Bergk Ordenunge von den Edlen vnd wolgebornen Grauen von Honstein .etc. ynn yren gnaden Graueschafft, vn[d] bergk werg, zu Lutterberg, auffgericht, gemeiner gewergschafft darselbst, vnd andern gleichmessigen ortern, zugute vnd gedeien ...: [Vnd diese ordnung ist beschlossen vn[d] vorkundiget Montagk nach sanct Blasius tagk ... funfftzehenhundert vnd ym acht vnd tzwentzigistem Jare.]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Erffurdt Sachse 1536
Beschreibung:[28] Bl. Ill. (Titelholzschn.) 4°

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