100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte:
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Hannover
Schlütersche Verl.-Ges.
2009
Brigitte-Kunz-Verl. |
Schriftenreihe: | Pflege leicht
|
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltstext Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | Literaturverz. S. 103 - 104 |
Beschreibung: | 106 S. 21 cm |
ISBN: | 9783899934724 |
Internformat
MARC
LEADER | 00000nam a2200000 c 4500 | ||
---|---|---|---|
001 | BV035366459 | ||
003 | DE-604 | ||
005 | 20110321 | ||
007 | t | ||
008 | 090312s2009 gw |||| 00||| ger d | ||
015 | |a 09,N07,1179 |2 dnb | ||
015 | |a 09,A12,0615 |2 dnb | ||
016 | 7 | |a 992265592 |2 DE-101 | |
020 | |a 9783899934724 |c kart. : EUR 10.90 |9 978-3-89993-472-4 | ||
024 | 3 | |a 9783899934724 | |
028 | 5 | 2 | |a 1472 |
035 | |a (OCoLC)314741595 | ||
035 | |a (DE-599)DNB992265592 | ||
040 | |a DE-604 |b ger |e rakddb | ||
041 | 0 | |a ger | |
044 | |a gw |c XA-DE-NI | ||
049 | |a DE-859 |a DE-B1533 |a DE-70 | ||
082 | 0 | |a 344.430102461073069 |2 22/ger | |
084 | |a DS 6800 |0 (DE-625)19952: |2 rvk | ||
084 | |a 340 |2 sdnb | ||
100 | 1 | |a Weber, Martina |d 1966- |e Verfasser |0 (DE-588)129286184 |4 aut | |
245 | 1 | 0 | |a 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte |c Martina Weber |
246 | 1 | 3 | |a Hundert Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte |
264 | 1 | |a Hannover |b Schlütersche Verl.-Ges. |c 2009 | |
264 | 1 | |b Brigitte-Kunz-Verl. | |
300 | |a 106 S. |c 21 cm | ||
336 | |b txt |2 rdacontent | ||
337 | |b n |2 rdamedia | ||
338 | |b nc |2 rdacarrier | ||
490 | 0 | |a Pflege leicht | |
500 | |a Literaturverz. S. 103 - 104 | ||
650 | 0 | 7 | |a Arbeitsrecht |0 (DE-588)4002769-7 |2 gnd |9 rswk-swf |
650 | 0 | 7 | |a Pflegepersonal |0 (DE-588)4174087-7 |2 gnd |9 rswk-swf |
651 | 4 | |a Deutschland - Arbeitsrecht - Pflegepersonal | |
651 | 7 | |a Deutschland |0 (DE-588)4011882-4 |2 gnd |9 rswk-swf | |
689 | 0 | 0 | |a Deutschland |0 (DE-588)4011882-4 |D g |
689 | 0 | 1 | |a Arbeitsrecht |0 (DE-588)4002769-7 |D s |
689 | 0 | 2 | |a Pflegepersonal |0 (DE-588)4174087-7 |D s |
689 | 0 | |5 DE-604 | |
856 | 4 | 2 | |q text/html |u http://deposit.dnb.de/cgi-bin/dokserv?id=3230739&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm |3 Inhaltstext |
856 | 4 | 2 | |m HBZ Datenaustausch |q application/pdf |u http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=017170419&sequence=000004&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA |3 Inhaltsverzeichnis |
943 | 1 | |a oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-017170419 |
Datensatz im Suchindex
_version_ | 1805092043578408960 |
---|---|
adam_text |
Titel: 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte
Autor: Weber, Martina
Jahr: 2009
Inhalt
Vorwort 13
Abkürzungsverzeichnis 14
1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 15
Frage 1: Darf sich der Arbeitgeber, bei dem sich eine Pflegekraft
beworben hat, beim vorherigen Arbeitgeber über
die Bewerberin erkundigen? 15
Frage 2: Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten
für Rot-Kreuz-Schwestern? 16
Frage 3: Muss ein Arbeitnehmer, der einen Termin für ein
Vorstellungsgespräch wahrnehmen möchte, bei seinem
aktuellen Arbeitgeber Urlaub nehmen? 16
Frage 4: Hat eine Pflegekraft für die Zeit eines Vorsteflungsgesprächs
bei einem anderen Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung
gegen ihren aktuellen Arbeitgeber? 17
Frage 5: Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch zulässig? 18
Frage 6: Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig? 19
Frage 7: Wie kann eine Bewerberin auf unzulässige Fragen reagieren? 19
Frage 8: Welche durch ein Vorstellungsgespräch verursachten Kosten
werden einer Bewerberin von dem Arbeitgeber, bei dem sie
sich beworben hat, erstattet? 20
Frage 9: Welche Auswirkungen hat die Vereinbarung einer Probezeit im
Arbeitsvertrag? 22
Frage 10: Eine Pflegekraft auf Stellensuche hat einen Arbeitsvertrag
unterschrieben, zwei Tage später aber ein besseres Angebot
bekommen. Kann sie den unterschriebenen Vertrag noch
vor Arbeitsantritt kündigen? 23
Frage 11: Ist es zulässig, eine Altenpflegerin im Rahmen eines Ein-Euro-Jobs
in einem Altenpflegeheim einzusetzen? 24
5
26
2 Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Frage 12: Inwieweit darf eine Gesundheits- und Krankenpflegerin, die in einem
Krankenhaus arbeitet, eine Nebentätigkeit ausüben? 26
Frage 13: Ist eine Pflegekraft in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt,
wenn sie sich öffentlich kritisch über ihren Arbeitgeber äußern will? . 27
Frage 14: Eine Pflegekraft fühlt sich von einem Kollegen am Arbeitsplatz
sexuell belästigt. Welche Rechte hat sie? 29
Frage 15: Darf eine Pflegekraft von einem Patienten Folgendes annehmen:
a) einen selbst gebastelten Weihnachtsstern?
b) eine Einladung zum Essen?
c) 50 Euro? 30
Frage 16: Die PDL hat einen Vorfall, der ungünstig für eine Pflegekraft ist,
in die Personalakte eingetragen. Was kann die betroffene Pflegekraft,
die eine andere Sicht auf den Vorfall hat, tun? 31
Frage 17: Darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsvertrag I
zu einer routinemäßigen Blutuntersuchung zur Klärung einer Alkohol- j
oder Drogensucht verpflichten? 31 •
Frage 18: Ist die Krankenhausleitung bei gehäuftem Auftreten von Diebstählen j
berechtigt, stichprobenartig einzelne Pflegekräfte bei Verlassen des
Krankenhauses einer Taschenkontrolle zu unterziehen? ¦ 32
Frage 19: Darf die Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes ihre Mitarbeiterinnen
durch Detektive überwachen lassen, um herauszufinden,
ob sie während ihrer Arbeitszeit private Besorgungen machen? 33 ]
t
i
3 Arbeitszeit, Ruhezeit, Pause j
(und damit zusammenhängende Fragen) 34 !
Frage 20: Wie lang darf eine Pflegekraft nach dem Arbeitszeitgesetz höchstens
an einem Tag arbeiten? , 34
Frage 21: Wie ist der Freizeitausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen
in privaten Krankenhäusern und in der ambulanten Pflege (außerhalb
des TVöD) geregelt? 35
Frage 22: Wie ist der Freizeitausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen
nach dem TVöD geregelt? 36
Frage 23: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zur Höhe der Zuschläge für
Sonn-und Feiertagsarbeit? 36
6
Frage 24: Muss der Arbeitgeber für Frauen und Männer getrennte Umkleide-
und Toilettenräume zur Verfügung stellen? 37
Frage 25: Zählen die Fahrtzeiten einer ambulanten Pflegekraft von Kunde
zu Kunde zur Arbeitszeit? 37
Frage 26: Eine ambulante Pflegekraft fährt von zu Hause aus direkt mit
dem Dienstwagen zum ersten Kunden. Zählt diese Fahrtzeit
zur Arbeitszeit? 38
Frage 27: Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber Rufbereitschaft
anordnen, wann muss er Bereitschaftsdienst anordnen? 39
Frage 28: Zählt Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit? 39
Frage 29: Welche rechtlichen Vorgaben gibt es zur Ruhezeit? 40
Frage 30: Inwieweit darf eine Pflegekraft während der Ruhezeit zur
Rufbereitschaft verpflichtet werden? 40
Frage 31: Wie ist die Rechtslage, wenn eine Pflegekraft wegen zu
kurzer Ruhezeit übermüdet ist und infolgedessen einen
Pflegefehler verursacht? 41
Frage 32: Ist eine Zeitvorgabe, nach der eine ambulante Pflegekraft
bei Rufbereitschaft innerhalb von 15 Minuten bei der Kundin
sein muss, erlaubt? 41
Frage 33: Welche arbeitsschutzrechtlichen Zeitvorgaben gibt es zur Pause? 42
Frage 34: Darf der Arbeitgeber während der Pause Bereitschaftsdienst
anordnen? 43
Frage 35: Darf eine Mitarbeiterin mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren,
auf die Pause zu verzichten, weil sie früher zu Hause sein will? 43
Frage 36: Wie kann die Pause im Nachtdienst eines Pflegeheims organisiert
werden, wenn nur eine Pflegekraft da ist? 44
Frage 37: Muss der Arbeitgeber einen Pausenraum zur Verfügung stellen? 44
Frage 38: Welche Ankündigungsfrist hat der Arbeitgeber bei der Anordnung
eines Freizeitausgleichs zum Überstundenabbau einzuhalten,
wenn er dabei einen aktuellen Dienstplan ändert? 46
Frage 39: Eine Pflegekraft wird während des Freizeitausgleichs, der ihr zum Abbau
von Überstunden gewährt wird, arbeitsunfähig krank. Muss der
Arbeitgeber einen zusätzlichen Freizeitausgleich gewähren? 47
Frage 40: Dürfen Kollegen untereinander ihre Schichten, zu denen
sie im Dienstplan eingetragen sind, ohne Absprache mit
der Stationsleitung tauschen? 48
7
4 Bezahlte und unbezahlte Freistellung von der Arbeit 49
4.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 49
Frage 41: Wie soll eine Pflegekraft bei einer Krankmeldung korrekterweise
vorgehen?
Frage 42: In welchen Fällen ist dem Arbeitgeber eine ärztliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen? 50
Frage 43: Welchen Beweiswert hat eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits¬
bescheinigung? 50
Frage 44: In welchen Fällen ist der Beweiswert einer ärztlichen Arbeits¬
unfähigkeitsbescheinigung problematisch? Auf welche Weise wird
dann in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht entschieden,
ob der Arbeitnehmer arbeitsunfähig war oder nicht? 51
Frage 45: Darf ein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch
einen Arzt mit der Begründung, dessen Atteste grundsätzlich nicht
anzuerkennen, zurückweisen? 52
4.2 Erholungsurlaub , 53
Frage 46: Im Arbeitsvertrag einer Pflegekraft, die Vollzeit in einem ambulanten
Pflegedienst arbeitet, findet sich keine Regelung zum Erholungsurlaub.
Wie viele Urlaubstage stehen der Pfiegekraft zu? 53
Frage 47: Was muss ein Arbeitnehmer, der während des Erholungsurlaubs
arbeitsunfähig krank wird, aus arbeitsrechtlicher Sicht beachten? 53
Frage 48: Ein Arbeitnehmer ist im Urlaub auf Auslandsreise und wird
arbeitsunfähig krank. Was hat er aus arbeitsrechtlicher Sicht
zu beachten? 54
4.3 Bildungsurlaub 55
Frage 49: Inwieweit steht einer Pflegekraft Anspruch auf Bildungsurlaub zu? . 55
4.4 Arrtbesuch während der Arbeitszeit 57
Frage 50: In welchen Fällen kann ein Arbeitnehmer für die Zeit eines Arztbesuches
während der Arbeitszeit Entgeltfortzahlung verlangen? 57
8
4.5 Pflegezeit 59
Frage 51: Welche Möglichkeiten gibt das neue Pflegezeitgesetz einem Arbeit¬
nehmer, der einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung
pflegen möchte? 59
Frage 52: Wer ist »naher Angehöriger« im Sinn des Pflegezeitgesetzes? 61
Frage 53: Kann der Arbeitgeber einen Beschäftigten wegen Inanspruchnahme
seiner Rechte aus dem Pflegezeitgesetz kündigen? 63
5 Schutz besonderer Personengruppen 63
5.1 Schutz schwerbehinderter Menschen 63
Frage 54: Inwiefern ist ein Arbeitgeber verpflichtet, bei der Besetzung freier
Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu berücksichtigen? 63
Frage 55: Wie viele zusätzliche Urlaubstage können schwerbehinderte Menschen
beanspruchen? 63
Frage 56: Inwieweit sind schwerbehinderte Menschen von Mehrarbeit
i freigestellt? 64
f Frage 57: Wie sind schwerbehinderte Arbeitnehmer besonders gegen
¦ Kündigungen geschützt? 64
f 5.2 Jugendschutz , 65
| Frage 58: Welche Regelungen zur Arbeitszeit muss der Arbeitgeber bei
I der Beschäftigung Jugendlicher im Pflegebereich einhalten? 65
l Frage 59: Von den Schutzvorschriften Jugendlicher zur Arbeitszeit darf nach § 21
! JArbSchQ im Notfall abgewichen werden. Was bedeutet der Begriff
| »Notfall« hier? 67
5.3 Mutterschutz 67
Frage 60: Welche Beschäftigungsverbote gibt es für schwangere
Frauen und stillende Mütter im Hinblick auf die zeitliche Lage
der Arbeitszeit? 60
Frage 61: Welche generellen Beschäftigungsverbote bestehen für schwangere
Pflegekräfte? 68
| Frage 62: Welche Tätigkeiten darf eine schwangere Pflegekraft
j im Pflegebereich überhaupt ausführen? 69
| Frage 63: Ist eine schwangere Pflegekraft verpflichtet, ihre Schwangerschaft
[ dem Arbeitgeber zu melden, sobald sie davon weiß? 69
9
i . . • . .¦
1
Frage 64: Inwiefern ist eine schwangere Pflegekraft gegen eine Kündigung ^
ihres Arbeitsverhältnisses geschützt?
Frage 65: Gilt der Kündigungsschutz schwangerer Frauen ohne Ausnahme
- unabhängig davon, wie sich eine Arbeitnehmerin verhält?
Frage 66: Wie lang sind die Mutterschutzfristen vor und nach einer Geburt? .
Frage 67: Darf eine Arbeitnehmerin auch dann während der Mutterschutztnst ^
nicht arbeiten, wenn sie arbeiten will?
. 72
5.4 Elternzeit 72
Frage 68: Wie ist der Anspruch auf Elternzeit arbeitsrechtlich ausgestaltet?
Frage 69: Wann und wie muss die Elternzeit beim Arbeitgeber in Anspruch
genommen werden?
Frage 70: Dürfen Eltern während der Eltemzeit im Rahmen eines Arbeits¬
verhältnisses arbeiten?
Frage 71: Kann der Arbeitnehmer die Elternzeit vorzeitig beenden? ¦'¦-• :
Frage 72: Darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, j
der in Elternzeit ist, kündigen? I
Frage 73: Gibt es ein Recht auf Teilzeitarbeit nach Rückkehr !
aus der Elternzeit? jj
I
6 Teilzeitarbeit und befristetes Arbeitsverhältnis
Frage 74: Eine Volizeit-Pflegekraft möchte ihre Arbeitszeit im ambulanten
Pflegedienst auf eine halbe Stelle reduzieren, um mehr Zeit für
sich und ihre persönlichen Interessen zu haben. Was hat sie dabei
zu beachten? •
Frage 75: Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit einer Teilzeitbeschäftigten
einseitig durch Weisungsrecht verändern, wenn die Lage
der Arbeitszeit vertraglich festgelegt wurde?
Frage 76: Ist eine Teilzeitkraft verpflichtet, Oberstunden zu leisten? 7°
Frage 77: Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber einem
Arbeitnehmer nur einen befristeten (und keinen unbefristeten)
Arbeitsvertrag anbieten? ^
Frage 78: Eine Pflegekraft kehrt nach Ende der Elternzeit nicht mehr an ihren
Arbeitsplatz zurück. Hat ihre Vertretungskraft einen Anspruch darauf,
nach Ablauf des befristeten Vertretungsvertrages wieder eingestellt
zu werden?. 80
10
7 Dienstwagen 82
Frage 79: Welche Möglichkeiten gibt es, einen Dienstwagen im Pflegebereich
einzusetzen? 82
Frage 80: Ist es sinnvoll, die Nutzung eines Dienstwagens im ambulanten
Pflegebereich durch schriftlichen Vertrag im Detail zu regeln? 82
Frage 81: Mit welchen Rechtsproblemen muss im Zusammenhang mit einem
Dienstwagen hauptsächlich gerechnet werden? 82
Frage 82: Im Arbeitsvertrag einer ambulanten Pflegekraft gibt es zum
Dienstwagen folgende Vereinbarung: »Die Überlassung des
Dienstwagens zur privaten Nutzung ist eine freiwillige Leistung
des Arbeitgebers, die dieser jederzeit ohne Nutzungsentschädigung
widerrufen kann.« Wie ist diese Klausel zu bewerten? 82
Frage 83: Einer ambulanten Pflegekraft wurde ein Dienstwagen auch zur
privaten Nutzung überlassen. Im Dienstwagen-Überlassungsvertrag
gibt es keine Regelung zur Rückgabe des Dienstwagens. Muss die
Pflegekraft den Dienstwagen zurückgeben
a) während einer vierwöchigen Krankheit?
b) während eines dreiwöchigen Erholungsurlaubs?
c) während des Mutterschutzes? 84
Frage 84: Eine ambulante Pflegekraft setzt ihr eigenes Auto als Dienstwagen ein.
Während sie eine Kundin versorgt, werden die Scheibenwischer von
Unbekannten abgerissen. Wer muss den Schaden bezahlen? 85
8 Beendigung des Arbertsverhältnisses und Möglichkeiten
der Konfliktlösung 86
Frage 85: Welche Möglichkeiten zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
gibt es? 86
Frage 86: In welcher Form muss eine Kündigungserklärung abgegeben werden?
Ist eine mündliche Kündigung zulässig? Ist eine Kündigung per Fax,
Telegramm, E-Mail oder SMS zulässig? 87
Frage 87: Nach viereinhalb Jahren Arbeit in einem ambulanten Pflegedienst
hat eine Pflegekraft eine neue Stelle. Wie lang ist die Kündigungsfrist,
die sie einzuhalten hat, wenn es im Arbeitsvertrag keine Klausel zur
Kündigungsfrist gibt? 88
1?
1
Frage 88: Ein Arbeitnehmer überlegt, wie er die ordentliche Kündigung seines
Arbeitsverhältnisses schriftlich ausformulieren soll 88
Frage 89: Inwiefern schützt das Kündigungsschutzgesetz einen Arbeitnehmer
vor Kündigungen? 89
Frage 90: Unter welchen Voraussetzungen ist das Kündigungsschutzgesetz
auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar? 90
Frage 91: Muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, den er kündigen will,
Gelegenheit geben, sich zum Kündigungsgrund zu äußern? 92
Frage 92: Muss der Arbeitgeber eine Kündigung begründen? 92
Frage 93: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung wegen
Unpünktlichkeit zulässig? 94
Frage 94: Ein Arbeitnehmer kündigt seinem Arbeitgeber eine mehrwöchige
Abwesenheit wegen einer Hüftoperation an. Darf er im Kleinbetrieb
deshalb gekündigt werden? 95
Frage 95: Welche Auswirkungen hat es, wenn der Betriebsrat bzw. Personalrat
einer Kündigung nicht zustimmt? 96 :
Frage 96: Eine Pflegekraft will die Wirksamkeit ihrer Kündigung l
vom Arbeitsgericht überprüfen lassen. Welche Frist hat sie j
dabei einzuhalten? 98
Frage 97: Was sollte ein Arbeitnehmer, der bei Beendigung '
des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis haben möchte, beachten? " j
Frage 98: In welchen Fällen hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein j
Zwischenzeugnis? 100 j
Frage 99: Eine Pflegekraft möchte nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses j
im Januar 2009 eine Überstundenvergütung für zehn Überstunden !
aus dem Mai 2008 beim Arbeitgeber einfordern. Was muss sie
dabei beachten? 101
Frage 100: Welche Möglichkeit gibt es, außerhalb eines Gerichtsverfahrens
einen arbeitsrechtlichen Konflikt zu lösen? 102
Literatur 103
Register 105
12 |
any_adam_object | 1 |
author | Weber, Martina 1966- |
author_GND | (DE-588)129286184 |
author_facet | Weber, Martina 1966- |
author_role | aut |
author_sort | Weber, Martina 1966- |
author_variant | m w mw |
building | Verbundindex |
bvnumber | BV035366459 |
classification_rvk | DS 6800 |
ctrlnum | (OCoLC)314741595 (DE-599)DNB992265592 |
dewey-full | 344.430102461073069 |
dewey-hundreds | 300 - Social sciences |
dewey-ones | 344 - Labor, social, education & cultural law |
dewey-raw | 344.430102461073069 |
dewey-search | 344.430102461073069 |
dewey-sort | 3344.430102461073069 |
dewey-tens | 340 - Law |
discipline | Rechtswissenschaft Pädagogik Soziale Arbeit |
format | Book |
fullrecord | <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>00000nam a2200000 c 4500</leader><controlfield tag="001">BV035366459</controlfield><controlfield tag="003">DE-604</controlfield><controlfield tag="005">20110321</controlfield><controlfield tag="007">t</controlfield><controlfield tag="008">090312s2009 gw |||| 00||| ger d</controlfield><datafield tag="015" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">09,N07,1179</subfield><subfield code="2">dnb</subfield></datafield><datafield tag="015" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">09,A12,0615</subfield><subfield code="2">dnb</subfield></datafield><datafield tag="016" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">992265592</subfield><subfield code="2">DE-101</subfield></datafield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783899934724</subfield><subfield code="c">kart. : EUR 10.90</subfield><subfield code="9">978-3-89993-472-4</subfield></datafield><datafield tag="024" ind1="3" ind2=" "><subfield code="a">9783899934724</subfield></datafield><datafield tag="028" ind1="5" ind2="2"><subfield code="a">1472</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)314741595</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-599)DNB992265592</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-604</subfield><subfield code="b">ger</subfield><subfield code="e">rakddb</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="044" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">gw</subfield><subfield code="c">XA-DE-NI</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-859</subfield><subfield code="a">DE-B1533</subfield><subfield code="a">DE-70</subfield></datafield><datafield tag="082" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">344.430102461073069</subfield><subfield code="2">22/ger</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DS 6800</subfield><subfield code="0">(DE-625)19952:</subfield><subfield code="2">rvk</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">340</subfield><subfield code="2">sdnb</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Weber, Martina</subfield><subfield code="d">1966-</subfield><subfield code="e">Verfasser</subfield><subfield code="0">(DE-588)129286184</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte</subfield><subfield code="c">Martina Weber</subfield></datafield><datafield tag="246" ind1="1" ind2="3"><subfield code="a">Hundert Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Hannover</subfield><subfield code="b">Schlütersche Verl.-Ges.</subfield><subfield code="c">2009</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="b">Brigitte-Kunz-Verl.</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">106 S.</subfield><subfield code="c">21 cm</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">n</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">nc</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Pflege leicht</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Literaturverz. S. 103 - 104</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Arbeitsrecht</subfield><subfield code="0">(DE-588)4002769-7</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Pflegepersonal</subfield><subfield code="0">(DE-588)4174087-7</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="651" ind1=" " ind2="4"><subfield code="a">Deutschland - Arbeitsrecht - Pflegepersonal</subfield></datafield><datafield tag="651" ind1=" " ind2="7"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="0">(DE-588)4011882-4</subfield><subfield code="D">g</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="1"><subfield code="a">Arbeitsrecht</subfield><subfield code="0">(DE-588)4002769-7</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="2"><subfield code="a">Pflegepersonal</subfield><subfield code="0">(DE-588)4174087-7</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2=" "><subfield code="5">DE-604</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="2"><subfield code="q">text/html</subfield><subfield code="u">http://deposit.dnb.de/cgi-bin/dokserv?id=3230739&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm</subfield><subfield code="3">Inhaltstext</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="2"><subfield code="m">HBZ Datenaustausch</subfield><subfield code="q">application/pdf</subfield><subfield code="u">http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=017170419&sequence=000004&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA</subfield><subfield code="3">Inhaltsverzeichnis</subfield></datafield><datafield tag="943" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-017170419</subfield></datafield></record></collection> |
geographic | Deutschland - Arbeitsrecht - Pflegepersonal Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd |
geographic_facet | Deutschland - Arbeitsrecht - Pflegepersonal Deutschland |
id | DE-604.BV035366459 |
illustrated | Not Illustrated |
indexdate | 2024-07-20T10:05:20Z |
institution | BVB |
isbn | 9783899934724 |
language | German |
oai_aleph_id | oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-017170419 |
oclc_num | 314741595 |
open_access_boolean | |
owner | DE-859 DE-B1533 DE-70 |
owner_facet | DE-859 DE-B1533 DE-70 |
physical | 106 S. 21 cm |
publishDate | 2009 |
publishDateSearch | 2009 |
publishDateSort | 2009 |
publisher | Schlütersche Verl.-Ges. Brigitte-Kunz-Verl. |
record_format | marc |
series2 | Pflege leicht |
spelling | Weber, Martina 1966- Verfasser (DE-588)129286184 aut 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte Martina Weber Hundert Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte Hannover Schlütersche Verl.-Ges. 2009 Brigitte-Kunz-Verl. 106 S. 21 cm txt rdacontent n rdamedia nc rdacarrier Pflege leicht Literaturverz. S. 103 - 104 Arbeitsrecht (DE-588)4002769-7 gnd rswk-swf Pflegepersonal (DE-588)4174087-7 gnd rswk-swf Deutschland - Arbeitsrecht - Pflegepersonal Deutschland (DE-588)4011882-4 gnd rswk-swf Deutschland (DE-588)4011882-4 g Arbeitsrecht (DE-588)4002769-7 s Pflegepersonal (DE-588)4174087-7 s DE-604 text/html http://deposit.dnb.de/cgi-bin/dokserv?id=3230739&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm Inhaltstext HBZ Datenaustausch application/pdf http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=017170419&sequence=000004&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA Inhaltsverzeichnis |
spellingShingle | Weber, Martina 1966- 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte Arbeitsrecht (DE-588)4002769-7 gnd Pflegepersonal (DE-588)4174087-7 gnd |
subject_GND | (DE-588)4002769-7 (DE-588)4174087-7 (DE-588)4011882-4 |
title | 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte |
title_alt | Hundert Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte |
title_auth | 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte |
title_exact_search | 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte |
title_full | 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte Martina Weber |
title_fullStr | 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte Martina Weber |
title_full_unstemmed | 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte Martina Weber |
title_short | 100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte |
title_sort | 100 fragen zum arbeitsrecht fur pflegekrafte |
topic | Arbeitsrecht (DE-588)4002769-7 gnd Pflegepersonal (DE-588)4174087-7 gnd |
topic_facet | Arbeitsrecht Pflegepersonal Deutschland - Arbeitsrecht - Pflegepersonal Deutschland |
url | http://deposit.dnb.de/cgi-bin/dokserv?id=3230739&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=017170419&sequence=000004&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA |
work_keys_str_mv | AT webermartina 100fragenzumarbeitsrechtfurpflegekrafte AT webermartina hundertfragenzumarbeitsrechtfurpflegekrafte |