Auszführliche Fundamenta vnd erklerunge. Von dem Praelation oder Vorzug Rechten, Das ist, Aus was vrsachen, wann vnd welcher gestalt je ein Schuldgläubiger dem anderen, one des verfallenen gemeinen debitoris vnd Schuldtners Haab vnd Gütern, möge, könne vnd solle der Zahlung halben vorgezogen werden:
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Veröffentlicht: |
Magdeburg
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