Rechtfertigung Der In der Reichs-Cammer-Gerichtlichen Urtheil vom 23. May a.c. unterm Nahmen der renitirenden Räthen in Kosten und zu fiscalischem Process unverdienter weise verurtheilten Fürstlich-Solmsischen Regierungs-Räthen: worinnen 1) Deren Betragen in Ansehung eines ... Reichs-Cammer-Gerichts, als Reichs-Gesetz- und Verfaßungs-mäßig behauptet. 2) Dem Herrn Fiscali generali auf seine bereits gethane ungegründete Klage geantwortet, und 3) Dem gewesenen extrajudicial-Referenten, Herrn Reichs-Cammer-Gerichts-Assessor von Papius, offentlich gezeiget wird, daß er sich der Syndicats-Klage schuldig gemacht habe. Bey Gelegenheit des von dem ... Haus Solms ergriffenen Recursus ad Comitia. Aus gnädigstem Special-Befehl entworffen
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Förster, J. K. (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1760

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