Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden: 2 Von dem Prälation oder Vorzug Rechte, Der Ander Theil : Wann der Prälationen bey einem falliment oder schuldwesen viel zusammen kämen, welche der andern mit Recht könne vorgesetzt werden, vnd die Praeminentz für alle andern haben solle. Vnd fürnemlich, wann zweyen oder mehren ein ding versatzt vnd verpfendet worden, welcher dem andern vorzuziehen seye
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Beuther, Johann Michael 1565-1618 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:Latin
Veröffentlicht: Magdeburg Francke [1599]
Online-Zugang:kostenfrei
Beschreibung:215 S., [3] Bl.

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