Die Hart-Dworkin Debatte.: Ein Beitrag zu den internationalen Kontroversen der Gegenwart
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Watkins-Bienz, Renée M. 1949- (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot 2004
Ausgabe:1. Aufl
Schlagworte:
Online-Zugang:DE-12
DE-521
DE-1049
DE-523
DE-2070s
DE-634
DE-B768
DE-859
Volltext
Beschreibung:Inhaltsübersicht: A. Einführung - B. Common Law: Begriff - Richterliche Rechtsfortbildung - Vor- und Nachteile des Fallrechtssystems - Gegenwartsdiskussion - Zusammenfassung - C. Harts Rechtstheorie: Grundlagen - Austins Imperativentheorie als Ausgangspunkt - Soziale Regeln und die Gebrauchstheorie - Recht als Verbindung von Primär- und Sekundärregeln - Das offene Gewebe des Rechts und der "Schatten der Ungewissheit" - Mindestinhalt des Naturrechts - Harts Rechtspositivismus - Harts Begriff des Rechts. Zusammenfassung - D. Dworkins "Jurisprudence": Grundlagen - Dworkins Kritik des Rechtspositivismus - Recht als interpretativer Begriff - Recht, Gerechtigkeit und Moral - Recht als Integrität - Dworkins Rechtstheorie. Zusammenfassung - Kommentare zu Dworkins Rechtstheorie - E. Harts Antworten auf Dworkins Kritik: Die Natur der Rechtstheorie - Die Natur des Rechtspositivismus - Die Natur von Regeln - Recht und Moral - Richterliches Ermessen - Schlussfolgerungen - F. Hart und Dworkin im Vergleich: Methodik und Sprache - Kritik bestehender Theorien als Ausgangspunkt - Rechtstheorie und Rechtsbegriff - Richterliches Ermessen - G. Würdigung und Gegenwartsbezug: Beurteilung der beiden Rechtstheorien - Die Bewährung in der Praxis - Rechtsphilosophische Fragen der Gegenwart - Schlussbemerkung - Kurzbiographie von H. L. A. Hart und Ronald Dworkin - Literatur-, Personen- und Sachverzeichnis
Main description: Während H. L. A. Hart sich mit seiner Konzeption des Rechts als Regelwerk und seiner These des internen Aspektes bzw. der freiwilligen Befolgung von Rechtsnormen von Austins Befehlstheorie abwendet, verbleibt er mit seiner Verneinung einer logisch zwingenden Verknüpfung von Recht und Moral dennoch der Tradition des Rechtspositivismus verpflichtet. Ronald Dworkin verurteilt den Positivismus als semantische Theorie, die der Rechtswirklichkeit nicht Stand hält. Aus dem Bedürfnis, den Individualrechten vermehrt Geltung zu verschaffen, postuliert er eine politische und rechtfertigende Rechtstheorie. Bei seiner holistischen Betrachtung von Recht und Moral ist ein Rechtssystem jederzeit vollständig, und in diesem "Recht als Integrität" verschmelzen Rechtstheorie und Rechtspraxis durch das Gebot der konstruktiven Interpretation zum "Recht als interpretative Praxis". -- Nebst einer analytischen Gegenüberstellung der beiden Exponenten und deren Thesen zeigt die Autorin auf, dass weder Harts Ansatz einer allgemeingültigen und deskriptiven noch Dworkins kapriziöser Versuch einer alternativen Rechtstheorie den komplexen rechtlichen Grundsatzfragen der Gegenwart gerecht zu werden vermögen
Beschreibung:1 Online-Ressource (213 S.)
ISBN:9783428513123