Die Kapitalerhöhung in der AG nach deutschem und türkischem Recht:

Unter dem Begriff Kapitalerhöhung versteht man grundsätzlich eine Erhöhung des bei der Gründung in der Satzung festgesetzten Grundkapitals einer Aktiengesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien. Die Bedeutung der Kapitalerhöhung liegt unter anderem darin, dass sie eines der wesentlichen, wenn nicht sog...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Azarkan, Necat 1975- (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: 2008
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
Zusammenfassung:Unter dem Begriff Kapitalerhöhung versteht man grundsätzlich eine Erhöhung des bei der Gründung in der Satzung festgesetzten Grundkapitals einer Aktiengesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien. Die Bedeutung der Kapitalerhöhung liegt unter anderem darin, dass sie eines der wesentlichen, wenn nicht sogar das wichtigste Kapitalbeschaffungsinstrument einer Aktiengesellschaft darstellt. Sie führt zu einer Erweiterung der Eigenkapitalbasis und sichert damit die Liquidität der Gesellschaft. Dem Interesse der Aktiengesellschaft an einer möglichst breiten Finanzierungsbasis - unter Umständen auch durch die Präsenz der Gesellschaft an den internationalen Kapitalmärkten - steht jedoch ein ureigenes Interesse des Aktionärs im Hinblick auf die Substanzerhaltung seines Anteils gegenüber. Um die Aktionäre mitgliedschaftsrechtlich vor einer Verwässerung ihres Einflusses auf die Geschicke der Gesellschaft und vermögensrechtlich vor einer Verwässerung ihres Vermögens zu schützen, gewähren die deutschen und türkischen Gesetzgeber jedem Aktionär ein gesetzliches Bezugsrecht. Dieses Recht, neue Aktien im Verhältnis zum alten Aktienbesitz zu beziehen, kann jedoch aufƯgrund besonderer Umstände mit qualifizierter Mehrheit in der Haupt-/Generalversammlung ausgeschlossen werden. Die aus diesem Spannungsverhältnis folgenden Fragen, insbesondere der Streit um das Erfordernis einer materiellen Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses bei der Kapitalerhöhung, sind seit Jahrzehnten immer wieder Gegenstand der aktienrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Kleinaktionären und Mehrheitsgesellschaftern.
Beschreibung:1 Online-Ressource (2,32 MB, Text)

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