Kündigung aus wichtigem Grund und Geschäftsgrundlage.: Eine Untersuchung am Schnittpunkt von Miet- und Schuldrechtsreform
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hirsch, Christian (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot 2005
Ausgabe:1. Aufl
Schlagworte:
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Volltext
Beschreibung:Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - § 543: Überblick - Wesen - Historische Grundlagen und Entwicklung - Die Kündigungserklärung - Die besonderen Kündigungstatbestände - Fazit - 2. Teil: Die Lehre von der Geschäftsgrundlage: Überblick - Begriff der Geschäftsgrundlage - Historische Entwicklung - Die Neuregelung - Anwendungsbereich der Geschäftsgrundlagenlehre und Abgrenzung zu speziellen Risikotragungsregeln - Voraussetzungen einer Geschäftsgrundlagenstörung - Rechtsfolgen - Fallgruppen - Fazit - 3. Teil: Das Verhältnis von § 543 zur Lehre von der Geschäftsgrundlage: Überblick - Meinungsstand zum alten Recht - Meinungsstand zum neuen Recht - Vergleich der Voraussetzungen der Institute - Vergleich der Institute in Bezug auf die Rechtsfolgen - Verhältnis der Institute zueinander unter systematischen Gesichtspunkten - Ergebnis - 4. Teil: Fallstudie: Vorbemerkung - Lösung nach altem Recht - Lösung nach neuem Recht - Fazit - 5. Teil: Schlussbetrachtung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Main description: Das Dauerschuldverhältnis der Miete ist störungsanfällig. Im Laufe der Zeit kommt es immer wieder zu unerwarteten tatsächlichen Veränderungen, die schwierige Rechtsfragen aufwerfen können. Man denke nur an das "Jahrhunderthochwasser" an der Elbe, das zahllose Mietobjekte schwer beschädigte, oder an den umstrittenen "Stadtumbau Ost". Bei der Bewältigung solcher Probleme spielen das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und die Lehre von der Geschäftsgrundlage eine zentrale Rolle. Beide Rechtsinstitute sind erst durch die Miet- und Schuldrechtsreform in das Bürgerliche Gesetzbuch gelangt (§§ 543, 313 BGB n.F.). Mit solchen Vorschriften wollte der Reformgesetzgeber die vielbeschworene Schere zwischen dem Text des überkommenen Gesetzbuchs und der Rechtswirklichkeit schließen, die weitgehend durch Richterrecht geprägt wurde. -- Der Verfasser kommt zum Ergebnis, dass zumindest die §§ 543, 313 BGB n.F. nicht halten, was der ehrgeizige und selbstgewisse Gesetzgeber versprach. Zu kritisieren sind zahlreiche Zweifelsfragen und dogmatische Ungereimtheiten. In der künftigen Praxis droht eine bedenkliche Ausweitung des Anwendungsbereichs beider Rechtsinstitute. Ihr Konkurrenzverhältnis ist höchst unklar. Dringend geboten ist daher eine verständige Gesetzesauslegung, die den legislativen Zielvorstellungen entspricht, aber auch die Kontinuität der Rechtsprechung wahrt, möglichst klare Grenzen zieht und relativ einfach zu handhaben ist. In diesem Sinne entwickelt der Verfasser eine dogmatisch schlüssige Konzeption. -- Die Arbeit wurde von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim mit dem "Fakultätspreis für herausragende rechtswissenschaftliche Arbeiten" ausgezeichnet
Beschreibung:1 Online-Ressource (206 S.)
ISBN:9783428516568