Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre: welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert Vierdter Theil In sich haltend Das Dritte Buch, und des Vierdten Buches Zwey erstere Capitel : In welchen Des Reichs an ihm selber Rechtliche und Politische Ermessungen, Gerechtsame und Befügnisse, vornehmlich alle dessen Actiu- und Passiu-Prætensionen, so dann des Reichs-Haupts Hoheit, Vorzüge und Titulaturen, nebst dessen weitbegriffenen Wahl-Rechten, fürgestellet, Und durchgängig mit den bündigsten Beweisen besetzet werden
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Weitere Verfasser: | |
Format: | Buch |
Sprache: | German Latin |
Veröffentlicht: |
Franckfurt und Leipzig ; [Wittenberg]
Verlegts George Marcus Knoche
An. MDCCXXV.
|
Online-Zugang: | Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1077-4 |
Beschreibung: | Titelblatt in Rot- und Schwarzdruck Enthält ein Frontispiz (Kupferstich) und einen weiteren Kupferstich am Beginn des Hauptteils |
Beschreibung: | 1 ungezähltes Blatt Tafel, 1 ungezähltes Blatt, 8 ungezählte Seiten, 580 Seiten Illustrationen 4° |
Internformat
MARC
LEADER | 00000nam a2200000 cc4500 | ||
---|---|---|---|
001 | BV035151573 | ||
003 | DE-604 | ||
005 | 20220114 | ||
007 | t | ||
008 | 081111s1725 a||| |||| 00||| ger d | ||
024 | 7 | |a VD18 90890450 |2 vd18 | |
024 | 7 | |a VD18 11063823 |2 vd18 | |
026 | |e f-ts t-u- eln. Rede 3 1725R 4 |2 fei | ||
035 | |a (OCoLC)300045373 | ||
035 | |a (DE-599)BVBBV035151573 | ||
040 | |a DE-604 |b ger |e rda | ||
041 | 0 | |a ger |a lat | |
049 | |a DE-12 | ||
100 | 1 | |a Spener, Jacob Carl |d 1684-1730 |e Verfasser |0 (DE-588)115661484 |4 aut | |
240 | 1 | 0 | |a Teutsches Ius publicum |
245 | 1 | 0 | |a Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre |b welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert |n Vierdter Theil |p In sich haltend Das Dritte Buch, und des Vierdten Buches Zwey erstere Capitel : In welchen Des Reichs an ihm selber Rechtliche und Politische Ermessungen, Gerechtsame und Befügnisse, vornehmlich alle dessen Actiu- und Passiu-Prætensionen, so dann des Reichs-Haupts Hoheit, Vorzüge und Titulaturen, nebst dessen weitbegriffenen Wahl-Rechten, fürgestellet, Und durchgängig mit den bündigsten Beweisen besetzet werden |
246 | 1 | 0 | |a enthaltend enthält vierten zwei erste Kapitel eigene Rechte Vorrechte Befugnisse all seine Aktiv- Aktivansprüche Passivansprüche Titel seinen umfassenden vorgestellt schlüssigsten besetzt belegt |
264 | 1 | |a Franckfurt und Leipzig ; [Wittenberg] |b Verlegts George Marcus Knoche |c An. MDCCXXV. | |
300 | |a 1 ungezähltes Blatt Tafel, 1 ungezähltes Blatt, 8 ungezählte Seiten, 580 Seiten |b Illustrationen |c 4° | ||
336 | |b txt |2 rdacontent | ||
337 | |b n |2 rdamedia | ||
338 | |b nc |2 rdacarrier | ||
500 | |a Titelblatt in Rot- und Schwarzdruck | ||
500 | |a Enthält ein Frontispiz (Kupferstich) und einen weiteren Kupferstich am Beginn des Hauptteils | ||
700 | 1 | |a Böcklin, David Ulrich |d 1686-1748 |0 (DE-588)143237721 |4 ill |4 ctb | |
751 | |a Frankfurt am Main |0 (DE-588)4018118-2 |2 gnd |4 pup | ||
751 | |a Leipzig |0 (DE-588)4035206-7 |2 gnd |4 pup | ||
751 | |a Wittenberg |0 (DE-588)4066640-2 |2 gnd |4 pup | ||
773 | 0 | 8 | |w (DE-604)BV035151569 |g 4 |
776 | 0 | 8 | |i Elektronische Reproduktion |d München : Bayerische Staatsbibliothek, 2011 |o urn:nbn:de:bvb:12-bsb10517148-2 |
850 | |a DE-12 | ||
856 | 4 | 1 | |u http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10517148-2 |x Resolving-System |z kostenfrei |3 Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1077-4 |
912 | |a vd18 | ||
912 | |a digit | ||
999 | |a oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-016958813 |
Datensatz im Suchindex
_version_ | 1804138309885100032 |
---|---|
adam_txt | |
any_adam_object | |
any_adam_object_boolean | |
author | Spener, Jacob Carl 1684-1730 |
author2 | Böcklin, David Ulrich 1686-1748 Böcklin, David Ulrich 1686-1748 |
author2_role | ill ctb |
author2_variant | d u b du dub d u b du dub |
author_GND | (DE-588)115661484 (DE-588)143237721 |
author_facet | Spener, Jacob Carl 1684-1730 Böcklin, David Ulrich 1686-1748 Böcklin, David Ulrich 1686-1748 |
author_role | aut |
author_sort | Spener, Jacob Carl 1684-1730 |
author_variant | j c s jc jcs |
building | Verbundindex |
bvnumber | BV035151573 |
collection | vd18 digit |
ctrlnum | (OCoLC)300045373 (DE-599)BVBBV035151573 |
format | Book |
fullrecord | <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>03750nam a2200445 cc4500</leader><controlfield tag="001">BV035151573</controlfield><controlfield tag="003">DE-604</controlfield><controlfield tag="005">20220114 </controlfield><controlfield tag="007">t</controlfield><controlfield tag="008">081111s1725 a||| |||| 00||| ger d</controlfield><datafield tag="024" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">VD18 90890450</subfield><subfield code="2">vd18</subfield></datafield><datafield tag="024" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">VD18 11063823</subfield><subfield code="2">vd18</subfield></datafield><datafield tag="026" ind1=" " ind2=" "><subfield code="e">f-ts t-u- eln. Rede 3 1725R 4</subfield><subfield code="2">fei</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)300045373</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-599)BVBBV035151573</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-604</subfield><subfield code="b">ger</subfield><subfield code="e">rda</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield><subfield code="a">lat</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-12</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Spener, Jacob Carl</subfield><subfield code="d">1684-1730</subfield><subfield code="e">Verfasser</subfield><subfield code="0">(DE-588)115661484</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="240" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Teutsches Ius publicum</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre</subfield><subfield code="b">welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert</subfield><subfield code="n">Vierdter Theil</subfield><subfield code="p">In sich haltend Das Dritte Buch, und des Vierdten Buches Zwey erstere Capitel : In welchen Des Reichs an ihm selber Rechtliche und Politische Ermessungen, Gerechtsame und Befügnisse, vornehmlich alle dessen Actiu- und Passiu-Prætensionen, so dann des Reichs-Haupts Hoheit, Vorzüge und Titulaturen, nebst dessen weitbegriffenen Wahl-Rechten, fürgestellet, Und durchgängig mit den bündigsten Beweisen besetzet werden</subfield></datafield><datafield tag="246" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">enthaltend enthält vierten zwei erste Kapitel eigene Rechte Vorrechte Befugnisse all seine Aktiv- Aktivansprüche Passivansprüche Titel seinen umfassenden vorgestellt schlüssigsten besetzt belegt</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Franckfurt und Leipzig ; [Wittenberg]</subfield><subfield code="b">Verlegts George Marcus Knoche</subfield><subfield code="c">An. MDCCXXV.</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1 ungezähltes Blatt Tafel, 1 ungezähltes Blatt, 8 ungezählte Seiten, 580 Seiten</subfield><subfield code="b">Illustrationen</subfield><subfield code="c">4°</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">n</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">nc</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Titelblatt in Rot- und Schwarzdruck</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Enthält ein Frontispiz (Kupferstich) und einen weiteren Kupferstich am Beginn des Hauptteils</subfield></datafield><datafield tag="700" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Böcklin, David Ulrich</subfield><subfield code="d">1686-1748</subfield><subfield code="0">(DE-588)143237721</subfield><subfield code="4">ill</subfield><subfield code="4">ctb</subfield></datafield><datafield tag="751" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Frankfurt am Main</subfield><subfield code="0">(DE-588)4018118-2</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="4">pup</subfield></datafield><datafield tag="751" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Leipzig</subfield><subfield code="0">(DE-588)4035206-7</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="4">pup</subfield></datafield><datafield tag="751" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Wittenberg</subfield><subfield code="0">(DE-588)4066640-2</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="4">pup</subfield></datafield><datafield tag="773" ind1="0" ind2="8"><subfield code="w">(DE-604)BV035151569</subfield><subfield code="g">4</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2="8"><subfield code="i">Elektronische Reproduktion</subfield><subfield code="d">München : Bayerische Staatsbibliothek, 2011</subfield><subfield code="o">urn:nbn:de:bvb:12-bsb10517148-2</subfield></datafield><datafield tag="850" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-12</subfield></datafield><datafield tag="856" ind1="4" ind2="1"><subfield code="u">http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10517148-2</subfield><subfield code="x">Resolving-System</subfield><subfield code="z">kostenfrei</subfield><subfield code="3">Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1077-4</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">vd18</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">digit</subfield></datafield><datafield tag="999" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-016958813</subfield></datafield></record></collection> |
id | DE-604.BV035151573 |
illustrated | Illustrated |
index_date | 2024-07-02T22:46:50Z |
indexdate | 2024-07-09T21:26:09Z |
institution | BVB |
language | German Latin |
oai_aleph_id | oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-016958813 |
oclc_num | 300045373 |
open_access_boolean | 1 |
owner | DE-12 |
owner_facet | DE-12 |
physical | 1 ungezähltes Blatt Tafel, 1 ungezähltes Blatt, 8 ungezählte Seiten, 580 Seiten Illustrationen 4° |
psigel | vd18 digit |
publishDateSearch | 1725 |
publishDateSort | 1725 |
publisher | Verlegts George Marcus Knoche |
record_format | marc |
spelling | Spener, Jacob Carl 1684-1730 Verfasser (DE-588)115661484 aut Teutsches Ius publicum Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert Vierdter Theil In sich haltend Das Dritte Buch, und des Vierdten Buches Zwey erstere Capitel : In welchen Des Reichs an ihm selber Rechtliche und Politische Ermessungen, Gerechtsame und Befügnisse, vornehmlich alle dessen Actiu- und Passiu-Prætensionen, so dann des Reichs-Haupts Hoheit, Vorzüge und Titulaturen, nebst dessen weitbegriffenen Wahl-Rechten, fürgestellet, Und durchgängig mit den bündigsten Beweisen besetzet werden enthaltend enthält vierten zwei erste Kapitel eigene Rechte Vorrechte Befugnisse all seine Aktiv- Aktivansprüche Passivansprüche Titel seinen umfassenden vorgestellt schlüssigsten besetzt belegt Franckfurt und Leipzig ; [Wittenberg] Verlegts George Marcus Knoche An. MDCCXXV. 1 ungezähltes Blatt Tafel, 1 ungezähltes Blatt, 8 ungezählte Seiten, 580 Seiten Illustrationen 4° txt rdacontent n rdamedia nc rdacarrier Titelblatt in Rot- und Schwarzdruck Enthält ein Frontispiz (Kupferstich) und einen weiteren Kupferstich am Beginn des Hauptteils Böcklin, David Ulrich 1686-1748 (DE-588)143237721 ill ctb Frankfurt am Main (DE-588)4018118-2 gnd pup Leipzig (DE-588)4035206-7 gnd pup Wittenberg (DE-588)4066640-2 gnd pup (DE-604)BV035151569 4 Elektronische Reproduktion München : Bayerische Staatsbibliothek, 2011 urn:nbn:de:bvb:12-bsb10517148-2 DE-12 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10517148-2 Resolving-System kostenfrei Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1077-4 |
spellingShingle | Spener, Jacob Carl 1684-1730 Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert |
title | Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert |
title_alt | Teutsches Ius publicum enthaltend enthält vierten zwei erste Kapitel eigene Rechte Vorrechte Befugnisse all seine Aktiv- Aktivansprüche Passivansprüche Titel seinen umfassenden vorgestellt schlüssigsten besetzt belegt |
title_auth | Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert |
title_exact_search | Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert |
title_exact_search_txtP | Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert |
title_full | Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert Vierdter Theil In sich haltend Das Dritte Buch, und des Vierdten Buches Zwey erstere Capitel : In welchen Des Reichs an ihm selber Rechtliche und Politische Ermessungen, Gerechtsame und Befügnisse, vornehmlich alle dessen Actiu- und Passiu-Prætensionen, so dann des Reichs-Haupts Hoheit, Vorzüge und Titulaturen, nebst dessen weitbegriffenen Wahl-Rechten, fürgestellet, Und durchgängig mit den bündigsten Beweisen besetzet werden |
title_fullStr | Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert Vierdter Theil In sich haltend Das Dritte Buch, und des Vierdten Buches Zwey erstere Capitel : In welchen Des Reichs an ihm selber Rechtliche und Politische Ermessungen, Gerechtsame und Befügnisse, vornehmlich alle dessen Actiu- und Passiu-Prætensionen, so dann des Reichs-Haupts Hoheit, Vorzüge und Titulaturen, nebst dessen weitbegriffenen Wahl-Rechten, fürgestellet, Und durchgängig mit den bündigsten Beweisen besetzet werden |
title_full_unstemmed | Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert Vierdter Theil In sich haltend Das Dritte Buch, und des Vierdten Buches Zwey erstere Capitel : In welchen Des Reichs an ihm selber Rechtliche und Politische Ermessungen, Gerechtsame und Befügnisse, vornehmlich alle dessen Actiu- und Passiu-Prætensionen, so dann des Reichs-Haupts Hoheit, Vorzüge und Titulaturen, nebst dessen weitbegriffenen Wahl-Rechten, fürgestellet, Und durchgängig mit den bündigsten Beweisen besetzet werden |
title_short | Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre |
title_sort | jacob carl speners teutsches ivs pvblicvm oder des heil rom teutschen reichs vollstandige staats rechts lehre welche in xvi buchern alle in dem teutschen iure publico sonsten zufallige vornehmlich und ins besondere die von andern publicisten entweder gar vorbeygelassene oder nicht nach wurden verhandelte materien als nahmentlich der teutschen staats rechte ursprunge samt und sonders die politische ermessungen des reichs an sich selber und dessen actiu und passiu prætensionen der churfursten denn auch aller und ieder geist und weltlicher reichs stande eigentliche staats verfassungen und gerechtsamen die reichs lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden befugnissen die rechte eigenschafft und den begriff der reichs standschaffts und aller landes hoheitlichen rechte sowohl des reichs und der teutschen staaten kirchen gerechtsame in bequemer ordnung und methode vorstellig machet eine vernunfftige verbindung der allgemeinen reichs und iedem t staat besonders zustehenden staats rechte an die hand giebet bey den mancherley controuersien die grunde beyder theile anfuhret auch prufet und untersuchet sich ubrigens durchaus der bundigsten beweise befleißiget und in unterschiedene theile denen an bequemen orten die gehorige register beygefuget sind absondert in sich haltend das dritte buch und des vierdten buches zwey erstere capitel in welchen des reichs an ihm selber rechtliche und politische ermessungen gerechtsame und befugnisse vornehmlich alle dessen actiu und passiu prætensionen so dann des reichs haupts hoheit vorzuge und titulaturen nebst dessen weitbegriffenen wahl rechten furgestellet und durchgangig mit den bundigsten beweisen besetzet werden |
title_sub | welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert |
url | http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10517148-2 |
volume_link | (DE-604)BV035151569 |
work_keys_str_mv | AT spenerjacobcarl teutschesiuspublicum AT bocklindavidulrich teutschesiuspublicum AT spenerjacobcarl jacobcarlspenersteutschesivspvblicvmoderdesheilromteutschenreichsvollstandigestaatsrechtslehrewelcheinxvibuchernalleindemteutscheniurepublicosonstenzufalligevornehmlichundinsbesonderedievonandernpublicistenentwedergarvorbeygelasseneodernichtnachwurdenverh AT bocklindavidulrich jacobcarlspenersteutschesivspvblicvmoderdesheilromteutschenreichsvollstandigestaatsrechtslehrewelcheinxvibuchernalleindemteutscheniurepublicosonstenzufalligevornehmlichundinsbesonderedievonandernpublicistenentwedergarvorbeygelasseneodernichtnachwurdenverh AT spenerjacobcarl enthaltendenthaltviertenzweierstekapiteleigenerechtevorrechtebefugnisseallseineaktivaktivanspruchepassivanspruchetitelseinenumfassendenvorgestelltschlussigstenbesetztbelegt AT bocklindavidulrich enthaltendenthaltviertenzweierstekapiteleigenerechtevorrechtebefugnisseallseineaktivaktivanspruchepassivanspruchetitelseinenumfassendenvorgestelltschlussigstenbesetztbelegt |