Instruction zum Zehend-Verleyhen Anno 173. Deß Hochwürdigsten unsers Gnädigsten Fürstens und Herrns zu Bamberg und Wirtzburg, Hochfürstl. Gnaden, befehlen hiemit allen Dero Beambten, und selbigen jeden Orth zugeordnete Zehend-Verleyhern in Dero Stifft Wirtzburg gnädigst ...: [Signatum Wirtzburg den ... Junii ...]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1745
Schlagworte:
Beschreibung:Titel ist Textanfang. - In Fraktur
Beschreibung:[1] gef. Bl.

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!