Allgemeiner Deutscher Arbeitgeber-Verband für das Schneidergewerbe. (1928). Reichstarifvertragsgemeinschaft für die Herren- und Damenmaßschneiderei zwischen dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeberverband für das Schneidergewerbe und dem Deutschen Bekleidungs-Arbeiter-Verband, dem Reichsverband Christlicher Arbeitnehmer des Bekleidungsgewerbes und dem Gewerkverein der Bekleidungsarbeiter (HD.) Deutschlands: Abgeschlossen und in Kraft gesetzt am 22. September 1919 in Cassel, erneuert mit Wirkung ab 1. März 1923 in Jena und ab 1. August 1926 in Würzburg.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Allgemeiner Deutscher Arbeitgeber-Verband für das Schneidergewerbe. Reichstarifvertragsgemeinschaft Für Die Herren- Und Damenmaßschneiderei Zwischen Dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeberverband Für Das Schneidergewerbe Und Dem Deutschen Bekleidungs-Arbeiter-Verband, Dem Reichsverband Christlicher Arbeitnehmer Des Bekleidungsgewerbes Und Dem Gewerkverein Der Bekleidungsarbeiter (HD.) Deutschlands: Abgeschlossen Und in Kraft Gesetzt Am 22. September 1919 in Cassel, Erneuert Mit Wirkung Ab 1. März 1923 in Jena Und Ab 1. August 1926 in Würzburg. [München], 1928.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Allgemeiner Deutscher Arbeitgeber-Verband für das Schneidergewerbe. Reichstarifvertragsgemeinschaft Für Die Herren- Und Damenmaßschneiderei Zwischen Dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeberverband Für Das Schneidergewerbe Und Dem Deutschen Bekleidungs-Arbeiter-Verband, Dem Reichsverband Christlicher Arbeitnehmer Des Bekleidungsgewerbes Und Dem Gewerkverein Der Bekleidungsarbeiter (HD.) Deutschlands: Abgeschlossen Und in Kraft Gesetzt Am 22. September 1919 in Cassel, Erneuert Mit Wirkung Ab 1. März 1923 in Jena Und Ab 1. August 1926 in Würzburg. 1928.