Die Entwicklung der objektiven Zurechnung:
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hübner, Christoph (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot 2004
Ausgabe:1. Auflage
Schriftenreihe:Schriften zum Strafrecht 150
Schlagworte:
Online-Zugang:DE-355
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Beschreibung:Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Die historische Entwicklung der Zurechnungslehre: Die philosophischen Grundlagen der Zurechnung - Die Reaktion auf den naturalistischen Handlungsbegriff - 2. Teil: Die voluntative Zurechnung: Die Entwicklung einer objektiv voluntativen Zurechnung - Die finale Handlungslehre - Die außerordentliche Zurechnung - Zusammenfassung des 2. Teils - 3. Teil: Die normative Zurechnung: Die Entwicklung der Realisierung des mißbilligten Risikos aus der Adäquanztheorie - Die Weiterentwicklung der normativen Zurechnungslehre bis zur Risikoerhöhungstheorie - Die Ausdifferenzierung des mißbilligten Risikos - Die Risikorealisierung in Form der relevanten Kausalität - Zusammenfassung des 3. Teils - 4. Teil: Das Verhältnis von voluntativer und normativer Zurechnung: Die Bestimmung des Maßstabs der Zweckhaftigkeit - Die inhaltliche Bestimmung der objektiven Zweckhaftigkeit - Die wechselseitige Abhängigkeit von mißbilligtem Risiko und objektiver Zweckhaftigkeit - Die normative Beschränkung der objektiven Zweckhaftigkeit - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Personenverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Main description: Den Ausgangspunkt der Zurechnungslehren bilden die Überlegungen von Pufendorf, Kant und Hegel. Bemerkenswert ist, daß bereits sehr früh wesentliche Aspekte der objektiven Zurechnung entwickelt wurden ohne jedoch Zurechnungsformeln herauszuarbeiten. Die objektiv voluntativen Zurechnungstheorien von Larenz und Honig finden ihren Ausdruck in der "objektiven Zweckhaftigkeit der Handlung". Die finale Handlungslehre Welzels baut auf diesen Überlegungen auf, beschränkt sich jedoch auf die aktuelle Finalität. Die außerordentliche Zurechnung von Hruschka und Kindhäuser, die auf dem Begriff der actio libera in causa gründet, versucht die Fälle der unbewußten Fahrlässigkeit in die Zurechnung einzubeziehen. -- Die normative Begründung der Adäquanztheorie durch Müller und Engisch bildet den Ausgangspunkt und die Grundlage für die weitere Entwicklung der normativen Zurechnungstheorien (S. 102-110). Die hierauf gegründeten modernen Zurechnungstheorien vermögen jedoch das Problem der Risikorealisierung nicht zu lösen. Lediglich die von Jakobs und Puppe entwickelte Zurechnungstheorie der "relevanten Kausalität" vermag die Risikorealisierung in Teilbereichen zu erklären. Die hierfür notwendige Materialisierung des Pflichtverstoßes ist jedoch sehr kompliziert und damit schwer zu fassen. -- Die objektive Zweckhaftigkeit der Handlung und das mißbilligte Risiko stehen jedoch nicht isoliert nebeneinander. Vielmehr besteht eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen beiden Merkmalen. Die objektive Zweckhaftigkeit begründet die Zurechnung, das erlaubte Risiko schränkt sie nachträglich wieder ein. Das erlaubte Risiko hat daher eine haftungsbeschränkende Funktion
Beschreibung:1 Online-Ressource (320 Seiten)
ISBN:9783428512386
DOI:10.3790/978-3-428-51238-6

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