Soziale Tatherrschaft.: Ein Beitrag zur Frage der Täterschaft in organisatorischen Machtapparaten
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schlösser, Jan (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot 2004
Ausgabe:1. Aufl
Schlagworte:
Online-Zugang:DE-12
DE-521
DE-1049
DE-523
DE-2070s
DE-634
DE-B768
Volltext
Beschreibung:Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Die Fragestellung der Arbeit und ihre Verdeutlichung anhand eines Falles - B. Beantwortung der Fragestellung anhand der dazu in Rechtsprechung und Literatur vertretenenen Lösungsmöglichkeiten - C. Kritische Würdigung der in Rechtsprechung und Literatur vertretenenen Lösungsmöglichkeiten und Festlegung des methodischen Ausgangspunktes für die Beantwortung der Frage nach der Täterschaft des eine Straftat anweisenden Hintermannes in organisatorischen Machtapparaten - D. Begründung und Präzisierung des methodischen Ausgangspunktes der weiteren Untersuchung - Die klassische Dogmatik der mittelbaren Täterschaft und das dieser zugrunde liegende individualistische Herrschafts- respektive Freiheitsverständnis - E. Beschreibung und Erklärung der Diskrepanz zwischen Dogmatik und Vorverständnis bei Anwendung der klassischen Dogmatik der mittelbaren Täterschaft auf die untersuchte Sachverhaltskonstellation - Aufgabe des rein individualistischen Herrschafts- respektive Freiheitsverständnisses zugunsten eines sozialbezogenen Freiheitsverständnisses - F. Rekonstruktion eines sozialbezogenen Herrschafts- respektive Freiheitsverständnisses - G. Schließt die Bejahung der mittelbaren Täterschaft die Annahme der Mittäterschaft aus? - Zum Verhältnis von mittelbarer Täterschaft und Mittäterschaft - H. Zentrale Thesen der Arbeit und Ausblick - Zusammenfassung, Abstract - Literatur-, Personen- und Sachverzeichnis
Main description: Die Begriffe Täterschaft und Teilnahme werden nach ganz herrschender Meinung anhand des Kriteriums "Tatherrschaft" voneinander abgegrenzt. Da eine Person nicht zugleich "frei" und "beherrscht" sein kann, rückt über den Begriff der (Tat-)Herrschaft der Begriff der Freiheit ins Zentrum der Fragestellung. Der klassischen Täterlehre liegt eine individualistische Freiheitskonzeption zugrunde, wie sie sich aus der Verantwortungskonzeption des Strafgesetzbuches ableiten lässt (§§ 17, 19-21, 35 StGB). Erteilt ein an der Spitze einer hierarchischen Organisation stehendes Leitungsorgan die Anweisung, eine Straftat zu begehen, und wird diese durch ein schuldhaft handelndes Organ ausgeführt, dann ist der die Straftat anordnende Hintermann Teilnehmer an der vom Ausführungsorgan täterschaftlich begangenen Tat. Entgegen diesem Zurechnungsergebnis wird aber von der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Lehre versucht, die Täterschaft des sogenannten Schreibtischtäters zu begründen. -- Zielsetzung der Arbeit ist es, das darin zum Ausdruck gebrachte Vorverständnis der ganz herrschenden Meinung in der Strafrechtsdogmatik zu hinterfragen und es begrifflich zu klären. Im Ergebnis führt dies zur Aufgabe des individualistischen Freiheitsverständnisses und zur Einführung eines neuen Subjektverständnisses in die Strafrechtsdogmatik durch Begründung einer sozialen Tatherrschaftslehre
Beschreibung:1 Online-Ressource (409 S.)
ISBN:9783428511686