Reichstarifvertragsgemeinschaft für die Herren- und Damenmaßschneiderei zwischen dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeberverband für das Schneidergewerbe und dem Deutschen Bekleidungs-Arbeiter-Verband, dem Reichsverband Christlicher Arbeitnehmer des Bekleidungsgewerbes und dem Gewerkverein der Bekleidungsarbeiter (HD.) Deutschlands: abgeschlossen und in Kraft gesetzt am 22. September 1919 in Cassel, erneuert mit Wirkung ab 1. März 1923 in Jena und ab 1. August 1926 in Würzburg [Nachtr.] Nachtrag zur Reichstarifvertragsgemeinschaft für die Herren- und Damenmaßschneiderei vom 1. August 1926 ; (Vereinbarung vom 7. März 1928 in Weimar bzw. vom 23. Juli 1928 in Frankfurt a.M.)
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Allgemeiner Deutscher Arbeitgeber-Verband für das Schneidergewerbe (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [München] 1928
Schriftenreihe:Reichstarifvertragsgemeinschaft für die Herren- und Damenmaßschneiderei zwischen dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeberverband für das Schneidergewerbe und dem Deutschen Bekleidungs-Arbeiter-Verband, dem Reichsverband Christlicher Arbeitnehmer des Bekleidungsgewerbes und dem Gewerkverein der Bekleidungsarbeiter (HD.) Deutschlands
Schlagworte:
Beschreibung:[1] Bl.

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