Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden: 2 Von dem Prälation oder Vorzug Rechte, Der Ander Theil : Wann der Prälationen bey einem falliment oder schuldwesen viel zusammen kämen, welche der andern mit Recht könne vorgesetzt werden, vnd die Praeminentz für alle andern haben solle. Vnd fürnemlich, wann zweyen oder mehren ein ding versatzt vnd verpfendet worden, welcher dem andern vorzuziehen seye
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | Latin |
Veröffentlicht: |
Magdeburg
Francke
[1599]
|
Online-Zugang: | kostenfrei |
Beschreibung: | 215 S., [3] Bl. |
Internformat
MARC
LEADER | 00000nam a2200000 cc4500 | ||
---|---|---|---|
001 | BV035592036 | ||
003 | DE-604 | ||
005 | 00000000000000.0 | ||
007 | t | ||
008 | 090630s1599 |||| 00||| lat d | ||
024 | 8 | |a VD16 B 2417 | |
035 | |a (OCoLC)645333588 | ||
035 | |a (DE-599)BVBBV035592036 | ||
040 | |a DE-604 |b ger |e rakwb | ||
041 | 0 | |a lat | |
049 | |a DE-12 |a DE-Di1 | ||
100 | 1 | |a Beuther, Johann Michael |d 1565-1618 |e Verfasser |0 (DE-588)104320567 |4 aut | |
245 | 1 | 0 | |a Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden |n 2 |p Von dem Prälation oder Vorzug Rechte, Der Ander Theil : Wann der Prälationen bey einem falliment oder schuldwesen viel zusammen kämen, welche der andern mit Recht könne vorgesetzt werden, vnd die Praeminentz für alle andern haben solle. Vnd fürnemlich, wann zweyen oder mehren ein ding versatzt vnd verpfendet worden, welcher dem andern vorzuziehen seye |c Alles aus den gemeinen beschriebenen Kayserlichen vnd Bepstlichen Rechten, auch vieler anderer Fürnemer ... Deutscher, Spannischer, ... Juristen Büchern, In zwey theil ordentlich verfasset, vnd jetzo ... zu nutz vnd nachrichtung in offentlichen Druck verfertiget. Durch Johann Michael Beuthern, der Rechten Doctorn, ... |
264 | 1 | |a Magdeburg |b Francke |c [1599] | |
300 | |a 215 S., [3] Bl. | ||
336 | |b txt |2 rdacontent | ||
337 | |b n |2 rdamedia | ||
338 | |b nc |2 rdacarrier | ||
773 | 0 | 8 | |w (DE-604)BV035591985 |g 2 |
776 | 0 | 8 | |i Elektronische Reproduktion |d München : Bayerische Staatsbibliothek, 2010 |o urn:nbn:de:bvb:12-bsb10314945-9 |
856 | 4 | 1 | |u http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10314945-9 |x Resolving-System |z kostenfrei |3 Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- J.rom.m. 44-1/2 |
912 | |a digit | ||
999 | |a oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-017647237 |
Datensatz im Suchindex
_version_ | 1804139254876471296 |
---|---|
any_adam_object | |
author | Beuther, Johann Michael 1565-1618 |
author_GND | (DE-588)104320567 |
author_facet | Beuther, Johann Michael 1565-1618 |
author_role | aut |
author_sort | Beuther, Johann Michael 1565-1618 |
author_variant | j m b jm jmb |
building | Verbundindex |
bvnumber | BV035592036 |
collection | digit |
ctrlnum | (OCoLC)645333588 (DE-599)BVBBV035592036 |
format | Book |
fullrecord | <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>02049nam a2200301 cc4500</leader><controlfield tag="001">BV035592036</controlfield><controlfield tag="003">DE-604</controlfield><controlfield tag="005">00000000000000.0</controlfield><controlfield tag="007">t</controlfield><controlfield tag="008">090630s1599 |||| 00||| lat d</controlfield><datafield tag="024" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">VD16 B 2417</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)645333588</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-599)BVBBV035592036</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-604</subfield><subfield code="b">ger</subfield><subfield code="e">rakwb</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">lat</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-12</subfield><subfield code="a">DE-Di1</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Beuther, Johann Michael</subfield><subfield code="d">1565-1618</subfield><subfield code="e">Verfasser</subfield><subfield code="0">(DE-588)104320567</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden</subfield><subfield code="n">2</subfield><subfield code="p">Von dem Prälation oder Vorzug Rechte, Der Ander Theil : Wann der Prälationen bey einem falliment oder schuldwesen viel zusammen kämen, welche der andern mit Recht könne vorgesetzt werden, vnd die Praeminentz für alle andern haben solle. Vnd fürnemlich, wann zweyen oder mehren ein ding versatzt vnd verpfendet worden, welcher dem andern vorzuziehen seye</subfield><subfield code="c">Alles aus den gemeinen beschriebenen Kayserlichen vnd Bepstlichen Rechten, auch vieler anderer Fürnemer ... Deutscher, Spannischer, ... Juristen Büchern, In zwey theil ordentlich verfasset, vnd jetzo ... zu nutz vnd nachrichtung in offentlichen Druck verfertiget. Durch Johann Michael Beuthern, der Rechten Doctorn, ...</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Magdeburg</subfield><subfield code="b">Francke</subfield><subfield code="c">[1599]</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">215 S., [3] Bl.</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">n</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">nc</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="773" ind1="0" ind2="8"><subfield code="w">(DE-604)BV035591985</subfield><subfield code="g">2</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2="8"><subfield code="i">Elektronische Reproduktion</subfield><subfield code="d">München : Bayerische Staatsbibliothek, 2010</subfield><subfield code="o">urn:nbn:de:bvb:12-bsb10314945-9</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="1"><subfield code="u">http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10314945-9</subfield><subfield code="x">Resolving-System</subfield><subfield code="z">kostenfrei</subfield><subfield code="3">Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- J.rom.m. 44-1/2</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">digit</subfield></datafield><datafield tag="999" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-017647237</subfield></datafield></record></collection> |
id | DE-604.BV035592036 |
illustrated | Not Illustrated |
indexdate | 2024-07-09T21:41:10Z |
institution | BVB |
language | Latin |
oai_aleph_id | oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-017647237 |
oclc_num | 645333588 |
open_access_boolean | 1 |
owner | DE-12 DE-Di1 |
owner_facet | DE-12 DE-Di1 |
physical | 215 S., [3] Bl. |
psigel | digit |
publishDate | 1599 |
publishDateSearch | 1599 |
publishDateSort | 1599 |
publisher | Francke |
record_format | marc |
spelling | Beuther, Johann Michael 1565-1618 Verfasser (DE-588)104320567 aut Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden 2 Von dem Prälation oder Vorzug Rechte, Der Ander Theil : Wann der Prälationen bey einem falliment oder schuldwesen viel zusammen kämen, welche der andern mit Recht könne vorgesetzt werden, vnd die Praeminentz für alle andern haben solle. Vnd fürnemlich, wann zweyen oder mehren ein ding versatzt vnd verpfendet worden, welcher dem andern vorzuziehen seye Alles aus den gemeinen beschriebenen Kayserlichen vnd Bepstlichen Rechten, auch vieler anderer Fürnemer ... Deutscher, Spannischer, ... Juristen Büchern, In zwey theil ordentlich verfasset, vnd jetzo ... zu nutz vnd nachrichtung in offentlichen Druck verfertiget. Durch Johann Michael Beuthern, der Rechten Doctorn, ... Magdeburg Francke [1599] 215 S., [3] Bl. txt rdacontent n rdamedia nc rdacarrier (DE-604)BV035591985 2 Elektronische Reproduktion München : Bayerische Staatsbibliothek, 2010 urn:nbn:de:bvb:12-bsb10314945-9 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10314945-9 Resolving-System kostenfrei Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- J.rom.m. 44-1/2 |
spellingShingle | Beuther, Johann Michael 1565-1618 Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden |
title | Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden |
title_auth | Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden |
title_exact_search | Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden |
title_full | Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden 2 Von dem Prälation oder Vorzug Rechte, Der Ander Theil : Wann der Prälationen bey einem falliment oder schuldwesen viel zusammen kämen, welche der andern mit Recht könne vorgesetzt werden, vnd die Praeminentz für alle andern haben solle. Vnd fürnemlich, wann zweyen oder mehren ein ding versatzt vnd verpfendet worden, welcher dem andern vorzuziehen seye Alles aus den gemeinen beschriebenen Kayserlichen vnd Bepstlichen Rechten, auch vieler anderer Fürnemer ... Deutscher, Spannischer, ... Juristen Büchern, In zwey theil ordentlich verfasset, vnd jetzo ... zu nutz vnd nachrichtung in offentlichen Druck verfertiget. Durch Johann Michael Beuthern, der Rechten Doctorn, ... |
title_fullStr | Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden 2 Von dem Prälation oder Vorzug Rechte, Der Ander Theil : Wann der Prälationen bey einem falliment oder schuldwesen viel zusammen kämen, welche der andern mit Recht könne vorgesetzt werden, vnd die Praeminentz für alle andern haben solle. Vnd fürnemlich, wann zweyen oder mehren ein ding versatzt vnd verpfendet worden, welcher dem andern vorzuziehen seye Alles aus den gemeinen beschriebenen Kayserlichen vnd Bepstlichen Rechten, auch vieler anderer Fürnemer ... Deutscher, Spannischer, ... Juristen Büchern, In zwey theil ordentlich verfasset, vnd jetzo ... zu nutz vnd nachrichtung in offentlichen Druck verfertiget. Durch Johann Michael Beuthern, der Rechten Doctorn, ... |
title_full_unstemmed | Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden 2 Von dem Prälation oder Vorzug Rechte, Der Ander Theil : Wann der Prälationen bey einem falliment oder schuldwesen viel zusammen kämen, welche der andern mit Recht könne vorgesetzt werden, vnd die Praeminentz für alle andern haben solle. Vnd fürnemlich, wann zweyen oder mehren ein ding versatzt vnd verpfendet worden, welcher dem andern vorzuziehen seye Alles aus den gemeinen beschriebenen Kayserlichen vnd Bepstlichen Rechten, auch vieler anderer Fürnemer ... Deutscher, Spannischer, ... Juristen Büchern, In zwey theil ordentlich verfasset, vnd jetzo ... zu nutz vnd nachrichtung in offentlichen Druck verfertiget. Durch Johann Michael Beuthern, der Rechten Doctorn, ... |
title_short | Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden |
title_sort | auszfuhrliche fundamenta vnd erklerunge von dem praelation oder vorzug rechten das ist aus was vrsachen wann vnd welcher gestalt je ein schuldglaubiger dem anderen one des verfallenen gemeinen debitoris vnd schuldtners haab vnd gutern moge konne vnd solle der zahlung halben vorgezogen werden von dem pralation oder vorzug rechte der ander theil wann der pralationen bey einem falliment oder schuldwesen viel zusammen kamen welche der andern mit recht konne vorgesetzt werden vnd die praeminentz fur alle andern haben solle vnd furnemlich wann zweyen oder mehren ein ding versatzt vnd verpfendet worden welcher dem andern vorzuziehen seye |
url | http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10314945-9 |
volume_link | (DE-604)BV035591985 |
work_keys_str_mv | AT beutherjohannmichael auszfuhrlichefundamentavnderklerungevondempraelationodervorzugrechtendasistauswasvrsachenwannvndwelchergestaltjeeinschuldglaubigerdemanderenonedesverfallenengemeinendebitorisvndschuldtnershaabvndguternmogekonnevndsollederzahlunghalbenvorgezogenwerden2 |