Grupy rządzące w miastach nadbałtyckich w średniowieczu:
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | Polish |
Veröffentlicht: |
Toruń
Towarzystwo Naukowe
2008
|
Ausgabe: | Wyd. 1. |
Schriftenreihe: | Roczniki Towarzystwa Naukowego w Toruniu
93,1 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis Abstract |
Beschreibung: | Zsfassung in dt. Sprache u.d.T.: Die Führungsgruppen in den Ostseestädten im Mittelalter |
Beschreibung: | 140 s., [2] s. tabl. il. 24 cm |
ISBN: | 9788361487289 |
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Wstęp
.................................7
Rozdział I
Terminologia i definicja grup rządzących w miastach nadbałtyckich
· · · 16
Patrycjat
-
warstwa górna
-
grupy rządzące
..............16
Patrycjat hanzeatycki w badaniach dziewiętnasto-
i dwudziestowiecznych
.......................18
Rozdział
II
Prawne podstawy składu rad miejskich
................ 26
Początki ustroju radzieckiego w miastach wendyjskich
.......... 27
Ustrój radziecki w miastach pruskich
.................. 31
Ustrój radziecki w miastach inflanckich
................. 35
Rozdział
Ш
Skład społeczny grup rządzących w miastach nadbałtyckich
....... 39
Wprowadzenie
............................ 39
Analiza składu osobowego rad miejskich
................ 41
Miasta wendyjskie
........................ 42
Miasta pruskie
.......................... 45
Miasta inflanckie
......................... 52
Gospodarcze i społeczne uwarunkowania mobilności
składu grup rządzących
........................ 54
Postrzeganie struktury społecznej
.................... 62
Rozdział
IV
Brackie formy organizacji grup rządzących
............... 69
Uwagi wstępne
........................... 69
Bractwa elitarne w Lubece
...................... 71
Bractwa elitarne w miastach pruskich
................. 75
Bractwa elitarne w miastach inflanckich
................ 85
Rozdział
V
Rada jako korporacja i jej samoprzedstawianie
.............89
Przysięga
.............................89
Uczty radzieckie
..........................91
Działalność dewocyjna rady
.....................100
Zakończenie
.............................108
Bibliografia
..............................
Ш
Indeks osób i nazw geograficznych
.................... 127
Die Führungsgruppen in den Ostseestädten im Mittelalter
Zusammenfassung......................... 134
Die Führungsgruppen
in
den Ostseestädten im Mittelalter
Zusammenfassung
Die vorliegende Untersuchung beschränkt sich auf die Zeit vom Anfang des 14. bis
zum Anfang des 15. Jahrehunderts. Zu Beginn des 14. Jahrehunderts fand der Prozess
der Ausbildung der Ratsverfassung in den Ostseestädten seinen Abschluss. Dadurch
erlangte die kaufmännische Führungsgruppe einen entscheidenden Einfluss auf das
Stadtregiment und auf die soziale Zusammensetzung der Stadträte, weil der unmittel¬
bare Einfluss des Landesherrn als Stadtherr auf die Besetzung der Stadträte beschränkt
oder sogar beseitigt wurde. Die Reformation führte dann zu veränderten Bedingungen
für den Funktionieren des städtischen Patriziats. Im Mittelpunkt der Untersuchung
stehen die Verhältnisse in den wendischen, preußischen und livländischen Städten.
Der Vf. übergeht die Probleme, die mit der Ausbildung der „niederadlesgleichen
Führungsgruppe in der Frühphase der Stadtentwicklung verbunden sind.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Definition einer sozialen Gruppe, die
als konstitutive Merkmale sowohl gemeinsame Normen und Prinzipien als auch die
Selbst- und Fremdvorstellungen berücksichtigt. Bei solchen Voraussetzungen ist es
nicht möglich, die Tätigkeit der Führungsgruppen ohne Einblick in das Bewusst-
sein der Gruppe, in deren Selbstdarstellung und Fremdwahrnehmung zu verstehen. Die
vorliegende Studie erhebt keinen Anspruch auf vollständige Bearbeitung der Problema¬
tik der Führungsgruppen in den Ostseestädten. Die soeben erwähnten methodologi¬
schen Voraussetzungen werden an Hand einiger ausgewählter Fragen konkretisiert,
die nach der Meinung des Vf. grundsätzliche Bedeutung für die Charakteristik der
Führungsgruppe haben, die auch mit dem Terminus
technicus Patriziat
bezeichnet
wird. Das generelle Ziel der Ausführungen wird die Antwort auf die Frage sein, ob
in den großen Ostseestädten sich von der breiten kaufmännischen Schicht eine sepa¬
rate regierende Gruppe abgesondert hat, die eine eigene Identität sowie spezifische
Normen zur Regelung ihres Innenlebens besaß, sich von der Außenwelt abkapselte
Zusammenfassung ____________________________ 135
und ihre Besonderheit oder gar Exklusivität betonte. Die nächste Frage ergibt sich
aus dem hier angenommenen geographischen Rahmen: Inwieweit können wir von
einem für die Hanse charakteristischen Typus der Führungsgruppe sprechen und in¬
wieweit wurde diese Erscheinung durch regionale oder gar lokale Verhältnisse mit¬
gestaltet?
Im ersten Kapitel wird die Diskussion zur Terminologie und zum Charakter von
Führungsgruppen in hansischen Städten vorgestellt. Nach der Meinung des Vf. ist es
eine große Vereinfachung der sozialen Wirklichkeit des Spätmittelalters, wenn man
die Führungsgruppen der hansischen Städte dem Patriziat der süddeutschen Städte
gegenüberstellt. In der gegenwärtigen Forschung gelten die soziale Abschließung
und die politische Privilegiemng als die wichtigsten Elemente der Definition des Pa-
triziats. Aus diesem Grunde hält man die Anwendung dieses Begriffs auf die hansi¬
schen oder zumindest auf die Ostseestädte für unberechtigt, da es dort im Mittelal¬
ter keine sozial abgeschlossene Führungsgruppe gab, deren Mitgliedern auf Grand
der Geburt, also der Zugehörigkeit zu alteingesessenen Geschlechtern das Recht auf
Machtausübung zugekommen wäre. In der Hanse-Geschichtsschreibung wird seit
den 70. Jahren des 20. Jahrhunderts der Terminus Patriziat immer häufiger durch
die Termini kaufmännische Oberschicht oder Führungsgruppe ersetzt. Neuere For¬
schung zeigt aber deutlich,
dass
auch die Mitglieder der Führungsgruppen in den
hansischen Städten ein gemeinsames Selbstbewusstsein besaßen und ihre Besonder¬
heit nach außen hin demonstrierten, indem sie die Verhaltensmuster der elitären Kul¬
tur nachahmten. Auch die Mobilität der personellen Zusammensetzung der Stadträte
und deren Offenheit gegenüber den
homines
novi
gestalteten sich von Stadt zu Stadt
verschiedenartig, je nach Zeit und sozial-wirtschaftlicher Lage. Im Lichte der bishe¬
rigen prosopographischen Forschung ist die früher behauptete Kurzlebigkeit der
Ratsherrengeschlechter in den hansischen Städten ein zu kategorisches Urteil. Daher
ist der Vf. der Meinung,
dass
die Anwendung des Begriffs Patriziats als Terminus
technicus
in Bezug auf die Führungsgrupen in den großen Ostseestädten zulässig ist,
selbst wenn man sich der herkömmlichen Definition des Patriziats bedient.
Das zweite Kapitel ist der Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen
der sozialen Zusammensetzung der Stadträte gewidmet, denn die Ausübung der poli¬
tischen Macht ist das grundlegende Kriterium für die Zugehörigkeit zum Patriziat
und die Quelle von dessen sozialer Sonderstellung. Für den Prozess der Führungs¬
gruppenbildung in den hansischen Städten war die Herausbildung der Rats Verfas¬
sung von Bedeutung, in deren Rahmen der Stadtrat zum Hauptorgan der kommuna¬
len Macht und zum hauptsächlichen Außenvertreter der Stadtgemeinde wurde. Die
dominierende politische Rolle war auch damit verbunden,
dass
die Ratsmitglieder
den Ausschlag gebenden Einfluss auf die Wahl der neuen Ratsherren erwarben. Das
Prinzip der Selbstkooptation beschränkte nicht nur die Befugnisse der Landesherr¬
schaft, sondern schloss auch eine breitere Beteiligung der Stadtbürger an der Mach¬
tausübung aus und wurde somit zu der grundlegenden Voraussetzung für die Abge¬
schlossenheit des Kreises von Familien, die zur aktiven Teilnahme am Stadtregiment
zugelassen waren. Der Vf. stellt die Entwicklung der Ratsverfassung der Reihe nach
in wendischen, preußischen und livländischen Städten dar. Bei der Analyse werden
der Umfang der Machtbefugnisse des Stadtrats und die Prinzipien der Ratsherrenwahl
136____________________Die Führungsgruppen in den Qstseestädten im Mittelalter
berücksichtigt. Der Prozess der Gestaltung der Ratsverfassung in den Ostseestädten war
eine langfristige Entwicklung, die sich zwischen den 20er Jahren des 13. und der Mitte
des 14. Jahrhunderts abspielte und deren Höhepunkt in die 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts
fällt. Betonenswert ist jedoch die Tatsache,
dass
sich in allen großen Ostseestädten das Prin¬
zip der Selbstkooptation der personellen Zusammensetzung der Stadträte und der von den
Einflüssen der Landesherrschaft unabhängigen Wahl der neuen Ratsherren herausbildete.
Das Ziel des dritten Kapitels liegt in der Beantwortung der Frage, in welchem Ausmaß
die personelle Zusammensetzung der Führungsgruppen den Ostseestädten (Lübeck,
Wismar, Altstadt
Thorn,
Altstadt Elbing, Altstadt Königsberg, Rechtstadt
Danzig,
Riga,
Reval)
sich durch eine Tendenz zur gesellschaftlichen Abschließüng auszeich¬
net. Darüber hinaus soll geklärt werden, inwieweit die in den Stadträten vertretenen
Familien als eine sozial abgeschlossene Gruppe wahrgenommen wurden. Die Frage
nach der sozialen Zusammensetzung besitzt in der bisherigen Forschung zu Führungs-
grappen in den Hansestädten eine grundlegende Bedeutung. Auf der einen Seite wurde
die zunehmende Tendenz zur sozialen Abschließung neben der politischen Privilegie-
rung und der gesellschaftlichen Exklusivität als ein wesentliches Merkmal herausge¬
bildet, das zur Benutzung des Begriffs Patriziat in Bezug auf die Hansestädte berech¬
tigt. Andererseits hat man aufgrund der großen sozialen Mobilität der Führungsgruppen
die Tragfähigkeit dieses Begriffs hinsichtlich der sozialen Verhältnisse im hansischen
Wirtschaftsraum bezweifelt. Man wies darauf hin,
dass
immer wieder viele
homines
novi in die
Stadträte gelangt seien. Der Umfang der zum Patriziat gehörigen Familien
und die Abschließungstendenz lassen sich aus den im Druck vorliegenden Ratslinien
ermitteln. In der statistischen Analyse, der die Angehörigen der Stadträte aus bestimm¬
ten Jahren unterzogen wurden (vgl. Tab. 1-9), wurden folgende Gradmesser der sozia¬
len Mobilität berücksichtigt:
- Anteil der Ratsherren, die erstmalig als Angehörige ihrer Familien in den Rat
gelangt sind, darunter auch die Ratsherren aus Familien, die nur einen Vertreter im
Rat haben,
- Anteil der Ratsherren, die Familien entstammen, die bereits Ratsmitglieder ge¬
stellt haben (zwei, drei oder vier und mehr),
- Anteil der Ratsherren aus Familien, die auch in Zukunft durch ein, zwei oder
und mehr Mitglieder im Rat vertreten sind.
Aus der durchgeführten statistischen Analyse ergibt sich ein sehr differenzier¬
tes Bild der sozialen Zusammensetzung der Stadträte in den hansischen Städten. Eine
Tendenz zur gesellschaftlichen Abschließung und zur abnehmenden sozialen Mobili¬
tät läßt sich in preußischen Städten (Kulm, Elbing,
Thorn)
sowie in Lübeck und in Wi¬
smar feststellen. Die Intensität und zeitlicher Verlauf dieser Erscheinung waren jedoch
durchaus unterschiedlich. Der Prozess der Etablierung eines oligarchischen Rates, der
von einer relativ abgeschlossenen Gruppe der Geschlechter getragen wurde, kommt
am stärksten in Lübeck und
Thorn
zum Vorschein. Es zeichnet sich jedoch eine re¬
lativ genaue Gegenläufigkeit in der Entwicklung der sozialen Zusammensetzung der
Führangsgruppe in diesen Städten ab. In der Travestadt setzt am Ende des 13. Jahr¬
hunderts eine etwa ein Jahrhundert andauernde Periode zunehmender Abschließung
des Kreises der ratsfähigen Familien ein. Dagegen tritt in
Thorn
diese Tendenz erst ge¬
gen Ende des 14. Jahrhunderts auf. In Kulm und Elbing war der Prozess einer stärkeren
Zusammenfassung 137
Abschließung der Führungsgruppen von relativ kurzer Dauer. Diese Tendenz lässt sich
in Kulm erst in den beiden letzten Jahrzehnten und in Elbing in drei letzten Jahrzehn¬
ten des 14. Jahrhunderts beobachten. In der Rechtstadt
Danzig, in
der Altstadt Königs¬
berg, in
Reval,
Riga und Wismar ist eine deutliche Tendenz zur sozialen Abschließung
der Führungsgruppen und zur Etablierung eines oligarchischen Rates unverkennbar. In
Riga lässt sich nur in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine Abnahme des Zulaufs
der Angehörigen der neuen Familien zum Rat und der Anzahl der Ratsherren aus den
Familien, die nur einmal im Rat vertreten waren, beobachten. In
Danzig
ist erst in den
siebziger Jahren des 15. Jahrhunderts eine dauerhafte Tendenz zur Abschließung des
Kreises der ratsfähigen Familien erkennbar. Aufgrund dieser statistischen Analyse läßt
sich in der personellen Zusammensetzung der Führungsgruppen in den erwähnten Ost¬
seestädten keine für Hansestädte typische sozialgeschichtliche Entwicklungslinie fest¬
stellen. Die Unterschiede in der Zusammensetzung der Räte dieser Städte kann man
durch die Differenzen in der sozial-wirtschaftlichen Entwicklung erklären (wie die Rol¬
le des Fernhandels und der Anteil der Landbesitzungen an wirtschaftlichen Unterlagen
der Führungsgrappen). Der Vf. betont,
dass
die auf die Familiennamen gestützte stati¬
stische Analyse ein überzeichnetes Bild der sozialen Veränderungen innerhalb der Füh¬
rungsgruppe liefert, weil sie die Verschwägerung der Ratsfamilien nicht berücksichtigt.
Wie in der Fachliteratur schon bewiesen wurde, sind auch in den Hansestädten viele
homines
novi
durch heiratsmäßige Verbindungen mit den alten Patriziergeschlechtern
in den Stadträte gelangt. Bei der Betrachtung der sozialen Abschließung der Führungs¬
grappen und des Zulaufes neuer Familien stellt sich außerdem die Frage, inwieweit
ho¬
mines
novi
den Familien entstammten, die in einer anderen Stadt zur Führungsgruppe
gehörten, solche Verbindungen lassen sich im Hanseraum nachweisen oder vermuten,
es fehlen jedoch Quellen, die eine quantitative Erfassung dieser Erscheinung erlauben.
Die statistische Erfassung der personellen Zusammensetzung der Stadträte liefert keine
erschöpfende Erklärung des Prozesses der Herausbildung einer von der breiten kauf¬
männischen Schicht abgesonderten Führangsgruppe (des Patriziats). Von großer Wich¬
tigkeit für die Konstituierung und Aktivität dieser Gruppe war ihre Selbstwahrnehmung
und die Deutung der sozialer Wirklichkeit von der städtischen Gesellschaft des Spät¬
mittealters. Der Vf. weist auf einige Zeugnisse der Erfassung der sozialen Wirklich-
keit
in der hansischen Städte des Spätmittelalters aus Lübeck, Wismar,
Danzig
und Kulm
hin, in denen die Stadträte von außen als die sozial abgeschlossenen, oligarchischen
Gruppen wahrgenommen wurden, die sich aufgrund der Veschwägerungen zwischen
den einzelnen Familien und der personellen Verbindungen etabliert haben. Es fällt auf,
dass
die Wahrnehmung der städtischen Führangsgruppe als eines abgeschlossenen Fa¬
milienkreises keinen direkten Zusammenhang mit der realen sozialen Zusammensetz¬
ung der Stadträte aufweist. Der Vf. macht darauf aufmerksam,
dass
die Wahrnehmung
der Ratsherren als eines abgesonderten, sozial abgeschlossenen Kreises keinen Nieder¬
schlag in den Schemata der Gliederung der städtischen Gesellschaft in den mittelalterli¬
chen Ostseestädten gefunden hat. Auch in der städtischen Gesetzgebung im 14. und 15.
Jahrhundert kommen Ratsherren oder Führangsgruppe nicht als eigene soziale Katego¬
rie vor. Die Analyse der Kleider- und Luxusverordnungen aus den großen Ostseestäd¬
ten zeigt,
dass
die städtische Gesetzgebung bis zum 15. Jahrhundert hauptsächlich auf
die Einebnung der Unterschiede zwischen den Einwohnern oder auf die Anpassung
138__________________Die Führungsgruppen in den Ostseestädten im Mittelalter
des aufwändigen Lebensstils an die finanziellen Möglichkeiten der Stadtbürger ab¬
zielte. Erst ab Ende des 15. Jahrhunderts macht sich (hauptsächlich in preußischen
Städten) eine Tendenz zur - auf entsprechende Gesetzgebung gestützten - Petrifizie-
rung der hierarchischen sozialen Struktur bemerkbar, was auch zu einer formalrech¬
tlichen Absonderung der mit dem Kreis der Ratsherrenfamilie identifizierten Füh¬
rungsgruppe führte.
Im vierten Kapitel untersucht der Vf. die Bedeutung der Bruderschaften als einer
Form der Betonung der sozialen Sonderstellung der Führungsgruppen. Er verweist
auf neuere Forschung zu den Bruderschaften der städtischen Oberschicht in Lübeck,
in deren Lichte die Zirkel-Gesellschaft nicht als dauerhafte Form der Organisation
der Führungsschicht angesehen werden kann. Auch die Lübecker Kaufleute-Kompa¬
nie und die Greveraden-Kompanie vermochten es nicht auf Dauer, ihren politischen
und sozialen Status in der Organisation der Lübecker Führungsgruppe aufrechtzuer¬
halten. Nur zu einem gewissen Zeitpunkt ihrer Entwicklung wurde die soziale Zusam¬
mensetzung der Bruderschaften derjenigen der Lübecker Führungsgruppe sehr ähn¬
lich. Die Entstehung der Lübecker Bruderschaften ergab sich anders als im Falle der
Patrizierbruderschaften in den süddeutschen Städten, nicht aus dem Streben der Füh¬
rungsgruppe nach Selbstdarstellung und Integration. Ihre Genese sollte vielmehr mit
den Bemühungen der nicht zum Stadtrat gehörenden Kaufleute um die Integration und
Stärkung der politischen Position innerhalb der breiten kaufmännischen Schicht zu¬
sammenhängen. In der Arbeit wird gegen die Ansicht polemisiert,
dass
die Kompen-
häuser, auch als Artushöfe bezeichnet, und die mit ihnen verbundenen St. Georgs-
Braderschaften in den preußischen Städten einen sozial elitären Charakter gehabt
hätten. Die Bewertung der sozialen Rolle dieser Institutionen hat sich zu stark durch
die Optik der Quellen aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts und aus der Neuzeit be¬
einflussen lassen. Die soziale Funktion der Artushöfe und der mit ihnen verbunde¬
nen Bruderschaften unterlag wesentlichen Wandlungen und war von sozialen und
wirtschaftlichen Bedingungen am jeweiligen Ort und zur jeweiligen Zeit abhängig.
Die Artushöfe (Kompenhäuser) entstanden in preußischen Großstädten um die Wen¬
de zum 14. Jahrhundert als Sitze der Gilde „der gemenen kouffman und wurden als
solche noch in der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts wahrgenommen. Im Laufe des 14.
Jahrhunderts übernahmen die Stadträte die Kontrolle über deren innere Organisation.
Zugleich begann sich innerhalb der zunächst einheitlich gewesenen Kaufmanns¬
schicht der Prozess der sozialen Ausdifferenzierung abzuzeichnen und die mit der
Führungsgruppe verbundenen Kaufleute gewannen allmählich eine privilegierte (he-
rausagende) Position in den Höfen. Man kann freilich die Artushöfe nicht als Insti¬
tutionen zur Demonstration der sozialen Exklusivität der oberen Schicht betrachten.
Die Kultivierung der ritterlichen Umgangsformen, gemeinsames Festessen und
me¬
morative
Liturgie betrafen die Gesamtheit der Hofmitglieder, wie sie übrigens für
die gesamte Kaufmannsschicht charakteristisch waren. Nur in
Danzig,
Thorn
und
vermutlich in Kneiphof und Elbing fand der Prozess der sozialen Ausdifferenzie¬
rung der Kaufmannsschicht in der Gründung von getrennten, elitären Bruderscha¬
ften seinen Ausdruck. Es soll jedoch betont werden,
dass
dieser Elitarismus seiner¬
seits eine Abstufung aufwies. In
Thorn
vereinte die St. Georgs-Bruderschaft nur die
Führungsschicht (Ratsherrenfamilien), während die Danziger St. Georgs-Bruderschaft
Zusammenfassung 139
einen breiteren sozialen Umfang hatte, da zu deren Mitgliedern sowohl Ratsherren als
auch Schöffen zählten.
Die Kaufmannsgilden in Riga und
Reval
(als Große Gilden bezeichnet) behiel¬
ten im Unterschied zu denen in preußischen Städten eine erheblich größere Auto¬
nomie gegenüber den Stadträten. Die Große Gilde in Riga hatte sogar einen gewis¬
sen Anteil am Stadtregiment und führe eine selbstständige Außenpolitik. Man kann
vermuten,
dass
sich auch innerhalb der livländischen Kaufmannsgilden ein Prozess
der sozialen Ausdifferenzierung vollzog. Ein Effekt dieses Prozesses war jedoch
nicht die Entstehung der Korporationen der Schwarzhäupter, die erst in der Neuze¬
it zu exklusiven kaufmännischen Vereinen wurden. Als Zeugnis der sozialen Son¬
derstellung der Führangsgrappe innerhalb der Kaufmannsgilde kann jedoch die Tat¬
sache angesehen werden,
dass
die Mehrheit ihrer Älterleute aus Familien stammte,
die im Stadtrat vertreten waren. Ein Ausdruck der Markierung der sozialen Sonder¬
stellung der Führungsgruppe war auch die Entstehung der Älteren und der Jüngeren
Bank innerhalb der Großen Gilde in
Reval,
die zuerst 1529 erwähnt wurden. In den
livländischen Städten zeichnet sich im 15. Jahrhundert der Prozess der sozialen Aus¬
differenzierung ab, der freilich nicht zur Herausbildung von getrennten, elitären Pa¬
trizier-Bruderschaften führt. Der Vf. behauptet,
dass
in den von der Untersuchung
erfassten Städten kein einheitliches Modell der Ausnutzung der korporativen For¬
men zur Markierung der sozialen Position der Führungsgrappen zu beobachten ist.
Im Kapitel
V
(Der Stadtrat als Körperschaft und seine Selbstdarstellung) ver¬
sucht der Vf. die Fragen zu beantworten, ob der Stadtrat im städtischen Milieu auch
als soziale Gruppen auftrat und inwieweit die gildenkonstitutiven Elemente: Eid, Fe¬
stessen,
Memorie
als Faktoren der Integration der Führungsschicht und der Mani¬
festation ihrer sozialen Sonderstellung erscheinen. Im ersten Teil des Kapitels wur¬
de die Rolle des Ratsherreneides bei der Herausbildung einer separaten Identität der
Führungsschicht dargestellt. Der Vf. geht von der Annahme aus,
dass
der von den
neu erwählten Ratsherren abzulegende Eid ein Akt der Bindung an die Gruppe war,
die eine unabhängige nicht vom Willen der Gemeinde, sondern durch das Natur¬
recht legitimierte Macht ausübte. Die Untersuchung erfasste den Inhalt der Eides¬
formeln und das Zeremoniell der Eidablegung, Eine beschränkte Rezeption erfuhr
in den Städten des Ostseeraumes die Eidesformel der Lübecker Ratsherren, in der
kein Bezug auf den Stadtherrn auftaucht. Der Vf. macht jedoch darauf aufmerksam,
dass
der Eigenname des Stadtherrn nur in der Eidesformel der Ratsherren von
Reval
vorkommt. Dagegen tauchen in den Eidesformeln der preußischen Städte entweder
nur allgemeine Berufungen auf „meynen rechten Herr , oder der Stadt- und Landes¬
herr wird darin gänzlich übergangen. Für die Interpretation des ideellen Kontextes
des von den neuen Ratsherren abzulegenden Eides hat nicht nur der Text, sondern
auch das Zeremoniell der Vereidigung große Bedeutung, da das letztere den autono¬
men Charakter des Rats zum Ausdruck brachte. Im zweiten Teil des
V.
Kapitels wur¬
de auch die Rolle der Festessen für die soziale Integration der Ratsherren und für die
Selbstdarstellung des Rates besprochen. Der Vf. weist auf diverse Formen der von
den Ratsherren eingenommenen gemeinsamen Mahlzeiten hin, die mit den verwal¬
tungstechnischen Funktionen des Rats, mit dem Kalender der religiösen und der städ¬
tischen Feste verbunden war. Die Analyse der Rigaer und
Revaler
Kämmereibücher
140__________________Die Führungsgruppen in den Ostseestädten im Mittelalter
ergibt,
dass
zwischen Mitte des 14. und Mitte des 15. Jahrhunderts die Ausgaben für
die Festessen des Stadtrates wesentlich anstiegen. Auch ist der Wandel in der Feste¬
hierarchie bemerkenswert. Während im 14. Jahrhundert der Stadtrat von Riga den
aufwändigsten Schmaus zu Weihnachten veranstaltete, nahm im Laufe der 1. Häl¬
fte des 15. Jahrhunderts die Bedeutung des luxuriösen Konsums in der Fastnachtsze¬
it zu, die eine Zeit der Vergnügung für die ganze Stadt war. Zur Faschingszeit nutz¬
ten die Ratsherren von Riga und
Reval
die Möglichkeit, ihre Position nach außen hin
zu demonstrieren. Auch im Lübeck des 15. Jahrhunderts wird der vom Stadtrat vor¬
genommene aufwändige Konsum zum Bestandteil der gesamtstädtischen Feierlich¬
keiten. Eine detaillierte Analyse des Konsums im Rahmen der Festessen ermöglicht
das Elbinger Rechnungsbuch. Es lässt feststellen,
dass
die Ratsherren mindestens
einige Male pro Jahr an gemeinsamen Fetstessen teilnahmen, von denen ein Teil die
für den feierlichen Konsum im höfischen Milieu und in den süddeutschen Städten typi¬
schen Merkmale aufwies: Mannigfaltigkeit und Anzahl von Speisen, kostbare Geträn¬
ke und Zuckerwaren, raffinierte Gerichte, aufwändige Umrahmung. Im dritten Teil
wurden die korporativen Formen der Religiosität im Rahmen der Stadträte bespro¬
chen, wobei eine besondere Aufmerksamkeit der Frage der Ratskapelle und der Rat-
smemorie gewidmet wurde. Auf Grund der bisherigen Forschung kann man feststel¬
len,
dass
der Stadtrat in Lübeck bereits gegen Ende des 13. Jahrhunderts die ersten
Versuche unternahm, das religiöse Leben für die Führungsschicht zu organisieren;
eine Verstärkung dieser Tendenz erfolgt um die Mitte des 14. Jahrhunderts Das Mo¬
dell der Organisation der Ratsmemorie um den ratseigenen Altar oder die ratseige¬
ne Kapelle oder mithilfe des Ratskaplans wurde in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts
in den wendischen und livländischen Städten verwirklicht. In den preußischen Gro¬
ßstädten tauchen erste Versuche zur Organisierung der Ratsmemorie erst im zwei¬
ten und dritten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts auf. Es scheint,
dass
sich diese Ver¬
spätung aus der Tatsache ergibt,
dass
die Partiziermemorie früher im Rahmen der so¬
zial elitären St. Georgs-Bruderschaften verwirklicht wurde. Erst als sich deren soz¬
iale Exklusivität als unzureichend erwiesen hatte unternahmen die Stadträte
(Dan¬
zig,
Elbing, Königsberg) Aktivitäten zur Erschaffung eigener Formen der korpora¬
tiven Devotion. Der Vf. kommt zur Schlussfolgerung,
dass
im Laufe des 14. und
15. Jahrhundert in den großen Ostseestädten aus der breiten kaufmännischen Schicht
eine engere Führungsgruppe hervorging, die trotz großer sozialer Mobilität ihre se¬
parate Identität auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Position des Rats und
der im Rahmen des Rats entwickelten Formen des geselligen und religiösen Lebens
herausbildete.
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