Der Terror, der Staat und das Recht:
Gespeichert in:
Hauptverfasser: | , , |
---|---|
Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Berlin
Duncker & Humblot
2004
|
Ausgabe: | 1. Aufl |
Schriftenreihe: | Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte
32 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | DE-12 DE-634 DE-521 DE-1049 DE-523 DE-2070s DE-29 DE-739 DE-B768 Volltext |
Beschreibung: | Inhalt: E. Klein, Die Herausforderung durch den internationalen Terrorismus: hört hier das Völkerrecht auf? - C. Hacke, Weltordnungspolitik nach dem 11. September: Die deutsch-amerikanischen Beziehungen im Zeichen des Krieges gegen den Terror und der Irak-Krise - B. Grzeszick, Staat und Terrorismus. Eine staatstheoretische Überlegung in praktischer Absicht - J. Isensee, Nachwort: Der Terror und der Staat, dem das Leben lieb ist Main description: Nach dem 11. September 2001 werde nichts mehr sein, wie es vorher gewesen, so hieß es allenthalben unter dem unmittelbaren Eindruck der Terroranschläge auf die Vereinigten Staaten. Nun haben sich die Rauchwolken des Schreckens verzogen, doch Klarheit hat sich damit noch nicht eingestellt. -- Für die USA war es eine neue Erfahrung, daß sie in ihrem eigenen Territorium nicht mehr unangreifbar sind. Die Ozeane, die sie von fremden Kontinenten trennen, schützen nicht vor dem weltweit mobilen Terrorismus, der an jedem Ort zuschlagen kann. Die militärische und technische Überlegenheit wird zuschanden angesichts der primitiven Waffen, derer sich die einzelnen Kämpfer bedienen. Das bisherige Sicherheitsgefühl der heute einzigen Weltmacht ist zusammengebrochen. Das bedeutet, aus der Distanz des Alten Europa gesehen, noch keinen grundstürzenden Wandel, sondern eher den Übergang zur Normalität. -- Freilich macht es einen Unterschied, ob ein Kleinstaat sich bedroht fühlt oder eine Weltmacht. Deren Befindlichkeit wirkt sich auf alle anderen Staaten aus, die zu ihr in Beziehung stehen, gleich, ob diese freundlich oder feindlich ist. Mit dem Sicherheitsgefühl kann die Grundgelassenheit im Gebrauch der politischen wie der militärischen Mittel verlorengehen. -- Terrorismus als solcher ist nicht neu. Er hat sich auch zu anderen Zeiten geregt. Doch in den Händen des Islamismus gewinnt er eine Qualität und Quantität, die alle bisherigen Erfahrungen und Vorstellungen übersteigen. Er kann zum Fanal werden für den Weltkrieg der Kulturen, der des Islams gegen den Westen. Der Terrorismus fügt sich nicht in die Kategorien des staatlichen und des internationalen Rechts und droht, ihr Normensystem zu sprengen. Der Verfassungsstaat und die Staatengemeinschaft stehen vor einer Bewährungsprobe ohnegleichen, ihre Macht gegenüber dem Terror zu behaupten und zugleich die Werte zu wahren, auf denen sie gründen: Sicherheit, Freiheit und Recht. -- Das Problem wird in den hier vereinten Abhandlungen aus der Sicht der Völkerrechtslehre, der Politischen Wissenschaften und der Staatsrechtslehre betrachtet. -- Aus dem Vorwort des Herausgebers Review quote: "[...] Resümierend ist festzuhalten, dass die Autoren sich in ihren Beiträgen in sehr lesenswerter Art und Weise mit unterschiedlichen Facetten von Terror, Staat und Recht auseinandergesetzt haben. Das bereits 2004 erschienene Buch ist von beständiger Aktualität und ist abseits der juristischen und politikwissenschaftlichen Pflichtlektüre als wertvolles Intermezzo nachdrücklich zu empfehlen." Andreas Peilert, in: Recht und Politik, 1/2008 -- "[...] Der von Josef Isensee herausgegebene Sammelband schlägt [...] durch einen Verbund rechtswissenschaftlicher, rechtspolitischer und rechtsphilosophischer Aspekte gewissermaßen eine Brücke zwischen Recht und Politik. Auf hohem Abstraktionsniveau wird hier der Versuch einer Gesamtschau rechts- und politikwissenschaftlicher Analyseergebnisse unternommen. Im Hinweis des Herausgebers, daß vom Rechtsstaat in Fragen der Terrorismusbekämpfung neben seiner Bindung an das Recht auch stets die Bewahrung seiner 'moralischen Autorität' (S. 108) zu verlangen sei, manifestiert sich der synoptische Ansatz des Bandes. [...]" Jan Gersmann, WeltTrends 53 (Winter), 14. Jg., 2006/07 -- "Welcher Mittel darf sich die Staatengemeinschaft, welcher Mittel darf sich der Verfassungsstaat bedienen, um sich des transnationalen Terrorismus wirksam zu erwehren? Dies scheint, auch ausweislich des Vorworts, die zentrale Frage zu sein, der die in diesem Band vereinten Abhandlungen von Eckart Klein, Christian Hacke, Bernd Grzeszick und Josef Isensee gewidmet sind. -- In der Tat ist nicht zu leugnen, dass angesichts einer zunehmenden Tendenz zugunsten der Behauptung öffentlicher Macht gegenüber dem Terror, Sicherheit, Freiheit und das Recht, mithin die Werte, auf denen Verfassungsstaat und Staatengemeinschaft gleichermaßen gründen, Gefahr laufen, dieser Notwendigkeit geopfert zu werden. Die Autoren sind sich in der Ablehnung einer allein an Effektivitätserwägungen ausgerichteten Bekämpfung des Terrorismus einig. Löste er sich unter Hinweis auf das tatsächliche oder vorgebliche Fehlen von Alternativen von den Bindungen des Rechts und den ihm zugrunde liegenden Werten, büßte der Rechtsstaat seine freiheitliche Identität ein. Ebenso verhält es sich in Bezug auf die Gemeinschaft der Staaten, die der Ordnungsidee des an vergleichbaren Werten ausgerichteten Völkerrechts verpflichtet sind. -- Die Autoren beschränken sich indes nicht auf diese allzu vordergründige Erkenntnis, sie belassen es nicht bei wertkonservativen Lösungsansätzen, sondern stellen, in zum Teil erfreulich offener Weise, die Grundlagen der Staats- und Völkerrechtsdoktrin sowie der - gegenwärtigen - deutschen Außenpolitik in Frage. -- Die Analyse des völkerrechtlichen Instrumentariums durch Eckart Klein sowie die am Ende seines Beitrags aufgestellten Forderungen nach entschlossener Bekämpfung des transnationalen Terrorismus durch internationale Zusammenarbeit bei gleichzeitig verstärkten Anstrengungen zur 'Ursachenforschung' werden voraussichtlich breite Zustimmung finden. Dies umso mehr, als er im Selbstverteidigungsrecht eine hinreichende Rechtsgrundlage für den nachhaltigen (!) Kampf gegen den Terrorismus sieht. [...] -- Einen anderen Aspekt der internationalen Beziehungen beleuchtet Christian Hacke, der, ausgehend von einem durch die Anschläge des 11. September 2001 bewirkten dramatischen Wandels in der Außenpolitik der USA, insbesondere die Rolle Deutschlands im internationalen Kampf gegen den Terror kritisch untersucht. Die unübersehbaren Fehlschritte der Bundesregierung, die der Versicherung einer uneingeschränkten Solidarität folgten, die im Verbund mit Frankreich betriebene Spaltung Europas sowie die fehlende Bestimmung (und Artikulierung) deutscher außenpolitischer Interessen mit der Folge einer auf Reaktion beschränkten Außenpolitik stellen nicht allein die transatlantischen, sondern auch die europäischen Sicherheitsstrukturen in Frage. -- Bernd Grzeszick wendet sich in seinem Beitrag dem Verhältnis zwischen Terrorismus und modernem Staat zu, um sodann der Frage nach den Folgen für staatliches Verhalten nachzugehen. Er plädiert für ein weitreichendes Recht des Staates, seine zivilisatorische Errungenschaft, d. h. die Bändigung physischer Gewalt zwischen Menschen, zu verteidigen. Werde die Friedensordnung des modernen Staats in ihrer Existenz bedroht, so trete die Bindung an die Strukturen des Verfassungsrechts zugunsten der Verteidigung der Friedensordnung nach Maßgabe des Notstandsrechts zurück. -- Dieser Forderung will sich Josef Isensee in seinem bescheiden als 'Nachwort' betitelten abschließenden Beitrag keineswegs gänzlich verschließen, er lenkt das Augenmerk indes auf einige unangenehme Wahrheiten. Zu Recht erteilt er dem Einsatz der deutschen Streitkräfte im Innern ebenso eine Absage wie einer unbegrenzten exterritorialen Geltung und Wirkung der Grundrechte. Tatsächlich ist Deutschland nicht der 'Rechtsstaatsriese Atlas, der auf seinen Schultern das ganze Gewölbe des Menschenrechtshimmels trägt'. Zudem verwahrt er sich gegen das allseits nur zu gern bemühte soziale Problemerkennungs- und Problemlösungsmuster. Es wäre fatal, wollte man allein in den sozialen Umständen etwa im Nahen Osten die Ursache des islamistischen Terrorismus erblicken. Ebenso wie Eckart Klein ist Isensee nicht bereit, in Anlehnung an Huntington einem 'Kampf der Kulturen' das Wort zu reden. Zutreffend weist er jedoch darauf hin, dass sich der Kampf gegen den Terrorismus 'auf der Ebene der Ideen entscheidet'. Daher sei es angezeigt, die 'religiös-kulturellen Unterschiede zwischen Orient und Okzident ernst zu nehmen' und sie nicht - in selbstgefällig-aufklärerischer Weise - als 'folkloristisches Dekor kosmopolitischer Einheit zu verharmlosen'. -- Dem ist nichts hinzuzufügen." Univ.-Prof. Wolff Heintschel von Heinegg, in: Die Öffentliche Verwaltung, Heft 13, Juli 2005 |
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500 | |a "[...] Der von Josef Isensee herausgegebene Sammelband schlägt [...] durch einen Verbund rechtswissenschaftlicher, rechtspolitischer und rechtsphilosophischer Aspekte gewissermaßen eine Brücke zwischen Recht und Politik. Auf hohem Abstraktionsniveau wird hier der Versuch einer Gesamtschau rechts- und politikwissenschaftlicher Analyseergebnisse unternommen. Im Hinweis des Herausgebers, daß vom Rechtsstaat in Fragen der Terrorismusbekämpfung neben seiner Bindung an das Recht auch stets die Bewahrung seiner 'moralischen Autorität' (S. 108) zu verlangen sei, manifestiert sich der synoptische Ansatz des Bandes. [...]" Jan Gersmann, WeltTrends 53 (Winter), 14. Jg., 2006/07 -- | ||
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Hrsg. von Josef Isensee</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1. 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Klein, Die Herausforderung durch den internationalen Terrorismus: hört hier das Völkerrecht auf? - C. Hacke, Weltordnungspolitik nach dem 11. September: Die deutsch-amerikanischen Beziehungen im Zeichen des Krieges gegen den Terror und der Irak-Krise - B. Grzeszick, Staat und Terrorismus. Eine staatstheoretische Überlegung in praktischer Absicht - J. Isensee, Nachwort: Der Terror und der Staat, dem das Leben lieb ist</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Main description: Nach dem 11. September 2001 werde nichts mehr sein, wie es vorher gewesen, so hieß es allenthalben unter dem unmittelbaren Eindruck der Terroranschläge auf die Vereinigten Staaten. Nun haben sich die Rauchwolken des Schreckens verzogen, doch Klarheit hat sich damit noch nicht eingestellt. -- Für die USA war es eine neue Erfahrung, daß sie in ihrem eigenen Territorium nicht mehr unangreifbar sind. Die Ozeane, die sie von fremden Kontinenten trennen, schützen nicht vor dem weltweit mobilen Terrorismus, der an jedem Ort zuschlagen kann. Die militärische und technische Überlegenheit wird zuschanden angesichts der primitiven Waffen, derer sich die einzelnen Kämpfer bedienen. Das bisherige Sicherheitsgefühl der heute einzigen Weltmacht ist zusammengebrochen. Das bedeutet, aus der Distanz des Alten Europa gesehen, noch keinen grundstürzenden Wandel, sondern eher den Übergang zur Normalität. --</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Freilich macht es einen Unterschied, ob ein Kleinstaat sich bedroht fühlt oder eine Weltmacht. Deren Befindlichkeit wirkt sich auf alle anderen Staaten aus, die zu ihr in Beziehung stehen, gleich, ob diese freundlich oder feindlich ist. Mit dem Sicherheitsgefühl kann die Grundgelassenheit im Gebrauch der politischen wie der militärischen Mittel verlorengehen. --</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Terrorismus als solcher ist nicht neu. Er hat sich auch zu anderen Zeiten geregt. Doch in den Händen des Islamismus gewinnt er eine Qualität und Quantität, die alle bisherigen Erfahrungen und Vorstellungen übersteigen. Er kann zum Fanal werden für den Weltkrieg der Kulturen, der des Islams gegen den Westen. Der Terrorismus fügt sich nicht in die Kategorien des staatlichen und des internationalen Rechts und droht, ihr Normensystem zu sprengen. Der Verfassungsstaat und die Staatengemeinschaft stehen vor einer Bewährungsprobe ohnegleichen, ihre Macht gegenüber dem Terror zu behaupten und zugleich die Werte zu wahren, auf denen sie gründen: Sicherheit, Freiheit und Recht. -- Das Problem wird in den hier vereinten Abhandlungen aus der Sicht der Völkerrechtslehre, der Politischen Wissenschaften und der Staatsrechtslehre betrachtet. -- Aus dem Vorwort des Herausgebers</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Review quote: "[...] Resümierend ist festzuhalten, dass die Autoren sich in ihren Beiträgen in sehr lesenswerter Art und Weise mit unterschiedlichen Facetten von Terror, Staat und Recht auseinandergesetzt haben. Das bereits 2004 erschienene Buch ist von beständiger Aktualität und ist abseits der juristischen und politikwissenschaftlichen Pflichtlektüre als wertvolles Intermezzo nachdrücklich zu empfehlen." Andreas Peilert, in: Recht und Politik, 1/2008 --</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">"[...] Der von Josef Isensee herausgegebene Sammelband schlägt [...] durch einen Verbund rechtswissenschaftlicher, rechtspolitischer und rechtsphilosophischer Aspekte gewissermaßen eine Brücke zwischen Recht und Politik. Auf hohem Abstraktionsniveau wird hier der Versuch einer Gesamtschau rechts- und politikwissenschaftlicher Analyseergebnisse unternommen. Im Hinweis des Herausgebers, daß vom Rechtsstaat in Fragen der Terrorismusbekämpfung neben seiner Bindung an das Recht auch stets die Bewahrung seiner 'moralischen Autorität' (S. 108) zu verlangen sei, manifestiert sich der synoptische Ansatz des Bandes. [...]" Jan Gersmann, WeltTrends 53 (Winter), 14. Jg., 2006/07 --</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">"Welcher Mittel darf sich die Staatengemeinschaft, welcher Mittel darf sich der Verfassungsstaat bedienen, um sich des transnationalen Terrorismus wirksam zu erwehren? Dies scheint, auch ausweislich des Vorworts, die zentrale Frage zu sein, der die in diesem Band vereinten Abhandlungen von Eckart Klein, Christian Hacke, Bernd Grzeszick und Josef Isensee gewidmet sind. --</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In der Tat ist nicht zu leugnen, dass angesichts einer zunehmenden Tendenz zugunsten der Behauptung öffentlicher Macht gegenüber dem Terror, Sicherheit, Freiheit und das Recht, mithin die Werte, auf denen Verfassungsstaat und Staatengemeinschaft gleichermaßen gründen, Gefahr laufen, dieser Notwendigkeit geopfert zu werden. Die Autoren sind sich in der Ablehnung einer allein an Effektivitätserwägungen ausgerichteten Bekämpfung des Terrorismus einig. Löste er sich unter Hinweis auf das tatsächliche oder vorgebliche Fehlen von Alternativen von den Bindungen des Rechts und den ihm zugrunde liegenden Werten, büßte der Rechtsstaat seine freiheitliche Identität ein. Ebenso verhält es sich in Bezug auf die Gemeinschaft der Staaten, die der Ordnungsidee des an vergleichbaren Werten ausgerichteten Völkerrechts verpflichtet sind. --</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Die Autoren beschränken sich indes nicht auf diese allzu vordergründige Erkenntnis, sie belassen es nicht bei wertkonservativen Lösungsansätzen, sondern stellen, in zum Teil erfreulich offener Weise, die Grundlagen der Staats- und Völkerrechtsdoktrin sowie der - gegenwärtigen - deutschen Außenpolitik in Frage. -- Die Analyse des völkerrechtlichen Instrumentariums durch Eckart Klein sowie die am Ende seines Beitrags aufgestellten Forderungen nach entschlossener Bekämpfung des transnationalen Terrorismus durch internationale Zusammenarbeit bei gleichzeitig verstärkten Anstrengungen zur 'Ursachenforschung' werden voraussichtlich breite Zustimmung finden. Dies umso mehr, als er im Selbstverteidigungsrecht eine hinreichende Rechtsgrundlage für den nachhaltigen (!) Kampf gegen den Terrorismus sieht. [...] --</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Einen anderen Aspekt der internationalen Beziehungen beleuchtet Christian Hacke, der, ausgehend von einem durch die Anschläge des 11. September 2001 bewirkten dramatischen Wandels in der Außenpolitik der USA, insbesondere die Rolle Deutschlands im internationalen Kampf gegen den Terror kritisch untersucht. Die unübersehbaren Fehlschritte der Bundesregierung, die der Versicherung einer uneingeschränkten Solidarität folgten, die im Verbund mit Frankreich betriebene Spaltung Europas sowie die fehlende Bestimmung (und Artikulierung) deutscher außenpolitischer Interessen mit der Folge einer auf Reaktion beschränkten Außenpolitik stellen nicht allein die transatlantischen, sondern auch die europäischen Sicherheitsstrukturen in Frage. --</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Bernd Grzeszick wendet sich in seinem Beitrag dem Verhältnis zwischen Terrorismus und modernem Staat zu, um sodann der Frage nach den Folgen für staatliches Verhalten nachzugehen. Er plädiert für ein weitreichendes Recht des Staates, seine zivilisatorische Errungenschaft, d. h. die Bändigung physischer Gewalt zwischen Menschen, zu verteidigen. Werde die Friedensordnung des modernen Staats in ihrer Existenz bedroht, so trete die Bindung an die Strukturen des Verfassungsrechts zugunsten der Verteidigung der Friedensordnung nach Maßgabe des Notstandsrechts zurück. --</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Dieser Forderung will sich Josef Isensee in seinem bescheiden als 'Nachwort' betitelten abschließenden Beitrag keineswegs gänzlich verschließen, er lenkt das Augenmerk indes auf einige unangenehme Wahrheiten. Zu Recht erteilt er dem Einsatz der deutschen Streitkräfte im Innern ebenso eine Absage wie einer unbegrenzten exterritorialen Geltung und Wirkung der Grundrechte. Tatsächlich ist Deutschland nicht der 'Rechtsstaatsriese Atlas, der auf seinen Schultern das ganze Gewölbe des Menschenrechtshimmels trägt'. Zudem verwahrt er sich gegen das allseits nur zu gern bemühte soziale Problemerkennungs- und Problemlösungsmuster. Es wäre fatal, wollte man allein in den sozialen Umständen etwa im Nahen Osten die Ursache des islamistischen Terrorismus erblicken. Ebenso wie Eckart Klein ist Isensee nicht bereit, in Anlehnung an Huntington einem 'Kampf der Kulturen' das Wort zu reden.</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Zutreffend weist er jedoch darauf hin, dass sich der Kampf gegen den Terrorismus 'auf der Ebene der Ideen entscheidet'. Daher sei es angezeigt, die 'religiös-kulturellen Unterschiede zwischen Orient und Okzident ernst zu nehmen' und sie nicht - in selbstgefällig-aufklärerischer Weise - als 'folkloristisches Dekor kosmopolitischer Einheit zu verharmlosen'. -- Dem ist nichts hinzuzufügen." Univ.-Prof. Wolff Heintschel von Heinegg, in: Die Öffentliche Verwaltung, Heft 13, Juli 2005</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Bekämpfung</subfield><subfield code="0">(DE-588)4112701-8</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Internationaler Terrorismus</subfield><subfield code="0">(DE-588)4162078-1</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Staatsrecht</subfield><subfield code="0">(DE-588)4056666-3</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Völkerrecht</subfield><subfield code="0">(DE-588)4063693-8</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="655" ind1=" " 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