Mindestsätze der Unterhaltskosten, die nach der Praxis der deutschen Amtsgerichte von den Erzeugern unehelicher Kinder zu zahlen sind (§ 1708 BGB):
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Link, H. (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Lübeck Coleman 1909
Schriftenreihe:Juristische Wochenschrift Zugabe ; 1909,[1]
Juristische Wochenschrift 38,7, [Beil.]
Beschreibung:Sonderabdr. aus dem Bericht der öffentlichen unentgeltlichen Rechtsauskunftstelle für die freie und Hansestadt Lübeck über die Jahre 1907 und 1908
Beschreibung:27 S.

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