich, eine Familiantenstelle zu bekommen, und des¬
halb wählten einige von ihnen den Weg einer illegalen
Ehe. Die amtlichen Dokumente unterschieden die Ehen
in „unbefugte , also heimlich und ohne Erlaubnis, aber
nach allen religiösen Regeln geschlossene Ehen, und
sog.
„Konkubinate ,
also ein freies Zusammenleben der
Partner ohne Hochzeitsformalitäten. In beiden Fällen wa¬
ren die Kinder aus solchen Verbindungen gänzlich von der
Möglichkeit ausgeschlossen, jemals eine Familiantenstelle
zu erwerben. Bei der Untersuchung dieses Phänomens im
Ghetto von
Třebíč
wurden im Jahre 1826 insgesamt 56 il¬
legale Partnerschaften gezählt und dokumentiert, das war
ungefähr ein Fünftel aller Paare im Ghetto.
Die letzten beiden Kapitel des Buches dokumentie¬
ren den Einfluss des Familiantengesetzes auf das tägli¬
che Leben der Ghettobewohner von
Třebíč.
Das Kapitel
„Familiantengeschichten zeigt ausgewählte konkrete
Beispiele für den Erwerb einer Familiantenstelle auf. Das
abschließende Kapitel „Familianten von
Třebíč
1796-1849
enthält das alphabetische Verzeichnis aller jüdischen
Familianten aus
Třebíč
im angeführten Zeitraum. In
diesem Kapitel sind sämtliche Informationen über jede
Einzelperson versammelt, die aus den erhaltenen histori¬
schen Quellen ermittelt werden konnten.
Übersetzung:
Ing.
Regina
Raaschová
-222-
|
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