Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden: 1 [Von dem Prälation oder Vorzug Recht, Der Erste Theil] : [Welche Personen in schuldforderungen von Rechtswegen Vorzug haben, vnd aus was vrsachen sie desselben sich gebrauchen mögen. Vnd sonderlich Von Vorzug oder Praelation der Pupillen vnd Minderjärigen]
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Beuther, Johann Michael 1565-1618 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:Latin
Veröffentlicht: Magdeburg Francke 1599
Online-Zugang:kostenfrei
Beschreibung:[7] Bl., 318 S., [4] Bl.

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