Kurfürstl. Mainz. Landes-Regierung. Die Anstände, welche Wir bei Errichtung allgemeiner Amts-Kriegskassen finden, veranlasset Uns Folgendes zu verordnen : 1) Soll noch zur Zeit eine jede kurfürstl. Gemeinde ihre Kriegskosten allein für sich selbst ... zu bestreiten suchen ...: [Mainz am 18ten im Jäner 1794.]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [s.l.] [1794]
Schlagworte:
Beschreibung:[1] Bl.

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!