Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen: welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
[S.l.]
1741
|
Beschreibung: | [8] Bl. |
Internformat
MARC
LEADER | 00000nam a2200000 c 4500 | ||
---|---|---|---|
001 | BV040748209 | ||
003 | DE-604 | ||
005 | 00000000000000.0 | ||
007 | t | ||
008 | 130213s1741 |||| 00||| ger d | ||
035 | |a (OCoLC)828802532 | ||
035 | |a (DE-599)BVBBV040748209 | ||
040 | |a DE-604 |b ger |e rakwb | ||
041 | 0 | |a ger | |
049 | |a DE-29 | ||
100 | 0 | |a Friedrich |c Brandenburg-Bayreuth, Markgraf |d 1711-1763 |e Verfasser |0 (DE-588)118535641 |4 aut | |
245 | 1 | 0 | |a Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen |b welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741 |
246 | 1 | 0 | |a Friedrich Markgraf insgesamt Kanzlei tun |
264 | 1 | |a [S.l.] |c 1741 | |
300 | |a [8] Bl. | ||
336 | |b txt |2 rdacontent | ||
337 | |b n |2 rdamedia | ||
338 | |b nc |2 rdacarrier | ||
999 | |a oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-025727999 |
Datensatz im Suchindex
_version_ | 1804150070269968384 |
---|---|
any_adam_object | |
author | Friedrich Brandenburg-Bayreuth, Markgraf 1711-1763 |
author_GND | (DE-588)118535641 |
author_facet | Friedrich Brandenburg-Bayreuth, Markgraf 1711-1763 |
author_role | aut |
author_sort | Friedrich Brandenburg-Bayreuth, Markgraf 1711-1763 |
author_variant | f |
building | Verbundindex |
bvnumber | BV040748209 |
ctrlnum | (OCoLC)828802532 (DE-599)BVBBV040748209 |
format | Book |
fullrecord | <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>01628nam a2200253 c 4500</leader><controlfield tag="001">BV040748209</controlfield><controlfield tag="003">DE-604</controlfield><controlfield tag="005">00000000000000.0</controlfield><controlfield tag="007">t</controlfield><controlfield tag="008">130213s1741 |||| 00||| ger d</controlfield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)828802532</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-599)BVBBV040748209</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-604</subfield><subfield code="b">ger</subfield><subfield code="e">rakwb</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-29</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Friedrich</subfield><subfield code="c">Brandenburg-Bayreuth, Markgraf</subfield><subfield code="d">1711-1763</subfield><subfield code="e">Verfasser</subfield><subfield code="0">(DE-588)118535641</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen</subfield><subfield code="b">welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741</subfield></datafield><datafield tag="246" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Friedrich Markgraf insgesamt Kanzlei tun</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">[S.l.]</subfield><subfield code="c">1741</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">[8] Bl.</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">n</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">nc</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="999" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-025727999</subfield></datafield></record></collection> |
id | DE-604.BV040748209 |
illustrated | Not Illustrated |
indexdate | 2024-07-10T00:33:04Z |
institution | BVB |
language | German |
oai_aleph_id | oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-025727999 |
oclc_num | 828802532 |
open_access_boolean | |
owner | DE-29 |
owner_facet | DE-29 |
physical | [8] Bl. |
publishDate | 1741 |
publishDateSearch | 1741 |
publishDateSort | 1741 |
record_format | marc |
spelling | Friedrich Brandenburg-Bayreuth, Markgraf 1711-1763 Verfasser (DE-588)118535641 aut Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741 Friedrich Markgraf insgesamt Kanzlei tun [S.l.] 1741 [8] Bl. txt rdacontent n rdamedia nc rdacarrier |
spellingShingle | Friedrich Brandenburg-Bayreuth, Markgraf 1711-1763 Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741 |
title | Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741 |
title_alt | Friedrich Markgraf insgesamt Kanzlei tun |
title_auth | Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741 |
title_exact_search | Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741 |
title_full | Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741 |
title_fullStr | Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741 |
title_full_unstemmed | Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741 |
title_short | Wir Friederich, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg ... entbieten allen und jeden Unsern lieben Getreuen ... Unsere Gnade und alles Gutes und fügen ihnen insgesammt, besonders aber denen unter ihnen, welche bey Unserer Canzley, Gerichten, Aemtern ... mit Expeditionen, advociren ... zu thun haben, ingleichen allen Notariis publicis &c zu wissen |
title_sort | wir friederich von gottes gnaden marggraff zu brandenburg entbieten allen und jeden unsern lieben getreuen unsere gnade und alles gutes und fugen ihnen insgesammt besonders aber denen unter ihnen welche bey unserer canzley gerichten aemtern mit expeditionen advociren zu thun haben ingleichen allen notariis publicis c zu wissen welchergestalten zwar schon der gebrauch des gestampfften pappiers und pergaments in unserm land eingefuhret und dieserthalb eine allgemeine verordnung unterm 1sten may 1713 erlassen gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet vielmehr das stempel pappier in verschiedenen angelegeheiten weggelassen dannenhero wir uns bewogen finden eine solche einrichtung zu treffen damit ein jeder sofort wissen konne welche gattung stempel pappier er zu dem negotio so unter handen ist nothig habe signatum bayreuth den 1 ocotober 1741 |
title_sub | welchergestalten zwar schon ... der Gebrauch des gestampfften Pappiers und Pergaments in Unserm Land ... eingeführet und dieserthalb eine ... allgemeine Verordnung unterm 1sten May 1713 erlassen, gleichwohl aber dieser nicht allezeit so gar genau nachgelebet, vielmehr das Stempel-Pappier in verschiedenen Angelegeheiten ... weggelassen ... ; dannenhero Wir uns bewogen finden ... eine solche Einrichtung zu treffen, damit ein jeder sofort wissen könne, welche Gattung Stempel-Pappier er zu dem Negotio, so unter Handen ist, nöthig habe ... ; signatum Bayreuth den 1. Ocotober 1741 |
work_keys_str_mv | AT friedrich wirfriederichvongottesgnadenmarggraffzubrandenburgentbietenallenundjedenunsernliebengetreuenunseregnadeundallesgutesundfugenihneninsgesammtbesondersaberdenenunterihnenwelchebeyunserercanzleygerichtenaemternmitexpeditionenadvocirenzuthunhabeningleichenalle AT friedrich friedrichmarkgrafinsgesamtkanzleitun |