Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter festgestellt auf Grund des § 8 des Gesetzes, betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter nach dem Stande: (Reichs-Gesetzblatt 1892, S. 385) ; Veränderungs-Nachweis zu den Veröffentlichungen im Central-Blatte für das Deutsche Reich 1897, Anhang zu Nr. 52, 1898, Nr. 53 und 1899, Nr. 53 ; Nach den Mittheilungen der Landesregierungen zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Bruschke, Andreas (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: Dresden H. Henkler in Komm. 1902
Beschreibung:24 S.

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