Beweiß [Beweis], daß ein Prediger alle Einkünfte seines Pfarramts, die iemals darzu gehöret haben, wenn sie gleich seit vierzig und mehr Jahren ungangbar gewesen sind, mit Recht fordern, und deshalb nicht zu ordentlichem Proceß verwiesen werden könne:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Vorsatz, Johann Gottlieb 1699-1771 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: Hildburghausen Hanisch 1756
Beschreibung:24 S.

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