Allgemeiner Deutscher Arbeitgeber-Verband für das Schneidergewerbe. (1928). Reichstarifvertragsgemeinschaft für die Herren- und Damenmaßschneiderei zwischen dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeberverband für das Schneidergewerbe und dem Deutschen Bekleidungs-Arbeiter-Verband, dem Reichsverband Christlicher Arbeitnehmer des Bekleidungsgewerbes und dem Gewerkverein der Bekleidungsarbeiter (HD.) Deutschlands: Abgeschlossen und in Kraft gesetzt am 22. September 1919 in Cassel, erneuert mit Wirkung ab 1. März 1923 in Jena und ab 1. August 1926 in Würzburg.
Chicago Style (17th ed.) CitationAllgemeiner Deutscher Arbeitgeber-Verband für das Schneidergewerbe. Reichstarifvertragsgemeinschaft Für Die Herren- Und Damenmaßschneiderei Zwischen Dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeberverband Für Das Schneidergewerbe Und Dem Deutschen Bekleidungs-Arbeiter-Verband, Dem Reichsverband Christlicher Arbeitnehmer Des Bekleidungsgewerbes Und Dem Gewerkverein Der Bekleidungsarbeiter (HD.) Deutschlands: Abgeschlossen Und in Kraft Gesetzt Am 22. September 1919 in Cassel, Erneuert Mit Wirkung Ab 1. März 1923 in Jena Und Ab 1. August 1926 in Würzburg. [München], 1928.
MLA (9th ed.) CitationAllgemeiner Deutscher Arbeitgeber-Verband für das Schneidergewerbe. Reichstarifvertragsgemeinschaft Für Die Herren- Und Damenmaßschneiderei Zwischen Dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeberverband Für Das Schneidergewerbe Und Dem Deutschen Bekleidungs-Arbeiter-Verband, Dem Reichsverband Christlicher Arbeitnehmer Des Bekleidungsgewerbes Und Dem Gewerkverein Der Bekleidungsarbeiter (HD.) Deutschlands: Abgeschlossen Und in Kraft Gesetzt Am 22. September 1919 in Cassel, Erneuert Mit Wirkung Ab 1. März 1923 in Jena Und Ab 1. August 1926 in Würzburg. 1928.