(1848). Erster politischer Prozeß vor dem Geschwornen-Gerichte: Der Dichter Ferdinand Freiligrath, angeklagt, durch sein Gedicht: "Die Todten an die Lebenden" die Bürger aufgereizt zu haben, sich gegen die landesherrliche Macht zu bewaffnen, auch die bestehende Verfassung umzustürzen ; Verbrechen gegen §§ 102 und 87 des Straf-Gesetzbuches. Schaub.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Erster Politischer Prozeß Vor Dem Geschwornen-Gerichte: Der Dichter Ferdinand Freiligrath, Angeklagt, Durch Sein Gedicht: "Die Todten an Die Lebenden" Die Bürger Aufgereizt Zu Haben, Sich Gegen Die Landesherrliche Macht Zu Bewaffnen, Auch Die Bestehende Verfassung Umzustürzen ; Verbrechen Gegen §§ 102 Und 87 Des Straf-Gesetzbuches. Düsseldorf: Schaub, 1848.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Erster Politischer Prozeß Vor Dem Geschwornen-Gerichte: Der Dichter Ferdinand Freiligrath, Angeklagt, Durch Sein Gedicht: "Die Todten an Die Lebenden" Die Bürger Aufgereizt Zu Haben, Sich Gegen Die Landesherrliche Macht Zu Bewaffnen, Auch Die Bestehende Verfassung Umzustürzen ; Verbrechen Gegen §§ 102 Und 87 Des Straf-Gesetzbuches. Schaub, 1848.