Grundrechte im deutschen Frühkonstitutionalismus:

Main description: Von 1818 bis 1848 wurden vor allem in den süddeutschen Landesverfassungen erstmals individuelle Rechte der Staatsbürger verbürgt, die den Namen Grundrechte verdienen. Schon aufgrund ihrer Entstehungsbedingungen war die Geltungskraft dieser Grundrechte zunächst schwach. Ihre Prägung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hilker, Judith (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot 2005
Ausgabe:1. Aufl
Schriftenreihe:Schriften zur Verfassungsgeschichte 73
Schlagworte:
Online-Zugang:UBR01
Volltext
Zusammenfassung:Main description: Von 1818 bis 1848 wurden vor allem in den süddeutschen Landesverfassungen erstmals individuelle Rechte der Staatsbürger verbürgt, die den Namen Grundrechte verdienen. Schon aufgrund ihrer Entstehungsbedingungen war die Geltungskraft dieser Grundrechte zunächst schwach. Ihre Prägung erhielten sie durch das monarchische Prinzip und das Interesse der Landesfürsten, ihre Macht zu erhalten. Sie waren weder einfachgesetzlich umgesetzt noch ausreichend abgesichert. Vom Grundsatz her wurden die Rechtspositionen jedoch verfassungsrechtlich anerkannt. Die liberale Staatsrechtslehre deutete sie als Ausdruck einer angeborenen Freiheitssphäre, aus der neue Rechte abgeleitet wurden. In der Bevölkerung wurde die Legitimation des Monarchen von der Umsetzung der Grundrechte abhängig gemacht. Langsam konnten die Grundrechte eine verfassungsverändernde Funktion entwickeln. Sie wurden zum Auslöser der Revolution von 1848 und bereiteten den Übergang zur parlamentarischen und demokratischen Staatsform vor
Beschreibung:PublicationDate: 20110708
Beschreibung:1 Online-Ressource (407 S.) Ill

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