Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen: welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Friedrich Brandenburg-Bayreuth, Markgraf 1711-1763 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1741
Beschreibung:[8] Bl.

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!