Pražské univerzitní národy do roku 1409:
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Abschlussarbeit Buch |
Sprache: | Czech |
Veröffentlicht: |
Praha
Univ. Karlova, Nakl. Karolinum
2010
|
Ausgabe: | Vyd. 1. |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis Abstract |
Beschreibung: | Zsfassung in dt. Sprache u.d.T.: Die Prager Universitätsnationen bis 1409 |
Beschreibung: | 308 S. graph. Darst. |
ISBN: | 9788024616278 |
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ÚVOD
7
I. Prameny a literatura
13
1.
Prameny
13
2.
Výběr z literatury
к
dějinám univerzitních národů
20
II.
UNIVERZITNÍ NÁRODY V BOLONI, PAŘÍŽI
31
A NA DALŠÍCH EVROPSKÝCH UNIVERZITÁCH
1.
Co je to univerzitní národ
31
2.
Boloňa
32
3.
Paříž
39
4.
Ostatní univerzity západní a jižní Evropy
43
5.
Obecná charakteristika univerzitních národů
50
III.
FORMOVÁNÍ UNIVERZITNÍCH NÁRODŮ
54
NA PRAŽSKÉM OBECNÉM UČENÍ
1.
Vznik univerzitních národů v Praze
54
2.
Znamenalo rozdělení univerzity i rozdělení národů?
67
TV. NÁRODY TŘÍEAKULTNl UNIVERZITY
80
1.
Růst významu národů při správě univerzity
80
2.
Spor o místa v kolejích a kompetence kancléře univerzity
99
3.
Spor o konzervátory
121
4.
Materiální zajištění národů
127
5.
Spor o univerzitní hlasy a secese roku
1409 135
V. NÁRODY NA
JURISTICKÉ UNIVERZITE V
PRAZE
139
1.
Institucionální podoba a početnost národů
139
2.
Spory mezi univerzitními národy
157
VI.
IKONOGRAFIE A TRADICE PRAŽSKÝCH
163
UNIVERZITNÍCH NÁRODŮ
1.
Pečetě a erby
163
2.
Kdy univerzitní národy v Praze zanikly?
173
EXKURZ: SASKY UNIVERZITNÍ NÁROD
177
PRAŽSKÉ PRÁVNICKÉ UNIVERZITY
1.
Matrika a metody výzkumu
177
2.
Excerpované neuniverzitní prameny a literatura
182
3.
Frekvence a regionální původ imatrikulovaných
194
4.
Sociální původ imatrikulovaných
209
5.
Univerzitní peregrinace
219
6.
Kariéry učených právníků
222
ZÁVĚR
233
SEZNAM PRAMENŮ A LITERATURY
243
RESUMÉ
281
SEZNAM ZKRATEK
291
JMENNÝ REJSTŘÍK
293
MÍSTNÍ REJSTŘÍK
302
RESUMÉ
JIŘÍ STOČES:
DIE PRAGER UNIVERSITÄTSNATIONEN BIS 1409
Das zentrale Thema dieses Buches ist die Institution der Universitätsna¬
tionen, die man an
modemen
Universitäten zwar schon längst nicht mehr
antrifft, die jedoch an zahlreichen Universitäten des Mittelalters, ein¬
schließlich der Prager, eine sehr bedeutende Rolle gespielt hat. Es han¬
delte sich hierbei einerseits um eine Korporation, die ihren Angehörigen
soziales Hinterland und eventuelle Hilfe gewährte, gleichzeitig aber ein
Instrumentarium darstellte, mit dessen Hilfe im Rahmen der Universität
korporative Interessen durchgesetzt werden konnten. Die Universitätsna¬
tionen stellten somit eines der grundlegenden Elemente der universitären
Selbstverwaltung dar, mehr noch: man konnte sie als eine Art Gradmes¬
ser für die Autonomie der Universitätskorporation erachten. Gleichzeitig
muss
aber betont werden,
dass
die Konkurrenzstellung der Nationen oft
zu Konflikten zwischen ihnen führte.
Die bisherige tschechische und deutsche Historiographie hat sich mit
den Prager Universitätsnationen relativ häufig beschäftigt, allerdings fast
ausschließlich im Zusammenhang mit dem Erlass des Kuttenberger De¬
krets. Dabei bleiben ältere Ereignisse so gut wie unberücksichtigt bzw.
sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bislang ausschließlich als Vor¬
spiel zu den Ereignissen von 1409 untersucht und interpretiert worden.
Dieser retrospektive Zugang bedeutete jedoch eine beträchtliche Ein¬
grenzung des Fragenkreises, der uns in diesem Zusammenhang interes¬
sieren kann und
muss;
darüber hinaus führte er die Forscher leicht zu
ahistorischen Schlussfolgerangen. Das Interesse an der Thematik der
Universitätsnationen war zudem in der älteren tschechischen und deut¬
schen Historiographie oftmals von rein nationalistischen Gesichtspunk¬
ten bestimmt. Eine solche Interpretation ist von der Historiographie der
Universitätsgeschichte im Laufe der letzten 50 Jahre eindeutig aufgege¬
ben bzw. direkt abgelehnt worden, was allerdings nichts an der Tatsache
ändert,
dass
sie das allgemeine historische Bewusstsein in Tschechien
und Deutschland noch immer beherrscht.
-282-
Obgleich also
über die Universitätsnationen in Prag im Zusammenhang
mit dem Kuttenberger Dekret viel geschrieben worden ist, sind weder ihre
Genese noch ihre allmählich sich herausbildende institutionelle und sozia¬
le Gestalt zur Genüge aufgehellt worden. Dieser Umstand wird auch da¬
durch illustriert,
dass
es in der tschechischen Historiographie zu den Uni¬
versitätsnationen bisher weder eine selbständige Monographie noch
eingehendere Studien gibt. Etwas mehr Aufmerksamkeit wurde diesen Fra¬
gen von der deutschen Historiographie gezollt, dennoch bleiben hinsicht¬
lich der Universitätsnationen in Prag zahlreiche Unklarheiten bestehen.
Diese Schuld der tschechischen Historiographie wenigstens zum Teil
abzutragen ist das Anliegen vorliegender Arbeit. Die Erklärung, die sie
bietet, ist absichtlich chronologisch gehalten. Zunächst befasst sich der
Autor mit der Entstehung der Institution der Universitätsnationen an den
ältesten Universitäten in Bologna (übrigens gab es sowohl hier als auch
in Padua jeweils eine böhmische Nation), Paris und kurz auch mit ihrer
Entstehung an den übrigen Universitäten in West- und Südeuropa. Es be¬
steht nämlich nicht der geringste Zweifel darüber,
dass
man sich bei der
Herausbildung der Prager Universitätsnationen ebenso nach den bis da¬
hin bestehenden ausländischen Vorbildern richtete, wie man dies schon
bei der institutionellen Gestaltung der Prager Universität getan hatte.
Die Existenz der Prager Universitätsnationen ist erstmals belegt in den
sog. Ordinationes Arnesti aus dem Jahre 1360. Aus den entsprechenden
Notizen geht die Zahl der Nationen noch nicht hervor, lediglich die Ver¬
tretung von consüiarii im Rat des Rektors. Ausdrücklich angeführt ist je¬
doch,
dass
dieser Rat sich mit weniger wichtigen Angelegenheiten zu be¬
fassen habe. Der anfängliche Einfluss und die Bedeutung der Nationen
war also eher
marginal,
die Achse sämtlichen Geschehens war der Kon¬
flikt zwischen den Juristen und der übrigen Universität. Sieht man einmal
von der kurzen Erwähnung der sächsischen Universitätsnation von 1367
im Dekansbuch der Artistenfakultät ab, so werden vier Universitätsnatio¬
nen erst von den ersten Universitätsstatuten aus der Zeit um 1368 bestä¬
tigt. Während die bayrische, polnische und sächsische Nation lediglich
erwähnt werden, ist die böhmische Nation in den Statuten direkt geogra¬
phisch definiert. Die Zahl von vier Nationen kopiert eindeutig den Pari¬
ser Usus (im Unterschied zu den meisten anderen Artikeln, die ihr Vor¬
bild in den Bologneser Statuten haben), und auch die Spezifikation der
einheimischen Nation verweist offenbar auf dieses Vorbild.
Die grundlegende Frage bei der Verfolgung der institutionellen Ent¬
wicklung der Universitätsnationen in Prag ist, ob es mit der Trennung der
bis dahin einheitlichen Universitätskörperschaft im Jahre 1372 auch zu
-283-
einer
Trennung der Universitätsnationen gekommen war oder ob diese
für beide Universitäten einheitlich blieben. Der Schlüssel zur Lösung die¬
ses Problems ist das Matrikelfragment mit Inskriptionen in die sächsische
Nation, welches von Ferdinand Doelle aufgefunden und 1924 publiziert
wurde. Bestätigt wurde die Ansicht der neueren Historiographie,
dass
es
sich hierbei um die Matrikel der sächsischen Nation handelt, nicht um ei¬
nen Teil der verlorenen Rektoratsmatrikel der Dreifakultätenuniversität.
Durch eine Analyse des Fragments wurde ferner seine Datierung präzi¬
siert (die ersten Einschreibungen stammen aus dem Wintersemester
1374) und zugleich erneut bewiesen,
dass
das Pariser Modell dreimona¬
tiger Rektorate 1383 zeitlich begrenzt für die Dreifakultätenuniversität
übernommen wurde. Vor allem aber konnte ausgeschlossen werden,
dass
die Universitätsnationen auch nach der Sezession beiden Universitäten
gemeinsam gewesen wären. Die Tatsache der Teilung der Universitätsna¬
tionen kann auch durch mehrere Fälle belegt werden, in denen ein und
dieselbe Person an der Dreifakultätenuniversität zu einer anderen Nation
gehört als an der Juristenuniversität.
Die Universitätsnationen an der Dreifakultätenuniversität wurden nach
Pariser Vorbild eindeutig zu einer Domäne der Magister. Die Rolle der ur¬
sprünglichen Konsiliaren war rückläufig, und von den 1390er Jahren an
können wir über sie im Zweifel sein; die Nationen selbst aber spielten ei¬
ne immer wichtigere Rolle, was unter anderem der Umstand bezeugt,
dass
die Wahl fast aller Funktionäre der Artistenfakultät so verlief,
dass
die paritätische Vertretung der Nationen gewahrt blieb. Lediglich bei der
Besetzung des Dekanamtes ist ein regelmäßiger Wechsel der Nationen
nicht festzustellen. Gerade dieser Anzeiger ermöglicht zusammen mit
den Graduiertenzahlen in den einzelnen Nationen, wie sie vom Dekans¬
buch ausgewiesen werden, sowie den Zahlen der
magistri
regentes
we¬
nigstens einen annähernden Vergleich des Einflusses, den die einzelnen
Nationen an der Artistenfakultät (und in gewisser Weise auch an der Drei¬
fakultätenuniversität) ausübten. Hegemon war anfangs die bayrische Na¬
tion, deren zahlreiche Vertretung und Einfluss allmählich zurückgehen,
doch erst ganz am Ende des 14. Jahrhunderts verliert sie ihre Stellung
vollends. Demgegenüber werden die polnische und die böhmische Na¬
tion immer stärker und rücken von den letzten Plätzen zur Jahrhundert¬
wende auf die vorderen Plätze vor. Bei der polnischen Nation hält dieser
Trend noch zu Beginn des 15. Jahrhunderts an, als sie hinsichtlich der
Graduierten die zahlenmäßig stärkste Nation wird, wohingegen die böh¬
mische Nation relativ - aber nicht nominal - schwächer wird. Auf den
imaginären zweiten Platz schiebt sich am Vorabend des Kuttenberger De-
-284-
krets nach ihrem Einbruch in den 90er Jahren des 14. Jahrhunderts die
sächsische Nation. Bei den
magistri
regentes
allerdings sind derartige
Wendungen nicht zu beobachten; die böhmische Nation behielt bis 1409
im wesentlichen ihre Stellung als stärkste Universitätsnation, was durch
die Unterstützung ihrer Angehörigen durch das Prager Erzbistum in Form
der verschiedensten Pfründen und Benefizien erreicht wurde. Bestätigt
werden konnten gleichfalls die Schlussfolgerungen von
František Šmahel
hinsichtlich einer gewissen zahlenmäßigen und machtpolitischen Schwä¬
chung der böhmischen Nation im Vergleich zu den übrigen Nationen in
mehreren Jahren vor 1409.
Es waren auch die Magister der Dreifakultätenuniversität, die im
Vordergrand sämtlicher Streitfälle zwischen den Nationen standen. Der
erste Streit spielte sich 1384-1385 ab und betraf die Besetzung der Plätze
in den Magisterkollegs, aber auch die Fragen der universitären Rechtsau¬
tonomie. Als Beschützer der böhmischen Magister in diesem Streit trat in
seiner Eigenschaft als Universitätskanzler Johannes von Jenstein auf, und
dies zweifellos auch als Folge seiner Enttäuschung darüber,
dass
die Pari¬
ser theologische Fakultät nicht nach Prag verlegt wurde. Sein Gegenspie¬
ler war Rektor Konrad Soltau von der sächsischen Universitätsnation.
Irgendwann gegen Ende 1384 oder zu Beginn des darauffolgenden Jahres
spitzte sich der Streit zu und mündete in einen Universitätsstreik, den frei¬
lich die böhmische Seite sabotierte, und es kam auch zu einem tätlichen
Angriff auf den Rektor. Bei der Rekonstruktion des Verlaufes dieses
Streitfalles konnte u.a. die These von Wolfgang Eric Wagner hinsichtlich
einer bestimmten Phase des Streites widerlegt werden. Obwohl der ganze
Fall mit einem Vergleich beigelegt werden konnte, ging eine Reihe unzu¬
friedener Magister aus den drei fremden Nationen in den Jahren 1385-1388
an andere neugegründete Universitäten. Einen Schlusspunkt unter den
Streit um Plätze an den Universitätskollegs setzte der Vertrag von 1390,
dem die Weigerung der böhmischen Magister vorausging, Konrad von Be¬
neschaus Zugehörigkeit zur böhmischen Nation anzuerkennen.
Der zweite Streitfall zwischen den Universitätsnationen der Dreifakul¬
tätenuniversität, den man bislang nur allzu sehr vernachlässigt hat, kam
auf, weil sich die sächsische Nation 1397 über die Konservatoren des Pra¬
ger Studium
generale
beschwert hatte. Zu diesen Schutzherren waren vom
Papst der Mainzer Propst sowie die Dekane des Domkapitels in Breslau
und von Allerheiligen auf der Prager Burg ernannt worden. Obgleich die
Zahl von drei Konservatoren üblich und sicherlich auch symbolisch war,
fasste es die sächsische Nation als Ungerechtigkeit auf,
dass
keiner von
ihnen auf „ihrem Territorium siedelte. Diesmal wurde der Streit aus-
-285-
schließlich auf dem Boden der Universität beigelegt und endete in einer
Übereinkunft, wonach jeder der Konservatoren zwei Subkonservatoren für
die Angelegenheiten der sächsischen Nation ernennen sollte. Abgesehen
davon,
dass
die sächsische Nation dadurch gegenüber den übrigen Natio¬
nen eine beträchtlich privilegierte Stellung erhielt, befremdet am meisten
der Umstand,
dass
die Universität bzw. ihre Magister hier in einer Sache
entscheiden, die nur der päpstlichen Kurie zusteht. Diese Tatsache machte
sich bereits 1400 Magister Blasius
Vlk
zunutze, der als einer der Konser¬
vatoren vom Papst den Austausch des weit entfernten und „passiven
Mainzer Propstes gegen den Königgrätzer Erzdiakon beim Prager Dom
vom Papst erzwang, wodurch die böhmische Universitätsnation in der Zahl
der Konservatoren ein eindeutiges Übergewicht erlangte (der dritte Kon¬
servator war nämlich gleichfalls ein Magister aus der böhmischen Nation).
Im Laufe der 90er Jahre des 14. und zu Beginn des 15. Jahrhunderts
wurde die böhmische Nation der Dreifakultätenuniversität Verwalter und
Inhaber einer Reihe von Stiftungen, insbesondere der Prager Bürger¬
schaft. Neben mehreren Kollegs und Bursen handelte es sich vor allem
um das Gebäude der Bethlehemskapelle und der prachtvollen Fronleich¬
namskapelle am heutigen Karlsplatz. Diese
Donationen
unterstützten
einerseits mittellose Studenten aus der böhmischen Universitätsnation
und trugen andererseits zu einer starken Selbstidentifizierung mit dieser
Korporation und der beginnenden Reformbewegung bei. Die übrigen
Universitätsnationen verfügten nicht über ein derartiges Hinterland. Der
vereinzelte Versuch der polnischen Universitätsnation, ein eigenes Kolleg
zu errichten (sofern wir einmal von dem ursprünglichen, allerdings nie
verwirklichten Plan bei der Gründung des Königin-Hedwig-Kollegs ab¬
sehen), konnte nicht mehr verwirklicht werden bzw. erbrachte als Ergeb¬
nis schließlich das Frauenkolleg in Leipzig.
Der Streit um das Kuttenberger Dekret, der in der bekannten Sezession
gipfelte, wird in der Monographie absichtlich nur kurz skizziert. In vie¬
lerlei Hinsicht wies er dieselben Motive auf wie der Streitfall aus den Jah¬
ren 1384-1385, zeigte allerdings auch zwei wesentliche Unterschiede.
Zum einen war er bereits eindeutig national motiviert, zum andern - und
vor allen Dingen - waren seine Hauptakteure radikale Anhänger der Leh¬
re Wyclifs und beherrschten (weniger durch ihre Zahl als vielmehr durch
ihre Aktivität) die böhmische Universitätsnation. Eine weitere Ursache
für den Streit war erneut die steigende Besucherzahl des Prager Studium
generale
seitens ausländischer Scholaren und die sich daraus ergebende
Furcht der böhmischen Seite, sie könne an Einfluss verlieren. Der Angriff
auf das bisherige grandlegende Prinzip der Universitätsautonomie wurde
-286-
böhmischerseits gezielt, taktisch und unter Ausnutzung der machtpoliti¬
schen Autorität außerhalb der Universität geführt. Diesmal vertrat der
Herrscher diese Autorität.
Die vier Universitätsnationen blieben nach 1372 auch an der Juristen¬
universität bestehen. An ihrer Spitze standen offenbar Konsiliaren aus
den Reihen der Studenten, wie auch ein Student Rektor war. Diese Kon¬
siliaren beteiligten sich an der Wahl des neuen Rektors und stellten sei¬
nen Rat. Ansonsten zeigt es sich anhand der
Matrikel-Inskriptionen, dass
die Universitätsnationen an der Juristenuniversität satzungsgemäß nicht
eingeschränkt waren und
dass
die Zugehörigkeit zu einer von ihnen eine
Sache der freien Wahl war. Belegt ist sogar der Fall eines viermaligen
„Übertritts von der bayrischen zur sächsischen Universitätsnation. In der
Zahl und damit auch in der machtpolitischen Stellung im Rahmen der
Universität unterschieden sich die Nationen der Juristen- und der Dreifa¬
kultätenuniversität gleichfalls beträchtlich. Auch an der Juristenuniver¬
sität war die bayrische Nation anfangs die zahlenmäßig stärkste, doch
wurde ihr diese Position in den 80er Jahren von der sächsischen Nation
streitig gemacht, deren Immatrikuliertenzahl die übrigen Nationen in der
Regel um mehr als das Zweifache übertraf. Diese Situation dauert im we¬
sentlichen bis 1409, obwohl die Frequenz, also die Höhe der Besucher¬
zahl an der Universität, seit den 90er Jahren mehr oder weniger im Sin¬
ken begriffen ist. Die bayrische Nation ist zu dieser Zeit bereits die
zahlenmäßig schwächste Nation, wohingegen die polnische ihre Stellung
allmählich verstärkt (lediglich diese Nation verhält sich hinsichtlich ihrer
Besucherfrequenz an der Dreifakultäten- und der Juristenuniversität in et¬
wa gleichbleibend), doch kann sie die dominierende Stellung der sächsi¬
schen Universitätsnation nicht gefährden. Die Besucherfrequenz der böh¬
mischen Nation bewegt sich im wesentlichen auf gleichbleibendem
Niveau, angesichts des ständigen Sinkens der Gesamtbesucherzahl seit
den 90er Jahren wird sie relativ stärker, doch vermag sie ihren imaginä¬
ren dritten Rang erst dank der Sezession der drei fremden Nationen zu
überschreiten. Demgegenüber zeigt sich bei einer Untersuchung der Gra¬
duierten (hier freilich stehen keine methodisch richtig ausgewerteten Er¬
gebnisse zur Verfügung) und vor allem Lehrenden an der Juristenuniver¬
sität ebenso wie an der Dreifakultätenuniversität ein (möglicherweise
noch stärkeres) Übergewicht der einheimischen Nation, was abermals
eindeutig auf die Bindung an das Prager Erzbistum zurückzuführen ist.
Ein weiteres Spezifikum der Juristenuniversität ist die Aufrechterhaltung
ihres internationalen Charakters auch nach 1409, und zwar grob gerech¬
net bis 1414. Das Kuttenberger Dekret bezog sich nämlich offensichtlich
-287-
nicht
auf die Juristenuniversität. Das sichtbarste Beispiel dafür ist jedoch
die Wahl dreier Personen aus der polnischen Universitätsnation hinter¬
einander in das Amt des Rektors (1410-1412).
Über Konflikte zwischen den Nationen an der Juristenuniversität ha¬
ben wir keinerlei Nachrichten. Eine der Quellen bezeugt einen tätlichen
Angriff auf einen unbekannten Professor durch Anhänger des Paul von
Janowitz, doch handelte es sich hierbei offensichtlich um einen rein per¬
sönlichen Konflikt.
Dass
es an der Juristenuniversität keine ernsthafteren
Konflikte zwischen den Nationen gab, lässt sich durch mehrere Faktoren
erklären. Was die Lehrer angeht, die an der Dreifakultätenuniversität die
Hauptinitiatoren der Zwistigkeiten waren, so war ihre Zahl an der Juristen¬
universität einerseits weitaus geringer, andererseits und vor allem aber wa¬
ren sie finanziell durch reiche Pfründen bzw. Ämter in der erzbischöflichen
Verwaltung sichergestellt, nicht aber durch die Lehre allein oder durch do¬
tierte Stellen an den Kollegs. Deshalb auch kam die überwiegende Mehr¬
heit der Lehrer aus Böhmen, ausländische Doktoren lösten das Problem
eventueller Unzufriedenheit durch ihren Weggang. Doch selbst die Stu¬
denten hatten keine besonderen Gründe zu Unrahestiftungen. Zudem dür¬
fen wir bei den Juristen einen größeren Respekt vor der Universitätstradi¬
tion und einen unumstrittenen Konservatismus voraussetzen, der auch in
ihrer Beziehung zur Lehre Wyclifs zum Ausdruck kam. Auf der anderen
Seite darf wohl nicht daran gezweifelt werden,
dass
zumindest jener Teil
der Juristen, der mit der Artistenfakultät verflochten war, von den genann¬
ten Zwistigkeiten der Dreifakultätenuniversität ebenfalls betroffen war. Im
übrigen waren Juristen an der Sezessionswelle in der zweiten Hälfte der
1380er Jahre beteiligt, und genauso schloss sich die klare Mehrheit dem
demonstrativen Abzug aus Prag im Jahre 1409 an.
Völlig neu befasst sich der Autor mit Fragen der Ikonographie der Pra¬
ger Universitätsnationen. Obwohl wir wissen,
dass
es Siegel sämtlicher
Nationen der Prager Dreifakultätenuniversität gegeben hat, hat sich le¬
diglich das der böhmischen Nation erhalten. Auf ihm ist der hl. Wenzel
mit Engeln und den Landeswappen dargestellt, also derselbe Heilige,
dem auf dem Universitätssiegel das gesamte Prager
studium
generale
zum Schütze anbefohlen wird. Die Landeswappen auf den ursprüng¬
lichen gotischen Knäufen der sogenannten alten (und seit 1945 leider
auch verschollenen) Universitätszepter sollten die Nationen sicherlich
symbolisieren, doch kann man sie auf keinen Fall direkt für ihre Wappen
halten. Sie entstanden wahrscheinlich erst nach den Hussitenkriegen und
sollten auf historisierende Weise auf die Nationentradition in Prag ver¬
weisen. Übrigens verschwindet die Institution der Universitätsnationen
-288-
aus
dem akademischen Milieu Prags erst 1622 im Zusammenhang mit
der Übergabe des Karolinums in die Hände der Jesuiten.
Die Arbeit wird durch einen ausführlichen Exkurs ergänzt, der in pro-
sopografische Untersuchungen der sächsischen Universitätsnation an der
Juristenuniversität führt. Die grundlegende Quelle hierfür ist die Matrikel
der Juristenuniversität, deren Original gleichfalls 1945 verlorenging. Zur
Verfügung steht daher nur eine beträchtlich veraltete Edition mit zahlrei¬
chen Fehlern oder eine vor dem Zweiten Weltkrieg angelegte Fotokopie.
Die Matrikel enthält sowohl die Immatrikulation der neu Hinzugekom¬
menen, geordnet nach den Universitätsnationen, als auch Verzeichnisse
von Graduierten, Verstorbenen sowie Memorabilien oder Rechnungen. In
der Frage nach der Entstehung der Matrikel ist wohl jene Hypothese am
wahrscheinlichsten, der zufolge die einzelnen Pezien erst zusammenge¬
bunden wurden, als die Prager Juristenuniversität nicht mehr existierte.
Zur Erstellung des Biogramms der immatrikulierten Personen sind eine
umfangreiche biographische Literatur und im wesentlichen sämtliche zu¬
gänglichen Editionen diplomatischer Quellen herangezogen worden (Ur¬
kundenbücher von Ländern, Städten und Stiften, ausgewählte Stadtbü¬
cher, Testamentsammlungen u.a.).
Die Gesamtaufstellung aller immatrikulierten Angehörigen der sächsi¬
schen Universitätsnation zählt 1245 Personen; es handelte sich also um
die zahlenmäßig stärkste Nation an dieser Universität. Ihre Besucherfre¬
quenz ist schon oben charakterisiert worden. Um den Herkunftsort der
Immatrikulierten zu ermitteln, erwies es sich als prinzipielle Feststellung,
dass
man sich nicht auf die bloße Präposition de verlassen kann, wenn in
der Matrikel Angaben zum Vornamen, Nachnamen und Herkunftsort feh¬
len, da damit lediglich der Familienname angeführt sein könnte. Sicher¬
heit bei der Herkunftsidentifizierung dieser Personen gewährt also einzig
und allein das Vorkommen ihres Namens direkt in den Quellen. Die häu¬
figsten Orte, aus denen die Angehörigen der sächsischen Universitätsna¬
tion kamen, waren die bedeutenden Hansestädte Stralsund, Lüneburg,
Greifswald, Hamburg, überraschenderweise
Stargard Szczeciński (Star¬
gard
in Pommern), Lübeck,
Kołobrzeg
(Kolberg), Rostock und Salzwe¬
del. Erst danach folgen die bedeutenden Bischofssitze Roskilde, Hildes¬
heim,
Lund
und Magdeburg. Unter den Ländern steht an erster Stelle
eindeutig Pommern, in beträchtlichem Abstand folgen dann Universitäts¬
besucher aus Niedersachsen und Schweden (einschließlich des heutigen
Finnland, allerdings ohne den Südzipfel, der damals zu Dänemark ge¬
hörte). Unterschiedlich ist jedoch die Zeitspanne der Immatrikulationen
aus diesen Ländern. Wahrend aus Pommern eine überdurchschnittliche
-289-
Frequenz insbesondere in den 70er Jahren zu verzeichnen ist, kamen aus
Schweden die meisten Studenten in der zweiten Hälfte der 90er Jahre.
Diese Erscheinung gilt allgemein für entferntere Länder (Dänemark, Liv-
land), in denen sich das Prestige der Prager Juristenuniversität mit einer
gewissen Zeitverschiebung zeigt. Die Entfernung von Prag spielte bei der
Entscheidung der Scholaren offenbar so gut wie gar keine Rolle, Einfluss
auf die Frequenz hatte die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung des
Landes bzw. der Stadt, doch offensichtlich auch die politischen Bindun¬
gen an das Haus Luxemburg (so im Falle von Pommern) oder die geziel¬
te Unterstützung der lokalen Kirche (Schweden).
Die soziale Herkunft der Immatrikulierten wurde abgeleitet einerseits
aus ihrem Herkunftsort, andererseits aus der Höhe der gezahlten Immatri¬
kulationstaxe. Als Kategorie sozialer Herkunft wurde nicht der Kleriker¬
stand erachtet. Die größten Schwierigkeiten ergaben sich bei der Bestim¬
mung des Adels, denn in der Regel führten nur die reichsten Adligen in
der Matrikel ihre vornehme Herkunft an. Die soziale Zusammensetzung
der sächsischen Universitätsnation bestätigte die dominierende Stellung der
Hansestädte, dennoch sind Personen auch aus anderen Städten in relativ
hoher Zahl vertreten. Der Anteil des Adels scheint im Vergleich mit den an¬
deren Nationen fast doppelt so hoch zu sein, was allerdings auf eine gründ¬
lichere Heuristik zurückzuführen ist. Die prestigeträchtige Zahlung für die
sog. scamna nobilium hingegen scheint bei den Immatrikulationen in
die sächsische Universitätsnation sehr selten auf. Der Anteil unvermögen¬
der Studenten (pauperes) stellt fast ein Fünftel der Immatrikulierten dar,
wie bei den übrigen Nationen auch (mit Ausnahme der bayrischen).
Der Immatrikulation an der Prager Juristenuniversität ging am häufig¬
sten das Studium an der Artistenfakultät in Prag voraus, doch handelte es
sich hierbei lediglich um 16% der Immatrikulierten (diese Zahl ist quel¬
lenmäßig belegt). Außer ihnen kamen (schon viel seltener) auch Personen
aus Erfurt und Wien an die Prager Juristenuniversität. Sie war somit für
die überwiegende Mehrheit der immatrikulierten Personen ihre erste Stu¬
dienstätte. Als Folgestudium betraf sie einen noch kleineren Personen¬
kreis. Unter den Zielen der universitären Wanderung überwog keine der
Universitätsstätte, am häufigsten stößt man auf Erfurt, Leipzig und Wien,
und interessant sind auch zwanzig spätere Immatrikulationen in Bologna.
Der Wechsel von einer Universität zur anderen war also keine Massener¬
scheinung. Auf jeden Fall aber konnte die Prager Juristenuniversität in die¬
ser Hinsicht eine aktive Bilanz vorweisen, denn mehr Scholaren gingen
von hier in andere Universitätszentren als umgekehrt. Dies bestätigt ihre
grundlegende Rolle bei der Bildung neuer Universitäten in Mitteleuropa.
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Untersuchungen zur Karriere sind bislang nur bei Personen vorge¬
nommen worden, die bis 1385 immatrikuliert wurden. Die hier vorgeleg¬
ten Ergebnisse dienen lediglich zur Orientierung. An die Prager Juristen¬
universität gingen in den Jahren 1372-1385 etwa 14 % der
Immatrikulierten, die irgendein Amt innehatten. Unter ihnen überwogen
schon damals Kanoniker, vor allem die Inhaber niedrigerer Pfründen ga¬
ben dies jedoch bei der Immatrikulierung nicht an. Eine spätere Karriere
konnte bei 37 % der Immatrikulierten nachgewiesen werden. Auch hier
überwiegen höhere Kirchenämter eindeutig, hauptsächlich Kanoniker (32
%). Besonders wichtig ist jedoch die nicht zu unterschätzende Zahl der
höchsten Kirchenämter: 4 Erzbischöfe und 15 Bischöfe. In Prag studier¬
ten kanonisches Recht auch drei zukünftige Auditoren und zehn Kollek¬
toren bzw. SubkoUektoren. Das Rechtsstudium galt allgemein als Tor zur
Kirchenkarriere, doch hat es den Anschein, als ob die Prager Juristenuni-
versität zumindest für das Gebiet der sächsischen Universitätsnation eine
Art Reservoir für die zukünftigen Spitzen der Kirchenhierarchie darstell¬
te. Deutlich weniger Ämter erhielten die Absolventen bei Herrschern,
dem Adel und in den Städten, doch hatten sie auch hier oftmals bedeu¬
tende Posten
inne.
Nicht uninteressant ist auch der Beleg von zehn Ab¬
solventen, die ihre Laufbahn nicht in der Kirche suchten, sondern in ih¬
ren Städten Bürger blieben. Einige von ihnen bewährten sich in der
städtischen Selbstverwaltung. Die Universitätslaufbahn betraf nur eine
kleine Zahl von Prager Juristen. Bereits vor der Immatrikulation waren
12 Personen als Lehrer an der Prager Artistenfakultät tätig. Unter den Ab¬
solventen können wir 34 Lehrer und Universitätsfunktionäre nachweisen,
diesmal bereits nicht mehr nur in Prag, sondern auch in Erfurt, Wien und
Heidelberg. Zwei ehemalige Prager Juristen wurden Prokuratoren der
deutschen Universitätsnation in Bologna. Damit bildete die Prager Juri¬
stenuniversität in beträchtlichem Maße auch die zukünftige Hochschule¬
lite der benachbarten Universitäten heran.
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