Edict, daß die Landes-Kinder hinführo bloß auf einheimischen Universitäten, Gymnasiis und Schulen studiren, und solches bey suchender Beförderung bescheinigen; wann sie aber ausländische Academien auch nur auf ein viertel Jahr besuchen, von allen Civil- und geistlichen Bedienungen, auch Regiments-Quartier-Meister und Auditeur-Stellen auf Zeit Lebens ausgeschlossen seyn, und überdem gegen die Adelichen nach Anleitung des Edicts vom 16. Januar. 1748. mit Confiscation ihres Vermögens, verfahren werden solle: d.d. Berlin, den 19. Jun. 1751
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Friedrich II. Preußen, König 1712-1786 (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Gäbert, Christian Albrecht -1755 (DruckerIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin gedruckt bey dem Königl. Preuß. Hof-Buchdrucker, C.A. Gäbert [1751]
Schlagworte:
Beschreibung:Erscheinungsjahr nach Datierung im Titel
Unterzeichnet von "Friederich. C.L.v. Danckelmann"
Fingerprint nach Exemplar der UB der HU zu Berlin
Beschreibung:4 ungezählte Seiten 2°

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