Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, Groß-Herzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Romeny, Graf zu Falckenstein [et]c. [et]c. Entbieten N. allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geistlich- und Weltlichen ... Burgeren, Gemeinden, und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserl. Patent fürkommt, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnad, und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Liebden eine Hecken-Münzstatt aufzurichten unternommen, und auf solcher Ein Gulden, oder sogenannte Zwey Drittel, wie auch ein Sechstel Thaler-Stücke münzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering, auch in diesem noch unterschieden seynd: Und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl. Sachsen-Hildburghausische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyßes geordnete Münz-Stätten ... einsenden, der disfallsige Schaden aber taxiret ... werden solle; So wird diese Unsere Kayserliche Erkanntnus andurch allermänniglich kund gemacht ...:
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Beschreibung: | Format: 36 x 44 cm. - Satzspiegel: 27,5 x 36 cm Datierung am Textende: Geben zu Wien den dritten Novembris Anno Siebenzehenhundert Neun und Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Erscheint auch zusammen mit: Nachdeme von Ihro Röm. Kayserlichen Majestät an Beeder- des Löbl. Schwäbischen Creyses ausschreibenden Fürsten, Hochfürstl. Eminenz und Herzogl. Durchl. die hierbey kommende allerhöchste Kayserliche Rescripta ... die Verruffung der- von Sachsen-Hildburghausen, von Montfort und von Neuwied ausgeprägten ringhaltigen Münz-Sorten betreffend, allergnädigst erlassen worden ... (VD18 90927176) Nicht identisch mit VD18 14327465: anderer Umfang |
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spelling | Heiliges Römisches Reich (DE-588)2035457-5 enj Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, Groß-Herzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Romeny, Graf zu Falckenstein [et]c. [et]c. Entbieten N. allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geistlich- und Weltlichen ... Burgeren, Gemeinden, und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserl. Patent fürkommt, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnad, und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Liebden eine Hecken-Münzstatt aufzurichten unternommen, und auf solcher Ein Gulden, oder sogenannte Zwey Drittel, wie auch ein Sechstel Thaler-Stücke münzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering, auch in diesem noch unterschieden seynd: Und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl. Sachsen-Hildburghausische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyßes geordnete Münz-Stätten ... einsenden, der disfallsige Schaden aber taxiret ... werden solle; So wird diese Unsere Kayserliche Erkanntnus andurch allermänniglich kund gemacht ... Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Liebden eine Hecken-Münzstatt aufzurichten unternommen, und auf solcher Ein Gulden, oder sogenannte Zwey Drittel, wie auch Ein Sechstel Thaler-Stücke münzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering, auch in diesem noch unterschieden seynd: und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl. Sachsen-Hildburghausische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyßes geordnete Münz-Stätten ... einsenden, der disfallsige Schaden aber taxiret ... werden solle; so wird diese Unsere Kayserliche Erkanntnus andurch allermänniglich kund gemacht ... 1759-11-03 Kaiser Toskana Markgraf Falkenstein Kurfürsten Geistlichen Bürgern Untertanen Wesen seien sind Kaiserl. Kaiserliches zukommt vorliegt freundlichen vetterlichen Kaiserliche Gnade Gute nachdem Falschmünzerwerkstatt errichten Ein-Gulden-Stücke zwei Drittel Zwei-Drittel-Thaler-Stücke Taler-Stücke Ein-Sechstel-Thaler-Stücke prägen sämtlich alle unterschiedlich anderweitiger Strafe Verfolgung verfügt geringhaltigen minderwertigen Fürstlich Sachsen-Hildburghausischen Untertanen aufwechseln tauschen Kreises zugeordnete Münz-Stätte diesbezügliche taxiert geschätzt bestimmt soll Erkenntnis Entscheidung hiermit jedermann kundgemacht kundgetan bekanntgemacht [Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Verlag nicht ermittelbar] [1759] 1 Blatt txt rdacontent n rdamedia nb rdacarrier Format: 36 x 44 cm. - Satzspiegel: 27,5 x 36 cm Datierung am Textende: Geben zu Wien den dritten Novembris Anno Siebenzehenhundert Neun und Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Erscheint auch zusammen mit: Nachdeme von Ihro Röm. Kayserlichen Majestät an Beeder- des Löbl. Schwäbischen Creyses ausschreibenden Fürsten, Hochfürstl. Eminenz und Herzogl. Durchl. die hierbey kommende allerhöchste Kayserliche Rescripta ... die Verruffung der- von Sachsen-Hildburghausen, von Montfort und von Neuwied ausgeprägten ringhaltigen Münz-Sorten betreffend, allergnädigst erlassen worden ... (VD18 90927176) Nicht identisch mit VD18 14327465: anderer Umfang Geschichte 1759 gnd rswk-swf Münzverschlechterung (DE-588)4170690-0 gnd rswk-swf Verordnung (DE-588)4134694-4 gnd rswk-swf (DE-588)4151236-4 Einblattdruck gnd-content (DE-588)4008240-4 Brief gnd-content (DE-588)4142300-8 Amtliche Publikation gnd-content Brief local Verordnung local Geldwesen local Einblattdruck local Münzverschlechterung (DE-588)4170690-0 s Verordnung (DE-588)4134694-4 s Geschichte 1759 z 1\p DE-604 Franz I. Heiliges Römisches Reich, Kaiser 1708-1765 (DE-588)118692925 oth Ernst Friedrich III. Sachsen-Hildburghausen, Herzog 1727-1780 (DE-588)118954776 oth Elektronische Reproduktion München : Bayerische Staatsbibliothek, 2011 urn:nbn:de:bvb:12-bsb10932966-4 DE-12 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10932966-4 Resolving-System kostenfrei Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Num.rec. 20 r#Beibd.1 1\p cgwrk 20201028 DE-101 https://d-nb.info/provenance/plan#cgwrk |
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title_sort | wir franz von gottes gnaden erwahlter romischer kayser zu allen zeiten mehrer des reichs in germanien und zu jerusalem konig herzog zu lothringen und bar groß herzog zu toscana furst zu charleville marggraf zu romeny graf zu falckenstein et c et c entbieten n allen und jeden churfursten fursten geistlich und weltlichen burgeren gemeinden und sonst allen unseren und des reichs unterthanen und getreuen in was wurden stand oder weesen die seynd denen dieses unser kayserl patent furkommt unsern freund vetter und oheimlichen willen kayserliche huld gnad und alles gutes und geben euch hierdurch zu vernehmen nachdeme des herzogs zu sachsen hildburghausen liebden eine hecken munzstatt aufzurichten unternommen und auf solcher ein gulden oder sogenannte zwey drittel wie auch ein sechstel thaler stucke munzen zu lassen welche sammentlich in dem gehalt zu gering auch in diesem noch unterschieden seynd und hiernach wir nebst anderweiter straf und ahndung auch dieses allergerechtest verfuget haben daß die obrigkeiten diese geringhaltige furstl sachsen hildburghausische munzen von ihren unterthanen aufwechslen und solche an eine deren jeden creyßes geordnete munz statten einsenden der disfallsige schaden aber taxiret werden solle so wird diese unsere kayserliche erkanntnus andurch allermanniglich kund gemacht |
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