Vollzugshilfe zur Ermittlung erheblicher und irrelevanter Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete:

Rechtliche Grundlagen für die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (VP) sind in Brandenburg neben den §§ 32-36 BNatSchG [2] die Regelungen der §§ 16 und 16a BbgNatSchAG [31]. Neben anderen Wirkfaktoren, wie z.B. direkter Flächenentzug, Veränderungen abiotischer Standortfaktoren, Barriere- und Fallenw...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Potsdam LUA 2009
Ausgabe:Stand Nov. 2008
Schriftenreihe:Studien und Tagungsberichte des Landesumweltamtes 58
Schlagworte:
Online-Zugang:kostenfrei
Zusammenfassung:Rechtliche Grundlagen für die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (VP) sind in Brandenburg neben den §§ 32-36 BNatSchG [2] die Regelungen der §§ 16 und 16a BbgNatSchAG [31]. Neben anderen Wirkfaktoren, wie z.B. direkter Flächenentzug, Veränderungen abiotischer Standortfaktoren, Barriere- und Fallenwirkungen kann auch der Eintrag von Schad- und Nährstoffen in Natura 2000-Gebiete zu erheblichen Beeinträchtigungen dieser Gebiete füh- ren. Solche Stoffeinträge können sowohl in empfindlichen aquatischen als auch in terrestri- schen Ökosystemen temporär oder dauerhaft zu negativen Veränderungen und zu erhebli- chen Beeinträchtigungen führen und so möglicherweise eine Verschlechterung des Erhal- tungszustandes und/oder ein Nichterreichen der für ein Natura 2000-Gebiet definierten Er- haltungsziele bewirken. Probleme bei der praktischen Durchführung der Prüfung möglicher erheblicher Beeinträchti- gungen von Natura 2000-Gebieten durch die verschiedenen Wirkfaktoren bestehen vor allem darin, dass der Begriff der Erheblichkeit, an den letztlich die Natura 2000-Verträglichkeit mit der Rechtsfolge der Zulässigkeit/Nichtzulässigkeit von Plänen bzw. Projekten gekoppelt ist, ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, der im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen ist.
Beschreibung:Literaturverz. S. 29 - 30
Beschreibung:53 S. Ill., graph. Darst.

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