Obecné dobré velebiti, zlé tupiti a lidské spravedlnosti fedrovati ...: výbor statí Jaroslavy Mendelové k dějinám městské správy ; vydáno k životnímu jubileu autorky
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | Czech |
Veröffentlicht: |
Praha
Scriptorium [u.a.]
2012
|
Ausgabe: | Vyd. 1. |
Schriftenreihe: | Documenta Pragensia
Supplementa ; 3 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis Abstract |
Beschreibung: | Zsfassung in dt. Sprache u.d.T.: Die Stadträte der Prager Neu- und Altstadt 1747 - 1602 |
Beschreibung: | 335 S. Ill., Kt. |
ISBN: | 9788087271490 9788086852430 |
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Úvodní slovo
Václav Ledvinka: Třetina století v archivu
.9
Jiří Pešek: Jaroslava Mendelová jubilující aneb od Starého
к
Novému Městu pražskému
.11
Studie J. Mendelové
Praha raného novověku
Rady Nového a Starého Města pražského v letech
1547-1602.17
In: Documenta
Pragensia.
22.
Praha
2004,
s.
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Staroměstské a novoměstské rady v první polovině
17.
století
.27
In: Documenta
Pragensia.
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Správa Nového Města pražského v letech
1348-1784 .39
In: Documenta
Pragensia.
17.
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Rada Nového Města pražského v letech
1600-1650.55
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Pražský sborník historický.
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Třicetiletá válka a Nové Město pražské
(1620-1650).123
In:
Pražský sborník historický.
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Osmipanský úřad na Starém Městě pražském do roku
1637.169
In:
Pražský sborník historický.
17.
Praha
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s.
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Soupis úředníků osmipanského úřadu na Starém Městě pražském
(do roku
1636).185
In: Documenta
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Jan Campanus
Vodňanský ve fondech pražského městského
archivu
.213
In: AUC-Philosophica
et historica,
1996,
č.
5,
s.
156-161 -
Z pomocných
věd
historických.
14.
Sborník
к
70.
narozeninám
doc. PhDr.
Jaroslava Kašpara, CSc.
Svatojindřišská matrika
1584-1600
jako demografický pramen
. .221
In: Documenta
Pragensia.
7/2.
Praha
1987,
s.
340-355
Obyvatelé Nového Města pražského na přelomu let
1585
a
1586 . .231
In: Documenta
Pragensia.
19.
Praha
2001,
s.
81-84
Novoměstské městky a protireformace
.235
In: Documenta
Pragensia.
13.
Praha
1996,
s.
145-151
Dovoz piva do pražských šlechtických paláců v
16.
a
17.
století.
(Pražští nákladníci piva vaření a jejich boj
s
konkurenčním pivem.)
.243
In: Documenta
Pragensia.
9/1.
Praha
1991,
s.
181-190
Praha po roce
1945
Správa hlavního města Prahy po roce
1945.249
In: Documenta
Pragensia.
5/1.
Praha
1985,
s.
112-122
Správní a organizační změny v Národním výboru hlavního
města Prahy vletech
1960-1985.255
In:
Pražský sborník historický.
21.
Praha
1988,
s.
49-83
Soupis rad Ústředního národního výboru hlavního města Prahy
a Národního výboru hlavního města Prahy z let
1945-1981 ----293
In: Documenta
Pragensia.
5/2.
Praha
1985,
s.
366-386
Hana Svatošová: Soupis prací Jaroslavy Mendelové
(1981-2012). .309
Zusammenfassung.315
Poznámka redakce
Do sborníku byly zařazeny studie publikované v různých periodikách.
Při přepisu byla zachována původní podoba textů, pouze
s
drobnými zá¬
sahy korigujícími tiskové chyby. Respektován byl i použitý různorodý ci-
tačníúzus, sjednocena byla výhradně grafická forma citací.
Zusammenfassung
Die Stadträte der Prager Neu- und Altstadt 1547-1602
Der Beitrag summarisiert und vergleicht auf der Basis einer Teiluntersu¬
chung erste Angaben zur Zusammensetzung und Tätigkeit der Stadträte
der Prager Neustadt in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts mit den Er¬
gebnissen der Forschungen zu den Altstädter Stadträten. Für diesen Zeit¬
raum konnten 24 Erneuerungen des Neustädter Rats rekonstruiert und
120 Bürger in der Funktion von Ratsherren identifiziert werden.
Als Wendepunkt für die Entwicklung der Stadträte gilt das Jahr 1547, als
die langjährigen Bestrebungen Ferdinands
I.,
die königlichen Städte den
zentralen Ämtern unterzuordnen und ihre politische wie wirtschaftliche
Macht zu minimalisieren, ihren Höhepunkt fanden. Die Auswirkungen
der Strafen nach dem erfolglosen Ständeaufstand waren allerdings im Fall
der Neustädter Räte geringer als in der benachbarten Altstadt.
Von 1547 bis zum Ende des 16. Jahrhunderts fanden in der Prager Neu¬
stadt die erwähnten 24 Ratserneuerungen statt. Die meisten Ratsherren,
die in diesen Räten saßen, waren herkunftsmäßig mit der Neustadt ver¬
bunden. Zuwanderer aus dem Ausland konnten nur in zwei Fällen iden¬
tifiziert werden: Hier besteht ein deutlicher Unterschied zur Altstadt, die
zahlreiche Personen aus verschiedenen Gebieten des Reiches anzog.
Die größten Veränderungen beim Austausch von Ratsherren geschahen
in den Altstädter und Neustädter Räten fast gleichzeitig und spiegelten so¬
wohl die Niederlage des Aufstandes von 1547 und später den Erlass des
Koldin'schen Land- und Stadtrechtes wie auch am Ende des Jahrhunderts
den Befehl des Herrschers zur Besetzung des Rates mit verlässlichen Per¬
sonen (d. h. auf Seiten des Herrschers stehende Katholiken) wider. Im Ge¬
gensatz zur Situation in der Altstadt fanden Katholiken aber nur langsam
Eingang in den Neustädter Rat.
Die Neustädter Ratsherren waren Vertreter der verschiedensten Hand¬
werker- und Händlerberufe. In der Altstadt dominierten dagegen Gro߬
kaufleute und Händler. In beiden Städten finden sich unter den Ratsherren
Personen mit höherer Bildung. Ihre Zahl schwankte in der zweiten Hälf¬
te des 16. Jahrhunderts in der Altstadt zwischen 1 und 3 pro Rat, während
sich ihre Anzahl in der Neustadt in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
von ursprünglich 7 auf die gleiche Menge wie in der benachbarten Altstadt
reduzierte.
Ein knappes Drittel der Neustädter Ratsherren blieb nur eine einzige
Wahlperiode im Amt. Im Gegensatz dazu verfestigten allmählich einige
315
Documenta
Pragensia Supplementa
III
(2012)
Neustädter Familien, die von der Autorin als Neustädter Patriziat bezeich¬
net werden, ihre Position im Rat: Ihre Angehörigen waren hier regelmäßig
vertreten.
Zukünftig sollten bei der Untersuchung der Neustädter Stadträte die po¬
litischen Anstrengungen der einzelnen Ratsherren im Mittelpunkt ste¬
hen. Die Autorin stellt vor allem die Frage, in welchem Ausmaß sich in der
zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts Vertreter des Rates hinter der städti¬
schen Politik „versteckten" oder ob diese analog zur Entwicklung im 17.
Jahrhundert eher von Bürgern außerhalb dieser Strukturen mit einer Nähe
zur ständischen Adelsopposition beeinflusst wurde.
Die Altstädter und Neustädter Stadträte in der ersten
Hälfte des 17. Jahrhunderts
Die Rathäuser der Altstadt und der Neustadt wetteiferten seit der Grün¬
dung der zweiten genannten Stadt miteinander. Die strittigen Fragen be¬
trafen die Anzahl der Ratsherren, die Befreiung vom Einfluss des Unter¬
kämmerers, die Berufung zum Altstädter Gericht, die Funktion des Berg¬
meisters der Weinberge, das goldene Siegel und den Kanzler. Beide Städte
unterschieden sich zudem durch die soziale und nationale Zusammenset¬
zung der Bevölkerung.
Das Vorgehen beider Städte zu Beginn des 17. Jahrhunderts und während
des Ständeaufstandes war im Grunde einheitlich. Beide beteiligten sich an
der Herausbildung einer politischen Linie des Städtestandes als Ganzem.
Die Frequenz der Ratserneuerung weist zwischen 1600 und 1650 eben¬
falls ähnliche Züge auf. Die höchste Zahl neuer Ratsherren entfallt für
Alt- und Neustadt auf die Jahre 1619/1620 und in der Neustadt zudem auf
das Jahr 1622. Die Ratsherren kamen überwiegend von der benachbarten
Kleinseite, aber auch aus deutschen Territorien in die Altstadt. In der Neu¬
stadt hielten ursprünglich aus der Altstadt stammende Ratsherren einen
bedeutenden Anteil, beobachten lassen sich aber auch Neuankömmlinge
aus Italien und dem Reich. Ein großer Teil der Ratseliten beider Städte war
als Bierverleger tätig. Über akademische Bildung verfügten 22 % der Neu¬
städter und 15 % der Altstädter Ratsherren.
Im Hinblick auf die konfessionelle Zusammensetzung wiesen die Räte
der beiden Städte im untersuchten Zeitraum bedeutende Unterschiede auf.
Während der Altstädter Rat bereits zu Beginn des 17. Jahrhunderts über¬
wiegend aus Katholiken bestand und es erst 1620 im Zusammenhang mit
dem Ständeaufstand zu Veränderungen kam, bevor 1622 die katholische
Mehrheit wieder erneuert wurde, wies der Neustädter Rat in der Zeit vor
316
Zusammenfassung
der Schlacht am Weißen Berg ein Übergewicht an Nicht-Katholiken auf.
Die weitere Neustädter Entwicklung verlief analog zur Situation in der Alt¬
stadt. Beide Städte waren gleichermaßen von der Emigration ehemaliger
Ratsherren betroffen, aber die Anzahl von Konversionen zum Katholizis¬
mus war unter den Neustädter Ratsherren wesentlich höher. Wahrend des
Dreißigjährigen Krieges kam es in den Stadträten nicht mehr zu radikalen
Veränderungen.
Die Verwaltung der Prager Neustadt 1348-1784
Die kurze Studie ist der erste zusammenfassende Überblick über Gestalt
und Entwicklung der städtischen Verwaltung der Neustadt im untersuch¬
ten Zeitraum. Neben bereits bekannten Angaben bringt der Beitrag eine
Reihe neuer Erkenntnisse, die durch die noch andauernde langjährige und
systematische Erforschung der Neustädter Amtsbücher gewonnen wur¬
den. Die Studie wird durch eine chronologische Übersicht der wichtigsten
Daten und Ereignisse aus der Neustädter Verwaltungsgeschichte in Mittel¬
alter und Früher Neuzeit ergänzt.
Der Rat der Prager Neustadt in den Jahren 1600-1650
Der Gegenstand der Studie ist die Prager Neustadt, der Stadtrat und sei¬
ne Mitglieder in den Jahren 1600-1650. Die Arbeit geht hauptsächlich von
im Archiv der Hauptstadt abgelegten Quellen aus. Ihren Bestandteil bil¬
det eine Beilage, die den rekonstruierten Neuaufbau der Stadträte in dieser
Zeitspanne, Biographien der Primatoren (Oberbürgermeister) und einiger
Ratsmitglieder enthält.
Der Rat der Neustadt richtete sich in seiner Tätigkeit seit dem Jahre
1547 nach den Instruktionen der kaiserlichen Beamten - des königlichen
Hauptmanns und des königlichen Richters. Der königliche Richter hatte
eine engere Beziehung zur Stadt, meistens wurde ein Ratsmitglied in die¬
se Funktion ernannt. Außer diesen Instruktionen, ging der Rat von den
Privilegien oder Instruktionen aus, die direkt für ihn bestimmt waren -
im Jahre 1637 und 1650. Diese nach der Schlacht am Weißen Berg erlas¬
senen Instruktionen, waren auf die Unterstützung des katholischen Glau¬
bens orientiert. Außer den Polizeiordnungen musste der Rat auch die An¬
ordnungen respektieren, die aus den von der böhmischen Kammer und
der böhmischen Hofkanzlei herausgegebenen Dekreten hervorgingen. Die
Dekrete waren allen Aspekten des Stadtlebens gewidmet - den Gewerben,
dem Handel und den Handwerken, den Finanzen, der Stadtverteidigung
und den Pflichten, die die Stadt den Verbündeten gegenüber im Laufe des
317
Documenta
Pragensia
Supplemente
III
(2012)
Dreißigjährigen Krieges hatte, der Kriminalität, Bauangelegenheiten, dem
Gesundheitswesen und der Verhütung von Epidemien.
Die Räte wurden während der ganzen Zeit in Anwesenheit der höchsten
Landesbeamten auf Aufforderung des Herrschers und auf Antrag des ab¬
tretenden Rats erneuert. Eine Ausnahme bildete der Rat aus dem Jahre
1622, den der Herrscher direkt ernannte. Es wurden 22 Neuernennungen
der Stadträte in Abständen von 1-4 Jahren durchgeführt.
Vom Jahre 1504 wurden 18 Ratsherren, wie in der Altstadt, neuernannt, in
den Jahren 1602-1650 waren es 17-18 Bürger. Ein Schöffe konnte derjeni¬
ge werden, der wenigstens schon 3 Jahre Bürger war. Diese Regel wurde im
Falle politisch exponierter Personen, an denen der Herrscher interessiert
war, umgangen. Insgesamt wurden in dieser Periode 124 Bürger Schöffen.
Bloß 7% von ihnen beteiligten sich an der Arbeit im Rat während eines
längeren Zeitabschnittes - vor dem Fenstersturz und nach der Niederla¬
ge des Ständeaufstandes. Es handelte sich um Neubekehrte oder Katholi¬
ken. Die häufigsten Änderungen wurden in den Räten in den Jahren 1619,
1620 im November und im Jahre 1622 - zur Zeit des Aufstandes, in dem
sich die bürgerlichen Intellektuellen engagierten und nach seiner Nieder¬
lage, als die Stadt als Ganze und die einzelnen Bürger bestraft wurden -
durchgeführt.
Fünf Neustädter Ratsherren wurden im Jahre 1621 hingerichtet, 16 Rats¬
herren gaben dem Druck nach und konvertierten, wenigstens die Hälfte
der Familien der Ratsherren wurde von der Emigration betroffen. Der Be¬
standteil der Sanktionen waren auch Geldstrafen und Konfiskationen des
Eigentums. Von der Gesamtzahl von 138 konfiszierten Bürgerhäusern ge¬
hörten 45 zwanzig betroffenen Ratsherren.
Die Abstammung der Schöffen kann bei 38 % nicht bestimmt werden.
Aus der Neustadt stammten 17 % der Ratsherrn, aus der Altstadt 9 %. Die
übrigen kamen aus den verschiedensten Teilen der böhmischen Kronlän¬
der, aus Italien,
Kärnten,
den deutschen Gebieten, Ungarn.
Bezüglich der Profession der Ratsherren - zu Beginn des 17. Jahrhun¬
derts waren es häufig städtische Intellektuelle, am Ende von fünfzig Jahren
Bierverleger und andere Handwerker. Bei 22 % der Ratsherren setzen wir
eine höhere Bildung voraus.
Die Angaben über ihre Familien werden von dem Mangel an Quellen be-
einflusst. Bei 31 % der Ratsherren findet man die Angaben über die zweite
Gattin. Die Ratsherren heirateten oft Witwen nach Ratsherren, mit denen
sie wirkten, oder ihre Töchter.
Den Besitz der Schöffen bildeten außer Häusern auch Weinberge, Hop-
318
Zusammenfassung
fengärten, Mühlen, Gärten usw. Zwei Häuser besaßen 27 % von ihnen, 8 %
hatten 6 Häuser, 6,5 % der Ratsherren besaßen Mühlen und 10 % Hopfen¬
gärten.
Die Kontakte zwischen der Stadt und den Emigranten endeten nicht ein¬
mal Ende der 40er Jahre. An ihrem Ende, nach dem Sieg über die Schwe¬
den bei der Belagerung von Prag, ist nichts mehr von der Spätrenaissance¬
atmosphäre in den Jahren vor der Schlacht am Weißen Berg vorhanden. Es
blieb bloß eine vom Krieg zerstörte Stadt, die bereit war, einem neuen Le¬
bensstil und ein neues Antlitz anzunehmen.
Der Dreißigjährige Krieg und die Prager Neustadt (1620-1650)
Nach der Schlacht am Weißen Berg wurde das Dekret für das Amt des
Statthalters des böhmischen Königreichs Karl von Lichtenstein mit der
Aufgabe, das Land zu befrieden, die Teilnehmer des Ständesaufstandes
zu bestrafen und die Bevölkerung zu rekatholisieren, erteilt. In der Atmo¬
sphäre der Konfiskation des Eigentums und der beginnenden Rekatholi-
sierung begannen auch die Stadträte zu arbeiten, die nach der Erneuerung
im Jahre 1622 konsequent von den Nicht-Katholiken gereinigt wurden. In
den folgenden Jahren, bis zum Jahre 1639, waren die böhmischen Länder
vor allem eine finanzielle und militärische Basis und erfüllten für die Ar¬
mee eine Versorgungsfunktion. Nach dem Zerfall der gegen die Habsbur¬
ger gerichteten Koalition im Jahre 1629, bildete sich eine neue Koalition,
mit Schweden und Frankreich an der Spitze, heraus. Nach dem Abschluss
des Vertrages mit Sachsen, das die Initiative in Mitteleuropa ergriff, kam es
mit der Unterstützung der böhmischen Emigration zum sächsischen Feld¬
zug nach Böhmen.
Außer der sächsischen Okkupation in den Jahren 1631-1632 waren die
böhmischen Städte, außer der Jahre 1634, Mai und Oktober 1639 und Fe¬
bruar 1641, in denen Prag Schweden und Sachsen (im Sommer 1634) und
in den folgenden Jahren die schwedische Armee bedrohten, nicht direkt
gefährdet. Auch die Unfähigkeit der kaiserlichen Armee kostete im Jah¬
re 1643 Prag beinahe eine Belagerung. Obwohl in Böhmen keine direk¬
ten Kriegsoperationen stattfanden, bewirkte die Rolle des Hinterlandes der
kaiserlichen Armeen,
dass
es sich in den Prager Städten, dem Zentrum,
ständig eine Menge Soldaten bewegten. Außer der ständigen Anwesenheit
von Wallensteins Regiment, zogen die Heere der kaiserlichen
Regimen¬
te
durch die Stadt, die Armeen überwinterten hier oder wurden im Fal¬
le einer Gefahr hierher abgezogen. Auch neu geworbene Soldaten wurden
hier konzentriert und gerade hierher kehrten die Soldaten nach verlore-
319
Documenta
Pragensia
Supplementa
II!
(2012)
nen
Schlachten zurück. Im Jahre 1645 beschwerten sich die Räte der Prager
Städte zu Ende des Jahres über die große finanzielle Belastung. Der Krieg
hatte sich nämlich wieder nach Böhmen verlegt, wo die Schweden die kai¬
serlichen Heere in der Schlacht bei
Jankov
besiegten. Inzwischen gab es
Friedensverhandlungen und parallel zu ihnen verliefen die letzen Kriegs¬
aktionen, die sich nach Böhmen verschoben. Hier eroberten die Schwe¬
den erst am 26. 7.1648 die Prager Kleinseite, die sie mit der Burg ausraub¬
ten. Bis Ende Oktober belagerten sie dann erfolglos die Alt- und Neustadt.
Nach der Schlacht am Weißen Berg musste zwar die Neustadt, ebenso wie
die übrigen, Warfen und Pulver, als Strafe für ihre Beteilung am Aufstand
abgeben, jedoch aus Verteidigungsgründen nicht für lange. Die Bürger be¬
teiligten sich persönlich an der Verteidigung in dem
Wachtdienst,
eine Rei¬
he von Bürgern dienten in den Stadtbataillone und manche Einwohner lie¬
ßen sich in die kaiserliche Armee werben. Außer der Beteiligung in den
Stadtbataillonen konnten die Bürger Mitglieder der Stadtgarde werden, die
vom Kaiser am 17.3.1636 bewilligt wurde. Im Frühjahr 1639 wurden 6 Ba¬
taillone aus den Einwohnern Prags aufgestellt und ausgerüstet. Ihre Anzahl
stieg nach und nach und im Jahre 1648 verteidigten die Stadt schon 11 Alt¬
städter und 10 Neustädter Bataillone. Im Rathaus beider Städte tagte täg¬
lich der Stadtrat und sicherte alles Notwendige. Am 30. Oktober griffen die
Schweden zum letzten Mal an und am 3. November begannen sie ihre Po¬
sitionen in der Richtung nach Brandeis and der Elbe zu räumen. Insgesamt
wurden 475 Personen verwundet und 219 getötet, unter ihnen waren 22
Tote und 79 Verwundete aus der Prager Neustadt.
Einen wichtigen Bestandteil der Verteidigung bildeten die Stadtwälle, die
die Bürger instandhalten sollten. Die mittelalterliche Befestigung der Pra¬
ger Städte aus der Zeit Karls
IV.
war schon baufällig und deshalb wurde ihr
Zustand zu einer der bedeutendsten Fragen schon zu Beginn des Dreißig¬
jährigen Krieges. Intensiver begann man die Wälle erst im Jahre 1639 zu
reparieren. Schließlich war es gerade die Tatsache,
dass
die Reparatur der
Wälle hinter dem Kapuzinerkloster auf der Burg nicht beendet war, für
die die Prager damit büßen
mussten, dass
die Schweden die Kleinseite er¬
oberten. Die Pflicht, die die Bürger unmittelbar betraf, bestand darin,
dass
sie den durchziehenden oder langfristig in der Stadt anwesenden Soldaten
die Unterkunft gewähren mussten. Außerdem leisteten ihnen die Bürger
Servicie - Verpflegungsgeld. Außer der Unterkunft waren die Bürger auch
verpflichtet, sich um Proviant für die Armee zu sorgen. Während des ge¬
samten Krieges lieferten die Prager Lebensmittel in das Proviantlager und
Brot, Fleisch und Bier den durchfahrenden oder in der Nähe von Prag un-
320
Zusammenfassung
tergebrachten Soldaten. Das größte Problem bildete Getreide. Im Mai 1644
machten die höchsten Steuereintreiber auf Grund der Kontributionsauszü¬
ge die Statthalterei darauf aufmerksam,
dass
die Prager Städte beinahe drei
Mal mehr als das gesamte Königreich abgegeben hatten und
dass
es daher
nicht verwunderlich war,
dass
die Beschwerden der Prager sich mehren.
Die Anwesenheit der Soldaten in der Stadt und der fremden Leute, die
durch die Stadt gingen, sowie der Einwohner aus der Umgebung, die in die
Stadt flüchteten, schärfte für die Bürger eine Reihe von Problemen, die mit
höherer Kriminalität verbunden waren. Die Prager Städte wurden auch vor
verschiedenen Epidemien, hauptsächlich der Pest, nicht verschont. In den
Archiven wurden Berichte über sie im Laufe des Dreißigjährigen Krieges
in den Jahren 1621, 1624, 1625, 1633, 1634, 1636, 1639, 1640 und 1643,
1649,1650 gefunden. Die Stadt musste sich auch um die kranken Soldaten
kümmern, die in den Prager Krankenhäusern behandelt wurden. Im Jah¬
re 1640 wurde ein Feldspital eingerichtet, doch die Soldaten wurden auch
weiterhin in den städtischen Krankenhäusern und sogar in Klöstern un¬
tergebracht.
Die Stadt hätte all diese hier beschriebenen Kriegsleiden nicht ohne gut
funktionierendes Handwerk, Gewerbe und Handel, die alle der Aufsicht
des Stadtrates unterstanden, aushalten können. Handwerk, Gewerbe und
Handel stagnierten jedoch trotz der ungünstigen Umstände nicht und
machten sich beim Kriegsbetrieb geltend. Die Stadt wurde zum Transport
der verschiedensten Dinge für das kaiserliche Heer ausgenutzt und meh¬
rere Handwerker machten sich bei den verschiedensten Armeeaufträgen
nützlich.
Die Prager Städte gingen aus dem Dreißigjährigen Krieg mit einer re¬
duzierten Einwohnerzahl, die auch von Epidemien, die Einfluss auf die
Entwicklung der Prager Bevölkerung nahmen, sowie von Emigration, der
Übersiedlung des kaiserlichen Hofes nach Wien und den Kriegsmühen
verursacht wurde, hervor. Vor allem diese Erfahrung führte die Verteidiger
von Prag dazu, ihr Eigentum gegen die Schweden zu verteidigen. Trotzt
aller Probleme, musste die Prager Städte auch gegen Ende des Krieges eine
nicht zu vernachlässigende Beute darstellen, wenn wir von ihrer Stellung
der Hauptstadt des böhmischen Königreiches und von der Tatsache abse¬
hen,
dass
sie wegen ihrer geographischen Lage für die kämpfenden Seiten
strategische Bedeutung hatten. Die Schweden gewannen nach der Erobe¬
rung der Kleinseite eine unvorstellbare Beute und die Tatsache,
dass
die
übrigen zwei Städte imstande waren, eine lange Belagerung auszuhalten,
bestärkte den Feind in dieser Meinung. Ohne Zweifel hatten die übrigen
321
Documenta
Pragensia Supplementa
III
(2012)
zwei Prager Städte, trotz aller Verluste während des Krieges und der schwe¬
dischen Belagerung ein genügendes Potential, dank dessen sie dann in der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts eine Periode der Wirtschaftskonjunk¬
tur erlebten, in der das Baugewerbe sich entfaltete und die Einwohnerzahl
stieg. Die Stagnation und die sich verschlechternde Lage in der Prager Ge¬
meindewirtschaft an der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert konnten da¬
her nicht bloß die Folge des Ständeaufstandes und des Krieges, sondern vor
allem der Verwaltungsmängel und der nicht entsprechenden zünftigen Er¬
zeugungsweise sein.
Das Bierverlegeramt der Prager Altstadt bis zum Jahr 1637
Das Bierverlegeramt der Prager Altstadt gehörte zu den dem Rat der
Stadt untergeordneten Ämtern, deren Existenz aus der Situation in der Alt¬
städter Verwaltung hervorging. Nach den Hussitenkriegen kam es zu wich¬
tigen Veränderungen zugunsten des Stadtrats, der in allen rechtlichen An¬
gelegenheiten der Bürger das entscheidende Wort hatte. Die Folge war ein
beträchtlicher Anstieg des Arbeitsumfangs, dessen Teile der Stadtrat In¬
stitutionen übergab, die als untergeordnete delegierte Ämter wirkten. Zu
ihnen gehörte auch das Bierverlegeramt, das an die Zunftorganisation der
Mälzer und Bierverleger anknüpfte.
In keinem der erhaltenen Dokumente findet man eine direkte Antwort
auf die Frage, wann das Amt ins Leben gerufen wurde. Die Angaben in der
Literatur gehen auseinander. Man kann sich jedoch wohl den Ansichten
anschließen, die annehmen,
dass
das Amt zu Beginn des 16. Jahrhunderts
entstanden ist, dies vor allem aufgrund des Zunftstatus aus dem Jahr 1512,
das im Gedenkbuch der Bierverleger zu finden ist. Hier wird zum ersten¬
mal die Wahl von acht Älteren Geschworenen mit einem Richter an der
Spitze erwähnt, hier wird die Rechtsbefugnis der Beamten festgelegt und
auch die Bewilligung erteilt, Bücher zu führen. Von Bedeutung ist auch
die Tatsache,
dass
diese Eintragung in Latein erfolgte, denn alle anderen
Eintragungen sind ausnahmslos in tschechischer Sprache verzeichnet. Seit
dem erwähnten Datum änderten sich während des ganzen untersuchten
Zeitabschnitts weder die Kompetenz noch die Art der Amtsführung.
Das Bierverlegeramt (im Tschechischen Achtmännersamt genannt) bil¬
deten meist acht Beamte, die vom Stadtrat gleichzeitig mit den Mitgliedern
des Zehnmännersamts, des Sechsmännersamts und den Ersten Älteren al¬
ler Altstädter Zünfte gewählt wurden. In dieser Funktion wechselten einige
der angesehensten und reichsten Bierverlegerfamilien ab, die an der Ver-
322
Zusammenfassung
waltung der Stadt durch ihre Mitgliedschaft in den Stadträten oder die Ar¬
beit in anderen Ämtern beteiligt waren.
Das Bierverlegergericht fand einmal wöchentlich, am Mittwoch, im Haus
des Ersten Älteren statt. Unter seine Machtbefugnis gehörten die Bierver¬
leger, Mälzer, Braumeister, Braugehilfen, Hilfskräfte, Schröter und Schank¬
wirte. Die acht Mitglieder des Bierverlegeramts waren Richter dieses de¬
legierten Gerichts, hatten aber gleichzeitig die Funktion von Zunftmeis¬
tern
inne.
Zu Ihren Pflichten gehörte es, mindestens zweimal jährlich,
nicht jedoch an Jahres- oder Gedenktagen, alle, die unter ihre Machtbefug¬
nis fielen, zusammenzurufen. Nach Einsetzung in ihr Amt wählten sie alle
Älteren Schrötermeister, Schankwirte, Altgesellen und Älteren Braumeis¬
ter, die mit einer Hilfs- und Polizeifunktion betraut waren. Das Gericht
stützte sich auf das Koldinsche Stadtrecht, es untersuchte Verstöße gegen
Verordnungen und Statuten, gegen die guten Sitten; den größten Anteil an
seiner Tätigkeit hatten Rechtsstreite gegen Schuldner. Hier hatte das Ge¬
richt eine große Befugnis - von 12 Kreuzern bis zu 350 Meißener Schock.
Das Achtmännergericht strafte mit Geldstrafen, Rügen oder mit dem Ent¬
zug der Gewerbeberechtigung.
Beim Bierverlegeramt wirkte ein ständiger Schreiber, der die Bücher
führte, Abschriften und Auszüge anfertigte, beim Einheben der Gerichts¬
kosten behilflich war und oft auch die Rolle eines Dolmetschers und Über¬
setzers spielte. Neben dem ständigen Schreiber waren im Amt meist noch
mehrere Hilfsschreiber beschäftigt.
Neben dem Schreiber wurde bei der Amtseinsetzung auch ein Diener an¬
geführt, dessen Pflichten nicht genau festgelegt waren. Manchmal werden
gleichzeitig zwei Diener angeführt, dies ohne Festlegung oder Auseinan¬
derhaltung ihrer Pflichten. Erst nach dem Jahr 1620 spricht man von einem
Ordnungsdiener und einem Amtsdiener.
Eine Vorstellung über den Arbeitsumfang der Bierverlegeramtskanzlei
ermöglichen Schriftstücke, die entweder in Abschriften im Gedenkbuch
der Bierverleger zu finden sind, oder in Abschriften im Archiv des Na¬
tionalmuseums oder im Staatlichen Zentralarchiv aufbewahrt werden. Es
handelt sich um schriftliche Mitteilungen, am häufigsten sind es an den
Stadtrat adressierte Suppliken. Die Buchführung hatte, wie wir nach Anga¬
ben, die erhaltenen Manuskripten entnommen werden können, zu beur¬
teilen in der Lage sind, ein hohes Niveau. Bis zum Jahr 1637 sind nur sie¬
ben Amtsbücher erhalten geblieben, die die Jahre 1466-1645 betreffen. Es
sind das Gedenkbuch der Bierverleger, ein Buch mit Gerichtsentscheidun-
323
Documenta
Pragensia Supplementa
III
(2012)
gen und fünf Manuale, die hauptsächlich Aufzeichnungen über die Ge¬
richtssitzungen enthalten.
Im Verlauf der weiteren Entwicklung kam es zu keinen wesentlichen Ver¬
änderungen, die Tätigkeit des Amts wurde gemeinsam mit den weiteren
delegierten Ämtern im Jahr 1783 eingestellt.
Das Beamtenverzeichnis des Bierverlegeramts
in Prager Altstadt (bis 1636)
Das Bierverlegeramt, das meistens acht Beamte bildeten, gehörte zum
System der Stadtratsämter, die im Verhältnis zum Stadtrat als unterge¬
ordnete, delegierte Ämter wirkten. In seiner Tätigkeit und Organisation
knüpfte es an die Zunftorganisation der Mälzer und Bierverleger an. Das
Bierverlegeramt entstand am Anfang des 16. Jahrhunderts aus den „Älte¬
ren Meistern" der Brauerzunft und verfügte über die Verwaltungs- und Ge¬
richtskompetenzen für Handwerker, Gesellen und Hilfskräfte aus dem Ge¬
biet der Bierbrauerei. Die Beamten stammten vor allem aus den Reihen der
reichsten Bierverlegerfamilien. Der Beitrag bietet einen Überblick über das
Beamtenverzeichnis der Jahre 1492 - 1635.
Materialien zu Jan Campanus
Vodňanský
im Prager Stadtarchiv
Ebenso wie in den meisten anderen böhmischen Städten war auch in Prag
im 16. und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts der Beruf des Stadt¬
schreibers eng mit dem Humanismus verbunden. Eine systematische Un¬
tersuchung der städtischen Kanzlei wird für diese Periode durch erheb¬
liche Lücken in den Archivalien der Prager Neustadt erschwert, so
dass
die Autorin des vorliegenden Beitrags auch auf Zufallsfunde in den ver¬
schiedensten schriftlichen Quellen angewiesen war. Aus den Aufzeichnun¬
gen geht es hervor,
dass
in der Kanzlei der Prager Neustadt ebenso wie
in anderen Kanzleien bekannte Persönlichkeiten tätig waren, die manch¬
mal durchaus andere als ihre erlernten Berufe ausübten. Es handelte sich
zum Beispiel um ehemalige Lehrer an den Stadtschulen, künftige oder ehe¬
malige Magister der Universität, bedeutende städtische oder Staatsbeam¬
te und sogar Dichter. Zu den letztgenannten zählte auch Jan Campanus
Vodňanský,
dem unsere kleine Edition von gefundenen Materialien gewid¬
met ist.
Campanus kam mit der Prager Neustadt erstmals 1598-1600 als Verwal¬
ter der dortigen Schule des Hl. Heinrich näher in Kontakt. 1606 wurde er
Propst im Allerheiligen-Kollegium und zu dieser Zeit setzte auch seine Tä¬
tigkeit in der Kanzlei der Neustadt ein, wo er als führender Schreiber wirk-
324
Zusammenfassung
te.
Aufgrund von Verleumdungen gab er die Schreiberstelle noch im sel¬
ben Jahr auf.
Dieses Ereignis wird im ersten Teil unserer Edition behandelt. In der er¬
halten gebliebenen Kopie eines Dokuments reagiert der Rat der Prager
Neustadt auf
Vodňanskýs
Kündigung der Schreiberstelle. Der Rat äußer¬
te darin den Wunsch, die gegenseitigen Beziehungen fortzusetzen. Campa¬
nus arbeitete aus materiellen Gründen als Stadtschreiber - so wie viele an¬
dere Magister an der Universität, die sich um eine Verbesserung ihrer Ein¬
künfte bemühten und deshalb als Ärzte, in der Seelsorge oder als Schreiber
tätig waren. Die Kopie des untersuchten Dokuments befindet sich im Her¬
renmanual der Prager Neustadt aus den Jahren 1606-1613; dieser Archiv¬
bestand enthält die Korrespondenz zwischen Stadtrat und Adeligen und
betrifft zudem auch die Angelegenheiten der Bürger und Stadtbewohner.
Der Text wurde in Teilen von Z. Winter veröffentlicht.
Auch der zweite Teil der Edition bezieht sich auf den Rat der Prager
Neustadt. Es handelt sich um ein Festgedicht von 1613, das anlässlich der
Turmknaufrestaurierung des Neustädtischen Rathauses verfasst wurde.
Die Gedenkschrift befindet sich im Archivbestand des Prager Stadtarchivs.
Das Papierblatt wurde zusammen mit anderen Urkunden und Gedenkge¬
genständen aus den Jahren 1589 bis 1878 im Turm des Rathauses in der
Prager Neustadt deponiert.
Die vollständige Abschrift des Festgedichts von Jan Campanus in neugo¬
tischer Kursive befindet sich zusammen mit den Kommentaren zur Vollen¬
dung des Bauvorhabens im Gedenkbuch des Neustädtischen Wirtschaft¬
samts (Sechs-Herren-Amt). Die Kommentare werden am Schluss der Edi¬
tion näher behandelt.
Die Matrikel der St. Heinrichskirche 1584-1600
als eine Demographiequelle
Die älteste überlieferte Prager Matrikel gehört zur utraquistischen Pfarr¬
kirche St. Heinrich in einem Neustädter Viertel Prags. Im Jahre ihrer
Gründung war es bei uns nicht üblich Matrikeln zu führen. Die mit neugo¬
tischer Kursivschrift und tschechisch geschriebene Geburtsmatrikel bein¬
haltet im Ganzen 1811 Eintragungen mit den Geburtsangaben. Die Daten
richten sich nach dem Kirchenkalendarium. 851 Eintragungen betreffen
die Taufe von Mädchen, 859 die Taufe von Knaben, aus 100 Eintragungen
lässt sich das Geschlecht des Kindes nicht erkennen, und einmal wurde ein
Erwachsener getauft. Unter den Angaben findet man 26 Zwillinge, 13 un¬
eheliche Kinder und 4 Findelkinder. Die Matrikel gibt zwischen 1585-1592
325
Documenta
Pragensia
Supplemente
III
(2012)
im Durchschnitt 210 Täuflinge pro Jahr an, als sie ohne Unterbrechung
geführt wurde. Die meisten Kinder wurden im März und April und dann
von August bis Dezember geboren. In der Matrikel erscheinen 37 weibliche
Vornamen (am häufigsten Anna 27,9 %,
Kateřina
12 %, Lidmila 11,8 %)
und 61 männliche Vornamen (Jan 33,7 %,
Václav
10 %,
Jiřík
5,4 %).
Die Auswahl der Vornamen wurde von den Namen der Heiligen, die im
Kalendarium
nahe am Geburts- oder Taufdatum des Kindes lagen, sehr be-
einflusst. Nur 3 % der Täuflinge wurden nach den Eltern und 1 % nach dem
Besitzer des Hauses, wo die Familie lebte, benannt.
Einfache Matrikeleintragungen führen keine Geburtsdaten, nur Taufda¬
ten, den Namen des Täuflings und Angaben über die Eltern. Bei 1811 Ein¬
tragungen wurde die Mutter nur neunundsiebzigmal genannt, beide El¬
tern sind nur zweimal angeführt, Paten und Patinnen nur dreimal. Es wur¬
den nur 145 Elternberufe näher bekannt. Meistens waren es die Handwer¬
ker und Händler. Die Matrikel enthält auch Angaben über 377 Häuser der
Pfarrgemeinde. Aus der Matrikel lässt sich bestimmen,
dass
drei bis vier
Mieterfamilien in einem Haus wohnten. Für die bessere Ausnutzung des
Materials der Matrikeln wird es nötig sein, sie mit den anderen Quellen,
hauptsächlich mit den verschiedenen Typen von Stadtbüchern, zu verglei¬
chen.
Die Bewohner der Prager Neustadt an der Jahreswende 1585/86
Die Autorin stellt eine neu entdeckte Quelle aus dem Bestand des Archivs
der Hauptstadt Prag vor - ein bisher unbekanntes Verzeichnis der Bewoh¬
ner der Prager Neustadt aus der Zeit von Oktober 1585 bis Januar 1586.
Das Verzeichnis wurde auf Grund eines Landtagsbeschlusses von 1585 zu
Gesinde und Untertanen erstellt und sollte die nicht vollberechtigte Neu¬
städter Bevölkerung erfassen.
Die eigentliche Evidenz wurde nach Herkunftsort und im Besitz dieser
Personen befindlicher Papiere in vier Teile unterteilt und erfasste in der
Neustadt insgesamt 2601 Bewohner. Es handelte sich um Vertreter der ver¬
schiedensten Handwerke, die überwiegend aus Böhmen stammten. Nur ca.
9 % waren aus anderen Ländern oder aus anderen Regionen der böhmi¬
schen Kronländer zugewandert (die Hälfte von ihnen aus deutschsprachi¬
gen Gebieten). Bei einem Vergleich dieses Verzeichnisses mit der Evidenz
des vollberechtigten Neustädter Bürgertums wird deutlich,
dass
die Positi¬
on des tschechischen Elements hier schwächer war, denn von den neu an¬
genommenen Bürgern bildeten Deutsche und andere Nationalitäten be¬
reits 22 %.
326
Zusammenfassung
Die Prager Neustädter Bürgerinnen und die Gegenreformation
Die Studie thematisiert die Frage der Prager Neustädter Bürgerinnen und
die Gegenreformation. Die Autorin hat neben den schon lange bekannten
Bücher von Dekreten der katholischen Reformationskommission noch ei¬
nen weiteren Einband für die Neustadt der Jahren 1627 bis 1629 im Stadt¬
archiv gefunden. Die Analyse dieser Dekrete erwies sich als sehr informa¬
tiv für die Frage, mit welcher Bereitschaft und in welcher Frist die Neustäd¬
ter Bürger und Bürgerinnen mindestens formell den katholischen Glauben
angenommen haben.
Die Bemühungen der Rekatholisierungskommission dauerte nach dem
Rekatholisierungsentscheid des Jahres 1624 eine ziemlich lange Zeit. Dies
wurde dadurch verursacht,
dass
auch die höchsten Repräsentanten der
Stadt - die Ratsmitglieder - den Glaubenswechsel ohne jeden Eifer akzep¬
tierten. Zu jedem Schritt gegen die protestantischen Mitbürger mussten sie
durch eine Kette von Dekreten der Kommission auch mit Strafdrohungen
gezwungen werden.
Der Tradition nach sollten die Ehefrauen den Männern in der Konfessi¬
on folgen. Dies vertraten auch die böhmischen Humanisten des späten 16.
Jahrhunderts (Jan Kocin). Die Praxis sah allerdings anders aus. Besonders
Frauen blieben sehr gerne bei dem Glauben ihrer Vorfahren. Die Männer
konvertierten also entweder formell zum Katholizismus (die Kommissi¬
on beklagt die mangelnde Bereitschaft der neuen Katholiken, etwas mehr
als nur das Notwendigste und das auch nur gleich nach der Konversion zu
machen), oder emigrierten auch und ließen die Frauen in Prag, wo sie sich
um das Eigentum und Geschäft der Familie kümmerten. Die Frauen blie¬
ben aber protestantisch, ähnlich wie auch eine Reihe der Frauen der Kon¬
vertiten - u.a. auch der neukatholischen Neustädter Ratsherren.
Das Hauptziel der Rekatholisierungskommission war in keinem Fall,
die Bürger zur Emigration zu zwingen, und besonders nicht zu dieser ehe¬
lich geteilten Emigration, sonder die allgemeine Konversion zum Katho¬
lizismus. „Der Mann sollte konvertieren und seine Frau sollte ihn folgen"
- dies war die Vorstellung der Kommission. Die Subjektivität des konfes¬
sionellen Bekenntnisses blieb aber bei den Prager Frauen sehr hoch. Sie
waren manchmal selbständige Krämerinnen oder Handwerkerinnen, die
auch neben dem Ehemann mit dem eigenen Eigentum Geschäfte machten.
Und die Konfession war, besonders für die hochmütigen Frauen der Patri¬
zier, auch ein personenbezogenes Geschäft. Das einzige, was der Rekatho¬
lisierungskommission nach allen erfolgslosen amtlichen Überzeugungs¬
gesprächen mit den hartnäckigen Protestanten blieb, waren Berufsverbote
327
Documenta
Pragensia
Supplemente
III
(2012)
für die Konversionsverweigerer und Verweigerinnen. Als auch das wenig
half, wurde auch den schon konvertierten Männern wegen ihrer Ehefrau¬
en die Berufsausübung verboten. Erst unter diesen Bedingungen sind auch
die letzten Frauen der Ratsherren mindestens formell Ende 1628 zum Ka¬
tholizismus konvertiert.
Die Biereinfuhr in die Prager Adelspaläste
in dem 16. und 17. Jahrhundert
(Die Prager Bierverleger und ihr Kampf mit dem Konkurrenzbier)
Der Beitrag verfolgt den Konkurrenzkampf einer der Prager Schlüsselge¬
werbe - der Biererzeugung - mit der Biereinfuhr nach Prag aus den Adels¬
dominien oder aus den Landstädten. Die ersten Streitigkeiten dieser Art
erschienen in Prag schon am Ende des 15. Jahrhunderts, im 16. Jahrhun¬
dert entstanden schon bedeutende Schwierigkeiten mit dem Rohstoffein¬
kauf und mit dem Bierabsatz. Die Prager Bierverleger, die bis zu dieser Zeit
das Bier in eine Reihe der
Örter
in Böhmen lieferten, mussten den Lokal¬
erzeugern weichen. Seit der Hälfte des 16. Jahrhunderts begannen die Ade¬
ligen und die Geistlichkeit in die Prager Residenzen das Bier aus den eige¬
nen Patrimonien einzuführen. Gleichzeitig stieg die Biereinfuhr aus den
Landstädten Rakonitz, Saaz, Görkau, Schlan, Freiberg u. ä. Der intensivste
Kampf führten die Prager Bierverleger gegen die Biereinfuhr in der 2. Hälf¬
te des 16. Jahrhunderts, setzten ihn natürlich auch im 17. Jahrhundert fort.
Das einzige, was sie erreichten, war das Dekret aus dem Jahr 1579, welches
die Einfuhr, mit Ausnahme der Häuser, die auf die fremden Biere das
Pri¬
vilegium
hatten, verbot. Die Menge des eingeführten Biers wuchs deswe¬
gen immer weiter, während das Prager Bier an seiner Qualität verlor. Im
17. Jahrhundert wurden zu den Beschwerdeschriften Personenverzeichnis¬
se der Adeligen und der Geistlichen, die in Prag unrechtmäßig das Bier
ausschenkten, beigelegt. Laut Verzeichnis aus dem Jahr 1705 wurden nach
Prag jährlich 7 168 Bierfässer gebracht, was einem Drittel der Produktion
der Altstädtischen Bierverleger glich. Die Adeligen konkurrierten damals
leicht den ökonomisch passiven Städten, weil sie billige Rohstoffe und un¬
bezahlte Fronarbeiten auf ihren obrigkeitlichen Gütern ausnützten.
Die Biereinfuhr aus den nicht untertänigen Landstädten verlor in die¬
ser Zeit schon an Bedeutung, es handelte sich nur um Zehner der Fässer.
Die Situation der Prager Bierbrauerei komplizierten auch die nicht ent¬
sprechenden Zunftbeziehungen und begrenzten Maßnahmen. Zur Verbes¬
serung kam es - wenigstens teilweise - erst in den dreißiger Jahren des 18.
Jahrhunderts.
328
Zusammenfassung
Die Verwaltung der Hauptstadt Prag nach 1945
Dieser Beitrag verfolgt die Entwicklung der Verwaltung der Hauptstadt
Prag in der Zeit von 1945 bis 1983. In diesem Zeitabschnitt kann man eini¬
ge Entwicklungsetappen verfolgen: 1) Mai - August 1945,2) August 1945
- Februar 1948, 3) Februar 1948 - März 1949, 4) 1. April 1949 - 17. Mai
1954, 5) 17. Mai 1954 - 30. Juni 1960,6) 1. Juli 1960 - 30. November 1967,
7) 30. November 1967 - April 1983.
Die ersten illegalen Nationalausschüsse entstanden in Prag schon wäh¬
rend des Krieges. In den Tagen des Prager Aufstandes entstanden insge¬
samt 55 revolutionäre Nationalausschüsse ohne feste Organisationsord¬
nung. Nach der Herausgabe der Regierungsverordnung Nr. 4/1945 GB1.
mit Wirkung vom 9. 5. 1945 wurden 13 örtliche Nationalausschüsse ge¬
schaffen, deren Tätigkeit der Revolutionsprimator (Oberbürgermeister)
mit seinem Stellvertreter koordinierte. Die Situation in Prag regelte die
Regierungsverordnung Nr. 46/1945 GB1. mit Wirkung vom 27. 8. 1945,
auf deren Grundlage der Zentrale Nationalausschuss der Hauptstadt Prag
(ZNA)
geschaffen wurde. Dieser Ausschuss hatte die Kompetenz der ört¬
lichen und Kreisnationalausschüsse und seine Mitglieder wurden von der
Regierung ernannt. Mit Hilfe der Plenarsitzung, des Rates, des Präsidiums
(Primator und Stellvertreter) und des Primators leistete er seine Arbeit.
Den Apparat bildete auch weiterhin der vorrevolutionäre Magistrat, früher
ein Organ mit großer Befugnis. Der Ausschuss wurde auf der Grundlage
der Wahlen in die Gesetzgebende Versammlung im Juni 1946 erneuert. Im
darauffolgenden Jahr wurden 20 Stadtbezirke geschaffen.
Nach Beendigung der Regierungskrise im Februar 1948 wurden Verän¬
derungen auch in der Prager Stadtverwaltung vollzogen. Der Magistrat
wurde in Referate, Ressorts und Abteilungen umgebildet. Grundlage der
neuen Organisation wurde die Verfassung des 9. Mai. Vom 1. April 1949 an
kam es zu weiteren Änderungen im Zusammenhang mit dem Gesetz über
die Bezirksordnung. Laut Regierungsverordnung Nr. 76/1949 GB1. leiste¬
te der Zentrale Nationalausschuss auf dem Gebiet der Hauptstadt die Ar¬
beit im Bezirksrahmen. Bei dieser Gelegenheit wurde die Stadt in 16 Stadt¬
bezirke aufgeteilt, in denen die Stadtbezirksnationalausschüsse die Arbeit
von Kreis- und Ortsnationalausschüssen leisteten. 1951 wurde beim Zen¬
tralen Nationalausschuss die Funktion des Zentralsekretärs eingerichtet,
der den Primator als dienstlicher Vorgesetzter des Apparates vertrat. Im
Herbst 1953 übernahm die Regierung die Leitung der Nationalausschüsse,
die sich nun an der Lösung der breitesten Aufgaben der staatlichen Verwal-
329
Documenta
Pragensia Supplementa
III
(2012)
tung
beteiligen sollten. Die ersten Wahlen für den Zentralen Nationalaus-
schuss fanden am 16. 5. 1954 statt. Jetzt begann man konsequent die Na¬
tionalausschüsse als Organe der Staatsmacht von ihren Exekutivorganen
- den Organen der staatlichen Verwaltung zu unterscheiden. Mit wach¬
sender Kompetenz des Zentralen Nationalausschusses kam es in den Jah¬
ren 1956-1960 zur Dezentralisierung und zur Verschiebung der Befugnis
und der Verantwortung auf die Stadtbezirksnationalausschüsse. Der Pro-
zess der Verstärkung der Befugnisse der Nationalausschüsse hatte seinen
Höhepunkt mit dem Gesetz Nr. 65/1960 GBL, das die Veränderungen in
der Anordnung und in den Methoden der Arbeit mit sich brachte. Das Ter¬
ritorium der Stadt bildete eine selbständige Einheit, die in 10 Stadtbezirke
aufgeteilt war. Das Organ der Staatsmacht und der Verwaltung wurde seit
dem 12. 6. 1960 der Nationalausschuss der Hauptstadt Prag
(NAP).
Den
Apparat bildeten die Abteilungen und Gruppen, die zu unterstützenden
Bestandteilen des Rates wurden. Die Aufgabe der Plenarsitzung wuchs,
Exekutivorgan war weiterhin der Rat mit allgemeiner Wirksamkeit.
In Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Vervollkommung des Sys¬
tems der planmäßigen Leitung zeigte sich die Notwendigkeit, ein Gesetz
über die Hauptstadt Prag auszuarbeiten, welches eine neue Organisation
der Leitung des Nationalausschusses der Hauptstadt Prag geben würde.
Das Gesetzt Nr. 111/1967 GBl. über die Hauptstadt Prag festigte die Stel¬
lung der Hauptstadt und ihrer Nationalausschüsse. In die Kompetenz des
Nationalausschusses der Hauptstadt Prag wurden die gesamtgesellschaftli¬
chen leitenden Arbeiten und in die Kompetenz der Stadtbezirksnational¬
ausschüsse Angelegenheiten der direkten Zusammenarbeit mit den Bür¬
gern gegeben. Das Territorium der Stadt wurde um 21 Nachbargemein¬
den erweitert, deren Ortsnationalausschüsse erhalten blieben und die von
den zugehörigen Stadtbezirken geleitet wurden. Der Nationalausschuss
der Hauptstadt Prag hatte nun einen breiteren Wirkungskreis als die Be¬
zirksnationalausschüsse.
1969 wurde dem Rat auf der 26. Plenarsitzung auferlegt, die Vorlage eines
neuen Gesetzes über auszuarbeiten, das die neue föderative Gestaltung
der Tschechoslowakei und die Stellung Prags in ihr zum Ausdruck brin¬
gen würde. Diese Vorlage wurde in den folgenden Jahren überwertet, und
mit der Mitarbeit an ihr wurde das Organisationsressort des National¬
ausschusses der Hauptstadt Prag betraut. Bis zum Ende der siebziger Jah¬
re kam es zu keinen wesentlichen Änderungen mit Ausnahme des Jahres
1974, als 30 Gemeinden aus den Kreisen Prag-Ost und Prag-West einge¬
gliedert wurden. Auf der Grundlage der Veränderungen und Maßnahmen,
330
Zusammenfassung
die die Änderungen betreffen, und der Maßnahmen der Nationalausschüs¬
se von 1982 und 1983 wurde eine neue Organisationsordnung erarbeitet,
die die Prinzipien der Beziehungen auf der Stufe der Prager Nationalaus¬
schüsse festgelegt.
Hauptquelle für die neueste Geschichte der Verwaltung der Hauptstadt
Prag sind die Protokolle der Plenarsitzungen und der Ratsversammlungen
des Nationalausschusses der Hauptstadt Prag, im Archiv der Hauptstadt
Prag hinterlegt. Dieser Beitrag verfolgte nur die grundlegenden Verwal¬
tungsänderungen, jedoch enthalten die erwähnten Protokolle ein reiches
Material, das die Tätigkeit des Nationalausschusses der Hauptstadt Prag als
leitendes Organ, die Organisation der Wirtschaft, die von den Prager Na¬
tionalausschüssen geleitet wird, und die Organisation der kulturellen und
medizinischen Institute und Einrichtungen dieser Nationalausschüsse do¬
kumentiert.
Verwaltungstechnische und organisatorische Veränderungen im Na-
tionalausschuss der Hauptstadt Prag in den Jahren 1960-1985
Man kann die letzen fünfundzwanzig Jahre in der Verwaltung der Stadt
Prag als eine Periode der Stabilisierung charakterisieren, in der es schon
nicht mehr zu so komplizierten Veränderungen kam, wie in den vorange¬
gangenen Jahren. Die sechziger Jahre waren mit ihren gesetzlichen Ma߬
nahmen eine Vorbereitung für die Entfaltung der Stadt in den siebziger
Jahren.
Ein grundlegender Markstein in der Verwaltung der vergangenen fünf¬
undzwanzig Jahre war das im Jahr 1960 verabschiedete Grundgesetz (die
Verfassung) sowie die sich aus ihm ergebenden gesetzlichen Maßnahmen,
und ferner die Gesetze über die Nationalausschüsse aus dem Jahr 1967 mit
Ergänzungen aus den Jahren 1982 und 1983.
Am 12. 6. 1960 wurde der ehemalige Zentrale Nationalausschuss der
Hauptstadt Prag durch ein neues städtisches Zentralorgan der staatlichen
Macht und Verwaltung für das gesamte Stadtgebiet mit der Stellung eines
Bezirksnationalausschusses - durch den
Národní výbor hlavního města
Prahy (Nationalausschuss
der Hauptstadt Prag - Abkürzung NVP) - er¬
setzt. Diese Veränderung bedeutete den Gipfelpunkt des Prozesses der Er¬
weiterung des Wirkungsbereichs der Nationalausschüsse, der Erweiterung
ihrer Rechtsbefugnisse in allen Bereichen, sowie der Stärkung der Stellung
ihrer Mitglieder, die von nun an als Abgeordnete bezeichnet werden. Das
Stadtgebiet wurde in zehn Stadtviertel eingeteilt, die von den Stadtbezirks¬
nationalausschüssen
(Obvodní národní výbory
-
ONV)
verwaltet werden.
331
Documenta
Pragensia
Supplemente
III
(2012)
Die innere Struktur des Nationalausschusses der Hauptstadt Prag hatte fol¬
gende Gliederung: die Plenarversammlung als gewähltes Organ, der Rat
(mit dem Primator [Oberbürgermeister] an der Spitze, mit seinen Vertre¬
tern und dem Sekretär) als Vollzugsorgan, die einzelnen Kommissionen
mit Leitungs- und Entscheidungsbefugnis, und schließlich der Apparat des
Nationalausschusses mit seinen Sektionen und Abteilungen als Hilfsorga-
nen.
Der Schlusspunkt hinter den Maßnahmen zur Vervollkommung des Sys¬
tems der planmäßigen Leitung war das Gesetz über die Hauptstadt Prag
Nr. 111/67, das eine neue Organisation der Leitung brachte und die Vor¬
aussetzungen für die Ausübung der staatlichen Macht und Verwaltung ver¬
besserte. Die Unerlässlichkeit dieser Regelung ging aus den großen Aufga¬
ben des Aufbaus der Hauptstadt im Zusammenhang mit ihrer ganzstaat¬
lichen Bedeutung hervor. In das Rechtsbefugnis des Nationalausschus¬
ses der Hauptstadt Prag wurden gewisse Plan- und Leitungsarbeiten von
großer Bedeutung für die ganze Gesellschaft einbezogen. Prag wurde zu
einer selbständigen territorialen Einheit und sein Nationalausschuss hatte
nicht mehr den Charakter eines Bezirksnationalausschusses, sondern wur¬
de zu einer von der Regierung direkt geleiteten Institution. Gleichzeitig lei¬
tet und kontrolliert dieser Nationalausschuss die Stadtbezirksnationalaus¬
schüsse der einzelnen Stadtviertel.
Seit dem Jahr 1960 kam es auch zu mehreren territorialen Veränderun¬
gen. In diesem Jahr wurden an Prag zwei Gemeinden und Teile weiterer
zehn benachbarter Gemeinden angegliedert. Im Jahr 1968 wurden in das
Gebiet Prags, und zwar der Stadtviertel Prag 4, 5, 6, 8, 9 und 10, weitere
21 Gemeinden aus den Kreisen Prag-West und Prag-Ost einbezogen. Im
Zusammenhang mit dieser Erweiterung des Territoriums der Stadt tauch¬
te die Frage auf, wie man in diesen Gemeinden die Ausübung der staatli¬
chen Verwaltung sicherstellen könnte, ohne das Niveau der Befriedigung
der Interessen der dort lebenden Menschen zu beeinträchtigen. Deshalb
wurden in diesen Gemeinden die bisherigen örtlichen Nationalausschüs¬
se
(Místní národní výbory
-
MNV)
belassen und der Leitung der entspre¬
chenden Stadtbezirksnationalausschüsse der einzelnen Stadtviertel unter¬
gestellt. Die gleiche Regelung wurde auch im Jahr 1974 angewandt, als an
Prag weitere 31 Gemeinden aus den benachbarten Kreisen angegliedert
wurden.
Am 27. Oktober 1968 verabschiedete die Nationalversammlung das Ver¬
fassungsgesetz über die tschechoslowakische Föderation. Die Hauptstadt
wurde nun zum Sitz sowohl der Föderativorgane als auch der Zentralor-
332
Zusammenfassung
gane
der Tschechischen Sozialistischen Republik. Deshalb wurde im Jahr
1969 der Rat des Nationalausschusses der Hauptstadt Prag beauftragt, ei¬
nen neuen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der die veränderte Stellung der
Stadt widerspiegeln sollte. Der Entwurf sollte alle neuen Tatsachen ausdrü¬
cken und präzisieren, und die Mängel beseitigen, die aus der Stellung Prags
als Hauptstadt der Föderation hervorgingen. Der Entwurf wurde jedoch
nicht genehmigt, er wurde in den nachfolgenden Jahren erneut in Angriff
genommen und an seiner endgültigen Fassung arbeitet auch ein Teil des
Apparats des Nationalausschusses der Hauptstadt Prag mit.
Die Veränderungen in der Gesellschaft in den Krisenjahren 1968 und
1969 fanden ihnen Widerhall auch in der Verwaltung der Hauptstadt; es
kam zu Veränderungen in den Reihen der gewählten Organe und auch im
Apparat des Nationalausschusses. Die in Hinblick auf die Föderation not¬
wendigen Ergänzungen brachte im Jahr 1970 die neue Geschäftsordnung
der Plenarversammlung sowie eine Reihe weiterer Maßnahmen im Verlauf
der folgenden Jahre. Diese Veränderungen wurden zu Beginn der achtzi¬
ger Jahre einer Analyse unterworfen,.die zum Ausgangspunkt einer Rei¬
he weiterer Maßnahmen in den Jahren 1982 und 1983 wurde. Diese Ma߬
nahmen sollten die Stellung der Nationalausschüsse stärken, die Stellung
der Abgeordneten unterstützen und die Aufgabe der gewählten Organe
hervorheben. Im Jahr 1983 wurde eine neue Organisationsordnung des
Nationalausschusses genehmigt, die diese Veränderungen legalisierte. Es
kam so tatsächlich zu einer Stärkung der Rechte der Abgeordneten und zu
einer Präzisierung ihrer Pflichten gegenüber ihren Wählern. Die Anzahl
der Abgeordneten und ihrer Wahlkreise zeigt seit den sechziger Jahren
eine ständig steigende Tendenz. Die Entwicklung setzt die Priorität ganz¬
gesellschaftlicher Gesichtspunkte in der Arbeit der Nationalausschüsse
Prags und eine engere Zusammenarbeit mit den Wählern voraus.
Verzeichnis der Räte des Zentralen Nationalausschusses
der Hauptstadt Prag und des Nationalausschusses
der Hauptstadt Prag aus den Jahren 1945-1981
Diese Arbeit untersucht die neueste Zeit in der Entwicklung einer be¬
deutenden Verwaltungsinstitution - des Prager Stadtrats. 1945 wurde auf
Grundlage der Regierungsverordnung Nr. 44/1945 GB1. der Zentrale Na-
tionalausschuss der Hauptstadt Prag mit Wirkung der Orts- und Kreisna¬
tionalausschüsse eingerichtet. Der erste Rat wurde von der Regierung er¬
nannt, in ihm waren alle politischen Parteien vertreten, und von seiner
Stellung her knüpfte er an die Vorkriegszeit an. Den Rat bildeten der Pri-
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Documenta
Pragensia Supplementa
III
(2012)
mator (Oberbürgermeister), 7 Stellvertreter (Präsidium) und 24 ande¬
re Mitglieder. Im Juni 1946 wurde der Zentrale Nationalausschuss auf
Grundlage der Wahlergebnisse für die Gesetzgebende Versammlung er¬
neuert. Der neue Rat wurde am 1. 7. 1946 berufen. Er bereitete die Un¬
terlagen für die Plenarsitzung des Zentralen Nationalausschusses vor und
entschied fast über alles, was zur Kompetenz dieses Ausschusses gehör¬
te. Nach dem Februar 1948 wurde der Ausschuss neu geordnet. Die Zahl
der Mitglieder sank auf 24. Die neue Organisation wurde durch das Ge¬
setz Nr. 76/1949 GB1. berichtigt, welches am 1. 4. 1949 in Kraft trat und
die Zweigleisigkeit der staatlichen Verwaltung beseitigte. Den Rat bildeten
der Primator, die Stellvertreter und die Referenten, durch deren Vermitt¬
lung der Rat arbeitete und die Tätigkeit des Zentralen Nationalausschus¬
ses leitete. Laut Gesetz über die Bezirksordnung wurde die Hauptstadt Be¬
standteil des Prager Bezirks, aber die Bezirksverwaltung auf dem Territori¬
um von Prag wurde vom Zentralen Nationalausschuss ausgeübt. Laut Ver¬
fassungsgesetz vom 16. 9. 1953 (Nr. 81 GB1.) übernahm die Regierung die
Leitung der Nationalausschüsse, und es wurden Vorschläge für neue Ge¬
setze erarbeitet. Der Zentrale Nationalausschuss wurde der Regierung un¬
terstellt und auf die Stufe der Bezirksnationalausschüsse gestellt. Die ersten
Wahlen fanden am 16. 5.1954 statt. Der Rat hatte insgesamt 17 Mitglieder
und war das wichtigste Exekutivorgan des Ausschusses. Das Gesetz brach¬
te auch Veränderungen in der Organisation der Arbeit des Rates, und das
frühere Referenten-System wurde durch die kollektive Entscheidung der
Körperschaft ersetzt. Eine weitere Veränderung brachte die Reorganisation
vom Jahre 1958. Der Rat leitete nun alle wirtschaftlichen und Finanzorga¬
nisationen, er wurde der Regierung und der Plenarsitzung unterstellt, und
die Zahl der Mitglieder wuchs. Allmählich vergrößerte sich die Kompetenz
des Zentralen Nationalausschusses und des Rates, so
dass
sie in neue Ver¬
waltungsänderungen im Jahre 1960 mündete. Seit dem 12. 6. 1960 wurde
zum Organ der Staatsmacht und Verwaltung auf dem Gebiet der Stadt der
Nationalausschuss der Hauptstadt Prag. Außerordentliche Bedeutung hat¬
te dann das Gesetz über die Hauptstadt Prag Nr. 111/1967 GBL, welches
an das Gesetz vom 29.6.1967 über die Nationalausschüsse anknüpfte und
von der spezifischen Stellung Prags als Hauptstadt der
ČSSR
ausging. Den
Rat bildeten der Primator, die Stellvertreter, der Sekretär und weitere Mit¬
glieder, die aus den Reihen der Abgeordneten gewählt wurden. Der Rat ist
Exekutivorgan mit allgemeiner Wirkung und organisiert und vereint die
Erfüllung der Aufgaben des Nationalausschusses auf allen Gebieten. Das
Gesetz betonte die koordinierende Funktion des Rates bei der Leitung der
334
Zusammenfassung
Tätigkeit der Abteilungen des Nationalausschusses. Weitere Veränderun¬
gen brachte das folgende Jahr. Prag wurde zur Hauptstadt des föderativ ge¬
ordneten Staates, und es war notwendig, diese Stellung im Gesetz zu veran¬
kern. Die Vorschläge für das neue Gesetz wurden auf den Plenarsitzungen
behandelt. Im Rahmen der Veränderungen in der organisatorischen Struk¬
tur im Jahre 1971 wurden Veränderungen auch im Rat vollzogen, welcher
erweitert wurde, und es wurde der andere Stellvertreter ernannt. In den
folgenden Jahren kam es zu keinen größeren Änderungen. Wie aus dem
vorangestellten Text und aus beiden Anlagen hervorgeht, wurden die be¬
deutendsten Veränderungen an der Schwelle der vierziger zu den fünfziger
Jahren in Zusammenhang mit den gesamtgesellschaftlichen Wandlungen
nach dem Februar 1948 durchgeführt. Weitere bedeutende Änderungen
brachten die sechziger Jahre, als die leitende Rolle des Nationalausschusses
der Hauptstadt Prag weiter wuchs.
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