Imperium et sacerdotium: říšská církev na přelomu prvního a druhého tisíciletí
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1. Verfasser: | |
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Format: | Buch |
Sprache: | Czech |
Veröffentlicht: |
Praha
Filozofická Fak. Univ. Karlovy
2011
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Ausgabe: | Vyd. 1. |
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4 |
Schlagworte: | |
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Úvod
7
Otonsko-sálský systém říšské církve
14
Podstata a hlavní znaky otonsko-sálské říšské církve
27
Imperium
et sacerdotium
-
kořeny královské moci od nástupu
saské dynastie do regentství za Otu
III.
(919-994) 50
Panovnická moc
-
její zakotvení a legitimita
50
Vztahy panovníka a šlechtické reprezentace
71
Saska dynastie ve světle rodinných vztahů
78
Ota
III.
(983/994-1002) -
říšská církev součástí univerzální říše
84
Osobnost a vláda
86
Renovatie
imperii a vztah
к
papežství
дб
Episkopát
110
Řeholní politika a vztah
k mnišství
120
Merseburk a Gandersheim
-
dva pohledy na církevní
politiku Oty
III.
131
Merseburk
132
Gandersheim
136
Jindřich
II.
(1002-1024) -
vládce říšské církve
142
Osobnost a vláda
143
Italská politika a vztah
к
papežství
162
Episkopát
177
Klášterní politika a vztah
k mnišské
otázce
190
Církevní reforma
205
Výkon církevní vlády
-
shrnutí
218
Říšská církev na přelomu tisíciletí
-
zhodnocení
234
Kontinuita a zlom
234
Systémový přístup
236
Panovnická sakralita
237
Malba a figurální zobrazení
237
Ota
III.
240
Reichenašský evangeliář
240
Bamberská apokalypsa
242
Liuthardův evangeliář
243
Jindřich
II.
245
Řezenský sakramentář
245
Lekcionář Jindřicha
II.
249
Evangeliář z
Monte Cassina
250
Svatá říše
252
Eschatologie
259
Závěr
267
Obrazová příloha
275
Soupis vybraných pramenů a literatury
285
Seznam použitých zkratek
313
Slovníček pojmů
315
Jmenný rejstřík
322
Resumé
328
Resumé/Resumee
Der Antritt der sächsischen Dynastie, die in der Person König Hein¬
richs
I.
im Jahr 919 den Reichsthron erlangte, war in seinen späteren
Folgen der entscheidende Moment für die Erneuerung einer starken
Königsherrschaft sowie zur Vertiefung der Reichsintegration. Wenn
auch der erste sächsische Herrscher die allgemeine Anerkennung nur
zum Preis weit reichender Zugeständnisse an die Großen des Adels
erreichte, gelang es seinen Nachfolgern, die Einschränkung der
Macht der einzelnen Herzogtümer und eine Stärkung der Zentral¬
positionen des Reichsherrschers durchzusetzen. Zu Mitteln zur wei¬
teren Profilierung der Herrscherrolle in der Gesellschaft wurden vor
allem die Durchsetzung der Nachfolger-Primogenitur, der Erwerb
der langobardischen Königskrone, die Erhebung zum Kaiser sowie
die Betonung der königlichen Sakralität. In den letzten zwei Jahr¬
zehnten des 10. Jahrhunderts war die Stellung des königlichen und
kaiserlichen Souveräns so stabil,
dass
er auch trotz seiner langjähri¬
gen Regentschaft sich Autorität und allgemeinen Respekt bewahrte.
Die starke Stellung des Königs schlug sich ebenfalls in der Bezie¬
hung des Herrschers zur Kirche nieder. Otto
I.
begann mit Hilfe sei¬
nes Bruders, des Kölner Erzbischofs Bruno, enge persönliche Bezie¬
hungen mit der Führungsschicht in der Kirche aufzubauen und die
Reichskirche intensiv in die Angelegenheiten der Krone einzubezie-
hen. Die Geschichtswissenschaft spricht in diesem Zusammenhang
vom sog. ottonisch-salischen Reichskirchensystem. Seine Grundlagen
wurden die Institutionalisierung der Hofkapelle, die königlichen
Vorrechte bei der Besetzung freigewordener Bischofsämter, das in¬
tensive Einfordern der militärischen und Versorgungspflichten der
Geistlichkeit (das sog. Servitium
regis)
sowie die Stärkung des Ver¬
mögens der Kircheninstitutionen. Als bedeutsames Moment bei der
Vertiefung der Beziehungen zwischen Kirche und Herrschermacht
erwiesen sich auch die Kontrolle über das römische Papsttum und
die aktive Missionspolitik des Kaisers. Ungeachtet der komplizierten
Beziehungen zwischen Kirchenprälaten, Königshof und führendem
Adel begann sich die Reichskirche in ein Werkzeug der königlichen
Macht und in eine Stütze der Interessen der Krone zu verwandeln.
335
Die in
der zweiten Hälfte der
io.
Jahrhunderts gelegten Grund¬
lagen nahmen jedoch erst mit Übernahme der selbstständigen Re¬
gierung durch König Otto
III.
im Jahr 994 komplexe Formen an.
Der junge Herrscher wurde auf die Machtausübung gezielt in ei¬
nem Milieu der Verflechtung von
ottonischer
Reichstradition und
byzantinischem Kaisergedanken vorbereitet. Zu seinen Lehrern ge¬
hörten sowohl Führer der Reichskirche als auch griechische Mönche
und bedeutende Gelehrte. Dies alles schuf die Voraussetzungen für
ein neues Herangehen an die Reichsstrukturen und für eine über¬
betonte Selbstreflexion der kaiserlichen Person in der gesellschaft¬
lichen Hierarchie. Der Herrscher verstand sein Amt als göttliche
Ausersehung, erblickte in der Kirche das zentrale Element der Herr¬
schaftsausübung und bemühte sich verstärkt um deren Einbezie¬
hung in sein Projekt der Erneuerung der kaiserlichen Macht. Des¬
halb lässt sich das Programm Renovatio
imperii
Romanorum vor allem
auf seiner kirchlichen Ebene als ein Bemühen um die Reform der
geistlichen Institutionen und des religiösen Lebens in beiden Teilen
des Imperiums auffassen. Der Kaiser vereinte im göttlichen Auftrag
in seinen Händen die Ausübung der Verwaltung über die gesamte
christliche Ökumene. Vorrangiger Ausdruck dieses Herangehens
war die Besserung im geistlichen Haupt der Christenheit, in der
römischen Kirche. Otto setzte auf dem Apostolischen Stuhl seine
Kapläne Bruno von
Kärnten
(Gregor
V.)
und Gerbert von Aurillac
(Silvester
II.)
ein, die an der Beseitigung der kirchlichen Missstände
mitarbeiten sollten. Vor allem in der Person des zuletzt Genannten
fand er einen wirklichen Partner und treuen Freund, der mit ihm
die Überzeugung von der sakralen Position des Kaisers teilte. Mit
gemeinsamen Kräften gingen sie die Restitution des Kirchenver¬
mögens im langobardischen Königreich sowie die Erneuerung des
päpstlichen Prestiges an. Trotz aller Einheit in Denken und Han¬
deln war jedoch offensichtlich,
dass
das einzige Haupt der Christen¬
heit gerade der Kaiser war und dem Papst insbesondere die Rolle als
dessen geistliche Stütze zukam.
Ottos
III.
Bemühungen waren bereits programmmäßig auf die
Vollendung der königlichen Reichskirche gerichtet. Er entzog den
lokalen Adelsgruppen die Befugnisse, das Leben der Kirchenins-
336
RESUME/RESUMEE
titutionen
zu beeinflussen. Auf die kaiserliche Unterstützung ver¬
ließen sich in wachsendem Maß auch die Klosterstiftungen und
Kathedralkapitel. Der Herrscher besetzte exponierte Stellen der Kir¬
chenverwaltung mit seinen persönlichen Freunden und bewährten
Männern aus der Hofkapelle. Gerade sie wurden zur Hauptstütze
der königlichen Macht und zu Vollstreckern des kaiserlichen Wil¬
lens in den unruhigen Gebieten im Reich und in Italien. Otto
III.
gewährte den Großen der Kirche allseitige Unterstützung und fes¬
tigte mit Privilegien oder Vermögensübertragungen deren Stellung
gegenüber dem weltlichen Adel. Es ist kein Zufall,
dass
gerade mit
der Person dieses sächsischen Herrschers die ersten verzeichneten
Übergaben ganzer Grafschaftsbezirke in die Hände der Episkopal¬
kirchen verbunden sind. In Hinblick auf die negativen Erfahrungen
mit dem italienischen Episkopat und Mönchtum bestand Otto je¬
doch auf persönlichen Garantien bei der Verwaltung des verliehe¬
nen Vermögens. Weitreichende Übertragungen und Privilegien wa¬
ren im italienischen Königreich an konkrete Kirchenwürdenträger
gebunden, denen ein Komplex an Rechten nur für die Dauer ihrer
Funktionsausübung verliehen wurde. Auf diese Weise schützte sich
der Kaiser vor Missbrauch des ursprünglich königlichen Vermögens
und verpflichtete die Kirchenführer zu treuer Unterstützung der
kaiserlichen Politik. Keine Ausnahme machte da das Papsttum, dem
er die vorherige Jurisdiktion und die Vermögensrechte aus der vor¬
angegangenen Periode versagte. Der Bischof von Rom wurde aus ei¬
genem Willen des Kaisers beschenkt und hatte auf die gewünschten
Besitztümer keinen gesetzlichen Anspruch. Bezeichnend ist,
dass
wir ähnliche Beschränkungen im Reichsgebiet nicht vorfinden, wo
die Loyalität von Episkopat und Klostervorstehen stabil war.
Das geistliche Profil Ottos
III.
war wesentlich von seiner Hin¬
neigung zum griechischen Mönchstum bestimmt. Seine Grundla¬
gen waren eine auf das Bewusstsein der eigenen Sündhaftigkeit ge¬
richtete überbetonte Frömmigkeit und das ständige Verlangen nach
Bußtaten. Der Kaiser beurteilte seine Politik vom Gesichtspunkt der
Erlösung seiner Seele und zögerte nicht, sich regelmäßig schmerz¬
hafter Buße zu unterziehen, um sich von seinen Sünden zu läutern.
Dieser Persönlichkeitszug wirkte sich negativ in einer gewissen Ver-
337
nachlässigung des Reichsmönchstums der benediktinischen Obödi-
enz sowie in dem Fehlen einer Mönchsreform im Reich aus. Auch
hinderten ihn die langen Aufenthalte außerhalb des Reichsgebiets
daran, sich voll auf die mit der Festigung der Herrscherautorität ge¬
genüber dem Episkopat verbundenen Probleme zu konzentrieren.
Das Ergebnis waren komplizierte Konflikte mit dem Mainzer Erz¬
bischof Willigis und dem Magdeburger Metropolit Giselher, die als
rein juristische Streitfälle begannen. Otto blieb in ihnen zunächst
etwas im Hintergrund und bemühte sich vermittels der päpstlichen
Synoden um eine Schwächung der Position der führenden Reprä¬
sentanten der Reichskirche. Bestimmte Indizien deuten darauf hin,
dass
es das endgültige Ziel seines gesamten Vorgehens war, die
Reichskirche in der Rechtssprechung direkt der päpstlichen Au¬
torität zu unterwerfen. Ähnliche Überlegungen bleiben allerdings
reine Spekulation, denn das umfangreiche Projekt der Erneuerung
der kaiserlichen Imperialherrschaft überlebte nicht den Tod seines
Schöpfers zu Beginn des Jahres 1002.
Nach komplizierten Nachfolgerstreitigkeiten übernahm der Vet¬
ter Ottos und Herzog von Bayern Heinrich
II.
die Krone. Dieser
Herrscher aus einer Seitenlinie des Liudolfinergeschlechts betrach¬
tete die Machtübernahme im Reich als göttliche Ausersehung und
Höhepunkt aller Versprechungen, die den Antritt der bayerischen
Linie vorhergesagt hatten. Trotzdem stieß er in den ersten Jahren
auf den Widerstand der Adels- und Kirchennobilität und musste
erhebliche staatsmännische Fähigkeiten beweisen, um seine Po¬
sition zu wahren. Seine Aufmerksamkeit richtete er vor allem auf
die Kirche, die bald das aufrichtige Interesse des Königs an ihren
Bedürfnissen zu schätzen wusste. Heinrich verstand es, sich schnell
die Mehrheit der Bischöfe geneigt zu machen und stabilisierte seine
Königsherrschaft.
Das Außergewöhnliche der Persönlichkeit Heinrichs
II.
bestand
insbesondere in seiner theologischen Bildung. Zurzeit der Internie¬
rung seines Vaters Heinrich der Zänker wurde er für die geistliche
Laufbahn bestimmt und durchlief die Kirchenformationen in den
Domschulen in Hildesheim, Einsiedeln und schließlich in Regens¬
burg. Hier erwarb er einen tiefen Einblick in das Wesen der religiö-
338
RESUME/RESUMEE
sen
Fragen, den er später zur Vervollkommnung der sakralen Seite
der königlichen Würde nutzte. Die Rechte und Pflichten, die jeder
Herrscher durch die kirchliche Königssalbung erlangte, sah er als
persönliche Verpflichtung und von Gott anvertraute Aufgabe, die
er aus allen Kräften erfüllen
muss. Die
Königsherrschaft profi¬
lierte sich klar als Verwirklichung der gottgewollten Ordnung, die
der Herrscher verpflichtet ist, unabhängig von möglichen Schwie¬
rigkeiten oder der Gefahr von Konflikten durchzusetzen. Deshalb
war Heinrichs Herrschaft auch mit unablässigen Eingriffen in die
Machtstrukturen und mit zahllosen Kräften zehrenden Kämpfen
mit der Adelsopposition verbunden.
Seine Hauptaufgabe sah Heinrich
II.
in einer grundlegenden
Kirchenreform. In vieler Hinsicht konnte er an das Vermächtnis sei¬
nes Vorgängers anknüpfen. Er behielt sich die persönliche Ernen¬
nung der Kandidaten für die Bischofsämter vor, die insbesondere im
Milieu der Hofkapelle und der Kathedralkapitel geformt wurden.
Die Praxis der freien Bischofswahl wurde vollständig verdrängt und
in einigen Fällen kam es auch zu rechtlichen Eingriffen in die Wahl¬
privilegien. Der König nahm die Aufsicht über die Durchsetzung
der Ordensreform in eigene Hände. In die bedeutenden Klöster
berief er geeignete Mönchsreformatoren, setzte problematische Vor¬
steher ab und unterstützte eine radikale Säuberung der einzelnen
Gemeinschaften. Sein Ideal war ein starker und reicher Abt, der die
königlichen Interessen unterstützte, sowie eine reformierte Mönchs¬
gemeinschaft, die sich treu an die Ordensregeln des hl. Benedikt
hielt. Auch im Fall der Klöster behielt sich Heinrich das Recht vor,
allein die neuen Äbte zu bestimmen, legte jedoch zugleich auch die
gesamte Richtung der Klosterformation fest. Diese Vorgehensweise
ermöglichte ihm seine tiefgehenden Kenntnisse der einzelnen zeno-
bischen Regeln und seine engen Kontakte zu den wichtigsten kirch¬
lichen Würdenträgern seiner Zeit.
Heinrich
II.
war das unanfechtbare Haupt der Reichskirche.
Seine Stellung wurde durch zahlreiche spezifische Bindungen mit
den geistlichen Würdenträgern gestützt, die seinen Respekt unter
den einzelnen Kircheninstitutionen erweiterten. In einigen Fällen
nahm er die Gemeinschaft der Domherren an und wurde durch das
339
sog. königliche
Kanonikat
zum Mitbruder der Domkleriker. Sein
politisches Vorgehen verknüpfte er eng mit der religiösen Seite und
verlieh ihm den Charakter einer geweihten liturgischen Verpflich¬
tung. Dies galt vor allem in den brüderlichen Gebeten vor bedeu¬
tenden Vorhaben (polnischer Feldzug, Italienfahrten, Beendigung
des Gandersheimer Streits), bei denen sich die Teilnehmer gegen¬
seitig Gebetsgedächtnis
(Memoria)
zusagten. All diese originalen
Ausübungsformen der Herrschersakralität verfolgten deutliche
politische Ziele, blieben jedoch stets primär Ausdruck der außeror¬
dentlichen religiösen Gesinnung des Königs und seiner aufrichtigen
Frömmigkeit.
Die Reformbemühungen wurden von einer umfangreichen Syn¬
odalpolitik begleitet. Heinrich berief regelmäßig Kirchenkonvente
ein, auf denen er die wichtigsten Probleme diskutierte. Bei all die¬
sen Verhandlungen bewahrte der Herrscher die Initiative und be¬
stimmte die Prioritäten und Beschlüsse der Synoden. Das Ziel war
eine geläuterte und gestärkte Reichskirche ganz in den Diensten
des Königs. Hart rügte er Verletzungen der kanonischen Eheschlie¬
ßungsnormen, Diebstahl von Kirchenvermögen, Duldung von
Mönchskindern oder simonistische Praktiken. Der Gipfel waren die
Synoden in
Ravenna
(1014) und Padua (1022), auf denen er unter
seinem Namen neue Kanons zur Erneuerung der Kirchenordnung
in das weltliche Recht durchsetzte. In
Ravenna
setzte die Synode
das Alter zur Annahme der geistlichen Weihe herauf, verbot den
Kauf und Verkauf von Kirchenämtern und gab gestohlenes Kir¬
chenvermögen zurück. Für seine Reformpläne gewann der Kaiser
die Unterstützung des französischen Königs Robert und nur der un¬
erwartete Tod Heinrichs
II.
im Jahr 1024 verhinderte ein breiteres
Reformwerk.
Der Erfolg vieler Schritte auf italienischem Gebiet war mit der
wirkungsvollen Unterstützung und fruchtbaren Zusammenarbeit
mit dem tuskulanischen Papsttum verbunden. Papst Benedikt VIII,
hielt in seiner Politik an der vom Reichsherrscher begonnenen Linie
fest und kam dessen Projekten entgegen. Das ermöglichte Heinrich,
seine kirchlichen Taten als universale Ausübung kirchlicher Herr¬
schaft und Bemühungen um eine Gesamterneuerung der christli-
340
RESUME/RESUMEE
chen
Gemeinschaft zu präsentieren. Die Kontakte zwischen Kaiser
und Papst waren jedoch kein Ausdruck einer völligen Dominanz der
Macht des Reichsherrschers. Obwohl Heinrich sich als Haupt der
Kirche betrachtete, respektierte er Benedikt VIII, und half ihm, sich
gegen die städtische Adelsopposition durchzusetzen. Er stimmte
auch einem Feldzug in den Süden der Apenninenhalbinsel zu, der
auf die Unterstützung der päpstlichen Interessen gegen die byzan¬
tinischen Expansionsbestrebungen gerichtet war. Die konfliktlosen
Beziehungen wurden jedoch vor allem durch die persönlichen Qua¬
litäten des römischen
Pontifex
und seine Bereitschaft bestimmt, die
Kirchenreform zu unterstützen.
Die Herrschaft Heinrichs
II.
können wir als Gipfel der Verflech¬
tung von Krone und Kirche bezeichnen. Der König erteilte der Kir-
chennobilität weitgehende Rechte und umfangreiche Besitztümer,
verlangte andererseits aber einen treuen und anspruchsvollen Dienst
für den König. Die anvertrauten Privilegien sollten vor allem der
Reichspolitik dienen, die vom sakralen Herrscher artikuliert wurde.
Jedweder Widerstand wurde hart verfolgt, und dies ohne Rücksicht
auf eventuelle rechtliche Garantien. Heinrich
II.
übertrug den Bi¬
schofskirchen einen Großteil der mit der Ernährung des königlichen
Hofs verbundenen Pflichten, beauftragte den hohen Klerus mit dem
Schutz der Reichsgrenzen und unterstellte ihm einen erheblichen
Teil des weltlichen Adels. Bedeutend waren die Verleihungen von
Grafschaften nicht nur an die Bistümer, sondern auch an die Reichs¬
klöster. Die Machtstellung der Kirche stabilisierte sich und es wuchs
das Ansehen ihrer Mitglieder.
Grundlage der Stellung des Herrschers an der Spitze der Reichs¬
hierarchie war insbesondere die wachsende Sakralität des Königs.
Otto
III.
und Heinrich
II.
drückten sie einerseits durch liturgische
Buchmalereien aus, andererseits durch das Demonstrieren ihrer Ver¬
bindung zu Gott in den liturgischen Feiern und königlichen Got¬
tesdiensten. Gerade in der Zeit des ausgehenden 10. Jahrhunderts
erscheint erstmals das Motiv des Herrschers, der in einer sog.
Man¬
dorla
thront. Durch die feierliche Salbung bei der Königskrönung
tritt er in die himmlische Sphäre der göttlichen Ausersehung ein,
die den anderen Sterblichen unzugänglich ist. Dank dieses Privi-
341
legs
gehen auf ihn das Recht und die Pflicht über, den göttlichen
Plan auf Erden zu verwirklichen. Otto
III.
sah seine Aufgabe in der
Durchsetzung der
imperialen
Herrschaft über eine vereinte christ¬
liche Ökumene, Heinrich betonte mehr die Schaffung eines sak¬
ralen Reichs. Beide sahen jedoch ihre Rolle klar in der Erfüllung
der göttlichen Vorbestimmung und betrachteten ihre Herrschaft als
Sendung.
Einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die Herr-
schaftsprioriäten und Regierungsformen beider Herrscher hatten
eschatologische
Gedanken. Der Umbruchcharakter der Zeit, in der
sie ihr königliches Amt ausübten, und zahlreiche Gelöbnisse er¬
möglichen es, ihre Handlungen in den Kontext der Bemühungen
einzuordnen, den Einzug des Bösen in diese Welt aufzuhalten. Der
Herrscher als Katechon, als letzter großer Herrscher vor dem Ende
der Welten, rang dabei um die Durchsetzung einer allgemeinen Er¬
neuerung des Christentums und lehnte jeglichen Verstoß gegen die
göttliche Ordnung ab. Die enge Verknüpfung zwischen Herrscher
und Kirche spiegelt so vor allem das Erfordernis einer ständig neu
geweihten Gesellschaft wider. Die Zeit gegen Ende des 10. und zu
Beginn des 11. Jahrhunderts weist daher ganz außergewöhnliche
Erscheinungen einer allgemeinen Aufnahme des Herrschers in der
Kirche auf und begründet dessen Autorität bis zu den Anfangen
der gregorianischen Reformen. Die königliche Kirche war eine not¬
wendige Voraussetzung für die Beseitigung der ernsthaften Miss¬
stände in der Kirche und öffnete den Weg für eine Verbesserung al¬
ler Teile der Geistlichkeit. Das reformierte Papsttum, die erneuerten
Mönchsgemeinschaften und die außerordentlichen Persönlichkeiten
im Reichsepiskopat haben ihren Ursprung gerade im Gedanken der
ottonisch-salischen Kirche.
Bayerische
Staatsbibliothek
München
342
RESUME/RESUMEE
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