Landrecht Des Hertzogthumbs Preussen: 3 De Acquirendo Rerum Dominio, earumq[ue] possessione & interdictis : Wie man haab vnd Gut an sich bringe/ vnd dero Eigenthumb vberkomme/ auch deroselben Gewehr oder Besitz erlange. Item: Wie es in Trennunge/ Spän vnd Streit der Possesion, Spolij, vnd Entsetzung halbe soll gehalten werden
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Rostock Ferber 1619
Beschreibung:[1] Bl., S. 71 - 157, [3] Bl.

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