Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht:
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Heger, Martin 1968- (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot 2004
Ausgabe:1. Auflage
Schlagworte:
Online-Zugang:DE-12
DE-634
DE-521
DE-1049
DE-523
DE-2070s
DE-B768
Volltext
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Beschreibung:Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Der Nießbrauch im usus modernus: A. Die Epoche des usus modernus: Die Rezeption des römischen Rechts - Der usus modernus - B. Der Nießbrauch im gemeinen Recht: "Ususfructus" als Rechtsbegriff - Die Systematik des Nießbrauchsrechts - Gemeinrechtliche Nießbrauchsdefinitionen - Der echte Nießbrauch ("ususfructus verus") - Der uneigentliche Nießbrauch (quasi ususfructus) - Der "deutsche Nießbrauch" (ususfructus iuris Germanici) - Der "ususfructus (feudalis)" des Lehnsmannes - C. Der Nießbrauch in den Partikularrechten: Stadt- und Landrechte im usus modernus - Vorgeschichte und Rahmenbedingungen - Der Nießbrauch in den Partikularrechten bis Mitte des 17. Jahrhunderts - Der Nießbrauch in den Partikularrechten des späteren usus modernus - Tendenzen in der frühneuzeitlichen Partikulargesetzgebung - D. Zusammenfassung - Zweiter Teil: Der Nießbrauch im Naturrecht: A. Das Naturrecht in der frühen Neuzeit - B. Der Nießbrauch im früheren Naturrecht: Hugo Grotius - Samuel Pufendorf - Christian Thomasius - Christian Wolff - Gemeinsamkeiten und Unterschiede - C. Der Nießbrauch bei Thibaut: Einleitung - Die Systematik des Nießbrauchsrechts - Thibauts Einfluß auf das Nießbrauchsrecht - D. Der Nießbrauch im preußischen Allgemeinen Landrecht: Grundlagen des ALR - Zur Systematik des ALR - Das Nießbrauchsrecht des ALR - E. Zusammenfassung - Schluß - Quellen- und Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Main description: Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als "ususfructus" werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte des älteren deutschen Rechts sowie das Lehnsrecht begrifflich in das gemeine Nießbrauchsrecht eingefügt. Für die ständisch-patriarchalische Gesellschaft des Ancièn Regime ist die ehemännliche und väterliche Nutznießung am Vermögen der Ehefrau und der Kinder sowie die erbrechtliche Versorgung des überlebenden Ehegatten durch einen Nießbrauch ein wichtiger stabilisierender Faktor. Das säkulare Naturrecht der frühen Neuzeit führt dann zu einer Verstärkung des Einflusses der Vertragsfreiheit auf den Inhalt des Nießbrauchsrechts. Unter dem Eindruck des Ideals einer bürgerlichen Gesellschaft löst Thibaut den Nießbrauch aus seinen ständischen Bindungen. -- Martin Heger stellt den Nießbrauch in der frühen Neuzeit in seinen Bezügen zu anderen Rechtsinstituten sowie in seinen gesellschaftlichen Funktionen dar und zeigt den Einfluß des Naturrechts bis zum preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794
Beschreibung:1 Online-Ressource (292 Seiten)
ISBN:9783428510368
DOI:10.3790/978-3-428-51036-8