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(1848). Erster politischer Prozeß vor dem Geschwornen-Gerichte: Der Dichter Ferdinand Freiligrath, angeklagt, durch sein Gedicht: "Die Todten an die Lebenden" die Bürger aufgereizt zu haben, sich gegen die landesherrliche Macht zu bewaffnen, auch die bestehende Verfassung umzustürzen ; Verbrechen gegen §§ 102 und 87 des Straf-Gesetzbuches. Schaub.

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Erster Politischer Prozeß Vor Dem Geschwornen-Gerichte: Der Dichter Ferdinand Freiligrath, Angeklagt, Durch Sein Gedicht: "Die Todten an Die Lebenden" Die Bürger Aufgereizt Zu Haben, Sich Gegen Die Landesherrliche Macht Zu Bewaffnen, Auch Die Bestehende Verfassung Umzustürzen ; Verbrechen Gegen §§ 102 Und 87 Des Straf-Gesetzbuches. Düsseldorf: Schaub, 1848.

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Erster Politischer Prozeß Vor Dem Geschwornen-Gerichte: Der Dichter Ferdinand Freiligrath, Angeklagt, Durch Sein Gedicht: "Die Todten an Die Lebenden" Die Bürger Aufgereizt Zu Haben, Sich Gegen Die Landesherrliche Macht Zu Bewaffnen, Auch Die Bestehende Verfassung Umzustürzen ; Verbrechen Gegen §§ 102 Und 87 Des Straf-Gesetzbuches. Schaub, 1848.

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