Kleine Feldmeßkunst für den Bürger und Landmann: oder Anweisung wie jeder Bürger und Landmann, der wenigstens nur sogenannten einfachen vier Spezies der Rechenkunst versteht, den Flächeninhalt einzelner Grundstücke, als: Gärten, Aecker, Wiesen u. dergl. selbst und unmittelbar aus den gemessenen Seiten Grundstücke bestimmen, so wie auch jedes Grundstück in eine beliebige Anzahl gleiche Theile theilen kann
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hegenberg, F. A. (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Züllichau Darnmann 1828
Beschreibung:VII, 248 S., [1] Bl. graph. Darst.

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